Diskussion:Doppelehe Philipps von Hessen

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Ktiv in Abschnitt Konsistenz mit Personenartikel
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Der Artikel „Doppelehe Philipps von Hessen“ wurde im August 2022 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 30.08.2022; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Lesenswert-Kandidatur vom 5. September 2022 (lesenswert)[Quelltext bearbeiten]

Die Doppelehe Philipps von Hessen im Jahr 1540 war ein Ereignis der Reformationsgeschichte, das als Skandal auf reichsfürstlicher Ebene und als theologisch-ethische Gratwanderung der Wittenberger Reformatoren in Erinnerung blieb. Landgraf Philipp von Hessen war neben Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen einer der beiden Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes und damit eine Führungspersönlichkeit des politischen Protestantismus im Heiligen Römischen Reich. Seit 1523 war er mit Christine von Sachsen verheiratet. 1540 heiratete er mit Zustimmung Christines zusätzlich Margarethe von der Saale. Ein von Martin Luther und Philipp Melanchthon verfasster Beichtrat billigte diese Eheschließung, forderte aber, sie geheim zu halten – was sich nicht durchhalten ließ.

Mit diesem Artikel wird ein - kontroverses - Einzelthema ausführlicher dargestellt, als das im der Biografie-Artikel des hessischen Landgrafen möglich ist. Kürzlich wurde dieser Artikel bei SG? präsentiert. Da die relevante Literatur ausgewertet wurde, stelle ich ihn nun hier vor.--Ktiv (Diskussion) 09:41, 5. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Danke, aber dem Leser wird der Begriff Beichtrat noch nicht klar. Ist das eine Wortschöpfung ausschließlich für diesen Text, oder gibt es noch mehrere Beichtrate? Text ausschließlich für ihn erklärt es mir ein wenig, aber es muss ja was mit Beichte zu tun haben, also übertragen was wie Gutheißung bzw. Billigungsschreiben? MfG--Krib (Diskussion) 08:23, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe diesen Punkt nochmal nachrecherchiert und dazu einen allerdings älteren Autor gefunden, der diese Beichtdispensation ausführlich erläutert. Jetzt in EN 20. --Ktiv (Diskussion) 09:06, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Ich zähle sechsmal „lesenswert“ und keine anderen Voten. Auch aus meiner Sicht ein sehr interessanter und ausführlicher Artikel. In dieser Version klar lesenswert.—-Benutzer:WelchenBenutzernamengibtesnochnicht?Den Name gibt es also noch nichtDiskussion 10:07, 24. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Konsistenz mit Personenartikel[Quelltext bearbeiten]

@Ktiv: Du hast mit diesem Artikel und mit Philipp I. (Hessen) zwei sehr schöne und ausführliche Artikel geschaffen. Aber gar so gut passen sie im Moment nicht zusammen?! Der personenartikel erwähnt die Affäre in der Einleitung mit keinem Wort, im Artikeltext selbst nur kurz, ohne eigenen Abschnitt und mit heruntergespielten Konsequenzen: "...beschränkte überraschenderweise nicht seinen politischen Handlungsspielraum." - in explizitem Gegensatz zu hier: "Das schränkte seinen politischen Handlungsspielraum ein." Der drübere Artikel bescheinigt der Doppelehe eine "skandalträchtige Form", aber so formuliert wäre es eher kein "richtiger" Skandal gewesen. Könntest du bitte beide Artikel noch in eine etwas übereinstimmendere Form bringen? --KnightMove (Diskussion) 17:50, 18. Mai 2023 (CEST)Beantworten

@KnightMove Beide Artikel waren aufeinander abgestimmt; dass sie es durch die jüngsten Änderungen nicht mehr sind, kann ich nicht ändern. Zur Artikelarbeit habe ich zur Zeit nicht die Möglichkeit. Viele Grüße: Ktiv --Ktiv (Diskussion) 18:11, 18. Mai 2023 (CEST)Beantworten