Diskussion:Bezugsverhältnis

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Abyrvalg in Abschnitt Formel
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Anwesende Gesellschafter[Quelltext bearbeiten]

Das Bezugsverhältnis wird durch die Hauptversammlung bestimmt und bedarf nach deutschem Recht einer 75%igen Mehrheit des anwesenden Kapitals.

Sollte das nicht der anwesendenen Gesellschafter oder dergleichen heißen ?
Absolut richtig, nur dass die Gesellschafter bei Aktiengesellschaften Aktionäre heißen ;-) => entsprechend geändert. Gruß Bahnemann 11:54, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bezugsverhältnis[Quelltext bearbeiten]

Wie kann ich feststellen, welches Bezugsverhältnis beim Handel mit Optionsscheinen gegeben ist?

Wird in den offiziellen Verkaufsunterlagen angegeben ist jedoch am einfachsten direkt auf den meisten Finanzportalen im Internet ersichtlich. Gruß Bahnemann 11:52, 25. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Formel[Quelltext bearbeiten]

Ist die Formel das Bezugsrecht so richtig angegeben? Verständlicher wäre doch: oder . Gruß -- Crocuta 17:53, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich stimme zu. Die Kapitaländerung steht nur dann endgültig fest, wenn der Aktienpreis ermittelt wird. Die Änderung der Anzahl der Aktien ist von Anfang an festgelegt. Abyrvalg (Diskussion) 16:38, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten