Diskussion:Gunnar Heydenreich

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Reinhard Kraasch in Abschnitt Öffentliche Kritik wegen Copyfraud-Vorgängen
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Löschung Eintrag Gunnar Heydenreich[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal den langen Text entfernt, da problematisch von der Artikelseite kopiert. Die Kommentare finden sich auch auf der BD.--Hic et nunc disk WP:RM 12:55, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

-- Christian111 20:22, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Öffentliche Kritik wegen Copyfraud-Vorgängen[Quelltext bearbeiten]

Das von Heydenreich initiierte und geleitete Projekt "Cranach Digital Archive" steht in der öffentlichen Kritik, da man mehrfach versucht hat, vermeintliche Urheberrechte auf Cranach-Gemälde des 16. Jahrhunderts geltend zu machen. Vgl. Kilian Froitzhuber: Mit dem DMCA gegen Lucas Cranach den Älteren, Beitrag vom 6. Dezember 2013 bei netzpolitik.org. Der Wikipedia:Kurier berichtet außerdem über einen ähnlichen Vorgang aus dem Jahr 2012. Klaus Graf hat fragliche Copyfraud-Fälle ebenfalls in seinem Archivalia-Blog thematisiert. [1] [2] Da Heydenreich Projektverantwortlicher des Cranach Digital Archive ist, sind die in Fachkreise und innerhalb der Wikipedia thematisierten Vorgänge relevant für den Artikel. Daher setze ich die Löschung der fraglichen Inhalte durch Benutzer:Christian111 zurück und fordere ihn auf, vor weiteren Löschungen von Inhalten hier die Diskussion zu nutzen. --Anna4Lau (Diskussion) 23:23, 24. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Die Behauptung ist schon allein deshalb objektiv falsch, weil keine Urheberrechte an den Werken des 16. Jahrhunderts geltend gemacht werden sollen. Zweitens ist die Angelegenheit jedenfalls nicht öffentlich rezipiert; was Klaus Graf in einem entlegenen Blog dazu meint, sei ihm unbenommen, dasselbe gilt für netzpolitik.org. Irgendein Interesse daran wird nicht ersichtlich. Im Übrigen ist die Information hier fehl am Platz, weil sie in einen Artikel zum Archiv gehören würde und nicht in den zu Herrn Heydenreich. — Pajz (Kontakt) 15:29, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten
2012 hat das Cranach Digital Archive 24 Löschanträge auf Cranach-Abbildungen gestellt, die man als „illegal copy“ bezeichnet hat. Der Account des Cranach Digital Archive wurde daher auf commons wegen Copyfraud indefinit gesperrt. Der Blog von Klaus Graf ist kein „entlegener Blog“, sondern ein wohlrezipierter Blog innerhalb des Archivwesens und innerhalb der Digitalen Kunstgeschichte. Für den Artikel zu Gunnar Heydenreich ist das alles relevant, weil Gunnar Heydenreich mit dem Digital Cranach Archive gleichzusetzen ist. Zumindest in der Öffentlichkeit tritt niemand sonst außer ihm für das Projekt in Erscheinung. Die o.g. Angaben erscheinen mir daher als Schutzbehauptung, um unliebsame Kritik aus dem Artikel zu löschen. Ich hole eine dritte Meinung ein, um den leidigen Editwar im Artikel durch Konsens zu entscheiden. Anna4Lau (Diskussion) 16:51, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Behauptung ist nach wie vor objektiv falsch, weil offensichtlich keine Urheberrechte an den fotografierten Werken, sondern Leistungsschutzrechte an den Reproduktionen beansprucht werden. Dass ferner wie oben geschildert Vorgänge innerhalb von Wikipedia thematisiert werden, begründet jedenfalls keine Rezeption. Eine Factiva-Recherche zum Stichwort „Gunnar Heydenreich“ liefert 41 Treffer, soweit ersichtlich kein einziger mit Bezug auf diese Geschichte; LexisNexis unter 50 Treffern gleichfalls nicht. — Pajz (Kontakt) 17:12, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nicht einmal wenn man nach „Cranach“ und „Commons“ sucht, wird man mit auch nur einem passenden Treffer fündig, sodass offenbar nicht nur eine personalisierte Berichterstattung ausgeblieben ist, sondern im Grunde schlechthin jede. Netzpolitik.org und Klaus Grafs Blog sind Special-Interest-Seiten. So versteht sich netzpolitik.org laut Selbstbeschreibung als „nicht neutral[es]“ journalistisches Angebot, das sich für „[d]igitale Bürgerrechte und ihre politische Umsetzung“ engagiert und Wege aufzeigen will, sich für „digitale Freiheiten und Offenheit“ zu engagieren; Herr Graf ist Urheber einer „Urheberrechtsfibel“, einer „bissigen Abrechnung“ mit dem Urheberrechtsgesetz (Verlagsbeschreibung) mit dem parteilich aussagekräftigen Zitiervorschlag „PiratK-UrhG“. All dies soll nicht die Meinung dieser Rezipienten kritisieren, illustriert jedoch das bereits Gesagte, dass nämlich nur eine sehr kleine Nische von Personen/Organisationen mit besonderem Interesse an der Kritik leistungsschutzrechtlicher Ansprüche diesen Sachverhalt überhaupt wahrgenommen hat. Und selbst dort wurde keine Personalisierung auf Herrn Heydenreich vorgenommen. Vor diesem Hintergrund (1. der kaum vorhandenen Rezeption des Sachverhalts, 2. der bislang überhaupt nicht belegterweise erfolgten personalisierten Berichterstattung) ist es nun aber auch nicht angezeigt, in Wikipedia in dem Artikel zu Herrn Heydenreich über den Sachverhalt zu berichten. — Pajz (Kontakt) 17:50, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten

3M: Immer wieder neigen Personenartikel in der wikipedia dazu, eigentlich unwichtige, einzelne Episödchen, Meinungsäußerungen, Fehler etc. aufzublähen und ihnen damit eine völlig überzogene Bedeutung zuzuweisen, nur weil das mal irgendwo in der Zeitung, hier sogar nur in einem Blog stand. Viel zu oft wird dabei Kritik und Negatives überbewertet, manchmal gleichen Artikel einem Pranger. Längst nicht alles, was mal irgendwo in Zeitung oder Netz steht, ist wichtig für die wikipedia. Was Heydenreich (wenn überhaupt, Relevanz wird wenn nur mühsam erreicht) wichtig für die wikipedia macht ist v.a. seine Professur und Lehre, die wird sicher eher selten in der Zeitung erwähnt, aber eben nicht diese innerfachliche Kritik. Im Übrigen ist hier auch unbedingt Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten, was eher gegen die Nennung spricht. Vor allem aber nehme ich an, dass Heydenreich hier im Namen des Rechteinhabers, also vermutlich des Museums agiert, allein schon deshalb gehört dieser Hinweis eher nach Museum Kunstpalast, falls das Museum der Rechteinhaber ist. Und schließlich: Falls die Leistungsschutzrechte zu Recht eingefordert wurden, ist das ganze eh irrelevant, denn dass jemand sein Recht einfordert bedarf wohl keiner Erwähnung. Fazit: Hier nicht erwähnen, weil

  1. unwichtig im Personenartikel
  2. Wikipedia:Artikel über lebende Personen
  3. ganz unwichtig, falls die Rechte zu Recht beansprucht wurden
  4. wenn, dann auf der Seite des Rechteinhabers, also vielleicht des Museums darstellen.

--UMyd (Diskussion) 18:46, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten

3M: nachdem er nicht einfach nur Mitarbeiter, sondern Leiter des Cranach Digital Archive ist, geht diese Urheberrechtserdreistung schon auch auf seine Kappe. Das sollte durchaus erwähnt werden. Man muss es ja nicht zu scharf formulieren. --El bes (Diskussion) 20:35, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Zudem gehört zu "öffentlicher Kritik" mehr, als in netzpolitik.org oder in Historiografs Blog aufzutauchen - da sollten wir die Latte höher hängen, insbesondere auch, weil Wikipedia bzw. einige Wikipedia-Autoren selbst involviert sind, da bekommt die Angelegenheit schnell ein "Gschmäckle". So lange es keinen Rechtsstreit, kein Urteil in der Sache und keine wirkliche Medienresonanz gibt, sind das alles Privatmeinungen (genau genommen: Einschätzungen von Nicht-Juristen), also letztendlich Theoriefindung. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:17, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten