Diskussion:Aufnahmegesetz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt Lemma
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Aufnahmeverfahren[Quelltext bearbeiten]

Alter Text über das Aufnahmeverfahren:

" Das Aufnahmeverfahren zeichnete sich durch gründliche Bürokratie aus. Betroffene empfanden es als ebenso bedrückend wie die Zustände in ihrem Herkunftsland, während andere Betroffene dieses Verfahren als den Sprung in neue Zeiten gelassen über sich ergehen ließen.

Das Notaufnahmeverfahren begann mit der Erfassung der Flüchtlinge. Es folgte die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Lagerfähigkeit. In Marienfelde folgte als West-Berliner Besonderheit die Befragung auf den Alliierten Sichtungsstellen. Nacheinander mussten die Fragen der amerikanischen, britischen und französischen Sichtungsstelle beantwortet werden. Diese wollten so Informationen aus und über die DDR und Ost-Berlin gewinnen und feindliche Agenten enttarnen. Geflüchtete Angehörige bewaffneter Organe wurden zumeist direkt von der amerikanischen Dienststelle in das Bundesgebiet ausgeflogen. Anschließend wurde die Frage entschieden, ob der Antragsteller Deutscher im Sinne des Notaufnahmegesetzes war.

Der Fürsorgerische Dienst organisierte Unterkunft und Verpflegung im Lager und half mit Kleidung und wichtigen Bedarfsgegenständen. Er beriet die Flüchtlinge hinsichtlich zustehender Sozialleistungen.

In einer Vorprüfung A wurde die Vollständigkeit des Antrags geprüft. Die Vorprüfung B war eine weitere Befragung. Unter B I durch den Verfassungsschutz, der gegnerische Agenten zu ermitteln suchte. Unter B II ließ das Bundesinnenministerium die Flüchtlinge befragen, um daraus soziologische und demographische Informationen über die DDR und Ost-Berlin zu gewinnen. Und B III war der Verfassungsschutz, der auch das Wissen der alliierten Sichtungsstellen gewinnen wollte.

Eine Terminstelle teilte den Antragstellern das Datum ihres Verhandlungstermines mit. Diese wurden vor Aufnahmeausschüssen geführt. Diese Ausschüsse setzten sich aus je einem Vertreter der SPD, CDU und FDP zusammen. Es wurde die Berechtigung für die Notaufnahme geprüft. Grundlagen waren der Antrag auf Notaufnahme, Gutachten zugelassener nicht-staatlicher Organisationen (z.B. Ostbüros der Parteien, Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, Bauernverband, Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen, Beirat für kirchliche Angelegenheiten). Vor dem Ausschuss musste der Flüchtling dann noch einmal seine Fluchtgründe darlegen und damit glaubhaft machen, dass er die DDR aus zwingenden Gründen verlassen musste. Wurde er vom Aufnahmeausschuss positiv beschieden, so erhielt er die Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Sie war Voraussetzung für die weitere Unterstützung.

Die Aufnahmeausschüsse wurden 1980 abgeschafft.

Die Ländereinweisung entschied dann, welches Bundesland den Flüchtling endgültig aufzunehmen hat. Die Transportstelle sorgte dann für die Reise in die jeweiligen Aufnahmelager der Bundesländer."

der alte Text enthielt am Anfang massives POV, offenbar ein halber Erlebsnisbericht, der neue Text aus redundantem Lemma ist besser. Trotzdem war der alte nicht falsch. Cholo Aleman 19:02, 13. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hochschulreife[Quelltext bearbeiten]

Die in der DDR erworbene Hochschulreife musste in der Bundesrepublik erneut erworben werden, dafür gab es sogenannte „SBZ-Lehrgänge“.--Goesseln 16:18, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Daten?[Quelltext bearbeiten]

was ich hier überhaupt nicht verstehe ist folgendes: das Gesez wurde am 22.Aug.1950 verkündet; im Juni 1951 beschloß der BT... usw. In der Uni Bern-Abschrift (die übrigens verschiedene Tippos enthält) des BVG-Urteils wird das Urteil am 7.Mai 1953 gefällt.

Wieso dann ist das Ding so gekennzeichnet: BGBl. 1960, S. 367 (Ich kenne mich nicht so aus, evtl. ist mit 1960 ja eine Ausgabe-Nummer gemeint und nicht der Jahrgang, wäre aber schön, wenn ich das dann bestätigt bekäme)

Und wieso verlinkt in der Rubrik "Literatur" gleich der oberste Punkt auf den gleichen Wikipedia-Artikel? Ist Wikipedia neuerdings eine Literaturquelle? Noch dazu für genau den Artikel? -- Hartmann Schedel slainte 02:30, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Der selbstreferenzielle Literatur-Link ist in der Tat Unsinn, zumal Literatur in diesem Kontext Sekundärliteratur meint. Die Fundstelle des Gesetzestextes sollte hingegen in eine - bislang fehlende - Infobox integriert werden. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 19:03, 6. Nov. 2013 (CET) Im Übrigen wurde das Gesetz in der Tat bereits 1950 beschlossen und verkündet, siehe hier (vllt. gibts auch noch einen besseren Link?). Außerdem hieß das Gesetz im Kurztitel Notaufnahmegesetz und sollte daher dorthin verschoben werden. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 19:13, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die ungewohnt schnelle Antwort, ja den Link habe ich nach meinem Post hier auch gefunden, demzufolge wäre es also das BGBl 1950/36 Teil I und nicht 1960 - Du hast übrigens auf die text.xav verlinkt (whatever das sein mag) - ist mir heute Nacht aber zuerst genauso gegangen als ich das bookmarken wollte - die haben ein ganz vermaledeites System. Gottseidank gegenchecke ich solche Bookmarks erstmal und habe es so bemerkt. dies ist (hoffentlich) der korrekte Link -- Hartmann Schedel slainte 19:34, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Stop - natürlich nur bedingt der richtige, hier kriegt man aber nur den ersten Teil - Hier kriegt man das vollständige Ding (sind eh nur 4 Seiten) -- Hartmann Schedel slainte 19:41, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die - unangekündigte und undiskutierte - Verschiebung des Artikels von Notaufnahmegesetz auf Aufnahmegesetz für unglücklich - und die derzeitige Defitinion ("Aufnahmegesetz vom 22. August 1950") für irreführend. Denn das Gesetz trug die längste Zeit seiner Existenz (von 1950 bis 1986) den Namen "Notaufnahmegesetz" und wurde quasi erst kurz vor Schluss umbenannt. Und zumindest in der historischen Literatur wird es in der Regel auch so bezeichnet, und auch zeitgenössische Begriffe wie Notaufnahmeverfahren und Notaufnahmelager machen nur Sinn, wenn man den ursprünglichen Gesetzesnamen im Kopf hat (denn mit einer Notaufnahme im medizinischen Sinn haben sie bekanntlich nichts zu tun). Die letzten vier Jahre von 1986 bis 1990 hatte es schon rein zahlenmäßig eher wenig Bedeutung. Ich weiß nicht ob es irgendeine WP-interne Regel gibt, dass ein Gesetz immer nach seinem letzten Namen lemmatisiert werden muss, aber aus Historikersicht fände ich es sinnvoller, den weitaus gebräuchlicheren Ursprungstitel im Lemma zu belassen. Dass das Gesetz kurz vor Schluss umbenannt wurde, kann man ja im Text erwähnen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 17:29, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Lieber Uwe, das Gesetz trug bis 1986 die Bezeichnung Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet. Da es keine Neubekanntmachung gab, war sein Vollzitat dann bis zum Außerkrafttreten Aufnahmegesetz vom 22. August 1950 (BGBl. S. 367), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl. I S. 265, 267) geändert worden ist. Die Bezeichnung Notaufnahmegesetz hat es nie durch den Gesetzgeber erhalten, obwohl ich einräume, dass Verordnungsgeber zuweilen diese Kurzbezeichnung verwendeten. Es ist dank Weiterleitung unter der Bezeichnung Notaufnahmegesetz dennoch erreichbar. Ich bin dafür, auch bei diesem Bundesgesetz das Lemma der amtlichen Kurzbezeichnung der WP:NK folgen zu lassen, wie das bei über 99,9 Prozent der Fall ist. Ich habe verbliebene Fälle heute überprüft und dabei festgestellt, dass Notaufnahmegesetz eben keine Bezeichnung des Gesetzgebers ist. Ich finde es gut, die WP Namenskonvention anzuwenden. Abweichungen davon können wir gern hier diskutieren. Vielleicht lassen sich deine Einwände aber durch einen veränderten Inhalt des Artikels viel besser Auffangen. --Aktenstapel (Diskussion) 18:01, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich hab im Einleitungssatz das "zuweilen" mal in "häufig" umgeändert, weil es zumindest in den mir bekannten zeitgenössischen Quellen doch überwiegend so genannt wurde. Außerdem scheint mir, dass die gesamte Einleitung zu sehr auf den geänderten Text der letzten Fassung abstellt, denn die Unterscheidung zwischen "illegalen Grenzgängern" und genehmigten Ausreisen gab es zur Entstehungszeit des Gesetzes noch gar nicht. Damals ging es auch nicht um eine grundsätzliche "Erlaubnis", überhaupt in den Westen zu kommen, denn das stand schließlich nach westlicher Auffassung allen Deutschen zu, sondern eher darum, die Flüchtlingsströme irgendwie zu verwalten und zu verteilen. Da sollte im Artikel in der Tat stärker differenziert werden zwischen der Ursprungsfassung und späteren Änderungen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:34, 25. Okt. 2021 (CEST)Beantworten