Diskussion:Polizeihauptkommissar

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2A02:8108:963F:F8D0:E09D:980F:D643:673A in Abschnitt A 11/ A 12
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Ich glaube, da sind Fehler vorhanden. Wie ist das nun? Hauptkommissar A11 und A12? Wie erkennt man A12? Wann bekommt man A12? Warum zwei Besoldungsgruppen für den gleichen Titel?

Erster Hauptkommissar A13, meine ich jedenfalls.

Gruß, F.

Den Unterschied ereknnt man an den "Sternen": 3 gleich A11, 4 gleich A12 und 5 gleich A 13 Gruss bottrop

stimmmt so nicht ganz, mag für bestimmte bundesländer gelten, aber in ba-wü heißt: 3 Sterne : PHK A11; 3 Sterne : PHK A12; 4 Sterne : EPHK A 13.

A 11/ A 12[Quelltext bearbeiten]

Das gilt auch für Nds. 3 Sterne für A 11/ A 12 und 4 Sterne für A 13.

Schon seit einigen Jahren nicht mehr. Jetzt gilt für NDS: 3 Sterne A11, 4 Sterne A12 und 5 Sterne A13. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:963F:F8D0:E09D:980F:D643:673A (Diskussion | Beiträge) 15:29, 1. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Erfahrung/Dienstalter[Quelltext bearbeiten]

Mich wuede interssieren, wieviel Erfahrung/Dienstjahre man durchschnittlich braucht, um auf diese Stufe befoerdert zu werden. (nicht signierter Beitrag von 132.180.22.115 (Diskussion) 12:07, 16. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Beförderungen richten sich nach Eignung, Leistung und Befähigung (§ 33). Daher ist dies völlig unterschiedlich. Polizei ist Ländersache (Ausnahmen: BPol/BKA). Ggf. haben die Innenminsiterien dazu Daten. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 12:49, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten