Diskussion:Evangelische Kirche im Rheinland

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Wäre es nicht vielleicht doch sinnvoll, die Literaturangaben den Wikipedia-Konventionen anzugleichen? Blueduck4711 08:51, 9. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]


Hierher verschoben aus dem Artikel:


Der Artikel weist einen ganz grundsätzlichen Fehler auf und müsste komplett überarbeitet werden:

Die Evang. Kirche im Rheinland ist von unten nach oben, nicht von oben nach unten (als Verwaltung) strukturiert. Urgewählt werden deshalb nur die Presbyter/-innen. Die Mitglieder aller anderen Beschlussorgane werden delegiert. Die Kreissynode und die Landessynode setzt sich also aus von den Presbyterien bzw. Kreissynoden gewählten Personen zusammen (neben den Inhabern der Pfarrstellen).
Das gilt auch für die Evangelische Kirche von Westfalen.

--Leser 13:26, 18. Okt 2005 (CEST)

Dann tu das doch! Ich habe keine Proleme damit, wenn man das entsprechend umformuliert. Die Darstellung sollte zeigen, wie die Hierarchie aufgebaut ist. Wenn man das vom inhaltlichen her (also von "unten nach oben") betrachtet, magst du ja Recht haben. Also, nur Mut! Aber wenn schon, dann müsste das auch für andere Landeskirchen gelten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dort anders sein soll. Dann steht dir ja viel Arbeit bevor. bear 13:34, 18. Okt 2005 (CEST)

Danke für die Antwort. Nur halte ich mich nicht für kompetent, den gesamten Bereich zu bearbeiten.

Jedenfalls ist es so, dass nur die Gemeindemitglieder urwählen, anders als in der Politik.--Leser 20:59, 18. Okt 2005 (CEST)

Lutherischer Konvent im Rheinland[Quelltext bearbeiten]

Ohne Grund wurde der Hinweis zum Lutherischen Konvent gestrichen! Er ist die offizielle Vertretung der Lutheraner in der rheinischen Kirche, auch wenn es natürlich Lutheraner gibt, die dort nicht Mitglied sind. Der Lutherkonvent hat auch eine offizielle Webseite der Ev. Kirche im Rheinland. Streichung grundlos und wird zurückgewiesen. Andere Formulierung natürlich möglich. Dann bitte Vorschläge hier.--Wilhelm Langnick 20:36, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich verfolge den Luth.Konvent durchaus. Aber es wäre nicht angemessen, diesen vor anderen landeskirchlichen Gruppen hervorzuheben. Ein Absatz könnte sich etwa den konfessionellen Kreisen / Arbeitsgemeinschaften / Konventen in der EKiR widmen. Das könnte z.B. so aussehenen:
Konfessionelle Arbeitsgemeinschaften im Rheinland
Als unierte Kirche eint die EKiR lutherische, reformierte und unierte Christinnen und Christen. Ein (kleiner) Teil der jeweiligen Kirchenmitglieder arbeitet in konfessionell orientierten Organisationen zusammen. So existieren ein lutherischer und ein reformierter Konvent. Sie vertreten innerhalb der Landeskirche theologische Überzeugungen aus ihrer konfessionellen Tradition heraus und helfen ihren Mitgliedern, „ihrem Dienst in der Gemeinde Jesu Christi heute im Hören auf das Zeugnis der ganzen Heiligen Schrift und der sie auslegenden“ reformatorischen Bekenntnisse nachzukommen.
Der letzte Satz ist in Anlehnung an die Satzung des Reformierten Konventes formuliert; es gilt aber sinngemäß auch für den Lutherischen Konvent. -- Dietrich 21:57, 20. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Den Absatz finde ich ganz gut. Den dritten Satz würde ich etwas anders formulieren:

So existieren auf lutherischer Seite der Lutherischer Konvent im Rheinland und auf reformierter (calvinistischer) Seite der Reformierter Konvent in der Ev. Kirche im Rheinland, der dem Reformierten Bund angeschlossen ist.

So erscheinen die beiden Eigennamen der Konvente direkt in dem Artikel. Was hältst Du, Dietrich, von der Überschrift "Lutherische und Reformierte Arbeitsgemeinschaften im Rheinland"?--Wilhelm Langnick 20:47, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich kann mich damit anfreunden. Nur ist der Reformierte Konvent nicht dem Reformierten Bund angeschlossen, vgl. [1]. Die Formulierung auf [2] ist missverständlich. -- Dietrich 21:31, 21. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Auf der angegebenen Internetseite heißt es, daß der Generalsekretär des Reformierten Bundes qua Amt Mitglied des Reformierten Konventes ist. Irgendeine Assozierung zwischen Ref.Bund und Ref.Konvent scheint zu existieren. Kannst Du das genauer fassen? Ich wäre dafür, den Einschub über die Arbeitsgemeinschaft wie im Kompromiß oben auf die EKiR-Seite zu stellen und den Einschub mit dem Ref.Bund solange zurückzustellen, bis das Verhältnis genauer geklärt ist.--Wilhelm Langnick 17:33, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke, dass ich in der kommende Woche Zeit habe, die „Arbeitsgemeinschaften“ nochmal zu überdenken und dann einzubringen. Zum Reformierten Konvent, bei dem ich zu den Gründungsmitgliedern gehöre: Wir lehnen uns an den RB an, eine irgendwie geartete Einbindung gibt es jedoch nicht. Wir nutzen die Kompetenz des Bundes, und der wiederum nutzt unsere Gemeindenähe, wobei längst nicht alle Mitglieder zugleich dem RB angehören. -- Dietrich 22:09, 23. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Einverstanden. Einarbeitung fände ich jetzt auch gut und ist eine interessante Ergänzung der EKiR-Seite.--Wilhelm Langnick 16:35, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe die Ergänzung zum Lutherkonvent und zum Reformierten Konvent heute wie diskutiert vorgenommen. Hinweis auf Ref. Bund habe ich umgeschrieben, aber erhalten. Ich meine, nach deinen Angaben, ließe sich das so schreiben. Wenn Du meinst, der Hinweis (Ref. Bund) wäre so nicht zutreffen, dann bitte streichen. --Wilhelm Langnick 12:36, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke für die Arbeit. In der vergangenen Woche kam ich leider niocht dazu, die Formulierung noch mal gründlich zu durchdenken. -- Dietrich 20:08, 3. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Es handelt sich hier nicht um den am 22. April 1942 in Wien geborenen Historiker Walter Koch, sondern um den Konsistorialpräsidenten Dr. Walter Koch, geboren am 3. Februar 1894 in Starzeddel, verstorben am 8. Oktober 1965 in Remscheid-Lennep. Das Mitglied der NSDAP und der Deutschen Christen wurde auf Antrag der 1945 neu gebildeten vorläufigen Kirchenleitung in den Ruhestand versetzt.

Michael Hofferberth, Archiv der Ev. Kirche im Rheinland

Kirchenkreise[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass die Fusionstermine der Kirchenkreise gelöscht werden können. In eigenen Lemmata sind sie richtig aufgehoben. Zudem stellen die Angaben nur eine Auswahl dar. Simmern-Trarbach enstand 1972, Trarbach und Wolf/Trier wurden 1825 getrennt usw. Diese Detailinformationen würden in ihrer Gänze diesen Artikel überfrachten und sind für ihn unerheblich. -- Dietrich 17:35, 18. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Mit Stand 01.01.2016 sind es noch 719 Kirchengemeinden in 38 Kirchenkreisen. --Kleinbahnamt (Diskussion) 08:17, 7. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Fläche kann nicht stimmen![Quelltext bearbeiten]

Die Fläche wird hier mit etwa 12.000 km² angegeben, die alte Rheinprovinz hatte aber etwa 26.ooo km². Da kann was nicht stimmen. Die letzte Zahl klingt realistischer. Grüße. --Helenopel 23:27, 7. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Da hat wohl jemand beim Blick in den landeskirchlichen Statistikteil nicht aufgapasst :-). Die 12.704 km² sind der nordhrein-westfälische Teil der Landeskirche. Ist aber schon längst geändert. --Gruyere 21:22, 30. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Duisburger Generalsynode[Quelltext bearbeiten]

Von Beutzer-Diskussion Dietrich hierher verschoben

Dietrichs Behauptung lautet: "revert: quellenlose Behauptungen. Die DU Generalsynode hat eher Bedeutung für die rhein-westf. KO; angesichts der Territorialgeschichte ist sie aber nicht GebStunde der EKiR)" entgegen der eigenen Verlautbarung der EKiR. Siehe http://www.reformiert-info.de/4226-0-8-10.html Spazzo 14:09, 28. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

»Die 36 Teilnehmer legten die Grundsteine für die zukünftige Gestalt des Protestantismus am Niederrhein und weit darüber hinaus« ist etwas anderes als »Als Geburtsstunde der Evanglischen Kirche im Rheinland gilt die Erste Reformierte Generalsynode«. Die Synode ist für die presbyterial-synodale Verfassung, wie sie etwa in der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung festgeschrieben wurde und auch für heutige rheinische Kirchenordnung wegweisend gewesen. Aber zur EKiR gehören Gebiete, die bis 1815/1835/1934 noch sehr verschiedenen deutschen Kleinstaaten gehörten, dass die Generalsynode nicht Geburtsstunde der rheinischen Kirche gewesen sein kann. -- Dietrich 19:15, 28. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wird aber so aber vom Präses der Evangelischen Kirche behauptet. So steht eben unter http://www.reformiert-info.de/side.php?news_id=4227&part_id=0&part3_id=4&navi=10 : Evangelische Kirche im Rheinland: Selbstbewusst zum Jubiläum: wir sind so frei Erste Reformierte Generalsynode in Duisburg 1610 Geburtsstunde der evangelischen Kirche im Rheinland Präses Nikolaus Schneider wirbt mit dem Motto „wir sind so frei“ auf seinem Fahrrad für das Jubiläum.Vor 400 Jahren schrieben die Protestanten am Niederrhein Kirchengeschichte mit der 1. Reformierten Generalsynode in Duisburg. Ein Schülerwettbewerb, ein Förderpreis, eine Sondersynode und eine Festwoche im September 2010 erinnern daran. Die Zusammenkunft der 1. Reformierten Generalsynode in der Duisburger Salvatorkirche im September 1610 gilt als Geburtsstunde der evangelischen Kirche im rheinischen Gebiet - Anlass genug, um das Ereignis mit einer Festwoche vom 4. bis 12. September 2010 in Duisburg zu feiern. Spazzo 00:41, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die »evangelischen Kirche im rheinischen Gebiet« ist eben etwas anderes als die EKiR, siehe meinen Beitrag oben. Zudem: Die erste evangelische Predigt wurde in den heute zur EKiR gehörenden Orten bereits 1532 in Meisenheim gehalten, im Bereich des Kirchenkreis Simmern-Trarbach die Reformation 1557 eingeführt. -- Dietrich 07:01, 30. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kirchenmusik[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den ABshcnitte Kirchenmusik auskommentiert. Er scheint mir sachlich richtig zu sein. Da ich aber die „Zitate“ weder im EKU-Kirchenmusikgesetz (KiMuG, 950) noch in den Ausführungsbestimmungen verfizieren konnte, habe ich zwar auf ein Löschen verzichtet, mochte den Text aber so nicht einfach stehen lassen. Tuteucham, Du solltest aber die Zitate nach der aktuell gültigen Rechtslage einbringen und bequellen. -- 11:28, 7. Jun. 2011 (CEST)

Kirchensteuer-Aufkommen 2010[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Geschichte" heißt es im (derzeit) letzten Satz: "2010 nahm die EKIR 559 Millionen Euro Kirchensteuer ein. 1992 waren es 623 Millionen Euro (die damals zudem eine höhere Kaufkraft als heute hatten)."

Der EKiR-Website zufolge (http://www.ekir.de/www/ueber-uns/finanzen-1974.php) betrug 2010 das "Kirchensteuer-Bruttoaufkommen" 726,6 Mio. Euro. Bei den im Artikel genannten 559 Mio. handelt es sich offenbar um den "Kirchensteuer-Verteilungsbetrag" - damit ist vermutlich das Geld gemeint, dass der rheinischen Kirche nach Abzug der Kirchensteuereinzugsgebühren an den Staat, der Umlage an die EKD und ärmere Landeskirchen etc. verbleibt. Als Kirchensteuereinnahmen müssten aber m.E. die 726,6 Mio. angegeben werden.

Leider weiß ich nicht, wie das im Artikel mit Verweis (Fußnote) auf die besagte EKiR-Webseite geändert werden kann, ich bin nicht Wikipedia-erfahren. Ich wollte aber auf den Umstand hinweisen. (Skydaddy) --218.186.17.239 08:40, 20. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt eine ausgewogene Bebilderung der einzelnen Abschnitte. In der jetzigen Form ein optischer Graus. --Xenos (Diskussion) 11:01, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Guter Vorschlag; einige Bilder sind jetzt eingestellt. --Tomkater (Diskussion) 15:11, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genauso meinte ich es. Vielen Dank ! Gruss --Xenos (Diskussion) 15:18, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vereidigung Bischof?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es auch eine Vereidigung evangelischer Bischöfe auf die NRW/RP-Verfassung? So wie bei katholischen Bischöfen, gem. Reichskonkordat von 1933. --79.223.2.114 10:55, 25. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die evangelischen Landeskirchen in NRW/RLP kennen keine Bischöfe. -- Dietrich (Diskussion) 11:00, 25. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Natürlich. Die Fragestellung bezieht sich somit auf den Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. --79.223.2.114 11:25, 25. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Vereidigung der kath. Bischöfe im Rheinland beruht nicht auf dem Reichskonkordat, sondern auf dem Preußenkonkordat von 1929. Näheres siehe auch im Artikel Politische Klausel. Da diese Klauseln und das gesamte Verfahren der Bischofswahl das Verhältnis zwischen dem Vatikan und einem deutschen Land regeln, ist eine analoge Anwendung auf evangelische Kirchen eigentlich nicht denkbar. Ememaef (Diskussion) 11:26, 12. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Für die EKiR gilt immer noch - soweit mir bekannt in allen vier beteiligten Ländern - Artikel 7 des Vertrags der Evangelischen Landeskirchen mit dem Freistaat Preußen vom 11. Mai 1931. Danach wird "zum Vorsitzenden einer Behörde der Kirchenleitung oder einer höheren kirchlichen Verwaltungsbehörde sowie zum Inhaber eines kirchlichen Amtes, mit dem der Vorsitz oder die Anwartschaft auf den Vorsitz einer solchen Behörde verbunden ist, [...] niemand ernannt [...], von dem nicht die zuständige kirchliche Stelle durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen". Inwieweit diese Vorschrift heute in der Praxis noch eine Rolle spielt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. --Kleinbahnamt (Diskussion) 08:17, 7. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag Artikelergänzug: Hohenzollern ( heute Württemberg aber Gottesdienstform beibehalten, auch noch altpeußische Gottesdienste)[Quelltext bearbeiten]

Die ursprüngliche Gottesdienstordnung wurde vertraglich, sofern von den Gemeinden gewünscht, beibehalten.[1] --2003:D2:2BDB:CB91:A059:F3D5:4AFB:A7D7 12:15, 18. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

  1. Antonia Lezerkoss: Kirche: Liturgie nach alter Preußenweise. Südwest Presse Online, 3. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018.
    Dagmar Stuhrmann: Kirche: Ausstellung „Evanglisch in Hohenzollern“ macht Halt in Ebingen. Südwest Presse Online, 26. Januar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018.
    Hechingen: Ein Abschied voller Wehmut. Schwarzwälder Bote], 13. Februar 2013, abgerufen am 18. Februar 2018.

Seit 2016 ist von verschiedenen Sperrumgehungen des infinit gesperrten Benutzers GL Germann 30 mal ein Abschnitt zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in den Artikel eingestellt worden (anfangs verbunden mit einem Satz zur Ordination von Frauen, obwohl beide Themen relativ wenig miteinander zu un haben). Er ist, wenn ich richtig gezählt habe, von 14 verschiedenen Benutzern wieder entfernt worden (einmal sogar von Majo statt Senf). Trotzdem hat Benutzer:Majo statt Senf es jetzt dreimal für richtig gehalten, den Beitrag des Sperrumgehers einfach wieder einzusetzen. Seine Mitarbeit an dem Artikel hat sich leider auf diese Revertierungen beschränkt. Wenn er meint, dass dies eine relevante Information für den Artikel ist, soll er bitte hier auf der DS eine geeignete Formulierung vorschlagen und einen Konsens mit den Autoren suchen.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:22, 2. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Das war mit refs belegt - es gibt somit keinerlei Grund, das ständig zu entfernen und sogar zur VM zu rennen - Stalking darf ich es ja nicht nennen, aber es ist jedenfalls systematisches Verfolgen eines Users -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 13:03, 2. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
Es ist kein systematisches Verfolgen eines Users. Erstens ist GLG kein User, sondern mit Recht gesperrter permanenter Störer, zweitens habe ich den Artikel mehrfach bearbeitet und wie viele andere auf der BEO. Wie sollte ich im Übrigen GLG verfolgen können, wenn er sich ständig mit neuen Socken anmeldet? Weiters ist die Tatsache, dass etwas belegt ist, noch kein Grund dafür, dass es in einen Artikel gehört. Obwohl die Beiträge von GLG ohne Weiteres auch kommentarlos revertiert werden können, findet sich in den ZQ-Zeilen mehrfach sogar eine Begründung dafür. Wenn du außer Trollunterstützung noch ein sachliches Anliegen hast, setze dich bitte damit auseinander und mach deine Vorschläge hier.--Zweioeltanks (Diskussion) 14:05, 2. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
<zurückgezogen> - es ist zwecklos mit Typen, wie Euch zu diskutieren -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 14:37, 2. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]
Bitte holt euch ggf. Wikipedia:Dritte_Meinung ein. --Doc. H. (Diskussion) 14:29, 2. Mär. 2018 (CET))[Beantworten]

Kirchenmusikdirektoren[Quelltext bearbeiten]

Gibt es da ein Gesamtverzeichnis der KMDs? Es wundert, daß einige der profiliertesten Musiker der EKiR (Jörg Abbing, Georg Hage, Helmut Kickton) keine KMDs sind.--Musicologus (Diskussion) 07:27, 30. Mai 2021 (CEST) Auch Elke Mascha Blankenburg wurde nicht zur KMD ernannt.--Musicologus (Diskussion) 08:48, 8. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Jugendsynode[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich heute eine Änderung in diesem Abschnitt zurückgesetzt habe, möchte ich hier noch einmal grundsätzlich nachhaken. Der Abschnitt wurde Anfang 2019 durch Benutzer:StagiaireMGIMO in mehreren Schritten eingefügt; Benutzer:Dietrich steuerte eine kleine Formulierungsänderung bei. Erstes Problem ist, dass der Abschnitt völlig unbelegt ist, auch in der ZuQ-Zeile fand sich kein Hinweis. Dem könnte man freilich abhelfen, unter https://jugendsynode.ekir.de/ findet sich eine ganze Website mit Berichten und Texten. Gravierender finde ich aber, dass der Charakter der Jugendsynode überhaupt nicht deutlich wird. Die Platzierung im Abschnitt "Leitung der Landeskirche" und in Parallele zum Unterabschnitt "Landessynode" legt nahe, dass es um ein Leitungsorgan der Landeskirche geht. Wenn ich den zusammenfassenden Bericht richtig verstehe, geht es darum aber keineswegs, sondern nur um eine einmalig veranstaltete Versammlung rein konsultativen Charakters. Die Beschlüsse der Jugendsynode wurden auf der anschließenden Landessynode diskutiert, und das war's - ich finde jedenfalls keine Berichterstattung über diese jetzt schon knapp drei Jahre zurückliegende Jugendsynode, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit ihr stattgefunden hätte. Deshalb zweifele ich sehr an der Relevanz dieses Abschnitts und würde ihn am liebsten streichen. Wenn er bleiben soll, müsste er aber an einer anderen Stelle stehen und klarmachen, was diese Jugendsynode überhaupt sein sollte.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:44, 10. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Hinweis: Benutzer:StagiaireMGIMO hat um etwas Geduld gebeten. Kein Problem, ich warte gern noch eine Woche auf seine Stellungnahme. Unabhängig davon würde mich die Meinung von Benutzer:Dietrich immer noch interessieren.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:59, 14. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Sorry, dass ich nicht geantwortet hatte. jugendsynode.ekir.de bietet Artikel von 2018/19. Das besagt doch viel. Die Delegierten sind vielfach Sups, Verwaltungsangestellte, Pfarrer. U30er oder U35er (Parteienusus) mögen dabei sein – bei einzelnen konkreten Personen gehe ich davon aus –, aber sehr jugendlich finde ich die Jugendsynode nicht.
Zur Relevanz: «2019 wird erstmalig eine Jugendsynode stattfinden.» (Amtsblatt 6/2018, S. 140) – «Die Landessynode 2019 hat mit sehr deutlicher Zustimmung auch der Jugendsynode …» (Amtsblatt 10/2019, S. 217). – «… was wir vor einem Jahr mit der Jugendsynode gemacht haben, wirkt». (synode.info 2020). – «… verantwortete sie im Jahr 2019 gemeinsam mit der Evangelischen Jugend im Rheinland federführend die erste Jugendsynode zu den Themen Partizipation und Bildungsgerechtigkeit.» «Impulspapier geht auf Beschluss der Jugendsynode 2019 zurück» (beides synode.info 2021, S. 8f.) – Das besagt: Es soll sie wohl immer mal wieder geben. Befugnisse hat sie keine, sie kann nur Empfehlungen aussprechen oder über etwas (Vorgegebenes?) beraten. Deswegen gehört der Abschnitt auf jeden Fall nicht unter die Rubrik Leitung. Ich hatte mich hier nicht weiter geäußert, weil das kein nennenswertes Thema auf den Kreissynoden und gar keins in der gemeindlichen Arbeit war. Deswegen ist mein Kenntnisstand hier nicht größer als bei irgendwelchen Zeitungslesern. Allen zum Thema Suchenden empfehle ich [3]. --- Dietrich (Diskussion) 14:11, 14. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für die Geduld und vor allem für die kooperative Grundhaltung, die Situation zunächst zu beraten und erst dann den Vollzug anzutreten; das ist in der WP wohl die Ausnahme und leider nicht die Regel...
Ich habe in der Zwischenzeit die Pressestelle der EKiR angesprochen, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Daher bitte ich um noch etwas mehr Geduld. Ich denke, auf eine Woche mehr oder weniger kommt es nicht an und wünsche daher allerseits einen gesegneten letzten Sonntag im Kirchenjahr. --StagiaireMGIMO (Diskussion) 07:35, 21. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Unter der Überschrift "Leitung" stehen Landessynode und Präses, die Leitungsorgane der EKiR sind und auch in der Kirchenordnung entsprechend ihren Aufgaben erwähnt sind. Die Jugendsynode gehört nicht in diese Reihung als eigener Punkt, da sie Bestandteil eines Prozesses war und nur einmal getagt hat. Sie hat aber Partizipation in der EKiR gestärkt. Daher wäre es sinnvoll, diesen Abschnitt zu verschieben, z.B. in einen Abschnitt Partizipation oder Jugend würde er gut passen. Hier ein Beispiel für die Impulse aus der Jugendsynode zu Partizipation: https://jugendstyle-ekir.de/ (danke an @StagiaireMGIMO für den Hinweis auf diese Diskussion an die Stabsstelle Kommunikation und Medien der EKiR) --Ralpe (Diskussion) 17:10, 22. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank an Benutzer:Ralpe für die "offizielle" Stellungnahme.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage, wo der Abschnitt untergebracht werden soll. Sinnvoll wäre m.E. die Stelle zwischen "Leitung" und "Verwaltung". Allerdings müsste dann unter dem Oberbegriff "Partipazion" etwas mehr Butter bei die Fische.--StagiaireMGIMO (Diskussion) 07:49, 24. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]