Diskussion:Bruno Eyron

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 217.239.4.209 in Abschnitt Geburtsjahr
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Promi-Dinner[Quelltext bearbeiten]

Finde die Beschreibung bezüglich des Promi-Dinners,wenn auch treffend, recht subjektiv.Sollte gelöscht werden Olli L (nicht signierter Beitrag von 84.63.18.172 (Diskussion) 02:58, 9. Mär. 2007 (CET)) Beantworten

Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]

Über das Geburtsjahr des Herrn Eierund kursieren im Internet zahlreiche Daten, die bisweilen Eingang in den Artikel finden: 1962, 1963, 1964 und 1968. Nach Angaben seiner Agentur ist 1964 zutreffend, siehe hier. Ohne sehr gute Gründe sollte das bitte nicht mehr geändert werden. Unstrittig ist dagegen sein Geburtstag.
Und nur nebenbei: Jene Benutzer und IPs, die immer wieder diese Angaben kommentarlos ganz entfernen, veranlassen mich inzwischen dazu, indigniert eine Augenbraue nach oben zu ziehen. --WAH 18:09, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Du hast ja Recht von wegen Quellen und so.
Plausibel allerdings ist 1964 als Geburtsjahr nicht. Denn das würde bedeuten, dass er - wenn er denn 1982 Abi gemacht hat - mit viereinhalb Jahren eingeschult worden sein müsste. Nicht sehr wahrscheinlich.
Und das Überspringen von Klassen - die einzige andere Erklärung, die mir einfällt - war in der Zeit auch noch völlig unüblich. --217.239.4.209 09:09, 15. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Kokain[Quelltext bearbeiten]

Über den Kokain-Vorfall darf berichtet werden, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. [1] Somit haben nicht nur die Deutschen Gerichte, sondern auch die Wikipedia Admins Menschenrechte verletzt als sie diese Berichte hier gelöscht haben :-) --THausherr Diskussion Bewertungen 17:55, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Das ist jetzt aber schon ein bisserl dick aufgetragen, oder? Gleich Menschenrechtsverletzung? Ich denke, das war schon ok so, immerhin konnte man ja das Ergebnis nicht vorhersehen. Und hätte sich Wikpedia wegen der Lappalie (ja, inzwischen ist das eine Lappalie, denn schon fast normal, auch wenn es im Grunde ziemlich traurig ist) auf einen unnötigen Rechtsstreit einlassen sollen? Schreibs hin, und die Sache hat sich´s. --Hubertl 23:48, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Jawoll, Wikipedia (genau genommen Wikimedia, da Wikipedia ja nicht der Betreiber der Wikipedia ist) hätte sich auf den Streit einlassen sollen. Geld ist schliesslich seit Jahren genug da. Und dass es eine Menschenrechtsverletzung sag ja nicht ich, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der sieht es eben nicht als Lappalie. Vermutlich wegen Pressefreiheit und so. Und "schreibs hin" ist mir zu riskant, denn womöglich gibts ja dann eine neue Ausrede es zu löschen. Das soll gefälligst einer der Täter von damals erledigen. --THausherr Diskussion Bewertungen 06:28, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Deine Übertreibungen kannst du dir aber doch sparen. Hubertl drückt das mit „ein bisserl dick aufgetragen“ noch zurückhaltend aus. Der feine Unterschied zwischen „verstößt nicht gegen Menschenrechte, wenn darüber berichtet wird“ und „Menschenrechtsverletzung, weil nicht darüber berichtet wird“ sollte auch für dich verständlich sein. Deshalb von „Tätern“ zu sprechen, nur weil jemand sehr vorsichtig war (ohne dass ich mir jetzt die Versionsgeschichte angesehen habe) grenzt schon an eine persönlichen Angriff. --Martin Zeise 12:57, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Der EGMR hat keines von den beiden Alternativen gesagt, und ich auch nicht. Laut dem EGMR war es eine Menschenrechtsverletzung den Kokain-Bericht zu verbieten. Und was heisst hier "persönlicher Angriff"? Ich habe Hubertl nicht persönlich angegriffen. Mir sind die Täter von damals nicht bekannt, ich habe nicht nachgeforscht, es ist eh zwecklos da die versionsgeschichte nicht unbedingt vollständig ist, hier in der Diskussion fehlt sogar alles vor 2007. Ich erinnere mich aber dass seinerzeit viel im Artikel gelöscht/revertiert wurde bzgl. Kokain. Eure "konnte ja nicht wissen" bzw. "müsse sehr vorsichtig sein" Argumentation entspricht dem Motto: lieber ungerechtfertigt zensieren (und somit Menschenrecht verletzen), als Klage riskieren. Und deshalb gibts auch keine Reue seitens irgendwelcher Leute hier. Natürlich ist es von mir dick aufgetragen, denn die Menschenrechtsverletzung ist ja eher unbedeutend für mich selbst, deutsche Serien im Unterschichten-TV schaue ich fast nie. Leider ist die Kokain-Geschichte nur ein Beispiel von den vielen kleinen Dingen, die in der Wikipedia verschwiegen werden, weil die Leute das Geld lieber für Reisen als für die Pressefreiheit ausgeben wollen, oder weil es einfach weniger Arbeit macht etwas zu löschen als sich für den Erhalt einzusetzen. Und so lesen sich die meisten Artikel über "Prominente" wie von deren PR-Agentur geschrieben. --THausherr Diskussion Bewertungen 19:10, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe nicht gesagt, dass du Hubertl angegriffen hast. Du hast aber diejenigen, die 2007 auf Grund der vorhandenen Rechtslage (auch zum Schutz der der Wikipedia vor Rechtsstreitigkeiten) den entsprechenden Passus aus dem Artikel genommen haben (die betreffenden Versionen wurden ja nicht einmal gelöscht) stark abwertend als „Täter“ bezeichnet, was ich als nicht akzeptabel empfinde.
Thomas Stadler hat in seinem Blog (dort auch der Link auf das selbst) das Urteil einigermaßen genau seziert. Im Urteil weist man auf §10 der Menschenrechtskonvention hin, der die Freiheit der Meinungsäußerung beinhaltet, der aber auch die Einschränkung derselben in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte beinhaltet. Hier ist also immer eine Abwägung vorzunehmen. Im konkreten Fall hat das Gericht der Freiheit der Meinungsäußerung des Vorzug gegeben. Als Begründung dafür schreibt Thomas Stadler: Außerdem hat der Gerichtshof zu Lasten des Schauspielers berücksichtigt, dass dieser mehrfach Interviews zu seinem Privatleben gegeben und insoweit von sich aus das Rampenlicht gesucht hat. Ein solches Verhalten reduziert nach Ansicht des Gerichtshofs anschließend das Schutzbedürfnis für eine künftige Berichterstattung über private Lebensumstände. Im Ergebnis dieser Abwägung hat das Gericht dann die Bundesrepublik Deutschland als Vertreterin des OLG Hamburg wegen des Verstoßes Gegen §10 der Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Mitarbeiter, die das 2007 anders gesehen haben (wofür es berechtigte Gründe gab und gibt) jetzt als Täter im Sinne einer Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen, ist schon ziemlich perfide. Im Übrigen kamen bei den Bearbeitungen keine Adminrechte zum Tragen, so dass ich auch das Admin-Bashing nicht für gerechtfertigt halte. Ansonsten gab es vor 2007 hier keine Diskussionsbeiträge, es sind auch keine gelöscht worden. Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass die Versionsgeschichte der Diskussionsseite nicht vollständig wäre. Im Artikel ist 2006 eine Version ganz gelöscht worden, worauf man aber auch hätte verzichten können, das es da nur um den Hund von Balko ging. --Martin Zeise 20:35, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Du willst es nicht verstehen. Die BRD wurde als Menschenrechtsverletzer verurteilt wegen der "Löschung" der Zeitungsberichte. Ergo sind auch die Mitarbeiter (das es Mitarbeiter waren wusste ich nicht, aber es macht die Sache noch schimmer), die hier die Abschnitte aufgrund einer Abwägung gelöscht haben, "Menschenrechtsverletzer aus Abwägung". Dass diese "Abwägung" falsch war, hat der EGMR entschieden. Sowas sollte man nicht rechtfertigen, sondern nach Wege suchen dass solche Dinge nicht mehr geschehen. Man könnte z.B. eine nachträgliche Sperre verhängen. Oder die Leute zwingen, die Abschnitte wieder rein zu bringen als Wiedergutmachung. Oder eine Geldentschädigung für die Leute deren Beiträge entfernt wurden. (Wobei ich nicht glaube dass auch nur eines davon je geschehen wird :-)) --THausherr Diskussion Bewertungen 22:15, 8. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich muss mich schon sehr anstrengen, auf so viel gesammelten Unsinn nicht mit unflätigen Worten zu reagieren. Ich lasse es lieber. --Martin Zeise 07:23, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:41, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten