Diskussion:Lockpicking

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Zwei Fragen: Sport? - Polizei?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich hatte eben eine Änderung in der Einleitung gemacht und "Sport" durch "Freizeitaktivität" ersetzt, weil mir das neutraler erschien. Herr Gräbner, ein Admin, hat das dann verworfen mit dem Hinweis "siehe unten". Da frage ich mich, ist Lockpicking wirklich ein Sport, nur weil sich der Verein selbst "Sportsfreunde der (usw.)" nennt? Wer hat das wo definiert? Sollte man da nicht neutraler formulieren? Was macht einen Sport denn aus? Und außerdem: In der Einleitung wird behauptet, die Polizei würde Lockpicking betreiben. Ich kenne nur Krimifilme, in denen ein Kommissar oder wer auch immer mit eiem Pick (gern auch ohne Spanner, lol) in einer Sekunde eine Tür öffnet. Das ist allerdings nur Kino. In der Realität bricht die Polizei Türen auf mit einer Ramme oder durch die Feuerwehr bzw. einen Schlüsseldienst, der jeweils zu einem Einsatz dazugerufen wird. Gibt es valide Belege dafür, dass die Polizei im Dienst Lockpicking betreibt? Wenn nein, sollte man diese Behauptung aus der Einleitung streichen. Viele Grüße, --Zeitungsente0815 (Diskussion) 19:08, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Das übliche Verständnis von Sport würde ich kurz mit "körperliche Aktivität mit (zumindest potenziellem) Wettkampfaspekt" zusammenfassen. Wettkämpfe im Lockpicking gibt es fraglos, und beim Herumprökeln in einem Schloss scheint mir auch eine körperliche Aktivität im Vordergrund zu stehen, jedenfalls nicht weniger als beim sogar olympischen Schießsport. Gegen die Bezeichnung als Sport scheint mir also nichts zu sprechen. Es gibt auch Polizisten, die im Lockpicking richtig gut sind und ihre Fähigkeiten dann gelegentlich vorführen, um den Leuten zu zeigen, dass einfache Schlösser kein guter Schutz sind. Das ist aber sicher eine Randerscheinung, die nicht in der Einleitung erwähnt werden muss. Ob es sonstige Aspekte der Polizeitätigkeit gibt, bei denen Lockpicking eine für die Einleitung relevante Rolle spielt, weiß ich nicht. Komisch kommt mir jedenfalls die Erwähnung von Geocachern vor. Den einen oder anderen Cache, bei dem man Lockpicking betreiben muss, mag es geben, aber das ist doch sicher die ganz große Ausnahme, die in der Einleitung jedenfalls nichts zu suchen hat. Komisch kommt mir auch die "sowohl ... als auch"-Formulierung vor, die dem "legalen Sport" andere Einsatzbereiche gegenüberstellt und so suggeriert, alle anderen Einsatzbereiche seien illegal. Zumindest die Schlüsseldienste und die Polizei werden da ja zumeist auch legal vorgehen, ebenso Geocacher an einem entsprechend gesicherten Cache, und oft genug auch die Geheimdienste. --Mark (Diskussion) 19:37, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Fragen des jungen Kollegen sind berechtigt. Pingeligerweise müsste man wohl schreiben: "Lockpicking ist eine Freizeitaktivität, die von denen, die sie ausübt, als Sport angesehen wird". Mit der Definition "körperliche Aktivität mit (zumindest potenziellem) Wettkampfaspekt" wäre übrigens Schach kein Sport mehr. Das zeigt uns, dass es nicht ganz so einfach ist. Nur durch Selbstbezeichnung wird LP gewiss nicht zum Sport. Was die Polizei anbelangt, kann ich keinen Nachweis dafür finden, dass bei einer kriminaltechnischen Beratung zur Einbruchs-Prävention Polizisten Lokpicking vorführen. Ich würde die Polizei ganz streichen aus der Einleitung, denn was Beamte in der Freizeit machen, ist belanglos. Wenn jemand Belege für Lockpicking im Dienst beibringen kann, ist das ergänzungsfähig. Bei den Geocachern habe ich wiederum keine Bauchschmerzen, denn es gibt LP-Caches, wozu Geocacher LP betreiben müssen. Welchen Umfang das an deren Hobby einnimmt, wird ja nicht gesagt, sondern nur, dass das vorkommt. Insofern ist das okay. Dieses "legal/illegal" sehe ich auch als verbesserungswürdig an. Beste Grüße, GT (Butter bei die Fische!) 13:46, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich hab über diesen Satz heute nachgedacht und das nun geändert in "Lockpicking wird sowohl von Privatpersonen bzw. Vereinen als auch von Geheimdiensten, Geocachern, Kriminellen und Schlüsseldiensten betrieben.", denn man muss gar nicht sagen, als "was" Lockpicking betrieben wird (Sport oder Freizeitaktivität?), zumal weiter unten steht "als eine Art Sport etabliert", das reicht da (und ist übrigens auch einschräkend). Die Polizei hab ich rausgenommen, solange es dafür keine Beleg gibt. Wortmeldungen? Viele Grüße, GT (Butter bei die Fische!) 20:01, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Vielen Dank, ist gut so wie du das gemacht hast. --Zeitungsente0815 (Diskussion) 04:37, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Sport kommt doch von disportare, also eine Zerstreuung rekreativer Natur, oder? Leibesübung oder Wettkampfsport fällt einem zum Lockpicking vielleicht nicht ein, aber ich kenne im angelsächsischen Raum genügend Praktizierende, die in den - manchmal vergeblichen oder stundenlang dauernden - Lockpicking-Sessionen gewiß einen Sport sehen, der es mit dem Schachspiel aufnehmen kann. Die Locksmiths (Schlossmachermeister) unter den Aktiven sehen die Herausforderung darin, sich gegenseitig Schlösser zuzusenden, die im Idealfall nicht geknackt werden können. Das Thema legal/illegal schießt einem natürlich schnell in den Kopf, doch wenn man sich für einen Haufen Geld den Schlüsselnotdienst kommen lassen muss - nur um zuzusehen, wie der mit einem Handgriff das myteriöse Shimming-Blech ansetzt - dann verlagert sich vielleicht die juristische Gemengelage...--77.187.150.195 05:55, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

"Geocaching", "Kriminelle" und "Schlüsseldienste" werden angezweifelt[Quelltext bearbeiten]

@Zeitungsente0815:: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Lockpicking keine typische Aktivität im Rahmen von Geocaching ist. Da Du meinen Edit aber zurück gesetzt hast, kennst Du offenbar entsprechende Anwendungsbeispiele. Könntest Du diese bitte entweder hier oder im Artikel Geocaching einbringen? Danke --109.192.28.210 12:12, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel auf der Beobachtungsliste und gebe darum meinen Senf dazu: Es gibt diverse Lockpicking-Geocaches, bei denen man nur per Lockpicking den finalen Behälter öffnen kann. Insofern gehört LP auch zu Geocaching. Ich könnte jetzt einige GC-Codes der Listings nennen, aber das ist mir zu viel Aufwand bzw. das kannst Du selbst auf geocaching.com recherchieren, wenn Du solche Listings sehen willst. Außerdem musst Du, wenn Du Dinge gelöscht haben willst, nachweisen, dass es eine begründete Löschung ist; andere müssen nicht nachweisen, warum sie Dinge in einem Artikel behalten wollen: Die Nachweispflicht liegt bei Dir, nicht bei uns. Hast Du nicht und kannst Du auch nicht, weil ich ja eingangs erläutert habe, inwiefern LP zu GC gehört. Insofern bleibt das drin, so wie es ist. Viele Grüße, GeoTrinity (Kontakt) 18:20, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Mein Problem ist, dass weder Lockpicking noch Geocaching eine konkrete Verbindung zwischen beiden Themen herstellt. Wenn ich als Leser nicht tief im Thema drin bin, verrät mir die Info "Lockpicking wird von Geocachern verwendet." nichts. Ähnliches könnte man bei Bleistift, Abseilen, Radio, Drucklufttauchgerät etc. pp. unterbringen, da all dies ebenfalls in einzelnen Caches zum Einsatz kommt. Fragt sich, wie sinnvoll es ist. Was die Nachweispflicht angeht: Im Zweifelsfall müssen positive Nachweise für einen Sachverhalt genannt werden. Andernfalls wird es sonst ziemlich schwierig, Behauptungen à la "Mein unsichtbares, rosafarbenes Einhorn ist der größte Lockpicker aller Zeiten." zu entfernen. --109.192.28.210 13:16, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
ein solcher Zusammenhang ist nicht offensichtlich und müsste daher aus dem Artikel inhaltlich hervorgehen und belegt sein. "Such dir die Belege doch selbst" ist ein völlig inakzeptables Verhalten: wer bislang unbelegte Informationen oder Kategoriezuschreibungen im Artikel behalten will, muss Belege liefern. Wenn nicht, dann fliegt es raus. --Zxmt 13:24, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Zxmt, Unsinn. Wenn jemand etwas gelöscht haben will, muss er begründen, wieso. Nicht umgekehrt. Außerdem wurde bei dem Edit heimlich versucht, auch die "Kriminiellen" mit zu entfernen, die ganz offenkundig Lockpicking betreiben, nämlich zum Zwecke des Einbruchs. Gruß, GeoTrinity (Kontakt) 10:42, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich schließe mich beiden Beiträgen von GeoTrinity an. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Beste Grüße --Zeitungsente0815 (Diskussion) 13:43, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten
ihr könnte erzählen, was ihr wollt - aber es herrscht Belegpflicht! Was nicht belegt ist und bezweifelt wird, fliegt raus. So einfach ist das. Ich setze mal einen Baustein und wenn sich in ein paar Wochen da nichts getan hat, fliegt es raus. --ZxmtFür Relevanz und Qualität - mach mit! 16:12, 26. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Für Geocaching kann man Listings mit LP als Beleg bringen, wie viele wills Du haben? Und zugleich werden nun auch per Baustein "Schlüsseldienste" angezweifelt, das ist genau so absurd wie oben die "Kriminellen" anzuweifeln: Für Schlüsseldienste ist LP die Tätigkeit, die sie ausüben (mit einer Maschine oder per Hand) und Kriminelle waren mit einem Dietrich-Set die ersten, die LP betrieben haben, wenn auch nicht unter diesem Namen. Für Trivialitäten Belege zu fordern, finde ich abenteuerlich. GeoTrinity (Kontakt) 11:23, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten
So, ich habe einen Absatz zum Thema dazugeschrieben. Eine Quelle ist die offizielle Seite der Reviewer in Franken, eine andere eine Übersicht über tagesaktuell 545 (!) Caches, die per LP zu öffnen sind in Deutschland. LP-GC gibt es auch in anderen Ländern und auf anderen Plattformen. Damit ist meiner Meinung nach der Punkt hier erledigt. Da ich es, wie ausgeführt, absurd finde, LP als Tätigkeit bei Kriminellen und Schlüsseldiensten anzuweifeln, entferne ich jetzt den Baustein wieder. Ich denke, hier sind wir fertig. GeoTrinity (Kontakt) 11:54, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Auch das sehe ich ganz genau so. Das Thema ist jetzt hinreichend behandelt und im Artikel umgesetzt. Kriminelle und Schlüsseldienste betreiben selbstverständlich Lockpicking, es hat bei Kriminellen sogar seinen Ursprung. Wer das bezweifelt, hat die Grundlagen nicht verstanden. Beste Grüße --Zeitungsente0815 (Diskussion) 18:38, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Sperrelemente (u. a. Belege fehlen)[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich sehe bei dem Abschnitt zu Sperrelementen Überarbeitungsbedarf. Ich würde die Anführungszeichen und den internen Verweis aufräumen, aber hier fehlen auch eindeutig Belege. Ein Tipp findet sich im damaligen Spezial:Diff/164746000, allerdings reicht lockwiki als Beleg wohl nicht aus. Außerdem würden eine sprachliche Überarbeitung und eventuell mehr Verlinkungen die Verständlichkeit sicher verbessern. (nicht signierter Beitrag von ViktorQT (Diskussion | Beiträge) 13:22, 19. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern (WP:WWNI)[Quelltext bearbeiten]

Teile des Artikels, zum Beispiel der Teil über Schlagschlüssel, sind teilweise in Form einer Anleitung zum Schlösseröffnen geschrieben: "Das Material von Schlagschlüsseln sollte, um die Handhabung und das Federn zu erleichtern, möglichst hart sein. [...] Die Stärke der Schläge sollte moderat und eher schwach sein, es ist eher ein Klopfen. Auch muss dieser Vorgang nach jeder vollen Drehung des Zylinders wiederholt werden, da die Gehäusestifte nach einer vollen Umdrehung wieder sperren. Zum Erlernen dieser bei einfachen Zylinderschlössern sehr effizienten Öffnungstechnik ist vor allem ein wenig praktische Übung nötig." Das sollte geändert werden. --2A0A:A541:64A0:0:7987:6886:1618:AB59 14:33, 2. Mai 2022 (CEST)Beantworten