Diskussion:Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen

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Der Relevanzcheck zu meinem neu geplanten Artikel " Ordensgesetz der DDR - (Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen der DDR)" wurde gemacht - https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Relevanzcheck#Ordensgesetz_der_DDR_-_.28Gesetz_.C3.BCber_die_Stiftung_und_Verleihung_staatlicher_Auszeichnungen_der_DDR.29 - ich denke die Relevanz ist gegeben! -

Ordensgesetz der DDR - (Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen der DDR)

Bei Wiki existiert bereits ein Artikel - Ordensgesetz - der sich mit dem Ordensgesetz der BRD beschäftigt hat. https://de.wikipedia.org/wiki/Ordensgesetz Auf Grund der besseren Abgrenzung und der anders gelagerten - spezifischen und komplexen Sachverhalte in der DDR - halte ich es für sinnvoll - keine "Untergruppe" in der bestehenden des obigen Artikel - Ordensgesetz - zu implementieren, sondern einen einen neuen Artikel mit der Begrifflichkeit:Ordensgesetz der DDR - (Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen der DDR)zu schaffen --Lupus in Saxonia (Diskussion) 13:54, 10. Feb. 2016 (CET)

 Find ich gut. Danach Ordensgesetz auf Ordensgesetz der BRD schieben und dann BKL auf Ordensgesetz. Evtl auch Zusammenarbeit mit Portal:Militär--Kita Kitsune (Wer schreibt, der bleibt.) 14:39, 10. Feb. 2016 (CET) PS: Un natürlich Auflösung der Linkliste/Ordensgesetz --Kita Kitsune (Wer schreibt, der bleibt.) 14:45, 10. Feb. 2016 (CET)


Wer kann mir dabei helfen?? Bin neu - und will das nicht falsch machen. Danke!--Lupus in Saxonia (Diskussion) 18:03, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Amtliches Werk und Urheberrechtsverletzung beim Artikel Ordensgesetz der DDR[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia Diskussion:Qualitätssicherung/23. Februar 2016 < Wikipedia Diskussion:Qualitätssicherung Amtliches Werk und Urheberrechtsverletzung beim Artikel Ordensgesetz der DDR

Eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der Definition und Rechtssprechung kann bei einem " Amtliches Werk" gar nicht vorliegen, da Gesetzestexte Urheberrechtlich nicht geschütz sind.

Quelle: Wiki " Amtliches Werk" -(Auszug: " Unter einem amtlichen Werk versteht man im Urheberrecht ein vom Urheberrechtsschutz ausgenommenes Werk amtlichen Charakters (vor allem Gesetze, Behördenerlasse, Gerichtsentscheidungen), das an sich die Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz erfüllen würde. Amtliche Werke stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.") --Lupus in Saxonia (Diskussion) 10:38, 23. Feb. 2016 (CET)

Die Quellenangaben erfolgten und da bei Texten über Gesetze der Gesetzestext auch Quelle ist, ist deren Inhaltsnennung notwendig.--Lupus in Saxonia (Diskussion) 10:46, 23. Feb. 2016 (CET)Beantworten