Diskussion:Darlehen (Deutschland)

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Annuitätendarlehen[Quelltext bearbeiten]

Bei der Erklärung zum Annuitätendarlehen steht jährliches Darlehen mit gleichbleibender Rate. Der Begriff Annuität ergibt sich aus der gleichbleibenden Rate, aber dies kann auch bei monatlich zu zahlenden Darlehen zutreffen. Diese sind auch Annuitätendarlehen (Bsp.: Finanzierung für Auto, Möbel oder auch Baudarlehen (ohne Bausparvertrag)) [Dipl.-Math. S. Weick]

Das Annuitätendarlehen wird auf Monate oder Quartale heruntergebrochen. Der Jahreszins wird dann durch die Anzahl der Perioden dividiert - was den Effektivzins, der immer auf Jahresbasis angegeben wird, erhöht. D. May2003:F7:AF20:6700:C1A:BF56:36CE:3853 14:03, 26. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]

Im Abschnitt "Sicherung" ist davon die Rede, dass Rechte des Darlehensgebers "ge- oder bestellt" werden. Was bedeuten die beiden Begriffe im juristischen Sinn und was ist der Unterschied? Jpp 08:47, 22. Jul 2004 (CEST)

Darlehen = Kredit[Quelltext bearbeiten]

Wiki ist doch immer bemüht doppelte Begriffe zu tilgen. Sind die Begriffe gleich? Wo ist der Unterschied?


Antwort:

Die allgemeine Annahme sagt aus, dass ein Darlehen gleich ein Kredit ist. Eigentlich sollte es heißen "Darlehen <> Kredit". Dies hat folgende Gründe:

  • Ein Kredit unterscheidet sich zuallererst in der Laufzeit von einem Darlehen! Darlehen haben meist längere Laufzeiten (z.B. 10 Jahre) als Kredite!
  • Eine Kreditsumme kann variieren (z.B. bei einem Kontokorrentkredit), d.h. ein bestimmter Kreditbetrag wird aufgenommen, ein Teil wird wieder getilgt, danach wird wieder eine bestimmte Summe aufgenommen, usw.
  • Ein Darlehen wird einmal aufgenommen und danach abbezahlt, eine neuerliche Aufstockung des "geborgten" Kapitals ist nicht mehr möglich!

-- Tharundras 18:20, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Zumindest juristisch ist eine solche Unterscheidung nicht zutreffend. In einem Darlehensvertrag kann man auch eine kurze Laufzeit vereinbaren, und den Vertragsinhalt kann man auch im Nachhinein ändern.
Jedes Gelddarlehnen ist ein Kredit; Kredit ist der Oberbegriff. Dagegen ist nicht jeder Kredit ist ein Gelddarlehen (→Avalkredit), und nicht jedes Darlehen ist ein Kredit (→Sachdarlehen), --kh80 •?!• 01:00:28, 7. Aug 2005 (CEST)
Bitte macht das doch auch im Artikel selbst deutlich. Jeder, der "Darlehen" nachschlägt, tut dies doch bestimmt auch, um den Begriff von "Kredit" abgrenzen zu können... Gruß, --88.74.44.203 21:59, 1. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

zu juristisch[Quelltext bearbeiten]

auch wenn es sich beim Darlehn um einen im Gesetz definierten Begriff handelt, erscheint mir der Artikel doch zu juristisch - das geht bestimmt auch allgemeinverständlicher (ohne Latein) - auch ich habe einige Passagen nicht verstanden

Kündigungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Eine Ergänzung zum Kündigungsrecht wäre wünschenswert. --wau > 12:25, 27. Feb 2005 (CET)

Annuitätenhilfe und Annuitätenhilfedarlehen[Quelltext bearbeiten]

Es gibt die beiden Begriffe Annuitätenhilfe und Annuitätenhilfedarlehen auf der Wunschliste. Vielleicht können diese Begriffe auch in diesem Artikel beschrieben werden. --Julius-m 08:58, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abgrenzung zur Leihe[Quelltext bearbeiten]

Man sollte vielleicht noch reinschreiben, dass bei einem Darlehen (Im Gegensatz zur Leihe) nicht die gelehnte Sache selbst zurückgegeben werden muss. Das heißt, wer etwa 500 Gramm Mehl bei einem Nachbarn holt, um damit einen Kuchen zu backen, nimmt ein Darlehen über 500 Gramm Mehl auf und leiht sie nicht. Bei einer Leihe müssten exakt dieselben 500 Gramm Mehl zurückgegeben werden, bei einem Darlehen reicht vergleichbares Mehl. --Gruß, Constructor 04:28, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Privatdarlehen[Quelltext bearbeiten]

Artikelwunsch: Privatdarlehen. Neitram 06:17, 26. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde mir wünschen, dass einige Anwendungebeispiele hinzugefügt werden (würde dich Verständlichkeit für mich enorm steigern) (nicht signierter Beitrag von 93.193.51.155 (Diskussion | Beiträge) 14:07, 23. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Ergänzungen vom 20. September[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand die Ergänzungen der IP fachlich bestätigen? Ich würde mich dann um eine ordentliche Formatierung kümmern...SDI Fragen? 14:56, 7. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Mir kommt das ganze so wirr vor, dass ich es ungesehen löschen würde - es scheint irgendwie nicht zum Artikel zu gehören. Ich habe auch gehofft, es gibt eine Aussage von einem Fachmann dazu. --GiordanoBruno 17:52, 7. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Mir erst auch, aber die genannten Gesetze gibts, was ich kurz überprüft hatte. Inzwischen ists auch gesichtet und korrigiert. SDI Fragen? 21:28, 7. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Artikel-Verschiebung zu Darlehen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel "Darlehen (Deutschland)" sollte m.E. direkt unter dem Artikel "Darlehen" untergebracht werden. Die vorgeschaltete Begriffserklärungsseite "Darlehen" mit Verweisen auf nicht einmal existierende Artikel "Darlehen (Österreich)" und "Darlehen (Schweiz)" ist unsinnig und unpraktisch. Davon abgesehen ist es kein enzyklopädischer Fehler, wenn in der deutschen Wikipedia unter der Artikelseite "Darlehen" zunächst primär die deutsche Abhandlung des Begriffs stattfindet. Dafür spricht schon allein, dass sich die meisten Nutzer der deutschsprachigen Wikipedia aller Wahrscheinlichkeit nach über die deutsche Definition des Begriffs informieren wollen. Etwaige Verweise auf die unterschiedlichen Sachlagen in anderen Ländern, können wie üblich im Artikel "Darlehen" unter Verweise untergebracht werden. Ich beantrage daher eine entsprechende Verschiebung des Artikels. --Simogram (Diskussion) 14:25, 22. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Sicher nicht. Wurde allgemein schon hundert Mal diskutiert und zuletzt auf dem Redaktionstreffen des Portal:Recht so bestätigt. Bitte mein ceterum censeo mal komplett lesen. Danke --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:33, 4. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

zu "Darlehen" im Konzern[Quelltext bearbeiten]

Geht es hier um die Schweiz?? In Deutschland heißt VStG jedenfalls Vermögensteuergesetz, das ist hier offensichtlich nicht gemeint. Wenn das sich auf die Schweiz bezieht, ist es natürlich unter dem Lemma fehl am Platz.217.110.209.235 13:04, 2. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Allgemeine "darlehen" Seite[Quelltext bearbeiten]

Ich habe kürzlich diese Seite in Wikidata erstellt und möchte dort eine Seite aus dieser deutschen Wikipedia verlinken. Es gibt jedoch eine Begriffsklärungsseite und verschiedene Seiten für verschiedene Gerichtsbarkeiten (derzeit nur diese und die österreichische: darlehen ). Die Disambiguierungsseite entspricht bereits einem bestimmten Wiki-Datenelement, das sie als Disambiguierungsseite angibt.

Ich sehe zwei mögliche Auswege:

  1. Erstellung einer allgemeinen Seite zum Konzept, die auf diese und die österreichische Seite verweist
  2. Diese Seite mit der österreichischen Seite zusammenführen und in verschiedenen Abschnitten die Besonderheiten der einzelnen Gerichtsbarkeiten angeben

Was ist Ihrer Meinung nach der beste Ansatz? Vielen Dank!

(Entschuldigung für deutsche Fehler, eine englische Version dieses Kommentars ist:

I have recently created the https://www.wikidata.org/wiki/Q66763761 page in Wikidata and would like to link a page from this german wikipedia there. However, there is a disambiguation page and different pages for different jurisdictions (currently, just this one and the Austrian one). The disambiguation page already corresponds to a specific wikidata item specifying it as a disambiguation page. I see two possible ways out: 1. creating a general page about the concept, which links to this page and to the austrian one 2. merge this page with the Austrian one, specifying in different sections the particularities of each jurisdiction

What do you believe would be the best approach?

Thanks!

) --DracoDruida (Diskussion) 02:56, 27. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Freunde, Familienmitglieder[Quelltext bearbeiten]

Spricht man bei geliehenem Geld von Freunden oder Familienmitgliedern auch von Darlehen oder Kredit?
Beispiel: zum Erwerb einer Immobilie wollen die Eltern jemandem 50000 € ausleihen, die sie selbst zur Verfügung haben, damit der Kredit bei der Bank entsprechend geringer ausfallen kann. Der Bank gegenüber hat man so einen höheren Eigenkapitalwert, was auch die Kreditbedingungen verbessern kann. Wie ist diese geliehene Geld gegenüber der Bank bzw. offiziell zu bezeichnen, als Darlehen, Kredit, Leihgabe, etc.?
Muß das nicht in irgendeiner Form noch mit in den Artikel, selbst, wenn nur als Aufklärung, wie dies sonst zu bezeichnen wäre, ggf. mit Link zu einem anderen Artikel?
Viele Grüße! --94.217.77.201 11:43, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Die Frage, ob und wann geliehene Geld ein Darlehen bzw. Kredit ist, ist doch - wenngleich nicht explizit unter Ausführung von "Freunden oder Familienmitgliedern" - umseitig beschrieben. Wie es gegenüber Dritten, wie einer Bank zu benennen oder gar etwaig offenzulegen ist, ist m.E. keine lemmabezogene Frage. Insofern sehe ich aufgrund dieses Threads keinerlei Handlungsbedarf für diesen Artikel. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 12:00, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Ob auch rein Privates darunter fällt ist dem Artikel nicht wirklich zu entnehmen. Müßte man es also als "Privatdarlehen" oder "Privatkredit" bezeichnen oder sind diese Begriffe anderweitig belegt? Unter Darlehen (Deutschland)#Darlehensarten konnte ich diese Variante jedenfalls nicht finden. Viele Grüße! --94.217.77.201 12:15, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]