Diskussion:Riester-Rente/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Zertifizierungsbehörde
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Kaputter Weblink

Der Weblink zur EU-Mitteilung funktioniert nicht mehr (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.109.80.62 (DiskussionBeiträge) 16:03, 10. Mai 2007) Complex 16:33, 10. Mai 2007 (CEST)

Entfernt. --Complex 16:33, 10. Mai 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:47, 8. Dez. 2008 (CET)

Weblink eingefügt

Hallo zusammen,

ich habe hier ein paar interessante und ergänzende Informationen zur Riesterrente gefunden.

Auf der Seite befindet sich keinerlei Werbung. Scheint wirklich eine unabhängige Seite zu sein.

Füge den Link hier einfach mal ein.

(Link gelöscht)

Grüße

Josef

--Josef limpert 09:21, 24. Feb. 2007 (CET)

Nett verpackte Werbung. (Link wurde bereis wieder von jemand anders entfernt, danke dafuer!) --YeOldHinnerk 16:01, 28. Feb. 2007 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:47, 8. Dez. 2008 (CET)

Web-Links

Wie bereits vorgeschlagen, sollte diese Diskussion an dieser Stelle fortgeführt werden. Hier der bisherige Verlauf:

yuckfou4you: Hallo, des öfteren wurde mein vorgeschlagener Link auf http://www.riesteralarm.de/?content=rechner gelöscht :( Ich halte den dort präsentierten Förderrechner für überaus nützlich für die Gemeinschaft. Es wird klar, *unkompliziert und übersichtlich* (entgegen ihre-vorsorge.de) dargestellt, wie die staatlichen Zulagen und der Anteil an Eigenbeiträgen zu einander stehen. Des Weiteren wird hier das Jahr 2008 berücksichtigt, was auf "ihre-vorsorge.de" nicht der Fall ist. Wie Ihnen bestimmt bekannt ist, ändern sich 2008 die Grundbeträge. Weiterführend wird anhand von Durchschnittswerten errechnet, wie hoch eine zukünftige Rente ausfallen könnte (ebenfalls nicht auf ihre-vorsorge.de und soweit ich es sehen konnte einzigartig im Netz). Das Formular am Ende des Rechners, welches Sie wahrscheinlich als kommerziellen Hinweis empfinden, stellt dem Benutzer einzig die komplette Berechnung via Mail zu verfügung (ich habe es selbst ausprobiert). In der Versionshistorie wird gesagt, dass der Rechner nicht unabhängig ist. In wie weit können Sie diese Aussage unterstreichen?! Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Link bitte wieder aufnehmen könnten. Wie bereits gesagt, halte ich diesen für überaus nützlich. Warum sollte er also der Gemeinschaft vorenthalten werden?
Viele Grüße yuckfou4you (Andreas)
LKD: In solchen Artikeln haben wir das Problem mit diversen Versicherungsvertickern, die uns ihre links reinstellen. Der Link ist ein reiner Nützlink und bietet keine zusätzliche lexikalische Information. ihre-vorsorge.de hab ich auch gerade rausgenommen.
Sollte das L-group Systemhaus, der Betreiber von riesteralarm.de, wider Erwarten doch altruistische Motive verfolgen kann man möglicherweise drüber reden - das sollte dann aber vorzugsweise auf der Artikeldiskussion geschehen.--LKD 13:42, 22. Jun. 2007 (CEST)
yuckfou4you: Ich werde mal das L-group Systemhaus dazu kontaktieren, welcher Meinung sie sind. Mit Sicherheit wird die Erstellung einer solchen Seite schon etwas intensiver gewesen sein, weshalb sie sich bestimmt über die "Würdigung" ihrer arbeit freuen würden.
Mein Vorschlag und meine Bitte, diesen Weblink der Gemeinschafft nicht vorzuenthalten, möchte ich auch an dieser Stelle nochmals erwähnen. --Yuckfou4you 14:03, 22. Jun. 2007 (CEST)
Zulagenrechner gibt es zuhauf. Insbesondere auf den vorhandenen Weblinks. Ich wuerde den der zentralen Zulagenstelle empfehlen, der ist hoechstwahrscheinlich fehlerfrei und wird bei Aenderungen auch gepflegt - koennen Sie das fuer den Rechner von L-group Systemhaus mit grosser Gewissheit behaupten? --YeOldHinnerk 16:50, 22. Jun. 2007 (CEST)
yuckfou4you: Und hier die Antwort von L-group:
Sehr geehrter Hr. Andreas XXX, es freut mich von Ihnen und Ihrer Schilderung zu hören. Genauso freut es uns, dass unser Projekt so gut ankommt. Und natürlich freuen wir uns auch über jeden Benutzer der auf unsere Internetseite stößt und die zur Verfügung gestellten Informationen für sich nutzen kann.
Derzeit beschäftigen wir uns mit Überlegungen, die Seite und das Tool weiter auszubauen. Um so mehr würden wir uns daher freuen, wenn die Seite weiterhin auf Wikipedia verlinkt ist.
Deshalb unsere Bitte an die Administratoren von Wikipedia.org: Bitte stellen Sie den Link zu unserem Internet-Projekt wieder online, als kleinen Lohn für unsere Arbeit und zum Nutzen der Gemeinschaft.
Herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Hr. Andreas XXX für sein Engagement.
Viele Grüße Ihr L-group Systemhaus --Yuckfou4you 16:53, 22. Jun. 2007 (CEST)
yuckfou4you: Die Seite der zentralen Zulagenstelle halte ich nicht für besonders geeignet, zumal man auf der Startseite landet und erstmal lange suchen muss. Und ja, so wie sich die E-Mail von L-group Systemhaus lesen lässt, würde ich mit grosser Gewissheit behaupten, dass sie die Seite auf dem aktuellem Stand halten. Ich verstehe nicht, warum man den Nutzern den Link zu einem solchen (wirklich gut geeigneten) Tool verwehren sollte?! --Yuckfou4you 17:06, 22. Jun. 2007 (CEST)
yuckfou4you:Kommt noch irgendein Statement, oder wird die Diskussion jetzt ausgesessen?! --Yuckfou4you 10:32, 25. Jun. 2007 (CEST)
Die Ablehnung ist doch bereits sehr deutlich gewesen. Ich schließe mich ihr an, aus den bereits genannten Gründen. Und damit dürfte dies endgültig entschieden sein. --Carol.Christiansen 10:35, 25. Jun. 2007 (CEST)
yuckfou4you: Hallo, ich möchte mal mutmaßen, dass Sie sich keine der Seiten angeschaut haben Fr. Christiansen, denn hätten Sie dieses getan, würden Sie auch ziemlich schnell feststellen, wie unübersichtlich und unnötig kompliziert diese sind. Aber dieses Argument hatte ich bereits weiter oben angesprochen, welches aber gekonnt ignoriert wurde. Anstelle dessen, hierauf einzugehen (wie es bei einer Diskussion üblich wäre), kommt ein weiterer "Admin-Benutzer", stützt sich auf Aussagen dritter und deklassiert diese Diskussion mit den Worten "und damit dürfte dies endgültig entschieden sein.". Ich finde es ein Unding, dass einige Personen denken, sie könnten auf Grund ihres hierarchisch höher angesiedelten Benutzeraccounts, über richtig und falsch walten. Nochmals, nennen Sie mir bitte einen der 3 Weblinks, welcher 1. direkt zu einem Rechner führt, 2. auf der Seite einfach und zielführend zu finden und 3. signifikant einfach zu bedienen ist und gleichzeitig das Ergebnis übersichtlich präsentiert. Nennen Sie mir diesen und ich gebe mich zufrieden. Ich hoffe, dass die Überschrift "Diskussion" hier auf dieser Seite nich umsonst da steht. Vielen Dank. --Yuckfou4you 16:29, 25. Jun. 2007 (CEST)
Der Herr Christiansen hat sich die Seite angeschaut und als den üblichen Werbeaufwand einer Seite eingestuft, die etwas zu verkaufen versucht. Denn der Herr Christiansen kommt aus dem Marketing und weiß, wie dieser Hase läuft. Und in Bezug auf die Diskussion: alles Gute hat einmal ein Ende. So zum Beispiel dieser Thread, in dem mehrere altgediente Benutzer einen Link rigoros ablehnen, den ein Neuer unbedingt mit aller Gewalt im Artikel sehen möchte. Nun, verweisen wir also auf WP:WEB und sagen noch einmal, diesmal aber deutlicher: an dieser Stelle ist die Diskussion beendet mit dem Ergebnis, dass der Link abgelehnt ist. Und nun gehab Dich wohl. --Carol.Christiansen 18:05, 25. Jun. 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:46, 8. Dez. 2008 (CET)

Sonderausgabenabzug ohne Effekt?

"Von der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen, sondern eine Zulagenförderung. Der Sonderausgabenabzug findet nur statt, wenn ansonsten keine Steuerfreistellung der Beiträge durch die Zulagen erreicht wird. Ansonsten wäre die vollständige Besteuerung der Auszahlungen verfassungsrechtlich nicht zu halten (Doppelbesteuerung, Besteuerung nach Leistungsfähigkeit).

In vielen Fällen – vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist – ergibt sich letztendlich kein steuerlicher Effekt." Das sieht in meinem Steuerbescheid anders aus. Die Zulagen minderten zusätzlich das zu versteuernde Einkommen! Wo ist der Beleg für diese Aussage? 88.67.21.147 09:14, 30. Jan. 2008 (CET)

Der Fall ist folgender: Grundsätzlich ist die Aussage richtig, dass es eine doppelte Förderung gibt, die einerseits durch Zulagen gespeist wird andererseits durch eine (mögliche aber nicht zwingende) Steuerrückerstattung. Für die Berechnung der Steuerrückerstattung wird der Eigenbeitrag herangezogen und dann gibt es zwei Fälle:
Fall 1: Förderung durch die Zulagen ist bereits so hoch, dass es keine zustätzliche Steuerrückerstattung gibt.
Fall 2: Steuerrückerstattung S übersteigt die Höhe der Zulage Z und dann erstattet das Finanzamt die Differenz S - Z.
Das Verfahren nennt sich Günstigerprüfung, weil nach Prüfung dieser beiden Fälle immer der für den Berechtigten günstigere Fall angesetzt wird. Soweit mal ganz grob erklärt. Von Empfehlungen oder Beispielberechnungen in diesem Zusammenhang rate ich dringend ab, weil die es (a) nicht Aufgabe eines enzyklopädischen Artikels ist und (b) steuerberatende Tätigkeiten und Empfehlungen auch zu rechtlichen Problemen führen können. – Wladyslaw [Disk.] 15:43, 14. Feb. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:44, 8. Dez. 2008 (CET)

Kein Bezugszeitraum für Beträge

Im Abschnitt Altersvorsorgezulage wird kein zeitlicher Bezug der genannten Beträge angegeben. Beziehen sich die Zahlen auf einen Monat oder auf ein Jahr?

Das bezieht sich immer auf das Kalenderjahr.--Citrix 09:20, 29. Aug. 2008 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:42, 8. Dez. 2008 (CET)

Die Frage, ob die Subventionen der Versicherungsanbieter durch die Riester-Förderung einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellen, sei noch offen.

Gemeint ist wohl: Die Frage, ob die **Subventionierung** der Versicherungsanbieter durch die Riester-Förderung einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellen, sei noch offen.

Die Versicherungsunternehmen erhalten durch Riester massiven Zulauf und werden dadurch subventioniert. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Snoopy6996 (DiskussionBeiträge) 21:33, 24. Nov. 2008 (CET))

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 12:42, 8. Dez. 2008 (CET)

mittelbar und unmittelbar

Weil dies ja hier ein Lexicon sein soll und weil es immer wieder unklar ist, sollte erklärt werden was "mittelbar" und "unmittelbar Zulageberechtigt" bei der Riesterrente bedeutet. Der Begriff wird hier auch verwendet, ohne ihn zu erklären (vielleicht). Übrigens ein Fehler entdeckt: die Ehepartner sind nur dann mittelbar wenn sie nicht selber unmittelbar Zulageberechigt sind. Der Sockelbetrag oder 4% gilt ja nur für Unmittelbare. -- 79.230.137.32 18:03, 5. Dez. 2009 (CET)

Ganz kurz:
unmittelbar Berechtigt = zahlt selber in die Rentenversicherung ein. (dazu gehören auch die Mütter mit Kinder bis zu 3 Jahren)
mittelbar Berechtigt = der Ehepartner zahlt in die Rentenversicherung ein, selbst aber nicht. {unsigniert}

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:02, 19. Dez. 2011 (CET)

Unterschreiten des Sockelbeitrags

Im Artikel steht "Bei Unterschreiten des Sockelbetrages entfällt die Zulage.". Mich würde eine Quelle dieser Information interessieren - ich dachte, die Zulage würde auch bei Unterschreiten des Sockelbeitrags anteilig gekürzt. --Johanna1963 21:23, 22. Okt. 2007 (CEST)

Nach dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung wird bei "Unterschreiten des Sockelbetrags" die Zulage gekürzt, nicht gestrichen! Sicherheit bringt aber erst eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung, welche man per Email machen kann. 80.131.173.2 23:01, 3. Dez. 2007 (CET)

Der Sockelbeitrag ist mindestens notwendig, um die Zulage (in voller Höhe) überhaupt zu erhalten. Das zielt auf (zu) niedrige Vorjahreseinkommen ab!--Hungchaka 00:28, 3. Okt. 2008 (CEST) Abschliesser von 4 Riesterverträgen (Frau, selbst, bis jetzt für 2 Kinder)

Mindesteigenleistung: "So ist ein „Sockelbetrag“ für den Eigenbeitrag eingeführt. Dieser beträgt 60 EUR.". => Es wäre nett, wenn besonders in diesem Fall wegen des geringen Betrags stehen würde, dass es sich um eine Jahresleistung handelt (dementsprechend 5,00 €/Monat)! {unsigniert}

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:02, 19. Dez. 2011 (CET)

Kritik

Das Prinzip vom Umlageverfahren abzurücken wäre bereits seit den 70ern klug gewesen und ist auch mit der freiwilligen und geförderten Riester-Rente noch nicht geschehen. Die Politik streubt sich zuzugeben, dass sie nicht weiss wie sie in der Zukunft Rentnern irgendetwas auszahlen kann. Ausserdem bedeutet die Förderung, dass die, die sich eine zusätzliche Rentenversicherung leisten können oder wollen Geld von all denen bekommen die das nicht könne oder wollen und Steuern bezahlen.

Das sollte vielleicht auch noch rein.

Eine staatlich geförderte kapitaldeckende Rente und eine staatlich verpflichtende Umlage-Rente sind gleichzeitig völlig sinn- und konzeptlos. 13.1.05 Mq {unsigniert}

Ich würde diese Diskussion eher in gesetzliche Rentenversicherung sehen. Umlage und Riester passen schlecht zusammen. Irgendwo kann man natürlich schon noch erwähnen, dass die Riester-Rente der Anfang einer Abkehr von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist. Übrigens: Wenn du mir vier Tilden unterschreibst, werden dein Benutzername und der Zeitstempel automatisch eingefügt. --YeOldHinnerk 12:09, 13. Jan 2006 (CET)

Ähm, aus welcher Werbebroschüre ist das abgeschrieben?? --Urbanus 22:34, 3. Nov 2003 (CET)

Und bitte was ist ein Eckrentner? --Grebsnork 13:23, 30. Nov 2004 (CET)

Ich find es interessant, wie Leute alternative Rentensysteme kritisieren oder loben ohne das vorherschende zu kennen. Es kann faktisch nicht passieren, dass Du keine Altersrente bekommst, höchstens wenig, aber nie nichts. Diesen Punkt blickt nicht mal die Politik, oder will es zur Polarisation nicht sehen. --90.187.221.90 07:58, 20. Okt. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:13, 19. Dez. 2011 (CET)

Kritik – Meinungen und Wertungen

Sollte nicht verhindert werden, persönliche Meinungen oder Ahnungen aus Artikeln fern zu halten? Mir fällt ganz besonders der Satz "Die Kinderzulage für die Riesterprodukte wurde durch Streichung des Kindergeldes - und aller an den Kindergeldbezug anknüpfenden Familienfördermassnahmen - für Kinder über 25 Jahre inzwischen mehr als gegenfinanziert." auf. Ich würde diesen Satz komplett streichen. Wer sagt denn, dass die Kinderzulage nicht durch Erhöhung der Tabaksteuer gegenfinanziert wird, der Wegfall des Kindergelds für Kinder über 25 aber zum Ausbau der Straßen genutzt wird? Meiner Meinung nach also bloße Vermutung. --PeterVitt 16:45, 13. Jun. 2007 (CEST)

Ersatzlos streichen waere wohl doch zuviel - immerhin kann man ja berechtigt darauf hinweisen, dass insgesamt fuer viele Familien keine Foerderung sondern eine Kuerzung unterm Strich steht. --YeOldHinnerk 18:22, 19. Jun. 2007 (CEST)

Das stimmt wohl. Wie wäre es mit einer Entschärfung im Sinne von "Jedoch wurde die Gesamtmenge der Familienförderungsleistungen durch Kürzung gleichzeitige Kürtung von ... verringert.". Das ist IMHO nicht ganz so wertend und kann als Tatsache gelten. --PeterVitt 12:25, 19. Sep. 2007 (CEST)
Sorry, ich meinte "Jedoch wurde die Gesamtmenge der Familienförderungsleistungen durch gleichzeitige Kürzung von ... verringert.". --PeterVitt 12:36, 21. Sep. 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:13, 19. Dez. 2011 (CET)

Frauenunfreundlich?

Mir fällt hierzu der Satz "Ein Sonderausgabenabzug der Ehefrau ist nach dem 3. Lebensjahr ausgeschlossen, wenn diese nicht wieder arbeiten geht. Der Aufbau einer eigenständigen Riester-Rente für die Frauen wird erschwert, insbesondere auch in Hinblick auf die stark eingeschränkte Vererbbarkeit der Rentenansprüche (keine Kapitalauszahlung)." auf. Erstens impliziert er, dass die Frau nach IHREM dritten Lebensjahr, nicht nach dem dritten Lebensjahr der Kindern von Sonderausgabenabzügen ausgeschlossen wird. Zweitens finde ich, dass in diesem Artikel die Frau wieder zur Hausfrau degradiert wird. Ich bin weiß Gott keine männliche Emanze, aber ist es nicht möglich, von kindererziehendem Ehegatten zu reden und nicht immer von Frau? Sollte das in irgendwelchen Gesetzten, Verordnungen o.ä. so vorgegeben sein, ziehe ich den Einwand an dieser Stelle zurück. --PeterVitt 16:45, 13. Jun. 2007 (CEST)

Beides berechtigte Kritik (auch wenn in diesem Abschnitt eigentlich Kritik an der Riester-Rente und nicht an dem Artikel darueber gemeint war). Wuenschenswert waere es dann natuerlich, wenn Sie die Sachen dann auch gleich aendern und nicht anderen ueberlassen. Dann gehts naemlich schneller und wird auch umgesetzt. --YeOldHinnerk 18:00, 19. Jun. 2007 (CEST)

Ich wollte den Artikel nicht einfach ändern, ohne vorher die Meinung von anderen gelesen zu haben. Ich bin noch relativ neu im editieren von Artikeln und war bisher der Überzeugung, dass man nicht einfach was ändern sollte. Also, bitte nicht nachtragend sein, in Zukunft werde ich es beachten. --PeterVitt 12:30, 19. Sep. 2007 (CEST)

Nachtrag: habe die Stelle gerade nochmal ueberflogen. Ja, kann man aendern, aber: De facto wird der Aufbau eines Rentenanspruchs fuer Frauen im Verhaeltnis zu Maennern erschwert, denn es ist eben immer noch die typische Konstellation, dass die Frau zuhause bleibt um die Kinder zu erziehen. Der Ausschluss kommt betrifft also deutlich mehr Frauen als Maenner. Man mag darueber streiten, ob hier ein Fall von Diskriminierung vorliegt, aber jedenfalls ist es aus Gleichstellungssicht mindestens ungeschickt. --YeOldHinnerk 18:25, 19. Jun. 2007 (CEST)


Tach ihr Lieben, die Aussage unter dieser Tabelle war schlicht falsch. Ich habe die Aussage gelöscht. Laut § 10a Abs. 3 EStG (insbesondere Satz 2) steht selbstverständlich jedem Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung der Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG zu. Und wenn sie gemeinsam veranlagt sind und nur einer unmittelbar förderberechtigt ist, werden die Riesterbeiträge BEIDER Ehegatten bei dem unmittelbar Förderfähigen Partner in Abzug gebracht, was steuerlich auf dasselbe hinausläuft, das beide Beiträge voll abgesetzt werden- sofern die theoretische Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt. {unsigniert}

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:13, 19. Dez. 2011 (CET)

Artikel ist in Bezug auf die Kritik unvollständig

Volkswirtschaftler wie Albrecht Müller kritisieren, dass die Riesterrente höhere Kosten verursacht als die traditionelle Rente und seitens des Staates zu deren ungunsten finanziert wurde.[1] --80.149.16.69 18:49, 27. Jun. 2007 (CEST)

Ich habe den Artikel diesbezüglich ergänzt und auf einen Leserbrief von Norbert Blüm hingewiesen. -- Michael Lenz 03:15, 10. Aug. 2009 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:13, 19. Dez. 2011 (CET)

Förderrente

Diese Bezeichnung wird jetzt öfters erwähnt - wer Riester nicht mag ... ;-) 84.181.47.50 22:05, 19. Sep 2005 (CEST)

Finde ich nicht gut, denn dieser Kunstbegriff wurde bei Einführung der "Riester-Rente" von der Victoria-Lebensversicherung als Produktbezeichnung "erfunden". Zwar schaffen immer wieder Produktbezeichnungen den Sprung in den allgemeinen Wortschatz, aber das muss man ja nicht fördern :-)
"Riester-Rente" ist zwar auch ein Kunstbegriff - wer auch immer den ersonnen hat - aber zumindest garantiert ohne den Makel der Schleichwerbung.--Armin Biernaczyk 22:08, 29. Jul 2006 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:14, 19. Dez. 2011 (CET)

Verweis von Walter Riester

Es fehlt noch ein Verweis auf diesen Artikel unter dem Artikel "Riester". Könnte das jemand machen, der weiß, wie das geht?

Im Artikel Walter Riester gibt es (jetzt) einen entsprechenden Hinweis.--Tobias 17:20, 11. Aug. 2007 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:21, 19. Dez. 2011 (CET)

Werbung in den Weblinks

Bitte Weblinkwildwuchs deutlich reduzieren unter Beachtung von Wikipedia:Weblinks--Zaungast 20:02, 6. Jan 2006 (CET)

Ich habe mal versucht, alles rauszuschmeissen, was entweder komerzielles Interesse hat oder sich nur am Rande mit Riester beschäftigt (Stiftung Warentest). Die verblieben Links sind hauptsächlich staatliche Stellen oder Aufklärungs-Initiativen. Bitte mal Feedback,ob das ist, was du dir vorgestellt hast. --YeOldHinnerk 01:47, 7. Jan 2006 (CET)

Bitte keine Links reinstellen, die nur Produkte anpreisen oder vergleichen. Dazu gehören insbesondere Makler und Stiftung Warentest. --YeOldHinnerk 13:03, 9. Jan 2006 (CET)

Ich habe die Links ein wenig verändert. Statt der URL stehen jetzt Beschreibungen zu den Links, so wie von Wikipedia gefordert.

Zu Informationen die nutzer schon auf Wikipedia finden, sollte nicht zusätzlich noch verlinkt werden.

Außer den gesetzlichen und Steuerlichen Informationen hab ich auch Links zu Seiten eingefügt, auf denen Informationen zu den einzelnen Anbietern zu finden sind oder angefordert werden können.

Jeder Interessent kann erst nach dem Vergleich der einzelnen Riester Produkte und Anbieter für sich selbst entscheiden, ob sich Riester für Ihn lohnt. Deshalb benötigt er Angebote oder Vergleiche der Produkte

Einige Links sind schon länger auf Wikipedia zu finden, andere sind neu.

Dem möchte ich entschieden widersprechen. Wikipaedia ist keine Werbungsseite. Es geht darum, Riester-Rente zu definieren und nicht Links zu verschiedenen Angeboten einzustellen. Insbesondere wäre dann die Auswahl problematisch. Es gibt eine Unmenge an zugelassenen Anbietern und Tarifen - warum werden gerade diese hier verlinkt? Insbesondere ist eine Wiki-Leser nicht i.A. ein 'Interessent'. Bei anderen Lemma über Objekte, die käuflich erworben werden können, sind diese Links i.d.R. auch nicht vorhanden (Vgl. z.B. CDROM). Daher werde ich diese Links nun wieder entfernen. --YeOldHinnerk 14:49, 11. Jan 2006 (CET)

Ich habe das Überarbeitungsflag gelöscht. Allerdings kommen die ständig neue Links zu Anbietern und Maklern. Evtl. sollte diese Seite für eine Weile gesperrt werden. --YeOldHinnerk 15:43, 11. Jan 2006 (CET)

Da ist ein Link entfernt worden zu einen Rechner zur Zulagenberechnung. Der rechnet ausnahmsweise mal richtig. Wieso ist der nicht zugelassen? Da geht es nicht um ein Produkt, die Seite beinhaltet nicht einmal Werbung. Es geht um den link auf der www.gofinance24.de Seite

Wenn ich mir die Diskussionsseite hier anschaue, dann habe ich den Eindruck, daß nach der Sperrung der Artikelseite hier der Ersatzspielplatz aufgemacht worden ist. Offensichtlich ist für kommerzielle Seiten sogar ein Link von der Diskussionsseite der Riester-Rente noch lukrativ. Ich bitte dazu um Eure Meinung. -- Citrix 16:16, 14. Feb. 2008 (CET)

Na klar, Zuerst haben die Besitzer von Riesterrenten ihre Erfahrungen in den Beitrag eingearbeitet, dann war das nicht mehr erwünscht umfassend zu Informieren, eben nur ein Lexikon. Also bleibt nur noch die Diskutionsseite. Bis diese auch gesperrt wird, dann kann Wikipedia den Artikel Riesterrente ganz herausnehemen. Aber irgend wie zeigt es doch das es großen Bedarf an guter und _richtiger_ Information zu diesen Thema gibt. Leider haben die Anbieter nach dem Abschluss eines Vertrages kein Interesse mehr weiter zu informieren. Zumal einige Anbieter selbst keine Ahnung haben was sie da verkaufen. Und selbst wenn Stiftung Warentest informiert wird das hier als nebensächlich abgetan, vielleicht ist ja Wikipedia objektiver als Warentest?? Leute lasst euch nicht ver*rschen...(-namen-sag-ich-nicht;-) (nicht signierter Beitrag von 79.230.137.32 (Diskussion | Beiträge) 18:03, 5. Dez. 2009 (CET))

www.gofinance24.de soll kein kommerzieller Link sein? Irgendwie muss ich schon an Pupillenkrebs leiden, dass ich da Angebote zur Sach- und Lebensversichrung, Bauen und Wohnen, Kredite und Anlagen sehe. Im übrigen: worin soll der Mehrwert für diesen Artikel liegen? – Wladyslaw [Disk.] 16:30, 14. Feb. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:24, 19. Dez. 2011 (CET)

Ergänzung: ausgezahlte Beträge minus Inflation

Ein ganz wesentlicher Punkt fehlt: Die ausgezahlten Beträge einer Riesterrente sind so niedrig, daß sie Altersarmut nicht einmal annähernd verhindern können. So stellte Finanztest (Heft November 2007) z.B. fest, daß bei einem Jahresbeitrag von 1.000€ und 25-jähriger Laufzeit eine Riesterrente von 216€ zu erwarten sei - beim Testsieger. Alle anderen zahlen noch weniger aus. Abzüglich Inflation erhält man also eine Riesterrente mit einer Kaufkraft von heutigen rd. 100€. Spätestens angesichts dieser niedrigen Beträge ist offensichtlich, daß die Riesterrente sinnlos ist. {unsigniert}

Hier wird ein Kritikpunkt vorgetragen und auf die logische Schlussfolgerung verzichtet. Zunächst zur Klarstellung: Die Riester-Rente war immer nur als Ergänzung innerhalb einer bestehenden Altersvorsorge gedacht. Frage an Sie, Herr Selbstdenker: Was ist den die Konsequenz, wenn trotz der Riester-Rente eine magere Versorgung droht? Plädieren Sie dafür, dann auf das bisschen Vorsorge auch noch zu verzichten? Sie sind impliziert genauso verantwortungslos wie die Politikergeneration der 70er und 80er Jahre, denen wir den schlechten Zustand der gesetzlichen Rentenversicherung zu verdanken haben. --Citrix 08:25, 26. Feb. 2008 (CET)
Zustimmung zu Citrix. Riester ist nie als komplette Kompensation der gesamten Altersrente gedacht gewesen. Dafür reicht es schon, die Einleitung zu lesen. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Riester sollte ursprünglich auch nur die neu aufkommende Lücke abfedern. – Wladyslaw [Disk.] 08:40, 26. Feb. 2008 (CET)
Auch ich stimme beiden aus dort genannten Gründen zu. Ausserdem: Wer von Inflation redet zur Nettobereinigung der Rente, der darf nicht unerwähnt lassen, dass die zuletzt dafür aufgebrachten Beiträge der gleichen Inflation unterlagen, klar?--Stephan Klage 21:44, 23. Nov. 2009 (CET)
Was für ein Quatsch, die Beiträge unterliegen bis zum Rentenbeginn ebenso der Inflation. Und zusätzlich diese Manipulation durch den Vergleich von JAHRESbeitrag zu MONATSrente. Aus 83 Euro Monatsbeitrag werden 216 Euro Monatsrente. Das wäre eine saubere Darstellung. Letztlich stellt sich wie bei jeder Geldanlage nur eine Frage: Wieviel muss ich monatlich investieren, um eine definierte Leistung zu bekommen oder andersrum, wieviel Rente bekomme ich für einen definierten Beitrag? Sprich: Wie hoch ist die Rendite? Und das bei der Sicherheit von Riester. (nicht signierter Beitrag von 194.127.5.246 (Diskussion) 12:32, 8. Jul 2010 (CEST))


Wir schreiben hier eine Enzyklopädie und keinen Newsticker. Bei dem geplanten Relaunch dieses Artikels wird noch viel mehr gelöscht! Außerdem darfst du dir mal angewöhnen, Beiträge fehlerfrei zu verfassen. – Wladyslaw [Disk.] 20:29, 27. Feb. 2008 (CET)

Was heißt hier fehlerfrei?? hatte ich Tipfehler Bis jetzt war dieser Artikel einer der wenigen, wen nicht der einzige über die Riesterrente, der nicht von Anbietern geschrieben wurde, die ein Verkaufsinterresse haben.

Da ich mich nicht gerne wiederhole lies erstmal das hier Diskussion:Riester-Rente#Überarbeiten. In diesem Edit (2 Sätze) zähle ich fünf Rechtschreibefehler, ganz zu schweigen vom unmöglichen Stil. Niemand bezweifelt den Wahrheitsgehalt dieser spezifischen Meldung, trotzdem bleibt der sogenannte „Wohn-Riester“ ein Nebenaspekt. Es geht hier aber um was Grundsätzliches: Wikipedia ist kein Newsportal und keine Informationsplattform in dem Sinn den du meinst sondern eine Enzyklopädie. Eine Enzyklopädie beschreibt sachlich und distanziert. Die Wikipedia hat keinen Platz für Tipps, Ratschläge und Empfehlungen. – Wladyslaw [Disk.] 21:00, 27. Feb. 2008 (CET)
Ich sehe das genauso wie Wladyslaw. Im übrigen ist eine Absichtserklärung von Politikern noch lange kein Gesetz. --Citrix 11:23, 28. Feb. 2008 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:44, 19. Dez. 2011 (CET)

Zulagen vom Staat

Dieser Abschnitt trägt als Überschrift die übliche Ausdrucksweise "Zulagen vom Staat". Das suggeriert die Zulagen seien eine Förderung, so etwas wie ein Geschenk vom Staat an die Riester-Sparer. Wir erinnern uns an den Politikunterricht: "Wir sind der Staat". Die Förderung dieser Altersvorsorge ist steuerfinanziert und somit alles andere als ein Geschenk! Vielleicht sollte dem Absatz mit der Überschrift "Zulagen vom Staat" eine Anmerkung die darüber aufklärt hinzugefügt werden. Man könnte auch einfach die Überschrift ändern in "Steuerfinanzierte Zulagen vom Staat" --Polli75 09:10, 11. Mär. 2008 (CET)

„Zulagen vom Staat“ heißt „Zulagen vom Staat“ und wird hier auch als „Zulagen vom Staat“ bezeichnet. Wir werden weder eine neue Bezeichnung einführen noch Dinge erklären, die ohnehin selbstverständlich sind. Dass das Geld nicht vom Geldesel stammt sondern das Bundesvermögen darstellt, das wiederum Einnahmen sind, die von privaten und juristischen Personen getätigt wurde ist hier unpassend zu erwähnen. Die unterschwellige Wirkung dieser „Erklärung“ wiegt schwerer als die vermeintliche Information. Im Übrigen bitte ich dich aktuelle Beiträge an das Ende der Diskussionsseite zu setzen und nicht irgendwo zwischendrin. – Wladyslaw [Disk.] 09:29, 11. Mär. 2008 (CET)

Unter Altersvorsorgezulagen steht der Satz: "Die Grundzulage für Verheiratete muss zu gleichen Teilen auf zwei Verträge aufgeteilt werden."
In Wirklichkeit wird aber nicht die doppelte Zulage aufgeteilt, sonder jeder bekommt seine eigen Zulage auf seinen eigen Vertrag. Müsste zB die Frau den Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, tut das aber nicht, kann nicht der Man der seinen Anteil auf seinen Vertrag geleistet hat die doppelte Zulage auf seinen Vertrag bekommen, nur weil er verheiratet ist. Mann sollte die Tabelle deshalb ändern und zB. 114 + 114 Euro Zulage schreiben und nicht 228 Euro.91.2.50.199 12:01, 10. Nov. 2008 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:46, 19. Dez. 2011 (CET)

ALG-II-Bezieher

Bezieher von ALG-II-Leistungen (Hartz-IV-Empfänger) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Deswegen sind sie auch zulageberechtigt. Im Artikel steht, dass diese Gruppe nicht förderfähig sei. Das ist sachlich falsch.

Quelle: EStG § 10a (nicht signierter Beitrag von 91.12.117.53 (Diskussion) )

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:48, 19. Dez. 2011 (CET)

Grundzulage für Verheiratete

Der Satz "Die Grundzulage für Verheiratete muss zu gleichen Teilen auf zwei Verträge aufgeteilt werden." ist falsch. Viel mehr wird die Erwachsenen-Zulage jeweils EINZELN auf den Vertrag des Mannes und der Frau gezahlt. Die Zulagen der Kinder werden auf den Vertrag der Frau gut geschrieben, können aber auch auf Antrag beider verteilt oder auf dem Vertrag des Mannes gut geschrieben werden.

Der Mann kann die Zulage der Frau nur in Abzug bringen, wenn die Frau einen abgeleiteten Vertrag hat und nicht selber Sozialversicherungsplichtig/Rentenv.pl. ist.

Kindererziehungszeiten gelten als sozialverischerungspflichtige Beschäftigung! Quelle: selbst erlebt 91.2.45.117 20:28, 5. Dez. 2008 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:50, 19. Dez. 2011 (CET)

Gesamtbetrag

Zitat "Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass mindestens der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird"

  • in der Tabelle heißt es Grundbeitrag, ist das dasselbe wie Gesamtbeitrag? Wenn ja, warum nicht gleiche Worte verwenden, wenn nein, was ist der Zusammenhang?
  • sind es % vom Netto- oder Bruttoeinkommen?
  • heißt es -beitrag oder -betrag?
Das ist schon richtig so. Der Grundbeitrag ist eine feste Summe (154 EUR), während der Gesamtbetrag vom Bruttoeinkommen ahhängt (4%). Ob man jetzt Beitrag oder Betrag sagt ist meines Wissens nirgends festgeschrieben, ich kann aber mal bei Gelegenheit im Gesetzestext kucken. (nicht signierter Beitrag von PatrickSaar (Diskussion | Beiträge) )
Um genau zu sein: der prozentuale Beirag wird vom zu versteuernden Bruttoeinkommen berechnet. – Wladyslaw [Disk.] 14:12, 7. Jul. 2008 (CEST)
Die Bezugsgröße ist nicht das zu versteuernde Bruttoeinkommen, sondern das Rentenversicherungsbrutto. Ist vielleicht in vielen Fällen das gleiche, muss es aber nicht immmer sein, z.B. wenn geldwerte Vorteile pauschal versteuert werden, für die aber ggf. SV-Beiträge (in dem Fall Rentenbeiträge) anfallen.[Benutzer Diskussion:mihlahamm 15.02.2009 20:18 CET

Der Mindesteigenbeitrag liegt nicht wie im Artikel angegeben bei 4% des Vorjahreseinkommens (Rentenbrutto). Davon muss zunächst die staatlichen Zulage noch abgezogen werden. Erst dann erhält man den Mindesteigenbeitrag, der bei Geringverdienern auch negativ werden kann. Der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro muss aber in jedem Fall entrichtet werden, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten. (nicht signierter Beitrag von Magicgerald (Diskussion | Beiträge) 12:22, 12. Mai 2009 (CEST))

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:55, 19. Dez. 2011 (CET)

Altersvorsorgezulage pro Monat oder Jahr?

Ganz blöde Frage: Sind die Zahlen in dieser Tabelle pro Monat oder pro Jahr zu verstehen? Das sollte man noch irgendwie erwähnen! --89.55.192.201 20:22, 21. Dez. 2008 (CET)

Alle Zahlen beziehen sich auf das jeweilige Jahr. – Wladyslaw [Disk.] 15:33, 6. Jan. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:56, 19. Dez. 2011 (CET)

Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte,...

nicht ganz richtig. .. Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten...

Da durch die sog. Günstigerprüfung entschieden wird, was man erhält. (nicht signierter Beitrag von 89.58.29.225 (Diskussion | Beiträge) 16:23, 31. Mai 2009 (CEST))

Nein, diese Aussage ist falsch! Durch die Günstigerprüfung wird nicht entschieden, welche Förderung man bekommt, sondern wieviel. Ist die Zulage 2 € geringer als die zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit, bedeutet das, dass die Zulage voll gewährt wird und darüber hinaus 2 € Steuerersparnis resultieren. Diese 2 € entlasten das Bruttoeinkommen. --Stephan Klage 21:18, 23. Nov. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- 00:58, 19. Dez. 2011 (CET)

Kritik an Monitor

Ich beantrage, Link Nr. 4 (http://www.focus.de/finanzen/news/oezgenc_oekonomie/riester-rente_aid_233878.html?drucken=1) sowie den Text "Allerdings wurde ebenjene Sendung von mehreren Seiten scharf kritisiert, weil genau dieser Grundgedanke der privaten Altersvorsorge, nämlich die Entlastung der Allgemeinheit durch die Verantwortung des Einzelnen, erst gar nicht zur Sprache kam und damit der handwerkliche Grundsatz journalistischer Ausgewogenheit verletzt wurde" zu löschen.

Begründungen: 1. Die Kritik von Monitor ist sachlich richtig.

2. Der Sinn des Rentensparens liegt in der Erzielung von (zusätzlichen) Alterseinkünften. Es ist absurd, den Sinn einer Riesterrente in der Entlastung der Allgemeinheit zu sehen. So denken nur marktradikale Egoisten. Dies widerspricht dem Solidargedanken von staatlichen Rentensystemen und untermauert zudem die Enthüllung von Monitor, daß Riestersparen aus Sicht von Geringverdienern sinnlos ist.

3. Der Vorwurf der "Verletzung journalistischer Ausgewogenheit" ist unsachlich, unzutreffend und zudem ein Eigentor. Tatsächlich ist der Focus-Link vollkommen unsachlich und journalistisch peinlich. Der Focus ist für seine Nähe zu den etablierten Parteien und seine "Eigenverantwortungs"-Propaganda bekannt. (nicht signierter Beitrag von 134.245.108.65 (Diskussion | Beiträge) 05:34, 28. Apr. 2009 (CEST))

Zustimmung. Der Artikel im Focus ist billige Polemik. Tieger 11:48, 1. Okt. 2009 (CEST)

Zuständigkeiten

Ich finde den Abschnitt Zuständigkeiten hier nicht angebracht. SIcher sollte die ZfA Erwähnung finden. Aber das Thema ist Riester-Rente und da sind an dem Zulageverfahren ja doch ein paar mehr beteiligt: Anbieter, Familienkassen, Finanzämter, ZfA, Besoldungsstellen, Angehörige. Zuständig ist die ZfA nur für einen Teil der Aufgaben. Ich würde den Abschnitt gerne löschen und kürzer zusammengfasst unter Allgemeines oder so einbauen. Für die ZfA existiert ja auch bereits ein Artikel, von dem dieser Text stammt. --YeOldHinnerk 17:33, 1. Mär 2006 (CET)

Hm, habe jetzt gerade gesehen, dass du daraus einen Redirect gemacht hast. Ok, das erklärt das warum... aber trotzdem gefällt es mir so noch nicht :) --YeOldHinnerk 17:35, 1. Mär 2006 (CET)
Die Zfa hat sehr wohl einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Riester-Rente - schließlich verwaltet sie die Zulagen dafür. Und eine andere Aufgabenstellung der ZfA sehe ich nicht - oder ? Auch die Rentenmitteilung hat unmittelbar mit der Riester-Rente zu tun. Also wo ist dein Problem? Este 11:41, 2. Mär 2006 (CET)
Die Rentenmitteilung enthält zwar auch Riester-Renten, umfasst aber auch diverse andere Renten. Deswegen kann man die Rentenmitteilung (§22a) nicht der Riester-Rente unterordnen. Damit hat die ZfA also bereits 2 verschiedene Aufgaben. Daher verdient sie einen eigenen Artikel. Und ja, natürlich hat sie einen engen Zusammenhang mit der Riester-Rente. Aber Zuständigkeit ist hier trotzdem vielleicht auch die falsche Überschrift oder die falsche Gewichtung - für Verbraucher ist zum Beispiel in 99% aller Fälle der Anbieter der Ansprechpartner. --YeOldHinnerk 11:52, 2. Mär 2006 (CET)

Sterbetafeln

  1. Es gibt Sterbetafeln, die als Tarifkriterium das Geschlecht verwenden und solche die das nicht tun. Beide sind versicherungsmathematisch korrekt. Es wird in der privaten Lebensversicherung i.d.R. verwendet, weil es ein versicherungsmathematische signifikantes Kriterium darstellt - das macht seine Benutzung oder Nicht-Benutzung nicht richtig oder falsch.
  2. Durch den Unisex-Tarif wird eine Diskriminierung gerade verhindert, denn es darf nicht nach Geschlecht unterschieden werden (ebensowenig wie nach Religion oder aehnlichen Kritierien, die im Grundgesetz aufgezaehlt sind). Hingegen koennte man durchaus Raucher/Nichtraucher als Kriterium waehlen - die sind vor Diskriminierung naemlich nicht geschuetzt :)
  3. Das kurzlebige Menschen (woran erkennt man die auf der Strasse eigentlich?) durch eine Rentenversicherung diskriminiert werden, ist ein echter Knaller. Ich werde mal vor Gericht gehen und einklagen, dass meine Rentenvertraege erhoeht werden muessen, denn the best die young. Aber Spass beiseite, das greift hier aus zwei Gruenden nicht: Erstens gibt es keine Menschen, die klar kurzlebig sind, von daher kann sich auch niemand diskriminiert fuehlen. Zweitens ist an diesem Konzept, naemlich die Sterbetafeln und damit auch die durchschnittliche Lebenserwartung zu verwenden, ueberhaupt nichts spezifisch fuer die Riester-Rente, das wird bei allen Lebens- und Rentenversicherungen so gemacht. --YeOldHinnerk 18:20, 19. Jun. 2007 (CEST)
Den ersten beiden Punkten würde ich zustimmen, dem dritten nur bedingt. Es ist Fakt, dass bei allen anderen Lebensversicherungsmodellen (z.B. Rürup-Rente) bei ansonsten identischen Merkmalen höhere Beiträge für Frauen erhoben werden weil das Geschlecht, wie gesagt ein versicherungsmathematisch signifikantes Kriterium darstellt. Hier geht es um den Kosten Aspekt. Diskriminierung ist also bei Nicht-Unisex-Tarifen Fakt. Wie ist also zu erklären, dass nur bei der Riester-Rente Frauen und Männer gleich gestellt sind? Fakt ist auch, dass Menschen, die früher sterben weniger von einer Rentenversicherung haben. Man kann sie individuelle nicht auf der Straße erkennen, aber statistisch in Risikogruppen unterteilen. Fair (gleiches Recht) wäre es, wenn das verbleibende Deckungskapital grundsätzlich vererbt würde. Nach jetzigem Recht kann es nur auf den Ehepartner übertragen werden, ansonsten fällt es der Versicherungsgemeinschaft anheim und dient zu 90% der Überschussbeteiligung, also dazu, den Rentenanspruch langlebigerer Personen auszuzahlen. Hierbei vermisse ich zudem die Gleichberechtigung zwischen Lebenspartner und Ehepartner. Ich finde dieses Versicherungsmodell also in vielerlei Hinsicht nicht gerecht oder gleich berechtigt. --Haterman 11:02, 24. Feb. 2009 (CET)

Profitabilität

zu der Passage " Für den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, [je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat] und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden. "

... mein Kommentar: In dieser Aussage wird der steuerliche Vorteil des Sonderausgabenabzugs nicht ausreichend berücksichtigt; damit stimmt die in [ ]-Klammern gestellte Bedingung so nicht. Alleinstehende ohne Kinder mit hohem rentenversicherungspflichtigen Einkommen profitieren durch diesen Effekt ebenso stark wie die o.g. Gruppe.

Zur Förderquote: Ich sehe die Förderquote schon als wesentlichen Indikator für die Profitabilität, denn: Wenn ich eine Förderquote von 30 % habe, dann bedeutet dies doch im Endeffekt, daß ich zum Vergleich eine Anlage wähle müßte, die mir, zumindest im ersten Jahr, 30 % Rendite bringt. Oder nicht? Im Verlauf der Versicherung ändert sich dies natürlich, aber trotzdem. --Ropi 16:24, 10. Nov 2005 (CET)

Einspruch! Wie ich bereits festgestellt vermeidet die Förderung nach §10a EStG (Riesterrente) im wesentlichen die doppelte Besteuerung. Durch die Gewährung von Zulagen und zusätzlichen Sonderausgabenabzug werden die Beiträge in der Ansparphase steuerfreigestellt (sie werden ja von versteuertem Einkommen geleistet). Die Renten und Kapitalleistungen müssen im Alter voll versteuert werden.

Betrachtet man es etwas nüchterner als AR79 kann man von einer staatlichen Prämie wohl kaum sprechen wenn der Staat diese Prämien über die Steuer gleich wieder einkassiert. Nicht mal über die Kinderzulage kann noch eine positive Förderquote erzielt werden kann. Das Geld holt sich der Staat durch die erfolgte Kürzung im Kindergeld wieder rein. Ab 01. Januar 2007 soll das Kindergeld nur noch bis zum 25. und nicht wie jetzt bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt werden. Das macht 3696 Euro für zwei Jahre weniger. Rechnen wir nach: 185 Euro ab dem Jahre 2008 als Kinderzulage. Das ergibt in 20 Jahren nämlich fast den gleichen Betrag. Gleichzeitig sind Kinder in der Ausbildung von den Kürzungen der Werbungskosten betroffen, so dass die Einkommenshöchstgrenze schneller überschritten wird was dazu führt dass das Kindergeld noch früher gestrichen wird. Sollten die Kinder studieren wollen: -> Studiengebühren. Was ist daran Profitabel? Eine Förderquote von 30% ist aber Augenwischerrei und wird bei Steuerpflicht nie erreicht.Tieger 11:14, 11. Jul 2006 (CEST)

Jeder kann gerne auf diese lächerliche Förderung verzichten. Auch auf Kindergeld kann man verzichten, wenn es einem zu wenig vorkommt oder wenn man von diesem Staat nichts nehmen will. Este 00:09, 21. Jun. 2008 (CEST)
Ja Ja, geben ist seliger als nehmen (Apostelgeschichte 20,35).Ich dachte hier wird konstruktiv diskutiert? Tieger 20:55, 3. Jul. 2008 (CEST)

Hallo Tieger, natürlich kann auch ein Steuerzahler eine Förderung i.H.v. 30 % erzielen. Angenommen, ein Single verdient 30.000 € brutto im Jahr und sein Grenzsteuersatz beträgt 30 %. Er zahlt nun 4 % seines Bruttos in eine Riesterrente, dass sind 1.200 € p.a. Sein Eigenbeitrag beläuft sich auf 1.046 €, zusammen mit den 154 € Grundzulag sind das die erforderlichen 4 % des Bruttos. Jetzt trägt er in der Einkommensteuererklärung des Folgejahres ein (Anlage "AV"): Geleistete Altersvorsorgebeiträge nach § 10 a EStG 1.200 € (der Gesamtbeitrag, inkl. Zulage, wird abgesetzt). Diese 1.200 € kappen seine Steuerspitze, theoretisch bekäme er 30 % von 1.200 € vom Finanzamt zurück. Das sind 400 €. Die erhaltene Zulage i.H.v. 154 € wird allerdings nicht erstattet, sondern nur die Differenz (400-154= 246 €). Steuererstattung plus erhaltene Zulage sind zusammen 30 % des Gesamtbeitrages! Bei Singles entspricht die Förderquote meistens ihrem Spitzensteuerstatz, so wie in diesem Beispiel.

Genau das ist dieMilchmädchenrechnung. Die zweite Hälfte, die nachgelagerte Besteuerung wird geflissentlich übersehehn. Und die Krankenkassenbeiträge ebenfalls. Tieger 20:55, 3. Jul. 2008 (CEST)
Funktioniert die Rechnung wirklich so?
Ich habe das so verstanden (Rechenbeispiel):
- Bruttoeinkommen: 30.000€ (Wert des Vorjahres).
- Du zahlst jetzt meinentwegen 100€ pro Monat.
- Das sind 1.200€ für ein Jahr, das sind 4% des Bruttoeinkommens.
- Dafür bekommst Du die maximale Förderung (154€).
- In der Einkommenssteuererklärung des Folgejahres gibst Du 1.200€ an, die sind voll absetzbar,
davon bekommst du u.U. einen Betrag zurück, minus der Förderung.
Was ist die nachgelagerte Besteuerung in diesem Fall denn?
Sorry für die doofen Fragen, aber ich finde den Artikel nicht sonderlich klar (wie die meisten Quellen im Netz dazu).
--88.64.246.24 16:02, 27. Jun. 2009 (CEST)

Zum Thema Profitabilität vermisse ich eine knackige Kernaussage folgender Art:

"Die wichtigsten Punkte, die für eine Riester-Rente sprechen sind

  1. Die steuerliche Absetzbarkeit bis zum Höchstbetrag,
  2. Die Zulagen für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird,
  3. Die Prämie des Staates, die jährlich gezahlt wird und so in den Kapitalaufbau miteinbezogen wird
  4. Kapitalgarantie auf eingezahltes Kapital + staatliche Zulagen am Ende der Laufzeit
  5. Die Möglichkeit, Kapital zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum zu entnehmen
  6. Sicherheit der Einlagen vor Hartz IV (und Zwangsvollstreckung???)"

Anhand dieser Punkte (bitte verbessert/ergänzt mich wenn ich was vergessen habe) kann dann jeder selbst entscheiden, ob das was für ihn ist. Vielleicht kann man sowas wie ein Pro und Kontra erstellen?

Was meint Ihr? AR79 17:53, 11. Jan 2006 (CET)

Widerspruch, Euer Ehren.
Ich halte gerade die vom Staat zur Bedingung für eine Zertifizierung erhobene Kapitalgarantie für den eigentlichen Kritikpunkt an der Riesterrente.
Die Forderung nach Kapitalgarantie macht es so schwierig, das eingezahlte Kapital mit guter Rentabilität anzulegen. Hier schießt der Staat in seiner Absicht, den Bürger vor Verlusten zu schützen, meines Erachtens weit über das Ziel hinaus und entmündigt ihn in unangemessener Form.
Ich halte es für nötig, in diesem Artikel auch die Kritikpunkte an dem Konzept der Riester-Rente besser herauszuarbeiten. --Raubfisch 18:13, 18. Jan 2006 (CET)
Widerspruch gewährt ;-) Es ist sicherlich nicht einfach, eine Pauschalaussage zu treffen. Aber vielleicht können wir die wesentlichen Punkte deutlicher hervorstellen? Vielleicht in Form einer Tabelle mit Pro und Contra für jedes Kernelement? Oder wird das zuviel? AR79 17:46, 30. Jan 2006 (CET)
Zur Passage: „Eine Antwort auf die Ausgangsfrage (ob sich der Abschluß eines Riester-Vertrages für einen konkreten Anleger lohnt) bietet daher nur der Vergleich eines Altersvorsorgevertrags mit einem produkttechnisch vergleichbaren nicht geförderten Alternativprodukt, z.B. ein Altersvorsorgevertrag eines Versicherers mit einer Leibrentenversicherung des gleichen Versicherers...“
Die Richtigkeit dieser Aussage zweifle ich an.
Nach meiner Auffassung muß der Anleger die Anlage seiner Gelder in einem Altersvorsorgevertrag nach Riester auch mit Anlagen vergleichen, die nicht den Beschränkungen dieser Anlagekategorie unterliegen. Hierzu müssen allerdings in vielen Fällen Annahmen über die Rentabilität der Alternativanlage und über die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Annahmen eintreffen werden, getroffen werden. Ein vernünftig handelnder Anleger wird das zu betrachtende Riesterprodukt daher gerade mit einem ganz anders gearteten Produkt vergleichen.
Die Riesteranlage ist mit einer staatlich verordneten Kapitalgarantie verbunden, die bei bestimmten alternativen Formen der Geldanlagen
- entweder gar nicht zu erreichen ist
- oder nur durch zusätzliche, mit Kosten verbundenen und damit die Rentabilität mindernden, Absicherungsmaßnahmen erkauft werden kann.
Der rational handelnde Anleger wird sich nun einerseits Gedanken darüber machen müssen, ob ihm diese Garantie eine Renditeminderung (und ggf. in welchem Ausmaß) wert ist und andererseits, ob die staatliche Förderung die Renditeminderung evtl. ausgleicht.
Es erscheint mir zum Beispiel ohne weiteres sinnvoll, einen nach Riester geförderten Fondssparplan mit einer freihändigen Anlage in Aktien oder Investmentpapieren ohne Garantie zu vergleichen - und dann eine bewußte Entscheidung darüber zu fällen, ob mir die Kapitalgarantie eine eventuelle Minderrendite wert ist. --Raubfisch 19:06, 18. Jan 2006 (CET)

Hallo zusammen,

da ich diesen Absatz ursprünglich verbrochen habe, möchte ich Euch ein Feedback zu Euren Kritikpunkten geben:

  • Die Aussage " Für den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterförderung umso vorteilhafter, [je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (für die er Kindergeld erhält) er hat] und je geringer seine erwarteten Alterseinkünfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden. " stimmt und berücksichtigt den Sonderausgabenabzug: Die wirtschaftliche Wirkung der Zulage ist ein "Mindest-Sonderausgabenabzug". Die steuerliche Wirkung ist dann am größten, wenn einem geringen Eigenbeitrag eine hohe steuerliche Förderung gegenübersteht. Dies entsteht durch geringes Einkommen => geringer Eigenbeitrag bei Mindestförderung durch Zulage und wird verbessert wenn der Anleger viele Kinder hat => noch weniger Eigenbeitrag bei gleichzeitig noch mehr Mindestförderung (Zulage). Sobald ein kinderloser Anleger aus dem Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Steuervorteil erhält, hat er die niedrigste individuelle Förderquote erreicht, die bei höherem Einkommen (von Progressionseffekten abgesehen) nicht mehr schlechter wird.
  • Zur Förderquote: Die Förderquote beschreibt die Relation zwischen eigenem Aufwand und Förderung in der Ansparphase. Sie ist daher als Maßgröße zur Gestaltungsoptimierung geeignet. Über die Profitabilität der Anlage kann sie keine Aussage machen, da sie keine Aussage zur Auszahlungsphase und den dort wirkenden Produkteigenschaften und Steuereffekten enthält. Aus diesem Grund ist auch die Aussage falsch, dass 30% Förderquote im Vergleich 30% Rendite erfordert. Mit ist nicht bekannt, ob diese Relation überhaupt mathematisch darstellbar ist.
  • Zur Aufzählung "Die wichtigsten Punkte, die für eine Riester-Rente sprechen sind..." möchte ich folgende Anmerkungen machen:
    • Die Idee finde ich gut, ich rege allerdings an, dies als eigenen Abschnitt zu machen, da einige Punkte in einer solchen Liste nichts mit Rendite und Profitabilität zu tun haben sondern z.B. mit Sicherheit (Kapitalgarantie). Ausserdem sollte die Überschrift dann etwa sein "Gründe die für einen Abschluß sprechen könnten" oder um den anschliessenden Punkt noch aufzunehmen "Pro und Contra". Zu einem solchen Abschnitt könnte ich dann auch einige Argumente für beide Seiten beisteuern ;-)
    • Die meisten der genannten Punkte sind Elemente der steuerlichen Förderung und sollten unter diesem Begriff auch zusammengefasst werden. Alles andere wäre Augenwischerei.
  • Zur letzten Kritik von Raubfisch: Ich stimme Deiner Kritik zu. Der Artikel kann einen auf die falsche Fährte lenken. Der von mir beschriebene Vergleich soll nur den Effekt der Förderung selbst herausarbeiten und nicht verschiedene Anlagekonzepte gegeneinander abwägen. Um dies zu erreichen müssen alle anderen Rahmenbedingungen (u.a. das Produkt) weitgehend vergleichbar sein. Stimmst Du mir mit dieser Ergänzung zu, dass der beschriebene Vergleich sinnvoll ist?

Ich hoffe, ich werde in den nächsten Monaten wieder mehr Zeit für Wikipedia finden und daher kurzfristiger auf Eure Antworten - würde mich freuen - reagieren können.

Gruss, --Gert 22:33, 20. Apr 2006 (CEST)

Unisex Tarife -> Änderungen 2006

Die Idee der Unisex-Tarife war ja, dass die Preise für Mann und Frau "angeglichen" werden. Mal rein interessenhalber (und auch in Bezug auf den Artikel Änderungen 2006) gefragt: Was wurde denn nun gemacht?

Einfach nur den Männerpreis auf Frauenpreis angehoben oder wurde irgendein Mittelwert gebildet? Ich will nämlich für meine Freundin einen Vertrag abschliessen, und da wäre es ja interessant zu wissen, ob es demnächst vielleicht noch billiger wird... Nach dem Motto für die Männer schnell teuer da laut Gesetz verlangt aber mit für die Frauen billiger warten wir noch ein bisschen... Danke & Gruss, AR79 18:02, 11. Jan 2006 (CET)

Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Einige haben komplett neue Tarife berechnet, andere die Beiträge ienfach angezogen. Dabei gleicht sich das dann wieder aus, da die Gewinne aus dem versicherungstechnischen Risiko wieder an die Versicherten ausgeschüttet werden. Dabei behält die Versicherung wahrscheinlich etwas ein - über 90% des Gewinns muss aber an die Versicherten gehen. --YeOldHinnerk 18:11, 11. Jan 2006 (CET)

Als Begründung für die Unisextarife wird die EU-Richtline herangezogen. Die Aussage, dass diese Unisex-Tarife erzwingen würde ist m.W. nach falsch. Sie ermöglicht sie, erzwingt sie aber nicht. Grund war der politische Wille der (rot-grünen) Mehrheit. Hat jemand Quellen für die Aussage?Karsten11 18:52, 10. Jun 2006 (CEST)

Dies Aussage "Aber mittelbar auch der Bereich der geförderten Investmentfonds und Banksparpläne. Auch diese müssen im Rentenalter verrentet werden. Der Unisex-Tarif vermindert daher - unabhängig von der Sparform - die Rentenleistung von Männern und erhöht die Rentenleistung für Frauen." von Mister IP ist falsch, daher gelöscht. Tieger 20:17, 24. Sep 2006 (CEST)

Was war denn der Unterschied? Die Zulagen sind immer gleich und es sind zur Zeit 4% vom Vorjahreseinkomen. Wo war da ein Unterschied zwischen Mann und Frau??? (nicht signierter Beitrag von 79.230.137.32 (Diskussion | Beiträge) 18:03, 5. Dez. 2009 (CET))

Mit welcher Lebenserwartung kalkulieren die Versicherer?

Wenn ich durch die Riesterrente einen Aktienfond (der im Rentenalter von Aktien in Rentenfond umschichtet)einspare und ich wüsste die Lebenserwartung mit der mein Versicherer kalkuliert, so könnte ich ca. nachrechnen was ich für mein Erspartes an Rente bekomme. Ich habe dazu schon meinen Versicherungsberater gefragt: Er sagte die Lebenserwartung sei bei einem männlichen Geschlechts, Baujahr 1978 so bei ca. 80 Jahren (und diese wird bei Vertragsabschluss bereits festgelegt) aber ich kann später das Ersparte per Fond nicht einfach auf die 20 Jahre Rente wieder verteilen weil das eine viel kompliziertere Rechnung ist. Bin ich also später meinem Versicherer total überlassen. Bin bereits versichert (Panikkauf wegen unisex-tarife 2006) und würde gerne zu einer Versicherung wechseln die mir einen guten fond (ebenfalls mit späterer Umschichtung auf Rentenfond)anbietet den ich dann in etwa auf meine Lebenserwartung aufteilen kann! {unsigniert}

Richtig ist, dass die Lebenserwartung nicht als einfacher Wert in die Berechnung eingeht. Vielmehr werden Sterbewahrscheinlichkeiten verwendet, die für jedes Lebensjahr (und Geschlecht) eine Sterbewahrscheinlichkeit angeben. Dann wird mit diesen Wahrscheinlichekeiten und einem angenommenen Zinssatz daraus der Wert der Zahlungen heute berechnet. Der Wert der Rentenzahlungen ist sozusagen jeden Monat unterschiedlich (denn die späten Zahlungen trete ja vielleicht nicht ein, oder liefern bis dahin zumindest noch Zinsen). Einen Versicherer kann ich dir leider nicht empfehlen, bin kein Makler (und auch deren Ratschläge sollte man mit viel Vorsicht betrachten, da diese von Provisionen leben). Wg. deinem Panik-Kauf: Wann hast du denn endgültig unterschrieben? Evtl. ist die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen? --YeOldHinnerk 14:26, 20. Feb 2006 (CET)

Danke für die Antwort! Ich hab heut noch mit ein paar Riesterrente-Aktienfondsanbieter telefoniert und keiner konnte mir Auskunft erteilen mit welcher Lebenserwartung kalkuliert wird. Auch konnte mir keiner sagen wenn ich z.B. 60 Jahre alt bin und der Fonds z.B. dann 200000,-€ angespart hat was ich dann an Rente erwarte. Mit der Begründung dass das Zinsnivea, bzw die Verzinsung im Rentenalter auch eine Rolle spielt. Es gibt zwar ungefähre Vorausberechnungen, die aber nicht bindend sind. Ich zahle in den Fond mit 5%Ausgabeaufschlag ein, wobei ich ohne Riestervertrag bei Direktbanken bestimmt nur die Hälfte (Ausgabeaufschlag)für den Fond zahlen müsste und selbst dann weiss ich nicht welche Marge sich die Versicherungsgesellschaft beim Aufteilen des Fonds im Rentenalter einbehält. Ausserdem könnte man ohne Riestervertrag den Fond wieder verkaufen wenn gerade Geld benötigt wird. Wenn man sich dann den Fonds ohne Riestervertrag angespart hat könnte man selbst mit ca.60ig Jahren den Fonds in eine Versicherung umschichten und das güstigste Angebot bzw. die Versicherung raussuchen die mir die höchste Rente zahlt. Bin mir nicht sicher ob die Förderung das alles wieder ausgleicht. Zu meinen Panik-Kauf: Muss meine heutigen Eindrücke erst mal überdenken, aber ich glaub schon das so ein Riestervertrag auch wieder gekündigt werden kann. {unsigniert}

Gekündigt werden kann er auf jeden Fall, allerdings erhält man nicht unbedingt sein ganzes Geld zurück, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (das wäre sogar eine echte Ausnahme). Die Unsicherheit in der Höhe der Leistungen ist natürlich um so größer, je größer der Zeitraum bis Inanaspruchnahme ist. Von daher können die Anbieter dort auch nur vage Prognosen abgegen. Wenn Felxibilität wichtig ist, ist ein Riester-Vertrag eher unpraktisch. Übrigens nochmal zu der Rentenhöhe: Du kannst ein Gefühl dafür kriegen, wie hoch die Rente bei einem Vermögen von 200000 Euro wäre, wenn du mal schaust, was für eine Sofortrente ein 67-jähriger heute für 200000 erhält. Natürlich ändern sich bis dahin Zinshöhe und evtl. auch Lebenserwartung, aber es vermittelt ein Gefühl dafür, welche Beträge nötig sind, um auch eine sinnvolle Rente zu erhalten. --YeOldHinnerk 14:45, 21. Feb 2006 (CET)

Hinweis hierzu: Es gibt Riester-Fondssparpläne ohne Ausgabeaufschlag. Weiterhin gibt es Versicherer, die bei der Riester-Rente (Fondsgebundene RV) einen Rentenfaktor garantieren. Aufgrund der nicht vorauszusagenden Lebenserwartung beim individuellen Rentenbeginn, stellt hier die Wahl einer Versicherung mit garantierten Rentenfaktor eine höhere Absicherung des demographischen Risikos dar. (Martin Krüger, Rostock) {unsigniert}

Review ?

So ganz verstehe ich nicht, warum gerade dieser Artikel nun im Review landet? Sicher, alles kann man noch verbessern, aber was ist denn die Kritik, die diese Einstufung auslöst? --Raubfisch 12:58, 2. Mär 2006 (CET)

Ganz im Gegenteil, ich hoffe, dass er es, vielleicht nach kleinen Verbesserungen, bis in die lesenswerten Artikel schafft. Also keine Kritik von mir. Aber es ist vielleicht auch ganz gut, wenn wir nochmal Feedback von jemandem bekommen, der sich inhaltich bisher nicht auskennt. Wir sind offensichtlich beide vorgeschädigt :) --YeOldHinnerk 14:00, 2. Mär 2006 (CET)
Dann mal hier ein verspaetetes Review :-) Die Gliederung finde ich nicht gelungen. Insbesondere die Abschnitte Zustaendigkeiten und Foerderfaehige Sparformen haengen etwas in der Luft. Der Artikel selbst ist sehr technisch und dadurch schwer zu verstehen. Er klebt auch zu sehr am Detail. Beispielsweise in Funktionsweise: "Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt IX EStG) bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG). " Viel interessanter an dieser Stelle ist fuer mich eigentlich, die Groessenordnung in der subventioniert wird, denn ich kann ehrlich gesagt mit keinem der beiden Begriffe etwas anfangen, geschweige denn dass ich die Unterschiede erkennen koennte. Der ganze zweite Abschnitt von Funktionsweise ist komplett unverstaendlich. Was der Artikel auch zu wenig aufgreift, ist wie die Riester-Rente praktisch funktioniert: Wer bietet Riester-Renten an? --DaTroll 16:05, 8. Mär 2006 (CET)

Lesenswert?

Ich gliedere hier mal auf, was meiner Meinung nach zum Lesenswert fehlt. Das ist nicht viel.

  1. Der Einleitungstext ist zu lang, da ist man müde bevor man zum Inhaltsverzeichnis kommt. Ich würde alles ab dem zweiten Absatz unter eine Überschrift "Allgemeines" oder so fassen.
  2. Die Absätze "Änderungen 2005" und "Änderungen 2006" stören. Soll jetzt jedes Jahr ein neuer Abschnitt eingefügt werden? Ich meine, dass es genügt, wenn die aktuelle Rechtslage dargestellt wird. Wenn Änderungen unbedingt dargestellt werden sollen, dann unter nur einer Überschrift "Reformen" oder so.
  3. Die Riester-Rente ist ein ganz heißes Eisen in der politischen Diskussion gewesen. Das kommt mit dem ans Ende gequetschten, kleinen Abschnitt "Kritik" zu kurz. Ich meine, die politische Diskussion sollte nach der Funktionsweise dargestellt werden.
  4. Die Listen bei "Wer kann eine Riester-Rente erhalten" sind für die Enzyklopädie unnötig, da sie ohnehin im Prinzip alle potentiell Betroffenen abdecken. Hier müsste es genügen, den Personenkreis mit einem oder zwei Sätzen zu umschreiben. Das könnte man dann bei der Funktionsweise einbauen.
  5. Die "Förderfähigen Sparformen" sollten bei der Funktionsweise eingebaut werden (dann lohnt es sich vielleicht, bei Funktionsweise Unterüberschriften zu machen).
  6. Zum Schluss kann man dann einen Abschnitt "Verfahren" machen, in welchen die jetztigen Abschnitte "Berechnung", "Zuständigkeiten" und "Datenschutz" als Unterabschnitte gehören.

Diese Maßnahmen wären nicht sehr aufwändig, würden aber einen lesenswerten Artikel draus machen. Grüße --ThePeter 12:25, 8. Mär 2006 (CET)

Also ich könnte mit diesen Änderungen leben, möchte aber nochmal kurz zumindest auf Raubfisch warten, der hier auch immer interessiert bastelt. Hm, muss danach eigentlich Review und Lesenswert-Kandidatur neu gestartet werden? --YeOldHinnerk 12:37, 8. Mär 2006 (CET)
Das Review brauchst du auf keinen Fall neu starten. Lesenswert hängt natürlich vom Verlauf ab. Vielleicht sind ja genügend andere User der Meinung, der Artikel sei auch schon so lesenswert. Wenn nicht, dann verstreicht eben die Kanditatur, und dann erneuert man die Kandidatur eben nach Überarbeitung. Aber wenn die Überarbeitung innerhalb der 7-Tage-Frist geschieht, ändere ich mein Votum, und dann fehlt nur noch eine Stimme. --ThePeter 12:50, 8. Mär 2006 (CET)

@ Benutzer:ThePeter Ich bitte um Entschuldigung für den Eingriff in Deinen Beitrag - ich habe zur leichteren Bezugnahme die einzelnen Punkte mal durchnummeriert - hoffe, Du bist mir nicht böse.

zu 1. Zustimmung

zu 2. Zustimmung ich empfehle Zusammenfassung unter "Anpassungen" oder "Reformen" oder so ähnlich.

zu 3. Zustimmung wenn das bedeutet, die Kritik wird gründlicher beleuchtet. Sollten die derzeit aufgeführten Kritikpunkte wegfallen, so hätte ich Bedenken.

zu 4. Zustimmung

zu 5. Zustimmung solange der Inhalt erhalten bleibt ist mir die Gliederung nicht wirklich wichtig.

zu 6. weiß nicht ob das wirklich besser wäre, kann aber damit leben.

Habe im Moment leider zu wenig Zeit, um selbst Hand anzulegen.

Gruß --Raubfisch 13:24, 8. Mär 2006 (CET)

Kein Problem mit dem Eingriff, er diente ja einem guten Zweck. :) --ThePeter 13:36, 8. Mär 2006 (CET)

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte, ergänzende und freiwillige Form der Altersvorsorge in Deutschland.

  • Review-Prozess ergab keine nenneswerten Änderungen. Bitte um weitere Kritik oder ein Pro --YeOldHinnerk 09:47, 8. Mär 2006 (CET)
  • Kontra. Liest sich eher wie ein Ratgeber als wie ein Enzyklopädieartikel, und ist selbst in dieser Hinsicht nicht besonders übersichtlich. --ThePeter 10:38, 8. Mär 2006 (CET)
Was genau stört dich daran? Es sind auch Abschnitte wie Datenschutz und Kritik vorhanden, was nicht unbedingt für einen Ratgeber spricht. Aber sicher orientiert sich der Artikel an den Fragen, die ein Anleger oder potentieller Anleger haben kann. Diese Fragen sollen doch sicher beantwortet werden? --YeOldHinnerk 11:18, 8. Mär 2006 (CET)
Finde ich nicht. Die Anleitung, wie man Anträge stellt, oder wie man genau was berechnet, gehört nicht hierher. Dafür gibt es einschlägige Websites, auf die man verweisen kann. In einer Enzyklopädie erwarte ich eine gut strukturierte Darstellung des Hintergrundes, der politischen Diskussion, der Bedeutung und Auswirkung des neuen Konzeptes usw. Solche Informationen enthält der Artikel aber nur versprenkelt, so dass der Artikel für den enzyklopädisch Interessierten nur sehr mühsam lesbar ist. --ThePeter 11:28, 8. Mär 2006 (CET)
Hm, das sehe ich nicht so. Aber machen wir doch mal ein Gedankenspiel: Stelle dir vor, die Abschnitte 'Wer kann eine Riester-Rente erhelten?' und 'Wie berechnet sich die Zulagenhöhe?' wären nicht vorhanden - hast du dann noch das Gefühl, es würde etwas fehlen? Vielleicht kann man eben diese beiden Abschnitte weiter nach hinten stellen, um zunächst die wichtigsten Dinge darzustellen - über die Reihenfolge lasse ich gerne mit mir reden :) --YeOldHinnerk 11:50, 8. Mär 2006 (CET)
Ich mach mal auf der Artikel-Diskussionsseite weiter... --ThePeter 12:13, 8. Mär 2006 (CET)
  • Pro Guter sachlicher Artikel, den ich wirklich als lesenswert empfinde. --Raubfisch 11:06, 8. Mär 2006 (CET)
  • Kontra wenn schon die zwischenüberschriften als fragen formuliert sind...--Carroy 00:01, 9. Mär 2006 (CET)
  • Kontra -- SkINMATE 16:05, 9. Mär 2006 (CET)
  • Kontra Sicherlich ein wichtiger Artikel für denjenigen, der einen Rentenantrag stellen will. Der einleitende Bereich ist viel zu lang, in 3-4 Absätzen wird erläutert. Das sollten höchstens 10 Sätze sein, damit ich in 15 Sekunden weiß, was die Riester Rente ist. Fotos fehlen ganz, weiß allerdigns auch nicht, welche geeignet wären, vielleicht ein Formular? Es ist bestimmt ein wichtiger, informativer und langer Artikel mit relevanten Infos, aber es erscheint eher wie eine technische Info des Bundesfinanzministers und deswegen würde ich es nichts als lesenwert herausstellen. --Benutzer:AxelHH, 11 Mär 2006, 15:46 (CEST)
  • Kontra Ein historischer Überblick, der erläutert warum soetwas überhaupt auftauchte, fehlt! Viel zu einseitig dargestellt. Kritiker nicht genügend zu Wort gekommen. Miastko 21:44, 14. Mär 2006 (CET)

Wurde abgelehnt. --hhp4 µ 13:00, 15. Mär 2006 (CET)

Was passiert bei Tod des Versicherungsnehmers?

...vor Leistungsfälligkeit? Ich habe auf einer obskuren Website gelesen, daß zumindest bei der Rürup-Rente das Geld futsch sei. Kann ein Riester-Vertrag oder dessen Vermögen vererbt werden, ggfs nach Abzug von Förderung und Steuervorteilen? {unsigniert}

Riester-Verträge verfügen über eine Todesfall-Leistung. Sofern das Vertragsguthaben im Todesfall auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen wird, bleibt die Förderung erhalten. In allen anderen Fällen wird die erhalten Förderung vom Anbieter bei der Auszahlung einbehalten und an die ZfA abgeführt.Gert
Kleine Ergänzung: Der Vertrag kann vorsehen, dass aus dem Vertragsguthaben im Todesfall (zwingend oder wahlweise) eine Leibrente gebildet wird, die an den Bezugsberechtigten gezahlt wird. Dabei kommen als Bezugsberechtigte i.W. nur Ehepartner oder Kinder in Frage. Eine solche Verrentung des Vertragsguthabens ist nicht förderschädlich, weil sie als Hinterbliebenenabsicherung i.S.v. §1 Abs.1 Nr.2 AltZertG gilt. (Die Auszahlung der Todesfallleistung in einem Betrag ist aber immer "förderschädlich".) --Armin Biernaczyk 21:56, 29. Jul 2006 (CEST)
Wenn ich recht unterrichtet bin, gilt die förderunschädliche Verrentung nur für den Ehegatten. Für Kinder ist lediglich die Übernahme des Vertragsguthabens ohne Förderungen möglich. --PeterVitt 16:31, 13. Jun. 2007 (CEST)
Man kann bei Riesterverträgen selbst sein/e Geschwister im Falle des Todes als bezugsberechtigt eintragen lassen. Allerdings bin ich mir hier nicht sicher wie es mit den staatlichen Zulagen aussieht. {unsigniert}

Da will ich doch mal als Makler zu Wort kommen:

Ein Riestervertrag kann im Todesfall förderunschädlich an den überlebenden Ehegatten, oder die Kinder übertragen werden, sofern diese Kindergeldbezugsberechtigt sind.--Kosellek 13:32, 24. Okt. 2008 (CEST)

Dieser Artikel ist durchaus humoristisch, betrachtet man folgenden Satz: "Wer früh stirbt, für den ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft.", zu finden unter dem Punkt "Kritik". Ich würde vorschlgen den Satz insofern abzuändern, als dass es für die Erbberechtigten von Nachteil sein könnte. Außerdem würde ich mich, wäre ich tot, um andere Dinge sorgen als um meine Riesterrente ;-). Es grüßt, eine IP -- 95.117.122.86 (05:53, 4. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Reviewdiskussion

Warum habe ich den Artikel reingestellt:

  1. An dem Artikel haben viele Leute bereits mitgewirkt. Inhaltlich und fachlich ist er sehr fundiert.
  2. Ob Leute, die sich damit gar nicht auskennen, mit dem Artikel zurecht kommen, weiss ich nicht (bin sozusagen beruflich vorgeschädigt).
  3. Der Artikel behandelt ein aktuelles Thema. Es lohnt sich also, den Artikel zu verbessern.
  4. Es würde mich freuen, wenn der Artikel irgendwann lesenswert wäre. Steckt viel Herzblut von mir drin.

Noch eine Anmerkung: Der Artikel wurde früher oft mit Werbelinks zugemüllt. Deswegen ist er derzeit teilweise gesperrt. --YeOldHinnerk 12:29, 2. Mär 2006 (CET)

Die bisherigen Reviewer haben sich darauf beschränkt, Wiki-Konventionen umzusetzen, u.ä. Dafür erstmal vielen Dank. Da bisher aber keine inhaltliche Kritik kam, formuliere ich meine Frage mal um: Ist der Artikel lesenswert? Soll ich ihn auf die Kandidatenliste setzen? Bei einem Nein bitte mit Begründung. --YeOldHinnerk 11:31, 6. Mär 2006 (CET)

uneingeschränktes "JA, LESENSWERT"! Ich würde nur noch 2 extremste Unwichtigkeiten korrigieren:

Im Abschnitt "Wie berechnet sich die Höhe der Zulagen?" ist zwischen "Höhe der staatlichen Zulagen" und "Eigenbeitrag" eine Leerzeile zuviel.

Letzter Abschnitt: "Anbieter berichten von anfänglich über 50% Rücklauf der ausgefüllten Anträge an die Verbraucher." "berich*te*ten", denn das ist ja inzwischen nicht mehr so...

Grins, wie gesagt: Super Artikel! :-)

Danke, danke. Habe den Artikel deswegen jetzt mal als Kandidat für Lesenswert eingetragen. Also: Review zunächst beendet. --YeOldHinnerk 09:48, 8. Mär 2006 (CET)

Ja, durch den Artikel konnte ich mich erstmal in das Thema einarbeiten, andere Seiten geben nur einen Teil der Infos und kommen dann gleich zu Vertragsabschluß. Auch sind die meisten Riester-Renten-Rechner eigendlich nur Werbung. Hier ist das mal erklärt, wie man rechnet. J-g-s 03:08, 28. Aug 2006 (CEST)

Der Artikel ist nur für Deutschland relevant und sollte m.E. als Deutschlandlastig gekennzeichnet werden. {unsigniert}

Fehlende Information - Wie sicher ist das Riester-System?

Ich habe beim kritischen Lesen des Artikels eine Information vermisst:

  • Wenn sich heute jemand für die Riester Rente entscheidet, so interessiert ihn ganz besonders auch, ob er diese beim Erreichen des Rentenalters (mit 70 Jahren ?) überhaupt noch erhält. Gibt es dieses Riester-System in 30 oder 40 Jahren überhaupt noch ? Oder zerfällt das zwischendurch im Jahre 2024 ? Technikus
Tja, die bereits eingezahlten Beiträge und Zulagen und die erhaltenen Sonderausgabenabzüge sind sicher. Die Kapitalanlage selbst wird, je nach Renditeentwicklung der jeweiligen Anlageform, durch die jeweiligen Sicherungsfonds gegen Insolvenz der privaten Vertragsanbieter gesichert.
Die zukünftigen Zulagen und Steuervorteile können (was ich weiß), nur nach "Gesetzesreform", durch eine zukünftige Regierung wieder gekippt werden. Ob dies in der Praxis ohne Widerstand der Bevölkerung so einfach möglich sein wird ist fraglich. Dennoch wäre es sehrwohl erwähnenswert unter "Kritik am Konzept", denke ich. Menolit 11:04, 27. Nov. 2006 (CET)
Kritik auch in der Presse unter dem Link: http://www.wiesbadener-kurier.de/jule/objekt.php3?artikel_id=2608131 , wohin geht die Reise ? Technikus
Viel schlimmer ist, das volkswirtschaftlich gesehen kein Unterschied zwischen einem Umlage- und einem Ansparverfahren besteht. Die Riester Rente weckt aber genau diese falsche Hoffnung, nämlich dass eine Anspar-Rente angesichts der demographischen Entwicklung sicherer sei. Dies ist aber nicht korrekt, denn in beiden Fällen muss die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen von der arbeitenden Bevölkerung zugunsten der Ruheständler erbracht werden. Dementsprechend ist es auch völlig irrelevant wieviel Geld die Ruheständler im Laufe ihres Lebens angespart haben, denn wenn diesem Geld ein schrumpfende Menge an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht, da die arbeitende Bevölkerung schrumpft, so wird das ganze angesparte Geld simpel und einfach durch Inflation entwertet werden.{unsigniert}
Das volkswirtschaftliche Argument ist nicht wirklich einschlägig, Kapital, Waren und Dienstleistungen nicht nur innerhalb der deutschen Volkswirtschaft kursieren, sondern auch darüber hinaus. -- Citrix 15:34, 14. Feb. 2008 (CET)
Die Zirkulation von Geld und Ware über Deutschland hinaus soll nicht ausgeschlossen werden, ist aber dennoch nicht unbegrenzt möglich. Die UNO prognostiert ab 2050 die Beendigung des globalen, exponentiellen Bevölkerungswachstums. Weiterhin prognostiziert die UNO ab 2100 kein weiteres nominales Bevölkerungswachstum weltweit. Auch wenn unsere Zeit dann vorbei ist sind grundsätzliche volkswirtschaftliche Betrachtungen der Riesterrente sehr wohl angebracht. Im Jahr 1960 haben alle geglaubt, die staatliche Rente würde immer "funktionieren", obwohl damals bereits die Volkswirtschaftslehre die Voraussetzungen dafür postuliert hat. Heute sind die Voraussetzungen für das "Funktionieren" der staatlichen Rente weniger erfüllt. Die volkswirtschaftliche Betrachtung ist immer sinnvoll. (nicht signierter Beitrag von 91.89.18.45 (Diskussion) 00:12, 22. Mär. 2008)
Ich verstehe nicht, warum es keinen Unterschied zwischen einem Umlage- und einem Ansparverfahren geben soll. Meiner Meinung nach liegt der Unterschied darin, dass beim Ansparverfahren jeder für sich selbst spart. Beim Umlageverfahren wie momentan werden 1-2 Generationen übersprungen. Daher existiert kein Kapitalstock bzw. Deckungskapital für die Zukunft. Klar würde eine Umstellung des Systems dauern und in der Übergangszeit wären die Unterschiede gering, aber wenn die Umstllung vollendet ist, ist das Ansparverfahren von der demographischen Entwicklung (von sich erhöhender Lebenserwartung abgesehen) unabhängig. --Haterman 12:58, 24. Feb. 2009 (CET)
Die Riesterrente ist kein umlagefinanziertes System und die Frage, ob es diese Rente in 30 oder 40 Jahren geben wird ist nichts was in eine Enzyklopädie gehört. Hier verwechseln einige Leute mit wenig Kenntnis aber dafür umso mehr Halbwissen die Enzyklopädie mit einem Forum. – Wladyslaw [Disk.] 13:03, 24. Feb. 2009 (CET)

Ausufernder Artikel ohne Ueberblick

Ich habe ja selbst an dem Artikel viel mitgewirkt, jetzt aber eine laengere Babypause hinter mir (naja, ob sie wirklich zuende ist wird sich zeigen :). Jedenfalls habe ich heute mal wieder reingeschaut, mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Es ist ja schoen, dass so viele Leute an dem Artikel mitarbeiten und auch noch inhaltlich korrekt und fundiert. Aber leider geht bei den ganzen Details die Strukur und die Uebersicht verloren.

Das faengt direkt mit den beiden ersten Unterabschnitten an: Vorteile und Nachteile. Bevor sowas diskutiert wird, sollte zunaechst mal die Funktionsweise erklaert werden und in diesem Rahmen die wesentlichen Begriffe. Vor- und Nachteile erinnert mich auch irgendwie zu sehr an Verkaufsgespraeche - das hier ist aber ein Lexikon. Die Nachteile werden schon unter Kritik am Konzept eigentlich ausreichend genannt. Die Vorteile sollten gekuerzt werden und vielleicht in andere Abschnitte miteingegliedert. So koennten zum Beispiel ein, zwei Saetze im Einleitungssatz ueber Zielgruppe und intendiertem Sinn der Riesterfoerderung dort gut angebracht sein.

Dann die Abschnitte Aenderungen: Ich denke, geplante Aenderungen sollten ausreichen. Ein Riestervertrag ist eben nicht mehr ein Riestervertrag nach Recht von 2004. Hier sollte der aktuelle Stand dargestellt werden, mit wohl der einzigen Ausnahme, der Riesterstufen, da diese wohl doch viele verwirren. Aber jede kleiner Aenderung, z.B. wann der Dauerzulagenantrag eingefuehrt wurde, ergibt hier wenig Naehrwert.

Die Reihenfolge der Kapitel ist auch etwas wirr: erst zulageberechtigter Personenkreis, dann diverse Rechenbeispiele etc. und dann foerderfaehige Produktarten? Was foerderfaehig ist, sollte doch irgendwie zusammen genannt werden, dh. die Abschnitte ueber Personenkreis und PRodukte sollten hintereinander weg.

Irgendwo sollte auch noch der 'normale' Ablauf erklaert werden, dh. das der Versicherte von seinem Anbieter den Antrag erhaelt, er diesen ausfuellt und zurueckschickt und dann der Anbieter von der ZfA den Schotter erhaelt und im Folgejahr erhaelt der Versicherte die Bescheinigungen...

Jaja, ich weiss, nicht meckern, selber machen :) Aber ich moechte auch mal hoeren, ob ich damit ueberhaupt auf Zustimmung stosse und ob mir jemand bei den Aenderungen hilft. --YeOldHinnerk 11:52, 17. Jan. 2007 (CET)

Leider gab es ja kein Feedback. Ich versuche es nochmal mit einem konkreterem Vorschlag fuer eine neue Struktur. Wenn ich hierzu nichts hoere, werde ich das ueber kurz oder lang auch umsetzen... Ich geben mal die Gliederung an, wie ich sie mir vorstelle:
  • Einleitung
  • Funktionsweise
    • Ablauf
    • Beteiligte
    • Riesterstufen
  • Voraussetzungen
    • Berechtigte Personen
    • Foerderfaehige Produkte
      • Zertifizierung
      • Betriebliche Altersvorsorge
  • Beitraege und Zulagen
    • Hoehe der Beitraege
    • Berechnung der Zulagen
    • Sonderausgabenabzug
  • Leistungen
    • Rente
    • Schaedliche Verwendung
    • Todesfall
    • Eigenheimzulage
  • Profitabilitaet
    • Leistungsempfaenger
    • Anbieter
  • Anpassungen
    • Riesterstufen
    • Unisextarife
    • Eigenheimzulage
    • Dauerzulagenantrag
    • Zertifizierung
    • Maklerprovision
    • Sonstige
    • Geplante
  • Kritik
  • Trivia
  • Siehe auch
  • Weblinks
  • Quellen

Dabei sollte zumindest in einem ersten Schritt der Inhalt komplett erhalten bleiben, ggf. leicht ergaenzt. Vor- und Nachteile wuerde ich aufloesen. Nachteile unter Kritik, Vorteile unter Funktionsweise (etwas in der Art:"Die Intention bei der Einfuehrung war es, vor allem Geringverdienern einen Ausgleich fuer...blabla. Die Zulagenfoerderung bewirkt bei geringeren Einkommen prozentual einen staerkeren Effekt als bei blablubb."). Vermutlich wird sich durch die veraenderte Reihenfolge aber auch Umformulierungsbedarf ergeben.

Ferner wuerde ich die Listen gerne verkuerzen, vielleicht reicht ja ein Verweis auf den Paragraphen und Nennung der groessten Gruppen?

Die Tabellen wuerde ich gerne etwas zusammenfuehren, vielleicht kann man das ja in einer Uebersichtstabelle packen?

Gegenvorschlaege? Ergaenzungen? --YeOldHinnerk 16:33, 28. Feb. 2007 (CET)

Wohnsitz im Ausland

Ist denn diese Beschränkung auf einen Wohnsitz im Inland nicht zumindest innerhalb der EU problematisch? Unter dem Punkt freie Wohnortwahl Derwaechter 21:29, 8. Feb. 2007 (CET)

Ja, ist es. Siehe unter Kritik Verfahren der EU gegen Deutschland... --YeOldHinnerk 16:00, 28. Feb. 2007 (CET)

Das EuGh (Europäischer Gerichtshof) hat entschieden das dies Beschränkung gegen EU-Recht verstößt. Also wird wohl ein Umzug in ein EU-Land wohl davon ausgenommen werden müssen. Noch ist aber nichts per Gesetzt entschieden. Ein andere Fall ist wohl die Schweiz (EU-Ausland), abwarten. Aber da ich damals gleich eins drüber bekommen habe, wo ich was in den Artikel geschrieben habe, könne die Herren von Wikip. sich den Artikel selber anpassen... :)- (nicht signierter Beitrag von 79.230.170.111 (Diskussion | Beiträge) 02:44, 14. Sep. 2009 (CEST))

Überarbeiten

Dieser Artikel ist sprachlich und inhaltlich eine Zumutung. In vielen Abschnitten enthält er falsche bzw. veraltete Informationen. Von einer sachlichen Zusammenstellung der Sachverhalte ist der Artikel ebenfalls entfernt. Eine logisch nachvollziehbare Gliederung besitzt dieser Artikel ebenfalls nicht. Hier wurde offenbar ohne viele Kenntnisse munter drauf los editiert. Es wimmelt geradezu von Vorschlägen „man sollte dies tun“ oder „jenes tunlichst lassen“. Ich werde in nächster Zeit den Artikel grundlich durchforsten. – Wladyslaw [Disk.] 11:38, 11. Jan. 2008 (CET)

Dieser Artikel sollte meiner Meinung nach deutlich entschlackt werden. Er ist wohl in den letzten Jahren so stark gewachsen, weil es bei diesem populären Thema sehr viele Informationen gibt, die alle hineingeflossen sind. Ich schlage vor, daß der Artikel sich auf das Wesentliche konzentrieren sollte. Für weitergehende Informationswünsche gibt es bei der Riester-Rente sehr gute Broschüren, die wirklich alle Details erklären. -- Citrix 16:52, 14. Feb. 2008 (CET)

Sehe ich auch so. Im Gründe ist hier ein Relaunch nötig. Bisher fehlte mir aber die Zeit hierfür. – Wladyslaw [Disk.] 16:53, 14. Feb. 2008 (CET)
also raus sollten die Berechnungsbeispiele (könnte man zig tausende hernehmen), raus sollte auch der Abschnitt "Kritik am Konzept", nicht weil es keine Kritik gibt, die Punkte aber wild durcheinander sind. Ansonsten wäre eine Struktur nach der Einleitung:
  • wieso das ganze (Senkung des Rentenniveus, Schaffen eines Ausgleichs),
  • wie funktioniert die Förderung (Zulagen, evtl. Sonderausgabenabzug)
  • wer ist Förderungsberechtigt
  • was gibt´s für Vorgaben an die Prdukte + Zertifizierung
  • wie läuft´s im Rentenbezug

--Andybopp 22:43, 27. Feb. 2008 (CET)

Klingt sinnvoll. So ähnlich habe ich mir die Struktur auch gedacht. Bisher fehlt mir aber schlicht die Zeit, den Artikel neu zu schreiben (denn darauf läuft es faktisch hinaus). Eine Ideensammlung im Vorfeld ist aber wertvoll. – Wladyslaw [Disk.] 22:51, 27. Feb. 2008 (CET)

Insolvenz

Ist die Riesterente sicher gegen Insolvenz? Was passiert, wenn die Banken Insolvenz anmelden? Wird sie dann noch ausgezahlt? --Hutschi 10:12, 8. Mai 2008 (CEST)

Das selbe wie bei privaten Rentenversicherungen. Es wird mindestens die Garantieleistung erbracht. – Wladyslaw [Disk.] 11:00, 8. Mai 2008 (CEST)
Von wem? Ist es dann steuerfinanziert? --Hutschi 13:07, 8. Mai 2008 (CEST)
Von Protektor. Da es hier um den Kapitalstock der privaten Rentenversicherungen geht ist die Absicherung allein Sache dieser und nicht steuerfinanziert. Hier geht es allerdings um Fragen der Bearbeitung des Artikels. Diese Seite ist nicht als Forum für private Fragen zu diesem Thema gedacht. – Wladyslaw [Disk.] 17:39, 8. Mai 2008 (CEST)
Die Frage wurde bisher nicht korrekt beantwortet. Gefragt wurde ausdrücklich nach einer Bankinsolvenz. Banken sind keine Versicherungen. Deshalb ist die Sicherungseinrichtung der Versicherer nicht zuständig. Im übrigen gibt es bei Banksparplänen keine Garantieleistungen, sondern Zinsen. Wie sieht nun der Schutz aus?
Banksparpläne sind Spareinlagen und stehen unter dem Schutz des zuständigen Einlagensicherungsfonds. Beispiel: Sparer bei Genossenschaftsbanken geniessen einen allumfassenden Schutz für ihren Riester-Banksparplan. --Citrix 08:50, 9. Mai 2008 (CEST)
Korrekt. Das es um Bank geht habe ich schlicht überlesen da die Riester-Banksparpläne ohnehin eher ein Nischendasein fristen. Aber auch in diesem Fall ist die Sicherheit der Anlage ein privatwirtschaftliches Risiko, welches nicht steuerfinanziert wird. – Wladyslaw [Disk.] 09:28, 9. Mai 2008 (CEST)
Dann habe ich es doch richtig verstanden, dass im Zweifelsfall das Geld weg ist. Die privaten Renten unterliegen dem privatwirtschaftlichen Risiko, welches äußerst unsymmetrisch verteilt ist. Und es ist ja bekanntlich schon mehrfach in verschiedenen Ländern einschließlich der Bundesrepublik passiert. Die Frage zur Bearbeitung des Artikels ist, dass vorher die Unklarheiten geklärt sein sollten. In den Artikel gehört nun also ein Satz: Die Riesterrente ist vom privatwirtschaftlichen Risiko der Insolvenz bedroht. Ist das so richtig? --Hutschi 10:05, 9. Mai 2008 (CEST)
Das hast du komplett falsch verstanden. Wie du nach diesen Erklärungen auf diesen Schluss kommst ist mir schleierhaft. Im übrigen gehören selbst richtige Sachverhalte nicht in der Form in den Artikel, die auf dem Niveau von Boulevardpresse ausgedrückt werden. – Wladyslaw [Disk.] 10:36, 9. Mai 2008 (CEST)
Erstmal Danke für die Zurückänderung. "Privatwirtschaftliches Risiko" beinhaltet immer die Möglichkeit des Totalverlustes. Ich selber habe das an den sogenannten "Vermögenswirksamen Leistungen" erfahren, die ebenfalls zu Altersvorsorge vorgesehen waren und staatlich unterstützt wurden. Dann ging die Firmengruppe pleite und das Geld war weg. Im Fernsehen wurde jetzt in mehreren Sendungen auf das Risiko hingewiesen. Es sollte auf jeden Fall im Artikel stehen, worin die Risiken bestehen. Übrigens gibt es auch interessante Arbeiten zur Risikoaversion. Du hast geschrieben: Aber auch in diesem Fall ist die Sicherheit der Anlage ein privatwirtschaftliches Risiko, welches nicht steuerfinanziert wird". Das bedeutet: Es besteht ein Risiko der Insolvenz und die Steuer springt nicht mit einer solidarischen Ausgleichszahlung ein. Es ist dann alles oder ein Teil weg. Das geht vollkommen klar aus Deinem Satz hervor und stimmt auch mit der Berichterstattung und mit entsprechender LIteratur überein. --Hutschi 11:35, 9. Mai 2008 (CEST)
Da wir nicht wissen, um was für einen genauen Vertrag es hier geht und welche Rechtsform dahinter steht kann man zu diesem Einzelfall nichts sagen. Abgesehen davon hat das hier, wie bereits mehrfach hingewiesen, nichts zu suchen. Privatwirtschaftliches Risiko heißt nichts anderes als, dass die Banken oder Versicherung dafür gerade stehen müssen. Dass bedeutet nicht, dass es tatsächlich risikoreich ist! Dafür gibt es die zitierten Sicherheitsmechanismen. Bisher hat in Deutschland noch nie jemand Geld verloren, welches er in Produkte angelegt hat, die mit einem verbrieften Zins versehen sind. Man kann das selbstverständlich für die Zukunft nie hunderprozentig ausschließen. Aber wir können natürlich hier auch andere Weltuntergangsszenarien zeichnen, die niemandem weiterhelfen − am wenigsten dem Artikel um den es hier geht. – Wladyslaw [Disk.] 12:56, 9. Mai 2008 (CEST)

zulagenunschädlich

Das Wort sollte im Artikel erklärt werden. Ich mache es nicht selbst, weil ich es nur durch Studium entsprechender Fachliteratur herausfinden kann - und das kann schiefgehen (wie mein voriger Beitrag). --Hutschi 11:48, 9. Mai 2008 (CEST)

Hallo Hutschi, wenn du meinst, dass man das erklären sollte, dann leg ich mal los: "Zulagenunschädlich" ist das Gegenteil von "Zulagenschädlich". Der Begriff bezieht sich auf die gesamte Förderung der Riester-Rente, also Zulagen und Steuervorteile. Eine Prüfung, ob eine Verfügung über das angesparte Kapital zulagenunschädlich oder zulagenschädlich findet immer dann statt, wenn in einer Form über das Kapital verfügt wird, die nicht dem vorher festgelegten Vertragsablauf entspricht z.B. Kündigung. Beispiel: A) Ich kündige meine Vertrag, um in die Karibik auszuwandern und brauche noch etwas Geld für die Yacht. Das ist zulagenschädlich, denn der Staat will meine Altersvorsorge subventionieren und nicht meine Yacht. B) Ich kündige und wechsel mit meinem Guthaben zu einem anderen Anbieter. Das ist unschädlich, sofern ich mich dabei an die Regularien halte, denn die staatliche Förderung wird weiterhin für meine Altersvorsorge genutzt. --Citrix 08:34, 13. Jun. 2008 (CEST) Ich finde aber, dass Hutschi recht hat und die Erklärung dazu in das Artikel gehöhrt.Demon1248 01:13, 19. Sep. 2008 (CEST)

Sicherung

An die Experten eine Frage die mit Sicherheit viele Riester-Sparer in diesen Zeiten umtreibt: wie sind die Einlagen abgesichert? Man liest im Artikel dass zumindest die eingezahlten Einlagen plus Zulagen als Minimum ausgezahlt werden müssen selbst wenn die Entwicklung der Anlagen so schlecht war dass die Rendite gleich 0 ist. Was ist aber wenn ein Versicherungskonzern (siehe die riesigen Banken wie Citibank oder die amerikanische AIG Versicherung von denen auch niemand dachte dass die jemals an den Rande des Zusammenbruch kämen) wirklich in die Insolvenz gerät und abgewickelt wird oder zumindest nur die Filets aus dem Portfolia von einer anderen Versicherung übernommen werden? Gibt es dann eine gesetzliche/staatliche Absicherung der Einlagen und Zulagen oder dergleichen? Dies wird auch nicht die letzte ernste Krise sein bevor junge Leute wie ich in 45 Jahren mal in die Rente eintreten - ich finde dieses Thema MUSS also im Artikel ausführlich behandelt werden. Nicht als individuelle Beratung für Riester-Sparer sondern als allgemeine Information, den die Riester-Rente unterliegt ja gewissen Standards und ob welche Sicherungen diese Standards enthalten (in Verbindung mit evtl. sonstigen allgemeinen Versicherungsgesetzen, die natürlich ein Normalbürger auch nicht kennt) sollten erklärt werden in Zusammenhang. Vielen Dank. 84.155.109.153 13:25, 8. Mär. 2009 (CET)

Einfache Antwort: Für Lebensversicherungen gelten die Sicherungen/Regelungen des Protektors. siehe dort.--Stephan Klage 21:21, 23. Nov. 2009 (CET)

Bis zu 30% Teilauszahlung bei Zuteilungsreife

Im aktuellen Text steht: "Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich." Es erscheint der Eindruck zudass nur eine 30-prozentige Auszahlung zulagenunschädlich wäre. Es würde aber auch weniger gehen. Überarbeiteter Satz: "Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich." (nicht signierter Beitrag von 193.27.50.82 (Diskussion | Beiträge) 15:24, 8. Jul 2009 (CEST))

Ein erprobter Gesetzesleser bist Du nicht eben :-) --Stephan Klage 21:53, 23. Nov. 2009 (CET)
Die Wikipedia sollte auch nicht nur von erprobten Gesetzeslesern verstanden werden können. Sonst kann man ja gleich ins Gesetz schauen. 89.245.248.42 01:04, 26. Jul. 2010 (CEST)

Zulageberechtigte Personen - Amtsträger

Nachdem man mir als Studenten einen Riester-Vertrag aufgeschwatzt hat, habe ich nach Möglichkeiten gesucht, in den Kreis der zulageberechtigten Personen zu gelangen. Eine Möglichkeit davon wäre "Amtsträger" gewesen. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung habe ich allerdings erfahren müssen, dass man als Amtsträger nur zulageberechtigt ist, wenn Sozialabgaben gezahlt werden. In meinem Fall, als Schöffe (ehrenamtlicher Richter), ist man zwar Amtsträger (auch nach Information der verlinkten Seite) aber eben trotzdem nicht zulageberechtigt, da diese Tätigkeit mit einer SV-freien Aufwandsentschädigung abgegolten wird.

Eine meiner Ansicht nach wichtige Information, die aufgenommen werden sollte. --Atreisch 13:07, 2. Dez. 2009 (CET) Andy Treisch

Schöffentätigkeit kann zwar staatlicherseits erzwungen werden, führt aber nicht zur Pflichtversicherung - schon weil es sich um keine wiederkehrende und damit kontinuierliche Tätigkeit handelt. Wer als Student riestert, muss pflichtversichert sein; sonst geht das Riesteranliegen ins Leere. --Stephan Klage 23:47, 12. Mär. 2010 (CET)

Kritik an den Riester-Anbietern von der Verbraucherzentrale

http://www.tagesschau.de/inland/rente150.html --91.37.25.140 09:55, 8. Dez. 2009 (CET)

http://www.vz-bawue.de/UNIQ126098945021149/link485971A.html

http://lexikonderfinanzirrtümer.de/index.php/leseproben-reader/items/riester-fuer-alle.21.html (nicht signierter Beitrag von 95.115.202.15 (Diskussion | Beiträge) 19:54, 16. Dez. 2009 (CET))

Mehrwertsteuer bzw. Versicherungssteuer auf Beiträge zur Riester-Rente?

[sorry, bin neu, aber Wiki ist nun mal die einzige Möglichkeit, wo ich meine Frage gut aufgehoben sehe] Zahlt man von den Beiträgen zur Riester-Rente auch MWSt oder Versicherungssteuer? Wenn ja, in welcher Höhe? Vielleict kann das ein profi noch als kritikpunkt einbauen. danke (nicht signierter Beitrag von 91.32.248.139 (Diskussion | Beiträge) 10:04, 26. Apr. 2010 (CEST)) mfg

MWST glaub ich nicht, aber frag doch mal deinen Versicherungs-menschen oder schau mal in den Riestervetrag den Du abgeschlossen hast ;-) J-g-s 15:27, 27. Jan. 2011 (CET)

Nein, es wird keine Versicherungssteuer und auch keine MWSt. fällig. Allenfalls die Zulage wird in der ESt-Erkl. festgesetzt.--Stephan Klage 16:53, 29. Jan. 2011 (CET)

Rechtschreibfehler

In Abschnitt "Zulagenberechtigter Personenkreis" steht falsch:

"Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind § 3 Abs. 3 SGB VI bzw. § 3 Abs. 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig... "

statt korrekt:

"Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3 SGB VI bzw. § 3 Abs. 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig... "

Ich hätte das gerne korrigiert, aber bizarrerweise lässt einen Wikipedia - gleichwohl eine Enzyklopädie von Nutzern für Nutzer - trotz Account keine Änderungen an falschen Artikeln vornehmen.

Ist das neu? Ein Bug oder ein Feature? Früher konnte ich Rechtschreibfehler sogar ohne Anmeldung korrigieren?! -- Nauqr02m 14:32, 26. Jul. 2010 (CEST)

Punkt 6.5 letzter Satz: "Gerburt" statt "Geburt" (nicht signierter Beitrag von 217.191.0.86 (Diskussion) 23:08, 31. Jul 2010 (CEST))

Betriebsrenten kontra Riester Rente

Ich habe unter Einschränkungen noch einen Hinweis mit ref zu den Betriebsrenten eingeführt:

Die Auszahlungen aus einer im Rahmen einer Betriebsrente abgeschlossenen Riesterrente sind darüberhinaus auch voll Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig, sofern der Versicherungsnehmer gesetzlich Krankenversichert ist.

Dies ist übrigens interessanterweise selbst dann so, wenn die Versicherung beim Arbeitgeber begonnen wurde und nach Verlassen des Arbeitgebers privat weitergeführt wurde. Dies ist in sofern relevant, als dass potentielle Interesenten (z.B. Angestellte im öffentlichen Dienst) von Betriebskassen sehr ansehnliche Konditionen angeboten bekommen, die sich jedoch nach Abzug der KV & PV nicht mehr lohnen. Der zusatzhinweis zur VBL ist für alle Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst wichtig, weil die VBL als Riesteranbieter auf den ersten Blick keine Betriebskasse ist. (nicht signierter Beitrag von Hardybosse (Diskussion | Beiträge) 21:24, 20. Okt. 2010 (CEST))

Du verwechselst betriebliche Rentenabsicherung und Riesterrente. Der Arbeitgeber schliest für seine Beschäfigten ein Betriebsrente ab. Das ist was anderes als wenn sich ein (rentenversicherungspflichtiger) Arbeitnehmer eine Riesterrente abschliest und dann sogar noch für seine Frau einen Riestervertrag bekommt. In der betrieblichen gibt es auch keinerlei Bonus für Kinder.J-g-s 15:22, 27. Jan. 2011 (CET)

Mal Grundsätzliches: Riester ist systematisch betrachtet etwas ganz anderes als eine Betriebsrente. Die Eigenschaften einer Betriebsrente übernimmt Riester in Teilen dann, wenn sie als sog. 10a-Förderung (Riesterförderung) in der betriebl. AV eingeführt wird. Beispielsweise fällt dann die sog. KVdR an, die bei einem privat abgeschlossenen Riester für gesetzlich Krankenpflichtversicherte nicht anfällt. An der steuerlichen Beurteilung als Sonstige Einkunft ändert das nichts. Ebensowenig am Prinzip der grundsätzlichen vollen Absetzbarkeit in der Anwartschaftsphase, was nur diese beiden Produkte gemein haben.--Stephan Klage 18:15, 27. Jan. 2011 (CET)
Hab mich noch mal schlau gemacht: Es gibt auch eine Variante der Betriebsrenten die durch Entgeldumwandlung Beiträge in eine Riester-Rente zahlt. Aber das hat nichts mit einer Privaten Riester-Rente zu tun. Aber ob sich so eine Betriebs-Riester gegenüber einer Privaten Riester lohnt, das muss man sich ausrechnen lassen. Richtig ist Renten aus Entgeldumwandlung mindern die Gesetzliche Rente und müssen bei Pflichtversicherten in der Auszahlphase noch Sozialversicherung abführen. Private Renten mindern nicht die gesetzliche Rente und müssen nicht später Krankenkassenbeiträge abführen (zumindest bei Pflichtversicherten) Vereinfacht ausgedrückt! J-g-s 17:32, 5. Mai 2011 (CEST)
Eine Riester-Rente, abgeschlossen bei der VBL oder einer Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen oder kirchlichen Dienst (Pensionskasse), wird in der Auzahlungsphase immer zusammen mit der Betriebsrente vorgenommen. Für diese Rente gilt das Betriebsrentengesetz, so dass die KV-Beiträge fällig werden. Dennoch ist die Riester-Rente bei der VBL oder einer ZVK i.d.R. lukrativer, da
a) der gesetzlich vorgegebene Garantiezins für private Riester-Renten (2,25%) von den Zusatzversorgungseinrichtungen überschritten wird (z.B. VBL 2,75 %, Kirchliche ZVK Köln 3,25 % [1])
b) man ab dem ersten Euro Einzahlung einen unverfallbaren Anspruch auf Leistung hat (bei privaten Versicherern dauert es ca. 4 Jahre, bis Kosten und Provisionen gedeckt sind und das Konto ins "Plus" rutscht) --> Verweis Betriebsrentengesetz
c) die Leistung durch Ausschluss von Risiken nochmals gesteigert werden kann (Erwerbsminderung, Hinterbliebenenschutz), sofern man das möchte
d) Verwaltungskosten dieser Zusatzversorgungskassen niedriger sind (Stichwort öffentlicher Dienst: keine Managergehälter, keine Gewinnausschüttung an Aktionäre, keine Provisionen für Mitarbeiter, kein teures Vertriebsnetz, etc. pp.)
e) die Zusatzversorgungskassen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, damit nicht insolvenzfähig und zu restriktiver Geldanlage verpflichtet.[2][3]
Ohne Werbung machen zu wollen aber die Riester-Rente in Form einer Betrieblichen Altersvorsorge hat eben nicht nur Nachteile (zumindest für den öffentlichen Dienst), was ich aus dem bisherigen Vergleich der Wiki-Seite entnehme. Am Ende - und das muss man sich eingestehen - zählt nur die vom Versicherer errechnete Garantierente. Diese gilt es vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
[1] http://www.test.de/filestore/f200902036.pdf?path=/protected/33/55/e17abac3-5b93-4ef7-9be1-d88b5e170aa3-protectedfile.pdf&key=0C10FCBAE83D60A8A5CC95B1BBECC5592150CB4A
[2] http://www.vbl.de/de?t=/contentManager/selectCatalog&e=UTF-8&i=1113979957474&l=1&ParentID=1109944702057
[3] http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/gz/Texte/produkte/pluspunktrente_voteile.html
MfG --Kurt Sichtig217.91.69.80 12:21, 1. Jul. 2011 (CEST)

überarbeiten

Die Änderung von 2010 (Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, BGBl I S. 386 vom 14.04.2010) muss noch eingearbeitet werden. --08-15 22:45, 26. Okt. 2010 (CEST)

Teils bereits done--Stephan Klage 19:00, 27. Jan. 2011 (CET)

Widerspruch zwischen "Eigenschaften der Riester-Rente" vs. "Kritik am Konzept" ?

In "Eigenschaften der Riester-Rente" Punkt 5 heißt es: "Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt."

In "Kritik am Konzept" Punkt 3 dagegen: "Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener und für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos waren, da alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden."

Meiner Meinung nach stellt das einen Widerspruch dar. (?) Oder ist zumindest für manchen Leser missverständlich. Welche Aussage trifft denn zu ? Oder treffen beide zu, wenn ja, in welchen Situationen? --Sophiston 13:44, 30. Okt. 2010 (CEST)

Bei der Anrechnung von Vermögen geht es um das Vermögen während der Arbeitslosigkeit, bei der Verrechnung mit der Grundsicherung um die Bezüge als Rentner. --08-15 22:26, 30. Okt. 2010 (CEST)
Korrekt. Daher besteht auch kein Widerspruch.--Stephan Klage 17:45, 27. Jan. 2011 (CET)

Gewöhnliche Handlungen

sind auch zu erwähnen. --212.7.177.129 15:52, 1. Jun. 2011 (CEST)

Was soll das heissen?--Stephan Klage 16:06, 1. Jun. 2011 (CEST)

Riester privat oder betrieblich

Hallo,

die hier aufgeführten Aussagen zur betrieblichen Rister wurden vermischt. Steuerlich und auch sozialversicherungsrechtlich gibt es keinen Unterschied in der Ansparphase. Lediglich die evtl. gegebene Kranken- und Pflegeversicherungsthematik in der Auszahlungsphase ist zu beachten. Die hier gemachten Aussagen betreffen z.T. nicht zugeflossenen Arbeitslohn bzw. den § 3 Nr. 63 EstG. Beides gehört nicht zum Begriff Riester (§10a EStG).

Viele Grüße Michael Ott, Landshut (nicht signierter Beitrag von 88.65.194.211 (Diskussion) 19:42, 23. Jun. 2011 (CEST))


Ich gebe meinem Vorredner Recht. Riester in der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet sich in der Einzahlungsphase nicht vom privaten Riester, die Beiträge werden aus dem versteuerten und verbeitragten Nettoeinkommen entrichtet. In der Auszahlungsphase liegt der einzige Unterschied in den KV-Beiträgen. Riestergeförderte Betriebsrenten sind nach Betriebsrentengesetz voll beitragspflichtig (voller KV-Beitragssatz).
Die angegebene Quelle ([2] = http://www.vorsorgedurchblick.de/projekt01/cat7.html&sid=fa84a9e30fc7cbc0f83adf143b11da83) wurde vom Ersteller des Abschnitss m. M. n. falsch interpretiert, da die Quelle den Unterschied zwischen einer Riester-Rente und einer Entgeltumwandlung deutlich zu machen versucht. Entgeltumwandlung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als die "Betriebliche Altersvorsorge" bezeichnet, darf aber mit dem Allgemeinbegriff nicht verwechselt werden.
Bei der Entgeltumwandlung werden Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttoeinkommen entrichtet (§ 3 Nr. 63 EStG i.V.m § 1 SVeV). Diese kann der Arbeitgeber bezuschussen, z.B. die vermögenswirksamen Leistungen einzahlen, sofern kein Bausparvertrag vorliegt.
Die Riester-Beiträge müssen aus dem Nettoentgelt gezahlt werden. Altersvorsorgebeiträge werden in § 82 EStG definiert. § 82 Abs. 2 ist hier für Riester in der betrieblichen Altersvorsorge relevant. Unter Buchst. a) steht eindeutig, dass der Beitrag aus dem individuell versteuerten Arbeitslohn (= netto) entrichtet werden muss. Unter Buchst. b) findet sich außerdem, dass eine Förderung entweder nach § 3 Nr. 63 EStG (Entgeltumwandlung) oder nach Abschnitt XI und EStG § 10a EStG (Riester-Förderung und Sonderausgabenabzug) erfolgen muss aber nicht zusammen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
-Kurt Sichtig (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 16:02, 28. Jun. 2011 (CEST))
Zu dieser Thematik schalte ich mich jetzt auch ein. Beiden Vorrednern ist völlig Recht zu geben. Mir war dieser Part zuletzt ein Dorn im Auge. Ich werde die Korrekturen vornehmen. Beste Grüsse--Stephan Klage 19:06, 28. Jun. 2011 (CEST)

Auszahlplan

Im Artikel steht "Zertifiziert werden nur Verträge, [...] die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 65. Lebensjahr an verbunden ist" Das ist nicht ganz richtig: Bei einem Auszahlplan muss eine Verrentung ab dem 85. Lebenjahr erfolgen; siehe §1 Abs.1 Nr.4 AltZertG.--Armin Biernaczyk 22:37, 29. Jul 2006 (CEST)

Einkommensgrenze

Kann die Gruppe der versicherungspflichtigen Selbständigen, sofern ihr Einkommen 400 Euro nicht überschreitet, ebenfalls pauschal dem nicht unmittelbar förderberechtigten Personenkreis zugerechnet werden, oder läßt sich das so nicht sagen? Der Eintrag könnte entsprechend ergänzt werden. – Wikipeditor 21:57, 4. Dez 2005 (CET)

Weblinks aufgeraeumt (mal wieder)

Moin! Bitte beachtet die Wikipedia Policy zu Weblinks. Gerade zu diesem Thema gibt es tausende. Nicht jede Seite, die das Wort Riester erwaehnt, auf Versorgungsluecken hinweist oder die Hoehe der Zulagen, Beitraege etc nennt gehoert hier her. Es gilt: Vom Feinsten bitte! Selbst jetzt finde ich noch tendenziell zuviele gleichartige Links hier. Habe das BMfAS auch rausgeloescht. Erstens fuerht der Link nicht direkt zu Riesterrente, zweitens unterliegt die Riesterrente nicht der BMfAS und schliesslich haben wir dort einen besseren Link auf eine staatliche Seite mit mehr Infos. Den kommerziellen Riester/Steuer Rechner brauche ich wohl kaum erwaehnen. Die dritte Seite, die ich entfernt habe war ja nicht schlecht - aber bringt eben auch nix neues. Steht alles bereits hier... --YeOldHinnerk 12:50, 12. Apr. 2007 (CEST)

Abschnitt "Nicht anspruchsberechtigte Personen" umarbeiten

Der Abschnitt Riester-Rente#Nicht anspruchsberechtigte Personen sollte von einem Kenner der Materie leicht umgeruppiert werden. Die Einleitung im Absatz ist verwirrend (da sie sofort auf Sonderfälle/Ausnahmen/Anspruchsberechtigte eingeht) und sollte wahrscheinlich an das Ende des Abschnittes. Ich kann nur vermuten, dass es sich bei der tabellarischen Aufzählung um die "Nicht anspruchsberechtigte Personen" handelt. Also, wer kann es verstehen und machen? --stefan 17:19, 11. Mai 2007 (CEST)

Rechenbeispiel 1 und 2

die Rechenbeispiele 1 und 2 sind leider völlig unverständlich. Dazu gehören noch einige ganz allgemeinverständliche Sätze. Die Frage, die beim Leser bleibt ist. Wer bekommt denn nun wieviel? Verstehe ich das richtig - Ich zahle im Monat 5 Euro auf die Rieser-Rente von meinem Lohn ein und der Staat gibt jährlich noch 300-400 Euro dazu?--stefan 17:47, 11. Mai 2007 (CEST)

Kritik von Focus an Monitor

Ich beantrage, Link Nr. 4 (http://www.focus.de/finanzen/news/oezgenc_oekonomie/riester-rente_aid_233878.html?drucken=1) sowie den Text "Allerdings wurde ebenjene Sendung von mehreren Seiten scharf kritisiert, weil genau dieser Grundgedanke der privaten Altersvorsorge, nämlich die Entlastung der Allgemeinheit durch die Verantwortung des Einzelnen, erst gar nicht zur Sprache kam und damit der handwerkliche Grundsatz journalistischer Ausgewogenheit verletzt wurde" zu löschen.

Begründungen: 1. Die Kritik von Monitor ist sachlich richtig.

2. Der Sinn des Rentensparens liegt in der Erzielung von (zusätzlichen) Alterseinkünften. Es ist absurd, den Sinn einer Riesterrente in der Entlastung der Allgemeinheit zu sehen. So denken nur marktradikale Egoisten. Dies widerspricht dem Solidargedanken von staatlichen Rentensystemen und untermauert zudem die Enthüllung von Monitor, daß Riestersparen aus Sicht von Geringverdienern sinnlos ist.

3. Der Vorwurf der "Verletzung journalistischer Ausgewogenheit" ist unsachlich, unzutreffend und zudem ein Eigentor. Tatsächlich ist der Focus-Link vollkommen unsachlich und journalistisch peinlich. Der Focus ist für seine Nähe zu den etablierten Parteien und seine "Eigenverantwortungs"-Propaganda bekannt.

Es gibt keinen Grund, den Hinweis von Focus, in welchem Kritik an der Plus-Minus-Sendung geäußert wird, zu löschen. Plus-Minus hat Kritik an der Riester-Rente geäußert und wurde dafür in der Öffentlichkeit stark kritisiert. Es wäre unredlich, diesen Tatbestand zu unterschlagen. Denn damit würde die Kritik durch Plus-Minus als absolut berechtigt gelten. Das wäre jedoch falsch, denn den Machern von Plus-Minus wurde zu Recht eine einseitige Darstellung der Riester-Rente vorgeworfen. --Citrix 08:25, 26. Feb. 2008 (CET)
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen! Ich habe den Link auch schon des Öfteren gelöscht, nur leider scheint ein Wikipedia-Nutzer oder die Wikipedia-Administratoren selber Anhänger vom Focus bzw. von INSM zu sein.
Wo kämen wir hin, wenn wir den Focus als seriös einstufen!!! Das wäre ja so, als hätte der Holocaust nicht stattgefunden, nur weil der "Stürmer" das behauptet... {unsigniert}

Sockelbetrag von 60 EUR auch in der Erziehungzeit

Einen Fehler findet sich meiner Meinung nach beim Rechenbeispiel 1. Die Ehefrau die noch im Erziehungszeit ist (Kind 1 Jahr alt) muss den Sockelbetrag von 60 EUR auf Ihren Vertrag einzahlen. Die Förderungen von Ihr und dem Kind kann auch nicht mit verrechnet werden, wenn es um seine Mindesteinlagen geht. Immer wenn ich eine direkt förderberechtigte Person (Erziehungszeit) habe, läuft der Vertrag seperat. Erst nach der Erziehungszeit der Frau kann ich wie im Beispiel verfahren.

(tieger) Hab nicht verstanden warum das alter des Kindes hier immer erwähnt wird. Die Zulagen für Kinder sind doch unabhänig vom Alter. Das verwirrt doch eher. Außerdem finde ich das Rechenbeispiel Erziehungszeit sehr speziell. Der Hinweis auf den Sockelbetrag reicht m.E. völlig aus und muss nicht durch verwirrende Beispiele ergänzt werden. Tieger 12:46, 28. Aug 2006 (CEST)

@tieger: Das Kind ist egal, aber der Erziehungsberechtigte, meist die Mutter, bekommt für die ersten drei Jahre des Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet, ist also quasi sozialversichert, auch wenn sie nichts dafür zahlt. Damit kann Sie nicht mehr mittelbar Zulageberechtigt sein und muss 4% vom Vorjahreseinkommen, mindestens aber 60 Euro pro Jahr zahlen. Das gilt für das Jahr in dem das Kind geboren wird bis zum Ende des Jahres wo das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, also meist 4 Jahre lang. Wird in dieser Zeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich die Zeit entsprechend. Achtung die Kindererziehungszeiten werden immer rückwirkend auf Antrag genehmigt, einzahlen muss man aber immer bis spätesten 31.12. des laufenden Jahres, also fast im Voraus. Die Zulage der Mutter und die Kinderzulage kann auch nicht von dem Sockelbetrag von 60 Euro abgezogen werden, da dieser nicht unterschritten werden darf.

(magir) Was aus den Beispielen immer noch nicht erkennbar ist: Muss der mittelbar berechtigte Ehegatte einen eigenen Vertrag abschliessen? Falls ja: Muss er dann (wenn er kein eigenes Einkommen hat) den Sockelbeitrag leisten oder reicht es einen "Nullvertrag" ohne Eigenbeitrag zu haben? Ich habe hierzu schon unterschiedliche Aussagen gehört, unter anderem auch, dass der Vertrag nicht auf den Ehegatten umgeschrieben werden kann, wenn dieser nur einen Nullvertrag hatte. 28.04.06 - ich hoffe mal, ich hab die Kommentarfunktion richtig benutzt...

(magir, Nachtrag) Kleine Korrektur/Ergänzung: lt. http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/Riesterrente.pdf muss während der ersten drei Jahre eines Kindes wg. dem Rentenanspruch auch der Sockelbeitrag von dem Ehegatten geleistet werden, ansonsten reicht ein "Nullvertrag", wenn ich das richtig verstehe. Kann das jemand verifizieren und ggf. den Beitrag ergänzen? 28.04.06 Markus Nägle


Vielleicht mal als kleine Hilfe für diejenigen, die die Begrifflichkeiten nicht so gut kennen: Der Sockelbeitrag (60€ p.a.) wird dann fällig, wenn Pflichtversicherung vorliegt, die Einkünfte aber keinen höheren Beitrag rechtfertigen (Bsp: Job mit 450 € monatlich). Pflichtversicherungszeit ist auch die sog. Kindererziehungszeit (KEZ). Die KEZ ist eine rentenrechtliche Zeit der Pflichtversicherung ohne eigene Beiträge zur DRV. Sie gilt nur für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes. Z.Zt. bekommt der Erziehungsberechtigte (zumeist die Mutter) pro Jahr einen Entgeltpunkt (wird also so behandelt, als verdiente er in Höhe der Bezugsgröße nach SGB VI - ca. 32.000 € p.a.). Insgesamt gibt es 3 Entgeltpunkte, was beim derzeit gültigen "aktuellen RW" und ohne Abschläge, knapp 80€ mehr Rente im Alter bedeutet. Im Riesterfall muss deshalb der Sockelbeitrag bezahlt werden, wenn nicht aus anderen Gründen Geld verdient wird und schon deshalb Pflichtversicherung resultiert. Geschaut wird hinsichtlich des Einkommens nach dem Vorjahr, wohingegen bzgl. des Status das Ist-Jahr ausschlaggebend ist. Sind die 3 Jahre KEZ abgelaufen, wird der Riester in einen sog. "Nullvertrag" (Riester ohne Beiträge) gewandelt, wobei Voraussetzung ist, dass der Ehepartner pflichtig ist und einen Riester hat. Ist letzteres nicht der Fall, sollte der Sockelbeitragsriester beitragsfrei gestellt werden, da keine steuerliche/zulagenrechtliche Förderung mehr möglich ist (typ. Fall: Ehefrau arbeitet nach den 3 Jahren nicht (weiter) und der Ehemann ist versicherungsfreier Selbständiger oder Mitglied eines sog. "verkammerten" Berufes (Anwalt, Arzt, Architekt,...). --Stephan Klage 13:42, 5. Mär. 2011 (CET)


Anmerkung: Das 3. Lebensjahr vollendet man an seinem 3. Geburtstag (1.LJ:0-1Jahre usw.) es sind also nur 3 Jahre!!! --90.187.221.90 07:52, 20. Okt. 2011 (CEST)

Auszahlung der Riester.

Wenn man die Riester vorzeitig kündigen tut,man Jahre lang monatliche Beiträge gezahlt hat,wie kann es dann sein das man nichts mehr zurück bekommt!!?? Kann mir da jemand antwort geben?. (nicht signierter Beitrag von 90.186.143.141 (Diskussion) 21:09, 9. Nov. 2011 (CET))

Riester kündigen bedeutet mehr, als nur auf den Rückkaufswert verwiesen zu werden. Vorab standen die gezillmerten Kosten (je nach Vertragsschluß von 10 bzw. 5 Jahren Verteilzeit). Dann: Alle Zulagen und zusätzlichen Steuerersparnisse sind im Fall der Kündigung zurückzuführen. Da kann im Zweifel nach kurzer Laufzeit eine Null stehen.--Stephan Klage 21:18, 9. Nov. 2011 (CET)

Änderung des Zulagenberechtigten Personenkreis

ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Wer aufgrund zu hohen Vermögens keinen ALG-II-Anspruch hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Riesterförderung).

Achtung! § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI ist weggefallen. ALGII Empfänger sind nicht mehr zulagenberechtigt seit 01.01.2011!! (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 15:29, 21. Jun. 2011 (CEST))

Korrektur aus Chat mit der Deutschen Rentenversicherung:

Berater: Im Jahressteuergesetz 2011 ist folgendes geregelt:

§ 10a EStG wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte stehen Pflichtversicherten gleich; dies gilt auch für Personen, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit einer der in Satz 1 oder der im ersten Halbsatz genannten begünstigten Personengruppen angehörten.“

§ 58 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI lautet ab 01.01.2011 wie folgt:...

Abs 1 (1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte ... ... 6. nach dem 31. Dezember 2010 Arbeitslosengeld II bezogen haben; dies gilt nicht für Empfänger der Leistung, a) die Arbeitslosengeld II nur darlehensweise oder b) nur Leistungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen haben oder c) die auf Grund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung gehabt haben oder d) deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches bemessen hat oder e) die versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig gewesen sind oder eine Leistung beziehen, wegen der sie nach § 3 Satz 1 Nummer 3 versicherungspflichtig gewesen sind

Berater: Das bedeutet nur wenn Sie AlG II als Arbeitsloser und nicht als Angehöriger beziehen, sind Sie Pflichtversicherten gleichgestellt. Und gehören damit zum förderberechtigten Personenkreis. (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 16:28, 21. Jun. 2011 (CEST))

Ok! Ich bitte um sachgerechte Umsetzung in ANR. Werde mich selbst damit demnächst beschäftigen.--Stephan Klage 18:46, 21. Jun. 2011 (CEST)
Artikel ist bislang fehlerhaft. (nicht signierter Beitrag von 78.54.144.251 (Diskussion) 22:46, 11. Mär. 2012 (CET))

Funktionsweise

An dieser Stelle wird von einer Doppelbesteuerung gesprochen. Hier handelt es sich eher um eine (steuerliche) Doppelbelastung - bedingt durch einen Staat. Die Doppelbesteuerung hat ihren Ursprung bei zwei Staaten. Siehe hierzu auch den Artikel zur Doppelbesteuerung. (nicht signierter Beitrag von 92.76.78.121 (Diskussion | Beiträge) 22:19, 28. Apr. 2010 (CEST))

Frühester Auszahlungsbeginn jetzt 62 Jahre

Nachdem ich hier bei Wikipedia keine ausreichende Lobby habe, bitte ich jemand anderen den entsprechenden Abschnitt zu ändern:
[Zertifizierungsvoraussetzungen] Dort heißt es: "Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden (Ausnahme: Berufsgruppen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung einen früheren Rentenbeginn vorsieht, z. B. Piloten und Bergarbeiter),"
Dies ist für Verträge die nach dem 31.12.2012 abgeschlossen werden nicht mehr korrekt. Die Grenze beträgt dort 62 Jahre! Ich verweise hierzu auf das AltZertG §14(2): http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__14.html -- MaSch 178.202.174.192 (20:12, 12. Jun. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich vermute mal, dass Du den 31.12.2011 meinst?!--Stephan Klage (Diskussion) 20:16, 12. Jun. 2012 (CEST)
Ja, natürlich meinte ich den 31.12.2011. Sorry. Vertippt.
Interessanterweise steht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums auch noch was von 60 Jahre. Das wiederspricht aber der Tatsachenlage bei Riesteranbietern und ebend auch dem §14 AltZertG. Mal Schauen, ob sie sich meine E-Mailbezüglich dieser Problematik annehmen... -- MaSch 178.202.174.192 20:21, 12. Jun. 2012 (CEST)
Was heisst Du hast keine Lobby? Schreibe. Ich unterstütze Dich.--Stephan Klage (Diskussion) 20:23, 12. Jun. 2012 (CEST)
Ich versuchte mal eine andere Falsche Angabe technischer Natur zu beseitigen. "Überall" im Internet waren falsche Abmessungen zu finden. Eine Plausibilitätsprüfung die klarmachte dass die notwendige Angabe nicht stimmen konnte, persönliche Messung mit Foto und Messchieber dokumentiert und eine E-Mail-Anfrage beim Produzenten waren nicht ausreichend. Auf eine solche "Brotlose Kunst" hab ich keine Lust. Die falsche Angabe steht immer noch dort. Mit ein Grund, warum ich Wikipedia als Quellenangabe in Ausarbeitungen jeglicher Art nicht anerkenne. Sobald ich meinen Account-Infos wieder habe werde ich das hier mal versuchen. Danke. -- MaSch 178.202.174.192 (21:19, 12. Jun. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hartz IV und Eigenbeitrag

Große Unsicherheit und Fehlinformationen in zahlreichen (Info)Portalen gibt es hinsichtlich des Eigenbeitrags, den HartzIV Bezieher zahlen müssen. Immer wieder liest man vom 60 Euro Sockelbetrag = 5 Euro im Monat. Es gilt aber laut § 86 Absatz 2 Satz 3 EStG die Lohnersatzleistung und hiervon die aktuell 4 % (minus Förderbetrag). Oder?! Wäre sicher sehr hilfreich, wenn man das im Artikel kurz erwähnt. Auf meine Anfrage bei Riester-Versicherung und Rentenversicherung gibt es auch dort stets widersprüchliche Informationen. (nicht signierter Beitrag von 78.54.167.117 (Diskussion) 20:31, 23. Sep. 2012 (CEST))

Du hast insoweit recht, als der Grundsatz lautet: 4% der Lohn(ersatz-)leistung ./. Förderung (Eigen-/Ki-Zulagen). Die Saldierung geht aber nie(!) soweit, dass der Sockelbetrag unterschritten würde. Jeder Pflichtversicherte, der in den Genuß der vollen Förderung kommen möchte muß daher mindestens 60 € p.a. bezahlen. Das gilt übrigens seit 2012 auch für die sog. Nullverträge (Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen), denn Riesterverträge unterhalb der 60 €-Zahlung werden zukünftig förderfrei (und zwar komplett!) gestellt.--Stephan Klage (Diskussion) 21:40, 23. Sep. 2012 (CEST)
Stephan, im Single HartzIV Fall bedeutet es ja gerade einen erheblich höheren Eigenbeitrag, als die 60 Euro. Beispiel 750 Euro ALG II monatlich = 9000 Euro im Jahr. 4% sind 360 Euro. 154 Euro abgezogen ergibt 206 Euro, also mehr als drei mal so viel wie 60 Euro. (nicht signierter Beitrag von 78.54.150.157 (Diskussion) 22:39, 24. Sep. 2012 (CEST))
Klar, wenn die monatlichen Einkünfte so hoch sind, dann hast Du Recht. Zumeist liegen die Alo II-Ansprüche aber auf dem Niveau der Grundversorgung. Diese führt regelmäßig zum Sockelbeitrag. Ich habe ja lediglich geschrieben, dass die 60 € nicht unterschritten werden dürfen, da sonst Totalverlust der Zulagen resultiert. Bei Sozialhilfe gelten übrigens 3 %.--Stephan Klage (Diskussion) 19:37, 9. Okt. 2012 (CEST)
Bei 9000 € p.a. sind 4% = 360 €, 360€ -156€ sind 206€, 206€ auf 12 Monate sind 17 Euro im Monat

Stirb mit Beginn der Riester-Rentenauszahlung

Das Manager-Magazin (25.04.2012) schreibt Zitat "Eine Kündigung, Beleihung,Kapitalisierung, Abtretung, Vererbung oder Verpfändung ist damit nicht möglich", und jetzt fehlt der Halbsatz, und deshalb ist die Riester-Rente nach Artikel 14 Grundgesetz grundgesetzwidrig (darauf wies die FAZ schon bei der Einführung dieser Sparart Rentenversicherung für Staatsanleihen und für Versicherer hin, zahle aus Deinen Arbeitseinkommen jahrzehntelang und erhalte beim Tod kurz nach Rentenbeginn nichts -Entschädigungslose Enteignung nach Artikel 14 Grundgesetz durch ein Bundesgesetz von Bundeskanzler Schröder, Bundesaussenminister Fischer). Diese, Schröder, Eichel, Müntefering, Fischer, Trittin, haben auch beschlossen die staatliche Bruttorente sinkt auf 40 Prozent des letzten steuerpflichtigen Bruttoeinkommens (Rentenzuschuss Betreuungsgeld) (Schulpflichtzwang, Arbeitspflichtzwang, Rentnerpflichtzwang) (Zahlungspflicht an die Steuer sind die Deutschen Arbeitsgeber, die Deutschen Unternehmer ). 94.125.164.113 08:38, 25. Apr. 2012 (CEST)

Unsinn. Ich (der eigentlich nicht an Wikipedia-Diskussionen teilnimmt und deshalb für etwaige Formfehler um Entschuldigung bittet) habe dieses Teilzitat mitsamt der Quelle gesucht und bin tatsächlich auf einen Artikel des Manager-Magazins vom 25.04.2012 zu diesem Thema gestoßen. Allerdings bezieht sich das oben Zitierte auf die "Rürup"-Rente! Hier - zur Klärung des Sachverhalts - sinnvoll zitiert:
"Grundsätzlich weniger geschützt als die Riester-Rente sieht Fiala die "Rürup-Rente". Diese Basisrente wendet sich primär an Selbstständige, sie wird vom Staat ausschließlich über steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert, Zulagen wie bei Riester gibt es nicht. Voraussetzung für die Steuererleichterung ist der Verwertungsausschluss der Police. Eine Kündigung, Beleihung, Kapitalisierung, Abtretung, Vererbung oder Verpfändung der Police ist damit nicht möglich. Erst im Rentenfall fließt eine lebenslange Rente." (Quelle: http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/0,2828,829511-2,00.html)
Diesen Textausschnitt kann man doch unmöglich versehentlich so falsch verstehen (und zitieren!), wie es der Verfasser des Kommentars oben getan hat.
Anmerkungen bzw. Kritik bezüglich eines Verstoßes gegen das Grundgesetz gehören somit allenfalls(!) in die Diskussion des Themas "Rürup-Rente". -- Mit freundlichem Gruß, Sven A. - 18. Feb. 2013 (nicht signierter Beitrag von 93.217.115.167 (Diskussion) 19:12, 18. Feb. 2013 (CET))

4 Prozent vom Vorjahresbrutto

Was genau muss die 4 Prozent vom Vorjahresbrutto erreichen? Das steht sehr ungenau im Text!

Der EIGENE Beitrag oder die Summe von EIgenbeitrag UND Zulagen? (Die Riester-rechner bei der DRV und bei SV sind ganz schön widersprüchlich.)

Bsp: Vorjahresbrutto 50.000 EUR. verheiratet, 3 Kinder alle ab 2009; also: Eigenbeitrag: 60 EUR + 60 EUR Grundzulage 154 (Ehemann) und 154 (Ehefrau) Kinder 3x300= 900 EUR

Richtig oder falsch?


Danke

--87.162.194.202 23:01, 28. Feb. 2013 (CET)riester-Zweifler--87.162.194.202 23:01, 28. Feb. 2013 (CET)

Rechenweg: 50.000 €. Daraus 4 % = 2.000 € ./. Eigenzulage ./ 3x Kinderzulage = 946 €. Ist die Ehefrau Hausfrau -> 946 ./. 154 = 792 € : 12 = 66 € Monatsbeitrag. Falls Egefrau selbst pflichtversichert -> 946 : 12 = 78,83. Voraussetzung: Die Kinder wurden auf den Ehemann geschlüsselt!!--Stephan Klage (Diskussion) 23:53, 28. Feb. 2013 (CET)

Zahlen Riesterverträge

2010: 14,4 Mio. Stück (Stand: 31.12.2010)

Quelle: http://www.bmas.de/portal/50974/property=pdf/2011__03__18__entwicklung__private__vorsorge__tabelle.pdf (nicht signierter Beitrag von 192.166.104.102 (Diskussion) 13:06, 23. Mär. 2011 (CET))

Übertragung/Pfändung

Im Artikel steht "Zertifiziert werden nur Verträge, [...] die eine Übertragung auf einen anderen Leistungsempfänger und Pfändung ausschließen (damit auch „Hartz-IV sicher“),". Das ist nicht richtig; der Ausschluss der Übertragung/Verpfändung ist für die Zertifizierung nicht relevant. (Die dafür nötigen Voraussetzungen stehen in §1 AltZertG; von Übertragung/Verpfändung ist dort nicht die Rede). Allerdings: Nach §97 EStG ist das "geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge" nicht übertragbar. Wenn in eine Riester-Rente Geldbeträge eingezahlt werden, die über die Förderhöchstgrenzen hinausgehen, dann kann der "überzahlte" Teil gepfändet werden. (nicht signierter Beitrag von Armin Biernaczyk (Diskussion | Beiträge) 22:37, 29. Jul. 2006‎ (CEST))

"Nebenverdienste" des Erfinders der Riesterrente

Um die Motivation des Schöpfers und Namensgebers der Riesterrente richtig einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, einen Auszug seiner gestern bekannt gewordene Liste an "Nebeneinkommen" in den Artikel aufzunehmen.

- Allianz Pension Partners GmbH, 1000 bis 3500 Euro - AWD Holding AG, Hannover, mindestens 7000 Euro

- Badischer Genossenschaftsverband e.V., mindestens 7000 Euro

- BBBank Anlagenberatungs- und Versicherungsbereich, mindestens 7000 Euro

- bbg Betriebsberatungs GmbH, mindestens 7000 Euro

- Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., 3500 bis 7000 Euro

- Bundesverband Deutscher Vermögensberater, mindestens 7000 Euro

- BVF GmbH, mindestens 7000 Euro

- Delta Lloyd Deutschland AG, mindestens 7000 Euro

- DEVK Versicherungen, mindestens 7000 Euro

- Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherungen AG, mindestens 7000 Euro

- Nürnberger Versicherungsgruppe, mindestens 7000 Euro

- Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, 3500 bis 7000 Euro

- Saarland Versicherungen, mindestens 7000 Euro

- Sparda-Bank Baden-Württemberg eG, mindestens 7000 Euro

- Sparkasse Einbeck, mindestens 7000 Euro

- Union Investment Privatfonds GmbH, mindestens 7000 Euro

- universa Lebensversicherungen a.G., mindestens 7000 Euro

- Volksbank Lahr, mindestens 7000 Euro

- Westfälische Provinzial Versicherungen AG, 3500 bis 7000 Euro

Man könnte das auch abkürzen:

Nachdem Walter Riester aus dem Amt des Arbeitsminister ausgeschieden ist, verdiente er in den Jahren 2006 und 2007 mit Vorträgen für die Finanzindustrie weit über 100.000 Euro. Quelle: www.bundestag.de/mdb/bio/R/riestwa0.html

(nicht signierter Beitrag von Tylord (Diskussion | Beiträge) 13:32, 6. Jul. 2007‎ (CEST))

Unterschreiten des Sockel-Betrages 60 ist nicht möglich

eins ist klar, wird der Mindestbeitrag von derzeit 4% unterschritten wird die Zulage gekürzt und ist der Mindestbetrag (4%) geringer als der Sockel (60 Euro Jahr) ist der Sockelbetrag (5 Euro Monat/ 60 Euro Jahr) zuzahlen. Jetzt wurde hier behauptet, das beim Unterschreiten der 60 Euro auch "nur" gekürzt wird, anderseits war bis vor kurzem die Rechtsauffassung das mindestens der Sockelbetrag zu zahlen ist damit es Zulagen gibt. Ich warne nur davor sich auf eine Zulagenrechner bei der deutschen Rentenversicheung zu verlassen, das ein Unterschreiten der 60 Euro Marke möglich ist, das ist KEINE rechtssichere Auskunft!
Ich halte es für rechtssicher zu behaupten das MINDESTENS der Sockel von 60 Euro zu zahlen sind.
Das man mit Zahlungen unter 60 Euro doch noch gekürzte Zulagen bekommt halte ich für KEINEN GUTEN RAT. Mag sein das vielleicht die Zulagenstelle beide Augen zudrückt, aber eben nicht rechtssicher! Wer es ganz sicher wissen will der soll eben weniger zahlen und hinter her es vor Gericht prüfen lassen... J-g-s (Diskussion) 15:15, 16. Nov. 2012 (CET)

Hallo J-g-s. Du hast völlig recht mit Deiner Warnung. Der neue Sockelbeitrag ist d e f i n i t i v zu bezahlen. Wer 59,99 € Eigenbeitrag aufwendet schaut ins Loch. Nicht ein einziger Cent wird an Zulagen fällig und bezahlt werden. Bitte hilf mit die entsprechenden Passagen zu bereinigen. LG--Stephan Klage 19:55, 16. Nov. 2012 (CET)

Zitat aus dem Gesetz: Sockelbetrag sind ... jährlich 60 Euro ...,so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zu leiste (§ 86 Absatz 1 Sätze 5 und 6). Und in (§ 79: ...Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat. Ich kann nirgends erkennen, das man mit 59,99 Euro eine gekürzte Zulage bekommt. Sollte die Zulagenstelle doch mal ein Auge zu drücken und unter 60 Euro eine gekürzte Zulage auszahlen, hat man eben Glück gehabt, aber kein Rechtsanspruch drauf. Könnte ja sein das Wolfgang Schäuble wieder eine Prüfung der Riesterkonten durch führt und sich das dann wieder zurück holt.J-g-s (Diskussion) 12:03, 28. Feb. 2013 (CET)

Mit unter 60 € jährlich eine Rente aufbauen zu wollen, ist doch völlig abwegig, Zulage hin oder her. --84.157.246.254 13:36, 3. Okt. 2013 (CEST)
@unbekannt, mit unter 60€/jährlich bekommt man eben keine Zulage! Mit 60€ werden, sagen wir mal 156€ einen geschenkt, die man noch versteuern muss und um die sich die Sozialhilfe im Alter senkt. J-g-s (Diskussion) 17:24, 3. Mär. 2014 (CET)

Riester privat und Riester betrieblich

@J-g-s: Betriebliche Riester sind stets KVdR-pflichtig. Es kann sogar ein privater Riester sozialversicherungspflichtig sein, nämlich dann, wenn die sog. 9/10-Regel der 2. Berufsjahreshälfte nicht erfüllt ist. Bsp: Selbständiger wird wieder Angestellter (rglm. aber nur bei Nullverträgen denkbar).--Stephan Klage 19:41, 2. Mai 2011 (CEST)


die Angaben zur betrieblichen Variante beschreiben größten Teils eine (Brutto-)Entgeltumwandlung, keine Riester-Förderung (Netto-Entgelt-Verwendung). Den einzelnen Zeilen, die ich hier anspreche, habe ich "EUmw. ->" vorangestellt.

"Die Betriebliche Riester-Rente hat folgende Merkmale:

EUmw. -> sie wird aus dem (monatlichen) Bruttoentgeld bezahlt (somit auch vor Anfall von Sozialversicherungsbeiträgen),

EUmw. -> dies mindert ggf. den gesetzlichen Rentenanspruch,

EUmw. -> in der Ansparphase "kostet" sie den Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte

in der Auszahlphase werden Krankenkassenbeiträge auf die Rente entrichtet, sie steht nur dem offen der selbst arbeitet, wohingegen ein mittelbar Zulagenberechtigter Ehepartner vertraglich privat einzudecken ist,

EUmw. -> wird ggf. vom Arbeitgeber bezuschusst (in Tarifverträgen kann geregelt sein, dass teile der VL in eine Entgeltumwandlung fließen können)

wird ebenfalls mit dem (ggf. niedrigeren) vollen Alterssteuersatz veranlagt [2]"

(nicht signierter Beitrag von 193.159.239.196 (Diskussion) 13:52, 26. Mai 2011‎ (CEST))

@unsignierter: bei der betrieblichen Rister-Rente werden durch die Entgeldumwandlung weniger Beiträge in die gesetzliche Rente gezahlt, was sich negativ auswirken kann (müsste man durch rechnen, aber das sagen auch offizielle Rentenberater).
Probleme könne auch bei Arbeitgeberwechseln entstehen, z.B. öffentlicher, kirchlicher, sonstiger Arbeitgeber. Alle habe ihre eigen Versorgungswerke, bzw. Rentenanbieter/Versicherer. Sicher kann man dann beim alten Anbieter bleiben und privat weiter einzahlen oder stilllegen und neu anfangen oder was weiß ich.Und da nicht jeder bis zur Rente sozialversicherungspfichtig arbeite, wird dann daraus eine private Riester Rente mit Anteilen von betrieblicher Rente. Spätestens dann sind die schönen Vorteile futsch und man kann sich im Alter noch mit Steuererklärungen etc. rum schlagen (ach ja, dafür gibt es dann Betreuer ;-) Außer wenn im Tarifvertrag ein ganz tolle Verzinsung für die Riesterrente steht, bringen diese Modelle, meiner Meinung, oft nicht viel. Und mein Chef kann mich auch so bezuschussen, in dem er an der Lohnschraube dreht! Aber es muss jeder an seiner eigen Illusion glücklich werden. Aber die Regel heißt ja auch lieber eine schlechten Riestervertrag durch halten als mehrere nie zum Ende bringen und die Versichere glücklich machen J-g-s (Diskussion) 17:49, 3. Mär. 2014 (CET)

Mitgliedsnummer der Alterskasse

Bei der Einkommens-Steuererklärung zur Riester-Rente wird oft nach der "Mitgliedsnummer der Alterskasse" gefragt. Dies ist nicht die Sozialversicherungsnummer sondern die Nummer der Alterskasse für Landwirte und Gartenbau. Wenn nicht vorhanden frei lassen 79.230.137.210 18:08, 8. Mär. 2011 (CET)

Kann ich bestägigen, habe mich auch oft gewundert, was "Mitgliedsnummer der Alterskasse" heißt, aber es geht hier definitiv um "Landwirte und Gartenbau" J-g-s (Diskussion) 00:23, 28. Mär. 2014 (CET)

12/62

Mag jemand was zu den Steurvorteilen schreiben, wenn eine Riester-Rente mindestens 12 Jahre läuft und erst nach dem 62LJ ausbezahlt wird? 217.150.152.145 15:40, 9. Okt. 2012 (CEST)

12/62 spielt bei Riester keine Rolle. Riester ist stets voll zu versteuern. Daher hier entbehrlich.--Stephan Klage (Diskussion) 19:35, 9. Okt. 2012 (CEST)
Das ist nur halb richtig. Da im Alter die Steuerlast sinkt (weniger Einkommen), macht es Sinn die Steuerlast nach hinten zu verschieben. Riester-Rente ist ein gutes Mittel hierfür (wg. Kapitalgarantien!). 95.223.204.47 14:55, 31. Mai 2014 (CEST)
Diese Aussage ist systematisch betrachtet (siehe Lemma 12/62) schlicht falsch!--Stephan Klage (Diskussion) 19:21, 31. Mai 2014 (CEST)

Riesterrente gehört zur zweiten Schicht und Rüruprente zur ersten Schicht!

Das 3-Schichten-Modell der altersvorsorgung ist wie folgt aufgebaut: 3. Schicht: übrige Vorsorge (private Rente, Kapitalbildende Lebensversicherung) 2. Schicht: Zusatzvorsorge (Riester und betriebliche altersvorsorge) 1. Schicht: Basisvorsorge (gesetzliche Rente und Rürup Rente) (nicht signierter Beitrag von 77.187.13.166 (Diskussion) 19:01, 18. Nov. 2013 (CET))

3 Schichten? waren das nicht mal drei Säulen? Und was bringt das jetzt ob es 1. 2. oder 3. Schicht/Säulen sind? J-g-s (Diskussion) 00:32, 28. Mär. 2014 (CET)

Vorsicht, es gibt sowohl das 3-Säulen-Modell (Aufbau der Altersvorsorge in DRV, Betrieblich, Privat) also auch das 3-Schichten-Modell (steuerliche Betrachtung). Das 3-Schichten-Modell ist somit enorm wichtig. Produkte aus der "Privat"-Säule können nämlich in allen 3 Schichten abgeschlossen werden. Dabei ist dann drauf zu schauen, wo ich wann den für mich größten Vorteil bekomme. Ist mir eine geringe Steuerlast im Rentenalter wichtig oder möchte ich während der Beitragszahlungsphase die größten Vorteile erhalten. --Pipes2 de (Diskussion) 12:11, 13. Aug. 2014 (CEST)

Konkrete Berechnung der Steuer bisher nicht nachvollziehbar erklärt

Eine staatliche Förderung ergibt sich nur, wenn die Zulagen größer sind als der Steuergewinn durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt nur für Sparer mit niedrigem Einkommen (z.B. kinderlose Ledige mit weniger als 25.000€ brutto p.a.) oder kinderreiche Sparer (mind. zwei nach 2008 geborenen Kinder). Für alle anderen Sparer beschränkt sich die staatliche Förderung auf die Differenz seines heutigen Steuersatzes und seiner (möglicherweise niedrigeren) Besteuerung im Alter. Um das zu verdeutlichen sei angenommen, dass der persönliche Steuersatz sowohl in der Auszahlungs- als auch Einzahlungsphase ist. Zahlt nun ein Riester-Sparer jährlich einen Betrag in seinen Riester-Vertrag (inkl. einer Zulage ), dann erhält er durch die Günstigerprüfung mit seiner Einkommensteuererklärung einen Betrag von vom Staat. Ist die Zulage geringer als der Steuergewinn , berechnen sich die effektiven jährlichen Kosten wie folgt: der eigene Riester-Beitrag minus die Steuerrückerstattung , also insgesamt . Die staatliche Zulage wird somit vom Staat nur fiktiv gezahlt, da die Steuerersparnis voll um die Zulage reduziert wird. Da die Riester-Rente später wieder mit Steuersatz nachversteuert wird, ist der Netto-Wert dieser Einzahlung ebenfalls und die staatliche Förderung gleich Null. Sind die Zulagen nur leicht höher als der Sonderausgabenabzug , wird dieser Vorteil von den Vertriebs- und Verwaltungskosten negiert. -- T.Friedrich (06:34, 21. Nov. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Was für eine Milchmädchenrechnung! Den ersten Fehler gibst du ja selber an. "...sei angenommen, dass der persönliche Steuersatz sowohl in der Auszahlungs- als auch Einzahlungsphase ist." Ist es aber nicht. Wahrscheinlich gibt es nicht mal 1% der Rentner die die gleichen Einkünfte und damit den gleichen Steuersatz im Rentenalter haben. Weiterhin vergisst du bei deiner Rechnung, dass die Zulagen das Kapital über 20, 30 oder 40 Jahre lang erhöhen und dort mittels des Zinseszinseffekts sich deutlich auswirken. Deine Rechnung wird durch die Darstellung mit mathematischen Zeichen nicht besser, es fallen nur mehr Leute darauf rein. --Pipes2 de (Diskussion) 12:22, 13. Aug. 2014 (CEST)

Muss mich dem Aussagenbündel von Pipes2 de anschließen. 1.) Das Delta der Steuererhebungsunterschiede (Anwartschaft/Leistungsphase) betrifft nahezu alle Vorsorgeberechtigten, denn es darf nicht vergessen werden, dass GRV-Rentenpflicht vorliegen muss, wir uns uneingedenk von Soli/KiSt also regelmäßig nicht auf dem Niveau von 42/45 % Steuerlast im Alter bewegen; und weil das so ist, 2.) der Zinseszinseffekt über die Laufzeit (kostenbereinigt) im Anlagehorizont dynamisch auf die Leistungserhöhung wirkt (Geld, das ansonsten nicht zur Verfügung stünde). Riester lässt sich außerdem als reines Steuersparprodukt nutzen (statt Zulage(n) - reine Absetzbarkeit bei höchstmöglichem Beitragsaufkommen von 2.100 € p.a.), sogar dergestalt, dass - Sozialversicherungswirkung im Privatsektor hinweggedacht - Parallelen zur betr. AV gem. 3.63 EStG (4d/6a EStG lasse ich weg, weil hier Sondereinflüsse gelten) bestehen und wenn man unberücksichtigt lässt, dass hier die Ebene der persönlichen Steuererklärung (AV) notwendig ist. Die erlangte Steuerersparnis lässt sich - mindestens fiktiv - zur Refinanzierung einsetzen. Mir wäre zudem unbekannt, dass die betr. AV nicht als staatliche Förderung der Altersvorsorge gelten würde.--Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 14. Aug. 2014 (CEST)

Beamte ,die die Einwilligungserklärung nicht in der 2 Jahresfrist abgeben gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. (Urteil des Bundesfinanzhofs X R 18/14). Mit erheblichen finanziellen Rückforderungen ist zu rechnen.

Link

Warum wurde der Link zur Rubrik Riester-Rente http://www.ihre-vorsorge.de/Riester-Rente.html entfernt, hier gibt es sehr gute unanhängige und werbefreie(!) Infos ? Heike {unsigniert}

Bitte mal die PDF Links zu 10 und 11 ("↑ Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung. Bundesministerium der Finanzen, Geschäftszeichen IV C 3 – S 2222/09/10041, Schreiben vom 31. März 2010, Seite 15 Randziffer 34. (PDF; 0,6 MB, abgerufen am 2. Mai 2011)" anpassen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/258_a_Altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (nicht signierter Beitrag von Zwierbel78 (Diskussion | Beiträge) 10:37, 21. Sep. 2012 (CEST))

Riesterrente

Hat ein Vater der Unterhalt für sein Kind zahlt Anspruch auf eine Erhöhung des Staatlichen Zuschusses bei seiner Riesterrente, und muss das bei seinem Arbeitgeber angemeldet werden da er ja die Riesterrente einzahlt. Gruß Wilfried--92.209.45.241 13:59, 31. Jan. 2015 (CET)

Entscheidend ist hier, wer Kindergeldberechtigt ist. Falls der Vater also die Kinderzulage erhält, weil die Frau sie nicht nutzt und "freigibt", dann sollte er seinem Arbeitgeber Bescheid geben und den Beitrag entsprechend kürzen.Pipes2 de (Diskussion) 14:12, 9. Feb. 2015 (CET)

Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Innerhalb Europas kein Problem, aber wer seinen Wohnsitz beispielsweise als Renter nach Asien, Afrika oder Amerika verlagert, der muss die Riester-Förderungsanteile an der Rente zurückzahlen. 188.96.231.3 17:28, 2. Feb. 2013 (CET)

Korrekt. So ist es.--Stephan Klage (Diskussion) 18:54, 2. Feb. 2013 (CET)

Oder wer in die Schweiz zieht, das ist ja auch EU-Ausland, Oder? J-g-s (Diskussion) 00:29, 28. Mär. 2014 (CET)

Ist nicht 100% korrekt. Wenn man in der Ansparzeit ins Nicht EU-Ausland geht kann man den Vertrag auch ruhen lassen wobei bei der ZfA eine Stundung der Zuschuesse anfaellt. Das heisst man kann die Zuschuesse behalten mit einer Verzinsung (momentan 6% p.a.) (nicht signierter Beitrag von 2604:2000:1201:210D:68F9:79DC:E7F1:6F4C (Diskussion | Beiträge) 23:34, 23. Mär. 2015 (CET))

Unberechtigte Aberkennung und Rückforderung von Zulagen durch die Zulagenstelle

Wenn die Zulagenstelle (ZfA) auch nur den Eindruck hat, dass jemand eine Zulage erhalten hat, die ihm/ihr nicht zustand, dann fordert die ZfA die Zulage unmittelbar beim Anlageinstitut zurück. Diese Rückforderung erfolgt dabei oft rückwirkend für mehrere Jahre.

Der Anleger wird erst im Nachhinein durch den Jahreskontoauszug informiert und nicht auf den drohenden Zulagenentzug informiert, damit er proaktiv die Rechtmäßigkeit der Zulage beweisen kann. Erst mit dem Jahreskontoauszug des Riester-Anbieters - also oft ein halbes Jahr nach Rücküberweisung der Zulagen an die ZfA - kann der Riester-Sparer Widerspruch einlegen und belegen, dass die Zulagestelle irrt.

Die bloße Bearbeitung des Widerspruches dauert dann in der Regel durchaus ein Jahr (das geben die sogar zu!).

Selbst wenn die ZfA dann ihren Fehler einsieht und einen korrigierten Bescheid verschickt, dann heisst das noch nicht, dass das Anlageinstitut das Geld kurze Zeit wieder zur Neuanlage überwiesen bekommt. Die ZfA lässt sich dabei mehrere Monate Zeit.

Zwischen unbegründeter Zulagenrückforderung und Rückbuchung auf das Riesterkonto vergehen - ohne jegliches schuldhaftes Zögern des Sparers - mal schnell 2 Jahre! Die Zinsen werden in der Zeit zu "Beute" der ZfA.

Besonders ärgerlich ist das für den zulageberechtigten Sparer, wenn sich die Kapitalanlage in den zwei Jahren sehr gut entwickelt hätte (z. B. Aktienfonds +30%). Dann fehlen mal schnell mehrere hunsert Euro Rendite. Durch den Zinseszins-Effekt der Folgejahre/zehnte geht die Rendite der Sparer dann unter Umständen merklich runter.

Die ZfA sieht aber weder Anlass den Sparer vor der Rückforderung von Zulagen anzuhören - um so eine Falschrückforderung zu vermeiden -, noch zügig zu arbeiten und schon gar nicht Schadensersatz zu leisten. Wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen gleichermaßen verfahren würde, dann müsste man wohl von einem betrügerischen Unternehmen sprechen.

Jeder Zulagenberechtigte kann jederzeit - auch wiederholt - Opfer dieser Praxis werden. Man sollte sich gut überlegen, ob die Riester-Rente ein so gutes Investment ist. Die ganzen Musterberechnungen unterstellen immer die korrekte Zahlung der Zulagen ... die aber nicht gegeben ist. (nicht signierter Beitrag von 78.35.220.13 (Diskussion) 17:46, 24. Mai 2013 (CEST))

Das ist nicht ganz korrekt. Ich will an der Stelle keine Lanze für die ZfA brechen aber sie ist nur ausführendes Organ. Die Regelungen zur Riester-Rente finden sich allesamt im Einkommensteuerrecht. § 89 EStG regelt das Verfahren zur Beantragung, Gewährung, Rückforderung und zu Einsprüchen dagegen, inkl. deren Fristen. Die ZfA hält sich an diese Regelungen. Da es sich bei den Zulagen um nichts anderes als Stuermittel handelt, muss die ZfA auch mit der nötigen Sorgfalt vorgehen. Schneller könnte sie sein, das ist richtig. Ansonsten ist das Verfahren gesetzlich festgelegt. Hierhin sollte die Kritik gerichtet werden. (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 13:31, 17. Jun. 2013 (CEST))
Selbst erlebt, Unbrechtigte Rückvordeung der Zulagenstelle Ende 2010. Einspruch 2011 nach Riester Auszug. Wurde geklärt und 2012 schon zurück gezahlt, Benachrichtigung schon 2013. Das ist eben Behörde! J-g-s (Diskussion) 21:37, 27. Dez. 2013 (CET)

Zulagenrückforderung: Beamte ,die die Einwilligungserklärung nicht in der 2 Jahresfrist abgeben gehören nicht zum berechtigten Personenkreis. (Urteil des Bundesfinanzhof X R 18/14). Mit erheblichen finanziellen Rückforderungen (Zulagen und Sonderausgabenabzug) ist zu rechnen. (nicht signierter Beitrag von 141.90.9.45 (Diskussion) 10:34, 19. Mär. 2015 (CET))

Halbsperrung

Die Halbsperrung dieses Artikels führt leider zu keinerlei Beruhigung des inhaltlichen Wertes. Dieser Artikel ist ein Prototyp zur Veranschaulichung, wie Wikipedia nicht sein sollte. Permanent wird etwas beigetragen. Keiner macht sich die Mühe zu überprüfen, wann, wo und wie axiomatische Grundsätze bereits zusammengetragen sind. Jeder will.... und keiner kann.... --Stephan Klage (Diskussion) 20:11, 5. Mär. 2013 (CET)

Was mich stört

beim aufschlagen der Seite stören mich der sehr lange Text, besonders wenn man mit dem Smartfon die Seite ansieht muss man die wichtigen Infos förmlich suchen. Deshalb gehört ein Überblick ganz nach oben, damit man die wichtigen Infos gleich parat hat. Die wichtigen Infos sind nicht unnützt J-g-s (Diskussion) 08:59, 14. Mär. 2013 (CET)

Kritik an Konzept und Ergebnis

Zusammenstellung wichtiger Kritikpunkte unter: http://www.test.de/Serie-Riester-Rente-Teil-5-Kritik-an-Riester-Was-an-der-Kritik-dran-ist-4363028-0 (=Finanztest-Ausgabe 05/2012) Der Artikel kann kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden (vier Seiten) (nicht signierter Beitrag von 188.103.29.186 (Diskussion) 19:33, 30. Okt. 2015 (CET))

Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener und für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos waren, da alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den sei die Riester-Rente ein Verlustgeschäft.

Diese Kritik gilt nicht nur für Riester Renten, sondern für alle private Altersvorsorgen. Für Außenstehende könnte der falsche Eindruck entstehen, dass die Anrechenbarkeit an die Sozialhilfe Sätze eine ausschließliche negative Eigenschaft der Riester Rente sei.

--94.134.28.21 15:01, 4. Okt. 2013 (CEST) Mich wundert, dass meine Verdeutlichung der Kritik Albrecht Müllers wieder gelöscht wurde. Es ist schon ein ernst zu nehmendes Argument,dass die Riester-Rente zur wachsenden sozialen Ungleichheit (seit 1998 empirisch feststellbar) beiträgt, wie ich dargelegt habe.--FabianHoltensen (Diskussion) 16:50, 30. Aug. 2014 (CEST)

@ FabianHoltensen, würdest Du die Kritik bitte nochmals einstellen? Danke--Stephan Klage (Diskussion) 12:09, 4. Jul. 2015 (CEST)

Den Satz; ab wann mehr als 60 Euro fällig werden:

Zitat: "Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen folgende Beiträge geleistet werden: unmittelbar zulagenberechtigt und rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen über 1.500 €: der Mindesteigenbeitrag. ..." Mit einem Einkommen von 5350 Euro ergibt sich bei 4% (*4 : 100) genau 214 Euro, da der Staat 156 Euro Erwachsenenzulage zu gibt reichen auch theoretisch schon 60 Euro pro Jahr. Die Grenze verschiebt sich bei Kindern entsprechend nach oben. Mal abgesehen das man mit 60 Euro +156 Euro Zulage wohl nur eine Minirente aufbauen kann. Es sind eben oft auch Frauen von den Fällen betroffen J-g-s (Diskussion) 17:24, 3. Mär. 2014 (CET)

Gekündigte Verträge

Unter "Sonstiges" sollte nicht nur die Zahl der abgeschlossenen sondern auch die der wieder gekündigten Verträge eingepflegt werden. siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595324,00.html

Wer kündigt verschenkt Geld! Ist bei jeder Lebensversicherung so. Wenn es überhaupt nicht anders geht, dann allerhöchstes bis zur Rente "beitragsfrei stellen" und "das Rentenalter erreichen" und am besten "stein-alt werden" und Milch trinken;-) Außer man dreht DLand für immer den Rücken zu, aber ich habe auch schon Heimkehrer kennen gelernt, die dann doch lieber die Rente in DLand genießen... J-g-s (Diskussion) 18:02, 3. Mär. 2014 (CET)

Nachdenkseiten als Quelle

Nachdenkseiten.de wird im Artikel als Quelle verwendet. Nach unserer eigenen Einschätzung in NachDenkSeiten handelt es sich jedoch dabei um ein Blog, das als Quelle nicht geeignet ist, zumal die Seite auch nach eigener Ansicht nicht neutral ist.

Der betroffene Abschnitt ist darüberhinaus auch noch so formuliert, dass er Leser auf die Seite locken soll, indem direkte Werbung für einzelne Artikel gemacht wird. Der betroffene Abschnitt sollte daher unbedingt überarbeitet werden, was ich gerne in Angriff nehme.--FoxtrottBravo (Diskussion) 13:03, 8. Mai 2015 (CEST)

Der Block müsste dringend raus. Das ist alles andere als neutral und ohne die nicht neutrale Quelle wertlos. Leider ist der Artikel gesperrt. 195.124.114.35 14:37, 4. Apr. 2016 (CEST)

Überarbeiten-Baustein

Ich bin gerade dabei ein paar Verbesserungen vorzubereiten. Anschließend kann der Baustein hoffentlich endlich weg. --Mundanus (Diskussion) 09:15, 26. Nov. 2015 (CET)

So, ich hoffe die Kürzungen und die neue Gliederung sind nachvollziehbar. Einiges war schlicht redundant. Die Trennung von Wohn- und Geldriester gibt es in der Form wie es im Artikel stand nicht, (Auch wenn vielleicht einige provisionsgetriebene Berater das gerne so hinstellen) siehe § 1 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c AltZertG. Der Artikel kann sicherlich noch verbessert werden: 1. Müssen wirklich noch die ganzen alten Beträge aufgezählt werden?. Mittlerweile reicht es meiner Meinung nach nur die aktuellen Beträge darzustellen. 2. Der Kritik-Abschnitt ist unschön. Sofern die Kritik auf Fakten beruht, sollten diese Fakten sinnvoll strukturiert und neutral in den Artikel eingearbeitet werden. --Mundanus (Diskussion) 00:40, 29. Nov. 2015 (CET)
Fast hätte ich es vergessen: In der alten Version stand, dass ein Riester-Vertrag nicht beliehen werden darf? Wo steht das? Habe ich nicht gefunden, aber vielleicht kann mir da jemand helfen. Oder war nur gemeint, dass im Fall der Beleihung oft eine schädliche Verwendung folgt?--Mundanus (Diskussion) 00:45, 29. Nov. 2015 (CET)
Dank für Deine konzentrierte Arbeit. Ebenso wie "Rürup-Rente" ist dieser Artikel durch die Halbsperrung zuletzt zur Ruhe vor permanenten Verwässerungen gekommen, war aber noch deutlich auszumisten. Großteils hast Du das jetzt gemacht, sodass ich die Eliminierung des Bausteins nicht nur befürworten kann, sondern selbst vornehme, damit das indizierte Glaubwürdigkeitsdefizit für den unbefangenen Leser ein Ende nimmt. Zur Beleihung vermute ich, dass tatsächlich lediglich der Konnex zur Verwendungsschädlichkeit situiert war. Nochmals Dank & Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 29. Nov. 2015 (CET)
Danke für das Lob Stephan, geht runter wie Öl. Mit deinen Nachbearbeitung bin ich auch fast vollständig einverstanden. Allerdings habe ich aus "Sparformen" die Abschnittsüberschrift wieder rausgenommen, weil ich meine, dass das eine beispielhafte Aufzählung zertifizierungsfähiger Verträge ist und damit zum Abschnitt Zertifizierung dazugehört und kein eigener Unterabschnitt zum Abschnitt "Voraussetzungen" sein sollte. Es ist ja keine zusätzliche Voraussetzung, dass eine dieser Sparformen gewählt wird, es handelt sich nur um das was der Finanzbranche zum AltZertG eingefallen ist. Ich hoffe es wird dadurch optisch nicht zu unübersichtlich. --Mundanus (Diskussion) 21:20, 14. Dez. 2015 (CET)
erledigtErledigt--Stephan Klage (Diskussion) 14:28, 2. Aug. 2016 (CEST)

Anrechnung der Riester-Rente bei Grundsicherung im Alter

Die Riester-Rente wird ja leider auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Aber wie wird die Riester-Rente angerechnet, eins zu eins voller Höhe, oder nur teilweise? Anders ausgedrückt, hat ein Riesteraner mit Grundsicherung im Alter am Ende etwas mehr zur Verfügung, oder hat der Riesteraner am Ende genauso wenig, wie Jemand der keine Riester Rente angespart hat? MfG: --Der Förster (Diskussion) 15:27, 1. Mai 2016 (CEST)

Eher müsste man sagen, dass die Grundsicherung auf die Einkünfte angerechnet werden, wozu Riester im Rahmen des SGB XII zählt. In der Auszahlungsphase zählt die Riester-Rente somit – wie jede andere Rentenleistung auch – zum anrechenbaren Einkommen. Sind Einkommen und Vermögen geringer als der festgestellte Bedarf, wird die Differenz als Grundsicherungsleistung gezahlt. Liegen die Einkünfte über dem Bedarf, wird keine Grundsicherung bezahlt, da das Delta dann geschlossen ist. Ja, ja. Die ewig wiederkehrende leidige Frage...Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 15:56, 1. Mai 2016 (CEST)

Das war nicht meine Frage! Eine gesetzliche Rente liegt unter Grundsichrungs Niveau, sagen wir mal 450 Euro, alleinstehend und muß natürlich auch Miete zahlen! Der Jenige stock mit Grundsicherung auf, und hat dadurch eine Gesamt Rente von, sagen wir mal 800 Euro. Beispiel, wieder zu geringe Rente sagen wir wieder 450 Euro, wieder alleinstehend und muß die gleich Hohe Miete zahlen, dieses mal bekommt Er aber 50 Euro Riester-Rente, macht zusammen 500 Euro, was natürlich für Miete und zum leben immer noch nicht ausreicht, wlll deshalb um die Grundsicherung aufstocken. Hat der Jenige der die 50 Euro Riester-Rente bekommt nun am Ende etwas mehr 800 Euro, oder trotzdem nur 800 Euro? Verstanden? MfG: --Der Förster (Diskussion) 17:11, 1. Mai 2016 (CEST)

Nicht 1:1. Er hat etwas mehr. Hier geht es zur Einkommensanrechnung der DRV.--Stephan Klage (Diskussion) 14:28, 2. Aug. 2016 (CEST)

Unverständliche Passage

Da ich von dem Thema kaum Ahnung habe, kann ich nur anmerken, dass eine Passage im Abschnitt "Kritik am Konzept" unverständlich ist, sie aber nicht selbst verbessern:

In der ARD-Sendung Monitor vom 10. Januar 2008 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem für Geringverdiener, aber auch für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos sind, die Riester-Rente ein Verlustgeschäft sei, da es (!!) nicht der Grundsicherung zugeschlagen, sondern verrechnet wird.

Was ist "es" (von mir markiert)? --MM

Es ist die Auszahlung der Riesterrente. Ich bin jetzt aber nicht sicher, ob das "Maleur" inzwischen behoben ist: An sich hatte die Bundesregierung mal vor, die Riester-Rente bei der Auszahlung nicht auf die Grundsicherung (müsste Hartz IV für Rentner sein)anrechnen zu lassen. So lange das nicht der Fall ist, kann es passieren, dass sich ein Geringverdiener sein Leben lang jeden Cent vom Munde abspart und wenn es an die Auszahlung geht, wird die Grundsicherung um die Auszahlung der Riester-Rente gekürzt und der einzige, der sich freut ist der Staat. Es wird aber auch Geringverdienern trotzdem empfohlen, eine Riesterrente abzuschließen, da man ja nicht schon 30 oder mehr Jahre im Voraus weiß, ob man im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein wird. Falls das nämlich nicht so ist, hat man die Riesterrente für sich selbst gespart. mihlahamm 15.02.2009 {unsigniert}

"An sich hatte die Bundesregierung mal vor, die Riester-Rente bei der Auszahlung nicht auf die Grundsicherung (müsste Hartz IV für Rentner sein)anrechnen zu lassen."
Für diese gewagte These hätte ich gern mal einen Beleg. Selbstverständlich ist dieser Nepp Teil des Plans. Ist doch das gleiche mit dem Kindergeld was gegen HartzIV angerechnet wird.
Riester-Rente ist einfach nur ein riesiger Betrug der davon ablenken soll, dass die Versager unserer Regierung über Jahrzehnte hinweg das eigentlich funktionierende Rentensystem zerstört haben. --217.231.4.129 13:16, 19. Jan. 2016 (CET)

gewagte Aussage

„Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.“ --Alex1011 (Diskussion) 11:06, 26. Okt. 2016 (CEST)

Honorartarife GmbH

Die Studie ist aus 2014. Liegen da inzwischen neue Erkenntnisse vor? --Alex1011 (Diskussion) 14:05, 26. Okt. 2016 (CEST)

Rente!?

Ein insgesamt langer WP-Eintrag, der Vieles erklärt, aber in zentralen Punkten einige Fragen offen lässt ("Auszahlungsphase"): Wie hoch ist die Rente? Wie wird sie berechnet? Kann man auch eine Einmalauszahlung wählen? Es geht doch um die Rente --82squaremetres (Diskussion) 11:54, 30. Nov. 2018 (CET)

Die Riester-Rente ist dem Grunde nach eine reine Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Rürup-Rente, gewährt sie allerdings eine Kapital-Teilauszahlungsoption, einzig vergleichbar zum Pensionsfonds, diese nämlich bis zur Höhe von 30 % des angesparten Deckungsstocks. Das sollte tatsächlich noch im Artikel untergebracht werden. Die Höhe der Rente hängt ansonsten von der Kalkulation der Verteilzeit (Lebenserwartung und insbesondere Höhe des zu verrentenden Kapitalstocks) ab. Eine Kapitaloption über die 30 %-Regel hinaus besteht gerade nicht. --Stephan Klage (Diskussion) 14:23, 30. Nov. 2018 (CET)

Unverständlich - Abschnitt 3 - bzw. fehlende Einführung in das Konzept der Riesterrente

Wie die Riesterrente tatsächlich funktioniert und wie die 2 Hauptkomponenten der staatlichen Förderung funktionieren, wird aus dem Artikel nicht klar. Abschnitt 3 geht direkt in die Details, ohne dass das grundlegende Konzept erklärt wurde. Selbst mit Hochschulabschluss und guten Kenntnissen zu Finanzthemen ist der Artikel so nicht verständlich und man muss auf andere Quellen zurückgreifen. -- Andrea G

Hallo Andrea G. Habe mir die möglicherweise tatsächlich unzureichende Darstellung im Artikel im Moment nicht angeschaut. Exklusiv in gebotener Kürze aber vorab für Dich:
  1. Riester ist im ersten Förderschritt zumindest zu 100 % absetzbar. Das betrifft den gesamten Beitrag (ggf. mit Zulage). Das erinnert Dich vermutlich an die betriebliche Altersvorsorge, wo im Rahmen der Höchstgrenzen ebenfalls der gesamte Beitrag vom Brutto abgesetzt wird. Der Unterschied von Riester und bAV ist in diesem Punkt steuerlich eigentlich nur der: Ich habe eine einjährige Verzögerung bei Riester, da auf die ESt-Erklärung abgestellt, im Gegensatz zum Bruttolohnverfahren.
  2. Daneben gibt es im zweiten Förderschritt die Zulagen. Diese fließen nicht wie eine Steuerersparnis aufs Konto, sondern werden dem Vertrag gutgeschrieben. Sie mindern schon vorab die aufzubringenden Beiträge (Bemessungsgrundlage: Höhe der Jahresbruttobezüge des Vorjahres).

Der Staat fördert aber nicht über zwei Werkzeuge in voller Höhe. Deshalb werden die Fördermittel aufeinander angerechnet. Die volle Höhe der aus den Beiträgen resultierenden Steuerersparnis wird also mit den Zulagen gegengerechnet und nur den „überschießenden Teil der Steuerersparnis“ erhält der Riesterversicherte neben den vollen Zulagen zusätzlich rückerstattet (sogenannte Günstigerprüfung). Sind die Zulagen höher als die Steuerersparnis (Beispiel Geringverdiener mit mehreren minderjährigen Kindern), wird er lediglich Zulagen zugestanden erhalten. Klarer? Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 18:58, 24. Apr. 2017 (CEST)

Altersvorsorgezulage

@Stephan Klage: Könntest Du uns das bitte mal erklären?--Grzeszik (Diskussion) 15:10, 19. Nov. 2019 (CET)

Zunächst: Wer ist uns? Zur Sache: Ganz einfach. Die Altersvorsorgezulage ist lediglich ein Bestandteil des Riester-Systems, aber nicht der Inbegriff, sodass das Wort auch nicht eingefettet gehört. Warum sage ich das? Weil ich dann, um wenigstens logisch konsequent zu bleiben, auch den Steueraspekt (volle Absetzbarkeit/AV-Bogen Steuererklärung) einfetten müsste. Primär ist Riester voll absetzbar, geschmälert ggf. durch Zulagen, die selbst wiederum steuerlich festgesetzt werden (Günstigersprinzip). Sollen wir deshalb jetzt beide Begriffe einfetten? Das ist nicht der Sinn eines WP_Artikels. Fettungen stehen grundsätzlich unter Lemmavorbehalt. By the way: Es gibt viele Riesterverträge bei denen überhaupt kein Zulagenantrag gestellt wird, weil das Produkt ausschließlich steuerlich genutzt wird. Beispiel: gutverdienende Singles. In einem solchen Fall ginge eine Fettung des Begriffs sogar ins Leere, denn der Versicherte nutzte den Vertrag ja rein der Steuervorteile wegen. Aus diesem Grund wollen wir es doch bitte so halten, dass ein Begriff unter mehreren relevanten nicht herausgepickt wird, um diesen durch Fettung hervorzuheben und im gleichen Modus einen mindestens ebenso wichtigen dabei einfach übersieht. --Stephan Klage (Diskussion) 19:20, 19. Nov. 2019 (CET)

Probleme bei der Beitragsfreistellung

Stellt man sich nach einer Veränderung der Einkommensbedingungen (z.B. Arbeitslosigkeit) betragsfrei, kann es passieren, dass man die Förderung in dem betreffenden Jahr zurückzahlen muss. Da die Beiträge aus dem Einkommen des Vorjahrs ermittelt werden, ist das Jahr des Übergangs jeweils von Über- oder Unterzahlungen gekennzeichnet, gemessen am aktuellen Einkommen. Laut Berichten sind viele Riestersparer von der Einkommensfreistellung überfordert, so dass sie Nach- oder Rückzahlungen leisten müssen.

Wird die Rente nach Erreichen des Rentenalters durch Mittel des SGB aufgestockt, wird eine eventuelle Riesterrente verrechnet, hat also keinerlei Auswirkung auf die Altersversorgung. --88.76.217.190 05:30, 28. Feb. 2018 (CET)

Zertifizierungsbehörde

Unter Punkt 5 steht noch, dass die Zertifizierung durch die BaFin durchgeführt wird. Durch das Steueränderungsgesetz 2009 wurde diese Zuständigkeit geändert. Seit 01.01.2009 erfolgt die Zertifizierung gemäß § 3 AltZertG durch das Bundeszentralamt für Steuern. (nicht signierter Beitrag von 94.222.9.47 (Diskussion) 8. März 2009, 20:23 Uhr)

Ich hab es just geändert. --2A01:C23:7048:FE00:F57E:50E8:6C04:5EB7 21:53, 24. Apr. 2022 (CEST)
erledigtErledigt --Stephan Klage (Diskussion) 23:04, 24. Apr. 2022 (CEST)