Diskussion:Numerus clausus/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Cancun771 in Abschnitt Wartesemester abgeschafft
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Wartesemester

Wie ich von Seiten der ZVS entnehmen kann, ist die Verbesserung der Wartezeit nicht mehr möglich für Abiturienten. Vielleicht sollte man den Abschnitt noch etwas aufpolieren und auf den Stand der Dinge aktualisieren. Hier die Quelle des Problems: http://www2.zvs.de/index.php?id=1110#c2909 [M.Voigt, Schleswig-Holstein, 24.01.2010] (nicht signierter Beitrag von 79.223.96.209 (Diskussion | Beiträge) 00:17, 24. Jan. 2010 (CET))

Die ZVS übernimmt ja seit geraumer Zeit nur noch die Verteilung von ein paar wenigen Studiengängen. Wie sieht es mit den Wartesemester bei den Unis aus? Ist dort die vorherige Bewerbung nötig um Wartesemester gutgeschrieben zu bekommen? Wäre nett wenn man das im Artikel ergänzen könnte. 134.2.246.122 12:30, 26. Jan. 2010 (CET)

Länge

Meiner Meinung nach ist der Artikel, abgesehen von allem vorher Bemängelten, schlichtweg zu lang. Einiges wird wiederholt, z.T. mehrfach (wie die Einschränkung, dass letztlich jede Hochschule selbst ihre Studenten auswählt), obwohl es, wie bereits erläutert, gar nicht direkt mit dem Titel zu tun hat. Man sollte aufpassen, dass eine Enzyklopädie präzise bleibt, und nicht zum Roman wird.

Ich muss sagen, mich hat während meines gesamten Studiums niemand nach der Abinote gefragt, ist glaub ich auch besser so für alle Beteiligten *SCNR* --217.85.200.239 10:35, 27. Mär. 2007 (CEST)

Numerus Clausus des Sachenrechts

Es gibt nur eine begrenzte Zahl von dinglichen Rechten mit gesetzlich Vorgeschriebenem Inhalt. Es besteht keine Vertragsfreiheit bzw. Gestaltungsfreiheit wie im Schuldrecht

(ich stimme dem oben genanntem vollkommen zu, der artikel beschreibt lediglich das hochschulwesen und nicht den gesamten begriff - REFORMIEREN!!!!!!)

Patentrechtlich bin ich letzthin noch auf folgendes gestoßen:

„Das Patentamt besteht auf dem gesetzlichen numerus clausus dessen, was patentfähig ist: Maschinen, Industrieprodukte, chemische Verbindungen, gegenständliche (nicht mathematische) Muster und als Besonderheit Pflanzenzüchtungen. Der Nachweis wurde bisher nicht erbracht, daß ein Rechenprogramm darunter fällt.“

Zur Patentfähigkeit von Rechenprogrammen in den USA. In: GRUR Int. Dezember 1964, S. 635–636.
Der CAFC hat sich zwischenzeitlich davon verabschiedet, jedoch scheint der USSC mit en:Microsoft v. AT&T wieder zum numerus clausus des 35 USC 101 zurückkehren zu wollen. --Swen 23:11, 7. Jul. 2009 (CEST)

Ich wollte und habe die Verwendung des Begriffs nicht in Abrede gestellt. "Numerus clausus" kann als Begriff immer dann verwendet werden, wenn eine gesetzliche Norm eine abschließende Aufzählung angibt. So gibt es im Patentrecht eben eine abschließende Aufzählung an Nichtigkeitsgründen. Eine Nichtigkeitsklage gestützt auf einen anderen Grund wäre daher abzuweisen. Gleiches gilt für den "Numerus clausus" der Einspruchsgründe. Aber wie gesagt, "Numerus clausus" ist der lateinische Fachbegriff für eine abschließende Aufzählung und hat an sich weder mit dem Patentrecht noch dem Sachenrecht etwas zu tun und ist daher kein patentrechtlicher Fachbegriff. Du wirst kein Patentrechtsbuch finden, das im Register den Begriff "numerus clausus" aufweist. Denn was sollte ein Eintrag mit der Bedeutung "abschließende Aufzählung". Daher ist auch eine Überschrift "numerus clausus des Sachenrechts" unverständlich, denn was soll denn eine abschließende Aufzählung des Sachenrechts sein? Kann man das Sachenrecht aufzählen? Auch das Zitat aus der GRUR Int. zeigt nur eine typische Verwendung des Begriffs, wobei in diesem Fall nicht die Nichtigkeitsgründe oder dingliche Rechte, sondern patentierbare Gegenstände. Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass die Gegenstände A, B, C patentierbar sind, dann wird unter den Juristen der Streit aufflammen, ob damit gemeint ist, dass nur die Gegenstände A,B,C patentierbar sind, oder ob einfach offen gelassen ist, ob D (im Fall des Beispiels die Computerprogramme) patentierbar sein soll. --Besserwissen 00:11, 8. Jul. 2009 (CEST)

Nur weil Du den Begriff nicht im Register findest, soll der Abschnitt gelöscht werden??? Willst Du Typenzwang als Ausgestaltung des numerus clausus Prinzips auch gleich löschen?
Also allein im Schulte PatG mit EPÜ 8. Auflage finde ich "numerus clausus" fünf mal. Google scholar Typenzwang+"numerus clausus" liefert 94 Treffer, wobei ich besonders auf TW Merrill, HE Smith "Optimal standardization in the law of property: the numerus clausus principle" - Yale LJ, 2000 - HeinOnline oder das Lehrbuch Jan Wilhelm "Sachenrecht" Kapitel A.II.2. verweisen will. Google scholar "numerus clausus principle" liefert mir 336 Treffer. "numerus clausus" ist mehr als eine lateinische Phrase, es ist ein Rechtsprinzip, dem in der BRD der Art. 14 Abs (1) Satz 2 GG zu Grunde liegt. Dass die Anwendung dieses Rechtsprinzips besonders im Bereich des Geistigen Eigentums umstritten ist, ja im Gewerblichen Rechtsschutz sogar das Kummulationsprinzip als fundamentales Prinzip von Lehmann proklamiert wird, ist eine andere Sache. Das ist aber kein Argument für die Löschung in einer Enzyklopädie, in der der Begriff erklärt werden soll. --Swen 07:45, 8. Jul. 2009 (CEST)

Hier noch mehr Literatur zum Numerus Clausus Prinzip:

Thomas W. Merrill & Henry E. Smith: Optimal Standardization in the Law of Property: The Numerus Clausus Principle. In: YALE L.J. Band 110, 2000, S. 1 ff.

Henry Hansmann & Reinier Kraakman,: Property, Contract, and Verication: The Numerus Clausus Problem and the Divisibility of Rights. In: J. LEGAL STUD. (SUPP.). Band 31, 2002, S. S373, S402.

MOLLY SHAFFER VAN HOUWELING: The New Servitudes. In: The Georgetown Law Journal. 2008 (georgetownlawjournal.org [PDF]).

Thomas W. Merrill & Henry E. Smith: What Happened to Property in Law and Economics? In: YALE L.J. Band 111, 2001, S. 357, 359, 385–388.

MICHAEL A. CARRIER: CABINING INTELLECTUAL PROPERTY THROUGH A PROPERTY PARADIGM. In: Duke Law Journal. Band 54, Nr. 1, Oktober 2004 (duke.edu [PDF]).

Bernard Rudden: Economic Theory v. Property Law: The Numerus Clausus Problem,. In: John Eekelar & John Bell (Hrsg.): OXFORD ESSAYS IN JURISPRUDENCE. Band 3, 1987, S. 239, 240–41.

Tu Thanh Nguyen: Patent Holders' Contractual Restrictions on Downstream Purchasers in the United States and European Union through Quanta Prism. In: The Journal of World Intellectual Property. Band 12, Nr. 2, 2009, S. 89 - 121, doi:10.1111/j.1747-1796.2009.00358.x.

Molly Shaffer Van Houweling: Cultural Environmentalism and the Constructed Commons. In: Law and Contemporary Problems. Band 70, 2007 (duke.edu [PDF]).

Molly S. Van Houweling: Author Autonomy and Atomism in Copyright Law. Nr. 71, 2009 (cdlib.org).

Depoorter, Ben W.F. and Parisi, Francesco: Fragmentation of Property Rights: A Functional Interpretation of the Law of Servitudes. In: Global Jurist Frontiers. Band 3, Nr. 1, 2003 (bepress.com).

Henry E. Smith: Intellectual Property as Property: Delineating Entitlements in Information. In: Yale Law Journal. Band 116, 2007.

Henry E. Smith: THE MODULARITY OF PATENT LAW. 2008 (gmu.edu [PDF]).

Clarisa Long: INFORMATION COSTS IN PATENT AND COPYRIGHT. (yale.edu [PDF]).

Thomas W. Merrill & Henry E. Smith: Optimal Standardization in the Law of Property: The Numerus Clausus Principle. In: YALE L.J. Band 110, 2000, S. 1, 3–9.

Matthew Sag: COPYRIGHT AND COPY-RELIANT TECHNOLOGY (REVISED). In: NORTHWESTERN UNIVERSITY LAW REVIEW. Band 103, 2009 (matthewsag.net [PDF]).

Katarzyna A. Czapracka: ANTITRUST AND TRADE SECRETS: THE U.S. AND THE EU APPROACH. In: SANTA CLARA COMPUTER & HIGH TECH. L.J. Band 24, 2008, S. 208–273 (chtlj.org [PDF]).

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--Swen 01:18, 12. Jul. 2009 (CEST)

@Swen Etwas frech finde ich ja schon, dass Du den Artikel mit der Begründung änderst, Du hättest meine Argumente zusammenfasst und diese Änderung darin besteht, dass Du unter dem Kapitel "Numerus Clausus des Sachenrechts" den Satz " Im patentrechtlichen Alltag findet das Numerus Clausus Prinzip aber derzeit keine Beachtung." einfügst. Habe ich das jemals gesagt? Was ist eigentlich der patentrechliche Alltag? Und was hat das mit dem Sachenrecht zu tun?
Ich weiß auch nicht, wass Du mit Deiner Zitatenliste eigentlich belegen möchte. Abgesehen davon, dass Du das eines der Zitate nun schon insgesamt dreimal gepostet hast, habe weder ich noch sonst jemand in Abrede gestellt, dass der Begriff "numerus clausus" auf dem Rechtsgebiet verwendet wird (wie im übrigen auch viele andere lateinische Begriffe). Abgesehen von der Hochschulzulassung hat er jedoch nie eine über "abgeschlossene Zahl" hinausgehende Bedeutung. Oder bist Du hier anderer Auffassung? Die teils interessanten rechtlichen Diskussionen haben m. E. hier nichts verloren, sondern gehören z. B. ins Sachenrecht. --Besserwissen 14:35, 12. Jul. 2009 (CEST)
@Besserwissen Wir reden tatsächlich aneinander vorbei.
  1. Ich will den Begriff numerus clausus in Bezug auf seine Verwendung im Eigentumsrecht darstellen, Du willst diese Darstellung unter dem Lemma numerus clausus löschen. ???
  2. Die Literatursammlung will ich zum weiteren Ausbau des Artikels verwenden (dass ein wichtiger dreimal vorkommt, ist ein Versehen), was aber keinen Sinn macht, wenn diese Passage gelöscht werden soll.
  3. Jede der Literaturstellen im Artikel, als auch in der obigen Sammlung verwendet nach meinem Verständnis den Begriff deutlich weiter und vielgestaltiger als die von Dir gegebene wörtliche Übersetzung "abgeschlossene Anzahl". Und wie du sicherlich weist, umfasst die juristische Methodenlehre immer mehr als die wörtliche Auslegung.
  4. Wenn ich Deine Argumente falsch interpretiert und zusammengefast habe, bitte ändere den Satz in Deinem Sinn - dazu ist WP ja ein wiki.
  5. Noch immer steht mein Vorschlag, den Abschnitt in Numerus Clausus (Recht) (oder Numerus Clausus (Eigentumsrecht)) mit einem Verweis auszulagern. Ich bin aber strikt gegen eine ersatzlose Löschung.
  6. Dass auf das Lemma aus den Lemmata Sachenrecht und Geistiges Eigentum verwiesen werden sollte, findet meine Zustimmung - das macht aber auch nur dann Sinn, wenn dieser Teil nicht gelöscht wird.
--Swen

Studienplatzkapazitäten

Im Artikel steht, dass die Studienplatzkapazitäten von der Uni festgelegt werden. In Trier zumindest (bzw. allgemein Rheinland-Pfalz) stimmt das nicht: Laut http://www.uni-trier.de/index.php?id=727 heißt es: "Richtig ist vielmehr, dass eine Studienplatzkapazität berechnet und vom zuständigen Ministerium festgelegt wird, wenn ein Studiengang unter Zulassungsbeschränkung gestellt wird." Ich habe dies im Artikel als Anmerkung eingefügt. Gegenbeispiele willkommen. --MalteF 10:12, 4. Dez. 2007 (CET)

Einführung des Numerus clausus

Diese Chronik von 1968 spricht davon, dass der Numerus clausus am 27. März an deutschen Hochschulen und Universitäten eingeführt wurde. Hier in der Wikipedia finde ich aber keinen Hinweis darüber. Stimmt dieses Datum schlicht nicht oder wurde es bisher vergessen, das Einführungsdatum im Artikel zu ergänzen? -- Ra'ike Disk. LKU GS 21:37, 10. Okt. 2008 (CEST)

WP:3M

Übertragen von WP:3M -- blunt.disk 16:46, 19. Dez. 2008 (CET)

http://www.abitur-und-studium.de/NC-Suche.aspx Dieser Link war auf der Seite - bin mir unsicher, ob das reingehört oder nicht. Difflink hier. Diskussion dazu war hier mit dem Ersteller. Danke für 3. Meinung. Wenn ja, sollte es aber entsprechend kommentiert werden - abgehoben von den anderen drei offiziellen. Brainswiffer 19:51, 18. Dez. 2008 (CET)

Wirklich schwer. Das Argument mit der Werbung ist mMn unerheblich: Vollkommen OK und vergleichbar mit Medienartikeln, die auch problemlos als Quelle akzeptiert werden. Woran ich mich ein wenig stoße ist, dass die Information intransparant ist. Eine bessere Dokumentation wäre, zu jeder Information eine Quelle zu geben, die auf das entgsprechende Dokument der Hochschule verlinkt. Inwiefern die Information trotzdem korrekt ist, vermag ich nicht einzuschätzen und denke, dass das aber das Hauptkriterium für eine Aufnahme sein sollte. Wenn ich das richtig verstehe hat die Seite auch keine nennenswerte Reputation, auf die man sich berufen könnte. Das große Indianerehrenwort eines (anonymen) Benutzers reicht da mMn nicht aus.
Wenn sich das als tauglich herausstellen sollte, könnte ich mir auch gut eine Verlinkung bei Hochschulstudium o.ä. vorstellen. --Goiken 20:23, 18. Dez. 2008 (CET)

Ich habe gerade mit dem technischen Administrator gesprochen. Wir werden direkt in der Ergebnisseite auf die Quelldatei (pdf, html usw.) für jede angezeigte Hochschule verlinken und auch die anderen versprochenen Änderungen unverzüglich umsetzen. Ich würde dann einen neuen Link mitteilen, der alle Kriterien erfüllt. Maik Androssow, Betreiber der Internetseite.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 134.130.113.41 (DiskussionBeiträge) )

Wenn hier nichts weiter Schlimmes passiertm und Du die Quellen listest, kannst Du das selber eintragen und auf diese Diskussion verlinken (Permanentlink). Bitte signiere übrigens Deine Beiträge hier (oben im Editor ein Knopf- die Zeichen werden dann ersetzt). Brainswiffer 21:12, 18. Dez. 2008 (CET)
(Sig nachgetragen.) Hört sich soweit auch von meiner Seite gut an. Mit Permanentlink ist dieser gemeint. (Ist wichtig, weil die Diskussion archiviert, also vercshoben, werden wird)--Goiken 21:17, 18. Dez. 2008 (CET)
Ich finde, dass die Datenbank durchaus verlinkt werden könnte, bietet eindeutig einen Mehrwert, (Randbemerkung) aber ich finde, die Seite sollte noch erweitert werden, es fehlen noch einige Unis! :D --Atlan Disk. 14:40, 19. Dez. 2008 (CET)

Ende Übertrag

Irrtum

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, anzunehmen, dass man durch Akkulumation von Wartezeit die eigene Abiturnote verbessern könne. Dies ist nicht möglich. Eine Verbesserung der Abiturnote kann nur mittels Nachteilsausgleich (Härtefall) erwirkt werden. Im ZVS-Verfahren sind die Listen "Wartezeit" und "Notendurchschnitt" jedoch völlig unabhängig voneinander.

-- Ich würde den Abschnitt so beibehalten. Es gibt zahlreiche Leute, die das tatsächlich glauben. Beste Grüße, ---enzyklop- 16:38, 27. Apr. 2010 (CEST)

Hast Du dafür irgendwelche belastbaren Quellen? Dann ja. --Brainswiffer 19:46, 27. Apr. 2010 (CEST)

Reicht das? ---enzyklop- 10:45, 28. Apr. 2010 (CEST)

Quellen gibt es offenbar - versuch nun, das "unpoelmisch" und sachlich zu fomulieren :-) --Brainswiffer 19:12, 28. Apr. 2010 (CEST)

Ich sehe in obiger Formulierung keinerlei Polemik. ---enzyklop- 13:15, 29. Apr. 2010 (CEST)
"Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, anzunehmen..." nennt man Polemik :-) --Brainswiffer 15:01, 29. Apr. 2010 (CEST)
Polemik, die; -, -en [frz. polémique (subst. Adj.), eigtl. = streitbar, kriegerisch < griech. polemikós = kriegerisch, zu: pólemos = Krieg]: scharfer, oft persönlicher Angriff ohne sachliche Argumente [im Rahmen einer Auseinandersetzung] im Bereich der Literatur, Kunst, Religion, Philosophie, Politik o. Ä. (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 2007).
Das Obige ist keine Polemik, es ist die nüchterne und objektive Wiedergabe der Sachlage. Wie oben gezeigt, liegt de facto der beschriebene, weitverbreitete Irrglaube vor. Gerade deshalb erhält das Thema überhaupt erst Relevanz, weil es sich eben um einen solchen weitverbreiteten Irrglauben handelt. ---enzyklop- 16:58, 30. Apr. 2010 (CEST)
Wie wär's, in dem ersten Satz einfach „Irrglaube“ durch „Irrtum“ zu ersetzen? Klingt etwas „wertneutraler“, ohne den Sinn zu verfälschen. Könntet ihr damit leben? --Swen 23:31, 30. Apr. 2010 (CEST)
Ja. So war's ja ursprünglich auch formuliert. Wollte nur die Wortwiederholung umgehen. Gruß, ---enzyklop- 20:23, 1. Mai 2010 (CEST)

Wartezeit?

Im Abschnitt "Deutschland" steht im letzten Absatz folgender Satz: "Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist."

Nachdem jemand die Hochschulzugangsberechtigung erworben hat, kann er doch noch nicht auf einen Studienplatz warten. Das kann er erst, wenn er sich um diesen beworben hat. Wenn mit "Wartezeit" die Zeit ab(!) der Bewerbung um den Studienplatz gemeint ist, wäre das für mich auch logisch. (nicht signierter Beitrag von 93.195.203.136 (Diskussion) 18:47, 18. Jul 2012 (CEST))

Wartezeit meint Wartesemester. Wartesemester sind alle Halbjahre ab dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Bewerbung. Dementsprechend muss man "warten", bis man genug Wartesemester gesammelt hat, wobei warten in dem Fall eben einfach nur nicht studieren heißt.
Man verbessert dadurch aber nur seine Chancen, mehr nicht. Kann sein es bewerben sich jedes Semester mehr Leute, dann steigt auch jedes Semester die Grenze und man kommt trotzdem nicht durch.
Übrigens, entweder macht hier die Hochschule einen Fehler oder es wurde etwas geändert das hier noch nicht erwähnt ist: http://www2.uni-frankfurt.de/35965233/zulassungswerte Abschnitt "Verfahrensergebnisse zum Wintersemester 2011/12" bei Psychologie steht 18 Hj.--Thyrael (Diskussion) 19:06, 6. Aug. 2012 (CEST)

Erbärmlicher Beitrag

Der Beitrag zum Numerus Clausus ist erbärmlich! Der Beitrag ist ahnungslos, ihm fehlt die allgemeine Bedeutung, die eine Enzyklopädie ausmacht, sondern er versteckt sich in juristischen Spitzfindigkeiten.

Zum Beispiel:

- Vor Einführung des Numerus Clausus im Medizinstudium gab es noch Allgemein- und Kinderärzte, die ihre tägliche Runde der Hausbesuche auf sich nahmen.

- In meiner Schulklasse gab es, als der "NC" in den 1970er Jahren eingeführt wurde, eine begnadete, empatische Person, die wegen irgendwelcher Noten nicht zum Medizinstudium zugelassen wurde und seitdem als hochqualifizierte Krankenschwester arbeitet (für einen Bruchteil des Einkommens einer Ärztin). Die keineswegs empatische "Streberin" derselben Klasse wollte nie Ärtzin werden, ist dazu auch wenig geeignet, aber entschied sich am Ende aufgrund ihres "NC" für diesen Beruf, weil er hohes Einkommen verspricht. So werden in Deutschland Berufsausbildungen fehlgesteuert, ohne dass Wikipedia irgendein kritisches Wort darüber "verliert".

- Noch nicht mal den Suchbegriff "Numerus Clausus" findet Wikipedia. Es ist alt-lateinisch als "Numerus clausus" einzugeben: nicht von dieser Welt!
--Gegenleser123 (Diskussion) 22:29, 3. Jul. 2013 (CEST)

Wer in Wikipedia-Beiträgen etwas Falsches, Ungenaues, Unterbelichtetes oder sonst was findet, das verbesserungswürdig ist, der ist herzlich eingeladen und aufgefordert, daran konstruktiv mitzuarbeiten. Insbesondere dann, wenn er einen Beitrag sogar (wie hier) erbärmlich findet. Die Bemerkung im letzten Satz verstehe ich übrigens überhaupt nicht. Der Begriff, um den es hier geht, wird doch richtig "Numerus clausus" (also mit kleinem c) geschrieben, nicht etwa "Numerus Clausus". Darin sind sich sogar alte und neue Rechtschreibung einig. Warum sollte das c auch groß sein? Wer oder was ist also "nicht von dieser Welt"? --Wikkipäde (Diskussion) 23:22, 3. Jul. 2013 (CEST)
Das Problem scheint nicht, dass Gegenleser den Artikel "erbärmlich" findet, sondern den NC selber. Nun kann man alles kritisieren - das ist wegen unseres neutralen Standpunktes sogar erwünscht. Aber auch Kritik muss belegt und substanziell sein. Liegt es wirklich am NC, dass die Ärzte heute keine Zeit mehr für Hausbesuche haben? Medizin ist ein Angebotsmarkt - wir als Kunden können den nicht wirklich kontrollieren. Wenn Ärzteschwemme und die Kostenentwicklung (die es ja nicht nur in der Medizin gibt!) zusammenträfen, würden wir uns heute bei den Krankenkassen totzahlen. Und wenn nur 1/5 bis 1/9 zugelasen werden, gibt es unter den Nichtzugelassenen immer (sogar noch) dramatische(re) Einzelschicksale. Auch die Rechtschreibkritik geht in die Hose. Und es gibt seit 2010 einen "Falschschreibungshinweis" - sprich auch Numerus Clausus wird gefunden. Und wie Wikkipäde sagt: wir sind hier alle freiwillig und mehr oder weniger gleich. Insofern ist das Ablassen des Tagesfrustes hier nicht wirklich wirksam, hilft vieleicht dem Schreiber - nur solange er die Antworten nicht liest :-) Es war nichts ein Tag? :-) --Brainswiffer (Disk) 07:01, 4. Jul. 2013 (CEST)


Die Stiftung für Hochschulzulassung bietet weder eine Übersicht noch brauchbare Informationen. Es ist ein reines Bewerberportal, zu dem eine Registrierung erforderlich ist. Insofern leistet es keinen informativen Beitrag für unsere Enzyklopädie. --House1630 (Diskussion) 17:04, 15. Jun. 2014 (CEST)

Begriffsdefinition

Erfreulich ist, dass zu Beginn die richtige Begriffsdefinition angeführt wird und auf einen verbreiteten Irrtum hingewiesen wird. Erstaunlich ist, dass da später steht „NC-Werte Numerus-clausus-Werte - oder besser: die Zulassungsgrenzen - ergeben sich ...“. Da wird die verbreitete Verwechslung von NC und einem für die Zulassung relevanten Parameter (beispielsweise Abiturnotendurchschnitt) doch wieder eingefügt. Was soll das? -Brudersohn (Diskussion) 17:47, 2. Okt. 2017 (CEST)

Du hast recht, aber die heissen so :-) Realitäten können eben auch wir nicht ignorieren. Sonst machen wir POV. --Brainswiffer (Disk) 18:08, 2. Okt. 2017 (CEST)

Ein Abschnitt "Geschichte des NC" ....

... fehlt komplett. Ich erinnere mich, dass dieser Mist irgendwann um 1970 seinen Ausgangspunkt nahm. - AxelKing (Diskussion) 00:11, 16. Okt. 2019 (CEST)

Wartesemester abgeschafft

Sollte vielleicht mal geringfügig aktualisiert werden, ist immerhin schon 2017 passiert und seit 2022 endgültig nicht mehr möglich, über Wartezeit reinzukommen. https://www.die-hochschulanwaeltin.de/wartesemester-medizin-abgeschafft-ist-das-rechtmaessig/ https://www.praktischarzt.de/medizinstudium/wartesemester-medizin/ --Cancun771 (Diskussion) 12:13, 25. Jan. 2024 (CET)