Diskussion:Betreuung

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sehr wohl BKL! (2009)[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite ist sehr wohl eine BKL! Auf WP:BKL ist zu lesen: „Jeder Artikel der Wikipedia soll nur einen Sachverhalt (Begriff) behandeln. Wenn ein Wort mehrere verschiedene Sachverhalte bezeichnet, sollen diese nicht in einem Artikel beieinander stehen.“ Daraus folgt, dass die „Aufgabe einer Begriffsklärung (...) ausschließlich darin [besteht], ein mehrdeutiges Wort als Stichwort mit genau denjenigen Artikeln zu verknüpfen, in denen die unterschiedlichen Begriffsinhalte dieses Wortes behandelt werden“. Und genau dies ist hier gegeben. Und da eine BKL nun mal als Auflistung gebräuchlich ist, habe ich den Liste-Baustein entfernt. Grüße, -- Memorino Lust, mitzuhelfen? (Diskussion) 11:43, 22. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

  • das gilt aber nicht für begriffe und dessen unterbegriffe, sonst wäre auch Hunde oder Mensch eine BKL: nahezu jeder artikel "begriffsklärt" in sich nocheinmal unterbegriffe, ohne einen baustein zu bekommen - es gibt keine weitergehend kategorisierten BKS: sollte es eine BKS sein, wär sie komplett zu straffen: nur homonyme i.e.S. - sollte sich die notwendigkeit der homonymieunterscheidung ergeben, wäre natürlich eine zusätzlche BKS möglich (zur erläuterung: in einem normalen lexikon wären die aspekte nicht unter Betreuung [1] usw. vermerkt)
  • und Betreuung (Recht) ist eher eine altlast aus den deutschlandlastigen wildwestzeiten der rechtsfachgruppe, und gehört unter Betreuung (Deutschland) oder Rechtliche Betreuung (Deutschland) abgelegt, auch die anderen begriffe sind rechtswirksam.. --W!B: (Diskussion) 16:44, 24. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Wortherkunft? (2011)[Quelltext bearbeiten]

Es würde mich mal sehr interessieren, seit wann es dieses seltsame Wort eigentlich gibt. In keinem Wörterbuch oder sonstigen Nachschlagewerk vor 1970 ist es zu finden.-- 80.141.183.142, 17:00, 14. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Begriff Betreuung im deutschen Recht (2012)[Quelltext bearbeiten]

Die Betreuung ist im deutschen Recht, wie auch im Artikel Betreuungsgesetz bemerkt, mittlerweile im BGB geregelt. Dieses sollte in der Begriffsklärung Berücksichtigung finden. --MiethLW (Diskussion) 18:49, 17. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Grünes Häkchensymbol für ja   Erledigt.--D.W. (Diskussion) 19:54, 17. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitet 8/2013[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diese BKS überarbeitet gemäß "Wikipedia: Formatvorlage für Begriffsklärungsseiten (BKS)" und das jeweilige Thema in Klammern gestellt zum schnelleren Auffinden des Gesuchten. Es verbleiben zur Bearbeitung:

3 Weiterleitungsseiten hierhin: Betreuungsrechtsreform, Gesetzliche Betreuung, Betreuter = sollten konkreter verlinkt werden.

134 Links auf diese Seite = sollten aufgelöst und umgelenkt werden.

--Chiananda (Diskussion) 12:14, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]