Diskussion:Klassenlehrer

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Er hat einen Stellvertreter und jeder (stellvertretende) Klassenlehrer kann nur eines der beiden Ämter gleichzeitig innehaben. Der Klassenleiter kann jedoch auch in einer anderen Klasse der Stellvertreter des dortigen Klassenlehrers sein.

Kann mir mal jemand diese Logik erläutern? Wenn einer StKL ist, darf er nicht auch KL sein...ist er aber KL, dann darf er auch StKL sein...nur dass er als StKL ja eigentlich nicht KL sein dürfte...wie denn nun? Logopin 03:25, 5. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Beispiel: Frau Müller ist Klassenlehrerin der Klasse 5A und wird von Frau Weiß als Stellvertreterin unterstützt. Gleichzeitig hat Frau Weiß jedoch eine "eigene" Klasse, die sie als Klassenlehrerin unterrichtet. Als Vertreter/in hat sie dort ebenfalls eine Lehrkraft zur Hand. Die kann teorethisch auch wieder Frau Müller sein. -- Dolce & Gabbana Faber-Castell TALK-TO-ME 20:54, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das ist doch Quatsch. Niemand kann sein eigener Stellvertreter sein. Das ist doch wohl klar. [Veritas22]

Also in Bayern gibt es weder Stellvklassenleiter, noch ist der Klassenleiter der Vorsitzender der Klassenkonferenz - da ist er nur Mitglied, Vorsitzender ist der Schulleiter oder ein Vertreter. --84.154.84.180 09:23, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

"Jahrgangsvorstand"[Quelltext bearbeiten]

In Österreichischen BHS heißt es auch "Jahrgangsvorstand". -- Dubaut 19:25, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Schreibung "Klaßleiter"[Quelltext bearbeiten]

Würde man nicht auch in Bayern inzwischen "Klassleiter" schreiben? --Delabarquera 14:53, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:01, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten