Diskussion:Latein im Recht

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Ichigonokonoha in Abschnitt Trium facit collegium
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Suum cuique[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit "suum cuique" ("jedem das seine")? Das ist doch ein alter römischer Rechtsgrundsatz. Spielt der heutzutage keine Rolle oder wird der hier nicht aufgelistet, weil die Nazis ihn auf dem Portal eines KZ angebracht haben? (nicht signierter Beitrag von 80.133.95.231 (Diskussion | Beiträge) 21:13, 7. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Erledigt.
Ist strenggenommen kein Rechts-, sondern ein Gerechtigkeitsgrundsatz (v. a. der distributiven Gerechtigkeit, um genau zu sein).--2001:A61:20BB:5301:28E3:86AB:DE08:439F (18:30, 20. Jul 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

fructus[Quelltext bearbeiten]

Warum wurden Früchte (fructus) herausgelöscht? @Polemos (nicht signierter Beitrag von 212.183.101.22 (Diskussion | Beiträge) 22:47, 4. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Darstellung dieser Seite - Liste[Quelltext bearbeiten]

Mir ist aufgefallen, dass die Liste sehr uneinheitlich ist, manche brauchen nach dem lateinischen Begriff einen Gedankenstrich, wieder andere Klammern. Wäre es nicht im Sinne der Übersichtlichkeit und der Textsemantik, wenn die Liste in eine Begriffsklärung im Sinne von

Begriff
Bedeutung

umgestellt würde? Meiner Meinung nach würde das sehr zur Leserlichkeit des Artikels beitragen, die derzeit doch arg eingeschränkt ist. Wenn es dagegen keine Einwände gibt, würde ich die Liste bei Gelegenheit mal umstellen. --TheRealPlextor 10:28, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

ganz im gegenteil! du hast völlig recht, dass die darstellung der liste dringend einer vereinheitlichung bedarf. also immer frisch ans werk! :)
So, das war jetzt ein Krampf, aber erledigt ist erledigt. Jetzt muss nur noch einer drüber sehen: Da einige Punkte doch arg knapp oder m.E. falsch waren, habe ich diverse Korrekturen vorgenommen. Wenn einer noch mein schlechtes Latein durchliest, wäre mir das auch lieb. --TheRealPlextor 20:44, 11. Jan. 2010 (CET)Beantworten

cui bono[Quelltext bearbeiten]

wer hat denn die Übersetzung von cui bono verbrochen? cui bono - dat. finalis - wem gereicht es zum Nutzen? in der ursprünglichen übersetzung versteht doch sonst keiner mehr, warum man mit cui den dativ verwendet. (nicht signierter Beitrag von 91.52.137.151 (Diskussion | Beiträge) 14:17, 12. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Umbenennung[Quelltext bearbeiten]

"Latein im Recht" halte ich für eine sehr unglückliche Benennung dessen, worum es sich handelt. Im Englischen heißt diese Liste korrektereweise: "List of legal Latin terms". Analog dazu schlage ich vor die Liste zu verschieben in Liste lateinischer Rechtsbegriffe oder so ähnlich. - SDB 13:51, 1. Feb. 2011 (CET) Upps gibt es ja als Redirect schon, also plädiere ich für eine Umdrehung des Redirects.Beantworten

Sachverhalte können sich nicht ereignen[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Formulierungen für "ex ante" und "ex post" unglücklich, denn Sachverhalte können sich nicht ereignen; sie können nur bestehen o.dgl. Mag das ein(e) Jurist(in) so umformulieren, dass es noch stimmt? -- UKoch 18:00, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

argumentum a/e contrario[Quelltext bearbeiten]

Warum ist dieser lateinische ausdruck in fast allen sprachen argumentum a contrario aber auf deutsch argumentum e contrario? --Espoo (Diskussion) 22:02, 25. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Mit meinen spärlichen Lateinkenntnissen: Im Deutschem sags'te Argument aus (iSv heraus) Widerspruch (la:wikt:ex) und in den anderen Sprachen zB argument/point by (iSv durch/über) contradiction (la:wikt:ab)? Somit kanns'te etwas natürlicher den Lateinischen Ausdruck in die Rahmensprache einbetten. -- Kays (T | C) 01:29, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Die Frage von Espoo ist sehr berechtigt. Vielleicht ist dieser Ausdruck falsch. Bitte im Lemma Argumentum e contrario diskutieren. Orik (Diskussion) 06:58, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich bin der Meinung, dass es da nicht viel zu diskutieren gibt. Beide Ausdrücke sind gutes Latein und wurden von nicht zu bezweifelnden Autoren (z. B. Cicero, Quintilian) gebraucht. Also kann sich jeder, der entweder so oder so sagt, auf den antiken Sprachgebrauch berufen und niemand kann es bestreiten. --Bavarese (Diskussion) 14:05, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wie Bavarese schon sagt, beide Ausdrücke sind korrekt. Sie unterschieden sich auch nicht wesentlich in ihrer Bedeutung. Die erste Variante hat sich einfach im deutschen Sprachraum durchgesetzt. -- Irrwitz (Diskussion) 15:54, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Abusus non tollit usum[Quelltext bearbeiten]

Der hier auf Deutsch vorliegende Rechtssatz mag stimmen, er ist aber nicht durch das lateinische Zitat gedeckt. Das geistert zwar durch alle möglichen Sammlungen lateinischer Rechtssprichwörter, aber nie mit Angabe einer antiken Quelle. Die kann es auch gar nicht geben. Denn die hier vorausgesetzte Bedeutung des Wortes abusus, nämlich Missbrauch, ist im klassischen Latein unbekannt. Da kommt das Wort nur im Sinn von Verbrauch, Aufbrauchen vor. Die Übersetzung des angeführten Satzes lautet also: „Verbrauch hebt den Gebrauch nicht auf“. Der Sinn dieser Aussage entzieht sich meinem bescheidenen Verstand. --Bavarese (Diskussion) 10:47, 27. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Dann ist es halt nicht klassisch; aber trotzdem Latein.--2001:A61:260C:C01:3906:FCF0:F6FA:9B3A 13:44, 1. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Animus nocendi[Quelltext bearbeiten]

Wäre es sinnvoll, die "animus"-Liste durch den Tötungsvorsatz (animus nocendi) zu ergänzen? Im englischsprachigen Wikipedia hat er einen eigenen Artikel (https://en.wikipedia.org/wiki/Animus_nocendi). Und auch im französischen Recht ist er mir bereits begegnet. Im deutschen Rechtssprachgebrauch habe ich ihn allerdings noch nicht gehört oder gelesen. Anregungen? --Abzo (Diskussion) 20:07, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Bist du dir sicher? Nocere heißt schaden, töten heißt necare. Also animus necandi? --Bavarese (Diskussion) 20:09, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Du hast natürlich Recht. Hier der korrekte Artikel dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/Voluntas_necandi. Fügen wir es so in die Liste hinzu? --Abzo (Diskussion) 13:31, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja klar, mach. Ich bin kein Jurist; aber ich meine, die Aussage des englischen Artikels (Tötungsvorsatz) entspricht auch der Rechtslage bei uns. --Bavarese (Diskussion) 14:17, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Aliud/Peius[Quelltext bearbeiten]

"Wird zur Erfüllung einer Verpflichtung der falsche Gegenstand gegeben, spricht man vom aliud; ist er hingegen nur mangelhaft, von einem peius. Im ersten Fall besteht bei Kaufverträgen der Erfüllungsanspruch fort, im zweiten bestehen allenfalls Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche."

"Hat jemand den richtigen, aber mangelbehafteten Gegenstand geliefert, spricht man vom peius. Anders als bei einer aliud-Lieferung, gilt der Vertrag als (mangelhaft) erfüllt."

Stimmt schon seit der Schuldrechtsreform nicht mehr, vgl. 434 III BGB. (nicht signierter Beitrag von 92.74.56.193 (Diskussion) 23:05, 31. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Dann bessere es halt aus. --Bavarese (Diskussion) 12:04, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten


Affectio societatis[Quelltext bearbeiten]

Der Wille, Gesellschafter einer Gesellschaft zu werden. Ist mir im französischen Recht begegnet, wo es als von der Rechtsprechung entwickeltes essentielles Merkmal in Gesellschaftsverträgen gilt (https://fr.wikipedia.org/wiki/Affectio_societatis, https://en.wikipedia.org/wiki/Affectio_societatis).

"Cette expression désigne la volonté des associés de collaborer de façon effective à l’entreprise commune, sur un pied d’égalité et dans leur intérêt commun. C’est ainsi qu’avec une telle exigence, il est possible de mesurer la fictivité des sociétés et de distinguer le contrat de société d’autres situations (contrat de travail, contrat de prêt, etc.)." (Dalloz, fiche d'orientation "Contrat (société)", April 2017, http://www.dalloz.fr.bibdocs.u-cergy.fr/documentation/Document?id=DZ/OASIS/001151&ctxt=0_YSR0MT1hZmZlY3RpbyBzb2NpZXRhdGlzwqd4JHNmPXNpbXBsZS1zZWFyY2g=&ctxtl=0_cyRwYWdlTnVtPTHCp3MkdHJpZGF0ZT1GYWxzZcKncyRzb3J0PcKncyRzbE5iUGFnPTIwwqdzJGlzYWJvPVRydWXCp3MkcGFnaW5nPVRydWXCp3Mkb25nbGV0PcKncyRmcmVlc2NvcGU9RmFsc2XCp3Mkd29JUz1GYWxzZcKncyR6PTBEQkZDOERCLzA4Q0M2Mjk0&nrf=0_UmVjaGVyY2hlfExpc3RlRGVSZXN1bHRhdEdsb2JhbA==, abgerufen am 17.10.2017.

Im deutschen Recht habe ich davon noch nichts gehört. Meinungen?--Abzo (Diskussion) 14:16, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe es nun kurz und knapp eingefügt.--Abzo (Diskussion) 13:58, 31. Okt. 2017 (CET)Beantworten

via jure?[Quelltext bearbeiten]

Weil ich dafür keinen Beleg habe, ändere ich es in via juris; das ist auch sprachlich korrekter. Wer für via jure Belege hat, stelle es bitte wieder her. --Bavarese (Diskussion) 15:19, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ne infra petita[Quelltext bearbeiten]

Wenn wir "Ne ultra petita" in der Liste haben, müsste meines Erachtens nach auch "Ne infra petita" aufgenommen werden. Grundsätzlich muss der Richter meines Wissens nach auf alle Argumente der Parteien im Prozess eingehen und ihnen Recht geben bzw. sie widerlegen. Lässt er auch nur ein Argument unbeachtet, hat er "infra petita" entschieden. Kennt sich da jemand aus? --Abzo (Diskussion) 10:17, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Inter omnes ?[Quelltext bearbeiten]

Bedeutet es dasselbe wie erga omnes, wie es dieser Artikel behauptet? Manche Websiten (https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/interomnes.php) legen das nahe. Auf anderen gibt es zu beiden unterschiedliche Artikel (https://www.proverbia-iuris.de/erga-omnes/, https://www.proverbia-iuris.de/inter-omnes/).

Wer kennt sich aus?--Abzo (Diskussion) 07:48, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Mehr Einzelbelege, bitte![Quelltext bearbeiten]

Hier gibt es pro Eintrag kaum genaue Belege. Das sollten wir ändern! Sonst laufen wir Gefahr, auch kaum bekannt oder unübliche Formulierungen in die Liste aufzunehmen. --Abzo (Diskussion) 08:30, 18. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Nihil aut altera pars[Quelltext bearbeiten]

Gehört die Wendung nicht auch hier hin? MfG Harry8 13:58, 29. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Trium facit collegium[Quelltext bearbeiten]

Das soll Latein sein? Es sind drei lateinische Wörter, Satz ist es keiner. Ich erlaube mir die Richtigstellung, die sich aus Digesta 50.16.85 ergibt. --Bavarese (Diskussion) 13:05, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Da hast du natürlich recht. Im Internet findest du aber leider auch dieses Form. Sollte man da kurz soetwas ergänzen wie: Teilweise auch fälschlicherweise als Trium facit collegium wiedergegeben? --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:03, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Das befürworte ich nicht; denn wenn man sich das Vorkommen des falschen Wortlauts ansieht, hat man da nicht den Eindruck, das sei aus Wikipedia abgeschrieben, wie es zuvor war? Ich bin dafür, davon lieber zu schweigen.--Bavarese (Diskussion) 17:32, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Also da ich bei Google Books spanische und italienische Bücher finde, denke ich nicht, dass es von uns hier abgeschrieben worden ist. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:52, 17. Jul. 2023 (CEST)Beantworten