Diskussion:Gesamtsozialversicherungsbeitrag

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Krankenkasse als Einzugsstelle[Quelltext bearbeiten]

die Einzugstellen der Krankenkassen? Die Krankenkasse ist die Einzugsstelle !--Wuffff 09:52, 24. Sep 2004 (CEST)

Du hast recht. Aber warum hast du es nicht korrigiert? Alles muss man selber machen ... ;-) -- Forevermore 11:14, 24. Sep 2004 (CEST)
ich wollte halt mal die Diskussionseite ausprobieren :-) --Wuffff 11:54, 24. Sep 2004 (CEST)

aufgliederung und umlageverfahren?[Quelltext bearbeiten]

könnte freundlicherweise jemand kompetentes aufdröseln, wie die prozentsätze für die einzelnen sozialversicherungen und der 3 umlageverfahren aussehen? damit der arme kleine (jung-)unternehmer weiß, was er genau zu berechnen und abzuführen hat? vgl.: geringfügige Beschäftigung bzw. vulgo mini-job.

o.k., ich sehe: der verweis auf lohnnebenkosten beantwortet meine frage im wesentlichen. ich füge das als hinweis ein... danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:01, 27. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Unterscheidung volkswirtschaftlich Unsinn[Quelltext bearbeiten]

Volkswirtschaftlich, bzw. makroökonomisch ist es allerdings Unsinn, bzw. zumindest eine Art Augenwischerei, von einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu sprechen. Beide Anteil werden a) vom Arbeitgeber gezahlt und b) erhält der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt. Beides zusammen ist, wie man will, ein Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil. Beides zusammen Teil der Lohnnebenkosten oder auch gesamt-Lohnkosten. (Wenn beispilsw. heute eine super-linke Regierung durchsetzte, dass der Arbeitnehmeranteil 95 Prozent betrüge, und der Arbeiter nur noch 5 Prozent zu entrichten habe, hätte das keinerlei Auswirkungenː der Arbeitnehmer hätte genauso wenig netto in der Tasche und der Chef die selben Lohnkosten) Die Unterscheidung dient ja nur diesen Zweckenː 1. Den tatsächlichen Anteil der Lohnnebenkosten klein wirken zu lassen (z.B. 2 x 7,3 Prozent GKV sieht besser aus als 14,6 Prozent). 2. Den Arbeitern vorzugaukeln, dass die armen Chefs ja den gerechten Anteil an den Sozialversicherungen leisten. Dass alles wurde mal in meinem Studium, (VWL, Nebenfach) thematisiert. Ich habe aber gerade keine Belege. Kann meine These daher jemand belegen, verifizieren oder zumindest stützen?Flk-Brdrf (Diskussion) 11:49, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Deine These stimmt nur bei einer statischen Betrachtung, wenn die Beitragssätze konstant bleiben. Bei einer Erhöhung/Senkung der Beitragssätze steigt/sinkt automatisch das Gesamtbrutto, ohne dass es einer Tarifvertragsänderung bedarf (= dynamische Betrachtung).
Sorry, aber das geht am Kern vorbei. Der Arbeitgeber- und/ oder -nehmeranteil ist immer ein Prozentwert, d.h. damit automatisch dynamisch. Der Beitragssatz ist nie konstant und hängt, und zwar ausschließlich bei Gesetzlichen Sozialversicherung, vom Bruttoarbeitslohn ab. Statisch wäre es, wenn, wie z.B. bei Privaten Versicherungen, das individuelle Risiko als alleinige Grundlage für die Ermittlung der Beiträge wäre. Ein verheirateter Mann der sehr krank ist und 7 Kinder hat und z.B. 2000 EUR im Monat verdient zahlt den selben Beitrag wie ein gesunder Single mit dem selben Einkommen. Steigt das EK, steigt der Beitrag. Wird der Satz, sprich der Prozentwert angehoben, steigen Arbeitgeber- und -nehmeranteile in gleicher Weise.Flk-Brdrf (Diskussion) 16:17, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]