Diskussion:Landesbischof

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Lley in Abschnitt Apostolische Sukzession und Eid
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Der Artikel ist nicht mehr korrekt[Quelltext bearbeiten]

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen gibt es nicht mehr. Beide wurden zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland fusioniert.

Schade, dass Änderungsvorschläge abgelehnt werden, ohne diese überhaupt vollständig zu verstehen.

Zudem sind 4 Links zu einzelnen Landesbischöfen ein wenig dürftig. Mein Ansatz war es, die über 20 Amtsinhaber zu ergänzen. (nicht signierter Beitrag von Eventation2001 (Diskussion | Beiträge) 14:12, 30. Mär. 2009 (CEST)) Beantworten

Aus meiner Sicht sollten kar keine Links zu Landesbischöfen im Artikel stehen, es geht hier (nur) darum, welche LaKi welche Bezeichnung verwendet.
Mit einem einzigen Klick auf die Landeskirche ist jeder sofort auf der Seite, die auch (im Infokasten) über den jeweiligen "Chef" Auskunft gibt.
Dazu kommt, wie du selbst festgestellt hast, dass noch nicht einmal die Fusion der Thüringer LaKi mit der Kirchenprovinz Sachsen aktualisiert wurde. Wenn wir dann hier noch die Landesbischöfe, Prälaten, ... verlinkt haben, dann ist eine Aktualisierung noch viel öfter nötig und die Seite wird mit der Zeit noch mehr veraltet sein. --Brian 18:21, 30. Mär. 2009 (CEST)Beantworten
Auch die erst seit kurzer Zeit historischen Landeskrichen (ex KPS und Thüringen) sollten noch erwähnt werden. Grundsätzlich könnte man hieraus einen eigenen historischen Abschnitt machen. Es wurden ja auch früher schon Landeskirchen fusioniert, beispielsweise gab es noch in den 1930-er Jahren m.W. kleinste Landeskirchen für ehemals Grafschaft Wernigerode und ähnliche historische Territorien. Insgesamt handelt es sich ja im Wesentlichen um den begrenzten Zeitraum von 1918 bis heute.
Ich zitiere mal aus dem Artikel:
"In der evangelischen Theologie gilt ein anderes Verständnis von apostolischer Sukzession als in der römisch-katholischen Kirche."
Das ist so m.E. nicht richtig. Im ev.-hochkirchlichen Verständnis spielt auch in Deutschland gerade die Sukzession eine Rolle, die dem Verständnis in den orthodoxen, in anderen romfreien Kirchen und im römischen Katholizismus (hier sicherlich vollumfänglich gültig für die lateinische und weitere zugehörige Kirchen) entspricht! Aus Sicht dieser Kirchen könnte man die "herrschende Meinung" in den deutschen ev. Kirchen als "sektiererisch" bezeichnen, denn die Notwendigkeit von "Notbischöfen" (nämlich den Landesherren bis 1918) über mehrere Jahrhunderte hinweg erschließt sich mir zumindest nicht und wohl auch keinem anderen gescheiten Menschen. Ohne Not hat man aus einer kurzzeitigen Notlage heraus einen ideologisch verfestigten Dauerzustand gemacht, von dem man dogmatisch nicht mehr abrücken will. Diese verhärtete Doktrin steht nun eigentlich wider besseres Wissen der demütigen Einsicht und der Einheit mit Rom und den romfreien katholischen sowie orthodoxen Kirchen im Wege. Es gibt überdies nicht nur in Deutschland ev. Kirchen: Die Skandinavier stehen seit den Tagen der Alten Kirche in ununterbrochener apostolischer Sukzession, da ihre Bischöfe die Reformation mitgemacht haben. Es gibt hier, egal, was lehrmäßig mehrheitlich bei ihnen vertreten wird, unstrittig eine Sukzession im altkirchlichen und hochkirchlichen Sinne und somit nicht-"sektiererischen" Verständnis. Warum gleichwohl die RKK hier heute ihre eigenen Weihen im Fall der Konversion nicht mehr anerkennen will, ist mir momentan auch schleierhaft (vielleicht wegen der Frauenweihe, die es in Schweden seit zig Jahren gibt?). Indes gibt es auch z.B. in der schwedischen Kirche oder in der Anglican communion jeweils verschiedene Strömungen und nicht nur hochkirchlich orientierte Christen. Schließlich bleibt anzumerken, dass es auch eine katholische und damit auch eine orthodoxe Evangelizität gibt! Bitte nicht so eingeengt denken und dieses Denken auch ständig noch fördern!
Wenn der Begriff nicht so schillernd und undiplomatisch wäre, könnte man mit Fug und Recht wegen in einigen Punkten nicht erfüllter Kriterien sämtliche deutsche Landesbischöfe als Vaganten bezeichnen. Spezielles Beispiel: Selbstbeilegung des Bischofstitels durch Otto Dibelius. Aber das hieße fast Äpfel mit Birnen vergleichen. Und das auszusprechen, kann oder will sich nicht jeder leisten. Die Kritik einer mangelnden Kanonizität, Legitimität oder Gültigkeit gilt aus anderen Gründen auch für eine ganze Reihe von Bischöfen in - noch so etablierten - Kirchen außerhalb des Kreises deutscher evangelischer Kirchen, weil sie in anderen Punkten die Kriterien für eine gültige und rechtmäßige Weihe nicht erfüllen. Auch das wird selten thematisiert. Im Dialog bleibt man lieber diplomantisch, klammert das aus und ist sich vielleicht sogar bewusst, im Glashaus zu sitzen. Wären die EKD-Kirchen hier anders ein- und aufgestellt und hätten u.a. das richtige, klassische Verständnis von Sukzession und Amt einschließlich des Prinzips Wahl und Weihe, Zustimmung der Gemeinde, Dreizahl der Chirotonierenden usw., hätten sie eine Waffe mehr im Arsenal. So aber muss der Pfeil im Köcher bleiben. Sie selbst bieten auf diesem Gebiet mehr Angriffsfläche als ihnen lieb sein kann. Sie sind es, die die von den frühesten Zeiten an bestehende kirchliche Tradition verlassen und verloren haben, obwohl sie sich das Gegenteil auf die Fahnen geschrieben haben, nämlich ein Zurück zu den Ursprüngen, eine Wiederherstellung und Erneuerung.--Frankenschüler 23:35, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Apostolische Sukzession und Eid[Quelltext bearbeiten]

Mir ist der jetzt veränderte, aber immer noch merkwürdige Abschnitt aufgefallen:

  • Was der Satz zur apostolischen Sukzession hier soll, erschließt sich mir nicht. Er steht bereits länger als der Rest des Absatzes im Artikel. Mir ist nicht klar, was der Satz hier soll, er sagt nichts zum Lemma. Ich würde ihn also demnächst streichen, wenn es keine plausible Einbindung in den Artikel/Begründung gibt.
  • Der Eid auf die Verfassung: Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass es das (für die evangelischen Bischöfe) gibt. Da hätte ich also gerne einen Beleg. Den Satz mit der Bezugnahme auf das Reichskonkordat nehme ich jetzt bereits raus, das hat mit den evangelischen Bischöfen nichts zu tun. -- lley (Diskussion) 13:35, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten
    • Ich denke, Sie haben in beiden Punkten recht. 1. Das Reichskonkordat ist wirklich nicht einschlägig und in den vergleichbaren (evanglisch-staatlichen) Staatskirchenverträgen findet sich nichts vergleichbares (habe gerade mal stichprobenartig in dem mit Baden, Hessen, Berlin und Rheinland-Pfalz geschaut). 2. Die Aussage hinsichtlich der apostolischen Sukzession ist zwar richtig, spielt aber keine Rolle in Bezug auf das Lemma. --Koffer (Diskussion) 18:09, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe den Absatz jetzt, wie oben angekündigt, mal entfernt, da es keine gegenteiligen Meinungen gegeben hat. -- lley (Diskussion) 09:21, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten