Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.[1] Sie gehört wie die Rürup-Rente zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

Inhaltsverzeichnis

Eigenschaften der Riester-Rente [Bearbeiten]

Alle zulagenberechtigten Personen (siehe unten) können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.

  • Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen (siehe unten) muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.
  • Es wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
  • Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75 % oder 100 % des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge galt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.
  • Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge, um die Förderungen zu erhalten.
  • Das Kapital, das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen (ggf. leistungsfähigeren) Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann, als Sparbeiträge in Summe eingezahlt wurden. Gründe dafür sind u. a. Abschlusskosten und Provisionen oder ungünstige Kursentwicklung bei Fonds.
  • Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher. Es gibt jedoch Ausnahmefälle in denen eine Pfändung möglich ist.[2]

Förderberechtigung [Bearbeiten]

Personenkreise [Bearbeiten]

Zulagenberechtigter Personenkreis [Bearbeiten]

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zurzeit folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Diese Personen sind unmittelbar zulagenberechtigt:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker (allerdings mit Befreiungsmöglichkeit gem. § 2 Ziff. 8 SGB VI, nach 18 Jahren oder 216 Monaten Pflichtbeitragszeiten) und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld,
  • ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Wer aufgrund zu hohen Vermögens keinen ALG-II-Anspruch hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Riesterförderung).
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers (derzeit pauschal: 15 %) vom Arbeitnehmer um 4,6 % auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag (19,6 %) aufgestockt wird,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
  • Amtsträger
  • vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen,
  • Kindererziehende (wenn sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben)

Mittelbar zulageberechtigter Personenkreis [Bearbeiten]

Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten selbst Zulagen, wenn sie in eigener Person zwar nur mittelbar berechtigt sind, aber einen pflichtversicherten Ehepartner haben und in den eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung[3][4]). Voraussetzung ist, dass sie nicht selbst zu den unmittelbar zulageberechtigten Personen gehören, nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 79 Satz 2 EStG).

Bei weniger als 60 Euro pro Kalenderjahr entfällt die mittelbare Zulageberechtigung vollständig (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung[3][4]). Bis einschließlich des Jahres 2011 waren für die mittelbare Zulageberechtigung keinerlei eigene Beiträge erforderlich (§ 79 Satz 2 EStG in der bis 31. Dezember 2011 geltenden Fassung).

Nicht zulagenberechtigter Personenkreis [Bearbeiten]

Folgende Personenkreise sind nicht anspruchsberechtigt:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe),
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Altersrentner,
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Förderfähige Sparformen [Bearbeiten]

Aus dem bereits bestehenden Angebot der verschiedenen Anbieter haben die Versicherer spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, zertifizierte (siehe unten) Tarife entwickelt.

Diese sind unter dem jeweiligen Namen bereits bekannt – erfüllen aber in ihren Sonderformen die Voraussetzungen zur Riester-Rente:

Bei einem staatlich geförderten Banksparplan, einem Fondssparplan oder einer klassischen oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung sind sämtliche Kosten (Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, etc.) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wie hoch sein tatsächlicher Sparanteil ausfällt.

Die Anbieter von Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen ebenfalls den Kapitalerhalt garantieren. Da sich die Garantie mithilfe von Aktienfonds nicht darstellen lässt, verwenden die Fondsgesellschaften und Versicherungen Wertsicherungsmodelle. Diese Anlagekonzepte beruhen darauf, dass Rentenfonds mit Schuldnern hoher Bonität sichere Renditen erwirtschaften. Der Aktienanteil in den Sparplänen ist maximal so hoch, dass Verluste an den Aktienmärkten bis zum Ende der Laufzeit durch die sicheren Erträge der Renten ausgeglichen werden. Versicherungen verwenden statt der Rentenfonds meist den Deckungsstock der eigenen klassischen Lebensversicherungen für die Kapitalgarantie.[5]

Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 auch der Erwerb von selbstgenutzten Immobilien (Eigenheimrente) gefördert.

Gesetzliche Bedingungen und Einschränkungen [Bearbeiten]

Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten (siehe unten) Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.

Weitere Einschränkungen sind:

  • Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist zulagenunschädlich möglich.
  • Die anfängliche Teilauszahlung und laufende Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
  • Die Auszahlungen aus einer im Rahmen einer Betriebsrente abgeschlossenen Riesterrente sind darüber hinaus auch voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig, sofern der Versicherungsnehmer gesetzlich krankenversichert ist.[6] Letzteres betrifft auch Versicherungen von Angestellten im öffentlichen Dienst bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
  • Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher Verwendung (siehe unten) zurückgezahlt werden.
  • Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen auch bei Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Jedoch ist die Übertragung des vollständigen Vertragswerts (inkl. Zulagen) in den Riestervertrag eines Ehepartners möglich.
  • Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Es kann eine Stundung bis zum Beginn der Rentenzahlung und dann wiederum eine Tilgung i. H. v. 15 % der Rente vereinbart werden.
  • Ein Riestervertrag kann nicht verpfändet oder abgetreten werden (z. B. für die Hypothek eines Hauses).
  • Bereits 2003 hatte die EU darauf hingewiesen, jetzt liegt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Aktenzeichen: C-269/07) vor:[7] Kritisiert wird die Benachteiligung von Arbeitnehmern, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber im Ausland wohnen. Sie haben bislang keinen Anspruch auf die staatliche Zulage. Umgekehrt müssen Riester-Sparer die Förderung zurückzahlen, wenn sie sich dazu entschließen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Die Richter sehen darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU. Experten gehen davon aus, dass die geforderten Änderungen bei der Riester-Rente den Staatshaushalt Hunderte Millionen Euro kosten werden.[8]

Beitragsvoraussetzungen und Höhe der Altersvorsorgezulage [Bearbeiten]

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:

Jahr jährliche
Grundzulage
pro Person
jährliche
Kinderzulage
pro Kind
2002/ 2003 38 € 46 €
2004/ 2005 76 € 92 €
2006/ 2007 114 € 138 €
ab 2008 154 € 185 €
(300 €)

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie beträgt 185 € für bis 2007 geborene Kinder, 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater. (§ 85 EStG)

Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten (§ 79 Einkommensteuergesetz).

Der Mindesteigenbeitrag ist der einkommensabhängige Betrag, der mindestens geleistet werden muss. Er beträgt seit dem Jahr 2005 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahrs.

erforderlicher
Mindestbeitrag
höchstens
jedoch
pro Jahr
2002/03 1 % 525 €
ab 2004 2 % 1050 €
ab 2006 3 % 1575 €
ab 2008 4 % 2100 €

Der Sockelbeitrag ist der vom Einkommen unabhängige Beitrag, der mindestens geleistet werden muss. Er beträgt seit dem Jahr 2005 jährlich 60 €. (§ 86 Abs. 1, Satz 4, 5 und 2)

Sockelbetrag
pro Arbeitnehmer
ohne Kind ein Kind zwei Kinder
2002 bis 2004 45 € pro  Jahr 38 € pro Jahr 30 € pro Jahr
seit 2005 60 € pro Jahr

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen folgende Beiträge geleistet werden:

  • unmittelbar zulagenberechtigt und rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen über 1.500 €:
der Mindesteigenbeitrag.
  • sonst (unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt):
der Sockelbeitrag in Höhe von 60 €. (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung)

Funktionsweise [Bearbeiten]

Die Riester-Rente ist als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge gedacht.

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen (siehe unten), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. AltZertG zertifiziert sind.

Der Staat gewährt eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) und einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Das Finanzamt führt dazu eine so genannte Günstigerprüfung von Amts wegen durch. Liegt die Steuerersparnis über der Summe der Zulagen, erhält der Berechtigte vom Finanzamt eine Steuererstattung, wenn nicht mit der übrigen Steuerschuld verrechnet wird. Die Altersvorsorgezulage fließt in den Vertrag. Die Steuerrückerstattung fließt an den Beitragszahler.

Die Altersvorsorgezulage ist zu beantragen. Geschieht das vier Jahre lang nicht, verfällt der Anspruch. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden jährlichen Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

Zertifizierungsvoraussetzungen [Bearbeiten]

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden.
  • Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr (62. Lebensjahr) erbracht werden (Ausnahme: Berufsgruppen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung einen früheren Rentenbeginn vorsieht, z. B. Piloten und Bergarbeiter),
  • Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist.
  • Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
  • Bestimmte Informationen (z. B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, u. Ä.) müssen bereitgestellt werden. Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weitreichende Offenlegungspflichten auferlegt, z. B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage.
  • Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein.
  • Laufende Beitragszahlung.

Zulagen vom Staat [Bearbeiten]

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten:

Das Finanzamt prüft, was günstiger ist: Zulage oder Sonderausgabenabzug. Gegebenenfalls lässt sich neben der/den steuerlich festzusetzenden Zulage(n) eine zusätzliche Steuerersparnis ermitteln, wenn die steuerliche Absetzbarkeit höher liegt als der Zulagenanspruch. Der Differenzbetrag wird dann im Wege der Einkommensteuerrückerstattung (sofern keine Verrechnung mit Steuerschulden stattfindet) an den Steuerzahler überwiesen. Die Zulage hingegen wird stets dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.

Verfahren der Zulage [Bearbeiten]

Der Riester-Sparer hat selbst dafür zu sorgen, dass die Höhe seines Beitrages die ungeschmälerte Zulage auslöst. Abzüglich der Summe der Zulage(n) auf den Vertrag, bei Pflichtversicherten allerdings mindestens 60 Euro p. a., ermittelt sich der dafür aufzubringende Beitrag anhand der 4 %igen Beitragsgrenze.

Der Riester-Sparer hat zwei Jahre Zeit, über den Anbieter die Zulage zu beantragen. Dazu müssen ggf. auch Kindererziehungszeiten vom Riester-Sparer selbst bei der Deutschen Rentenversicherung rückwirkend beantragt werden.[9]
Der Riester-Sparer kann den o.g. Dauerzulagenanspruch stellen. Änderungen des Rentenstatus sind dem Riester Anbieter mitzuteilen.

Sonderausgabenabzug [Bearbeiten]
Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr
2002 / 2003 525 EUR
2004 / 2005 1.050 EUR
2006 / 2007 1.575 EUR
ab 2008 2.100 EUR

Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die Zulage können zusammen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung bis zu dem in der Tabelle genannten Maximalbeitrag berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Erläuterungsteil zum Bescheid über die Einkommensteuer die Bemerkung „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§ 10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage trotzdem gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“ Die Riesterrente ist bei Inanspruchnahme der Auszahlung im Rentenalter voll zu versteuern.

Berufseinsteiger-Bonus [Bearbeiten]

Im Zuge der Gesetzesänderungen 2008[10] wurde neben dem „Wohn-Riester“ (Verwendungsmöglichkeit der Riester-Verträge zur Eigenheimfinanzierung- sog. Eigenheimrente) auch ein „Berufseinsteiger-Bonus“ beschlossen. Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr automatisch eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn der Sparer zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist (§ 84 EStG).

Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde), wird der Bonus in gleichem Maße gekürzt.

Schädliche Verwendung [Bearbeiten]

Die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile müssen bei den nachfolgenden Sachverhalten zurückgezahlt werden. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge, ähnlich der Besteuerung von Lebensversicherungen, dann noch zu versteuern.

  • Kündigung des Riester-Vertrages.
Nicht davon betroffen ist die Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen Anbieter.
  • Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn.
Ausschließlich der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, das vollständige Vertragsguthaben (inkl. Zulagen) des Verstorbenen übernehmen, Kinder oder andere nahe Verwandte jedoch nicht.
  • ggf., wenn aus dem Riester-Vertrag Geld zum Erwerb von Wohneigentum entnommen wurde und nicht entsprechend den Vorgaben zurückgezahlt wurde. Insbesondere auch dann, wenn das Wohneigentum z. B. nicht der Altersvorsorge dient(e).
  • Wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland endet. Eine Stundung bis zum Beginn der Rentenzahlung und dann wiederum eine Tilgung i. H. v. 15 % der Rente kann vereinbart werden. Das geht solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist.

Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden:

  • Ruhestellung des Vertrages ohne Auszahlung des Guthabens.

Zuständigkeiten [Bearbeiten]

Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel übertragen. Die ZfA ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die ZfA übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und ggf. Rückforderung von Zulagen. Sie steht dazu im Kontakt mit Finanzämtern, Anbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen.

Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und ZfA [Bearbeiten]

Der Riestersparer stellt den Zulagenantrag über das Unternehmen, bei dem er den Sparvertrag abgeschlossen hat. Das ausgefüllte Formular wird von dem Unternehmen erfasst und in elektronischer Form an die ZfA versandt. Das Unternehmen kommuniziert mit der ZfA zu allen Vorgängen, wie schädlicher Verwendung oder Zulagenfestsetzung in der Regel in elektronischer Form über den Versand und die Verarbeitung von strukturierten Daten im XML-Format. Das soll den recht hohen bürokratischen Aufwand begrenzen, indem die gesamte Kommunikation mit Hilfe entsprechender Software automatisch im Betrieb eines Rechenzentrums und vor allem papierlos erfolgt. Zu diesem Zweck hat die ZfA ein sogenanntes Kommunikationshandbuch veröffentlicht, in dem die technischen Modalitäten des Datenaustauschs festgelegt sind.

Datenschutz [Bearbeiten]

Für die Zulagebeantragung wird eine Reihe von Daten erhoben, die für den eigentlichen Vertragsanbieter unerheblich sind. Dazu gehören Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug. Da der Anbieter diese Daten aber vorhalten und bearbeiten muss, ist das Verfahren aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. Die Daten werden an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit den Finanzämtern, Familienkassen und ggf. Besoldungsstellen. Da die Familienkasse bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber des Anlegers ist, geraten auf diesem Weg Daten an den Arbeitgeber, die dieser nicht für eigene Zwecke benötigt. Beamte benötigen eine Einverständniserklärung des jeweils zuständigen Landesamts für Besoldung und Versorgung.

Qualität der Riester-Verträge [Bearbeiten]

Die Stiftung Warentest untersucht in der Zeitschrift Finanztest regelmäßig die für Riester-Renten und Wohn-Riester angebotenen Verträge.

In einer Untersuchung der klassischen Riester-Rentenversicherungen im September 2012 schneiden nur 5 von 29 Angeboten gut ab. Der Modellkunde von Finanztest erhält je nach Qualität des Angebots eine garantierte Rente zwischen 138 Euro und 161 Euro Monatsrente. Bezieht der Kunde 15 Jahre lang seine Rente, sind dies insgesamt 4.140 Euro Unterschied zwischen einem guten und schlechten Angebot, allein bei der Garantierente.[11]

Auch bei Riester-Banksparplänen stellt die Stiftung Warentest große Unterschiede fest. Zwischen den besten und schlechtesten Banksparplänen im Test liegt ein Renditeabstand von mehr als 1,5 Prozentpunkten. Legt man das niedrige Zinsniveau im Herbst 2012 zugrunde, bringen die besten Sparpläne bei Monatsraten von 150 Euro nach 15 Jahren rund 3.600 Euro mehr Riester-Vermögen als die schlechtesten Angebote, nach 25 Jahren sind es sogar 11.200 Euro. Bei einem höheren Zinsniveau fiele der Unterschied sogar noch größer aus. Die Spitzenangebote stammen fast alle von kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus der Provinz, oft können Sparer sie jedoch bundesweit abschließen.[12]

Nicht um eine Rente, sondern um eine günstige Hausfinanzierung geht es bei Riester-Bausparverträgen. Im Test der Stiftung Warentest sind die besten Angebote so gut wie klassische Bausparverträge, bringen aber zusätzlich noch viele Tausend Euro Förderung. Je nach Modellkunde liegen zwischen den besten und schlechtesten Angeboten im Test mehrere Hundert Euro Unterschied.[13]

Zeitliche Entwicklung und Kosten für den Steuerzahler [Bearbeiten]

Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge
Jahr Riesterverträge Kosten für den Steuerzahler
Mio. Euro
2001 1,40 Mio. xxx
2002 3,37 Mio. xxx
2003 3,92 Mio. xxx
2004 4,19 Mio. 70
2005 5,63 Mio. 190
2006 8,05 Mio. 250
2007 10,76 Mio. xxx
2008 12,15 Mio. xxx
2009 13,25 Mio. 1010
2010 14,40 Mio. 1100
2011 15,36 Mio. 1260
2012 xxx 1360

[14]

Unterschied zwischen Privater Riester-Rente und Betrieblicher Riester-Rente [Bearbeiten]

Die Private Riester-Rente weist folgende Merkmale auf:

  • die Beiträge werden aus bereits versteuertem und sozialversicherungsbereinigtem Einkommen angespart,
  • Pflichtversicherte zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge auf die Vorsorgeleistungen,
  • die Rente wird mit dem (ggf. niedrigeren) Alterssteuersatz herangezogen.

Die Betriebliche Riester-Rente hat folgende Merkmale:

  • in der Auszahlphase werden Krankenkassenbeiträge für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte auf die Rente entrichtet,
  • sie steht nur dem offen, der selbst arbeitet, wohingegen ein mittelbar Zulagenberechtigter Ehepartner vertraglich privat einzudecken ist,

Alternative Vorsorgeformen mit staatlicher Förderung [Bearbeiten]

Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert. Die Förderung erfolgt hier nur steuerlich, nicht durch Zulagen, daher begünstigt sie auch Personen, die nach den Kriterien der Riester-Rente nicht zulageberechtigt sind. Über die Eichel-Rente (betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung) hatten Arbeitnehmer vor 2005 bereits Möglichkeiten, staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge zu nutzen.

Wort des Jahres [Bearbeiten]

„Riester-Rente“ wurde bei der Wahl für das Wort des Jahres 2001 auf den 8. Platz gewählt.

Änderungen in der Riester-Rente [Bearbeiten]

Änderungen 2005 [Bearbeiten]

Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung -siehe unten) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge die volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte die Zulage nicht mehr jedes Jahr erneut zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat.

Änderungen 2006 [Bearbeiten]

Das Alterseinkünftegesetz führte gemäß einer EU-Richtlinie für alle ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die sogenannten Unisex-Tarife ein. Bei diesem Tarif erhalten Frauen und Männer (geschlechtsunabhängige Risikobewertung) bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife sich bisher am Geschlecht orientierte und Frauen statistisch die höhere Lebenserwartung haben, führte die Einführung von Unisex-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Männer müssen mithin seit 1. Januar 2006 bei Neuabschlüssen für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr Beiträge aufwenden.

Änderungen 2007 [Bearbeiten]

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006 wurde als Ersatz eine Förderung im Rahmen des Riester-Sparens durch die große Koalition im Koalitionsvertrag versprochen. Von Anfang an war geplant, dass das Fördervolumen deutlich geringer als bei der früheren Eigenheimzulage sein werde (Einnahmeverbesserung für den Staat).

Änderungen 2008 [Bearbeiten]

Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital ab sofort auch für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Entschuldung oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge sind jetzt förderfähig. Außerdem gibt es die Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite. Voraussetzung ist jeweils, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 Euro.

Änderungen 2010 [Bearbeiten]

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH, Az.: C-269/07) wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht weiterhin unmittelbare Zulageberechtigung, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde.[15]

Die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie ist auch im EU/EWR-Ausland möglich. Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann jetzt auch hierfür genutzt werden. Es handelt sich dabei um die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen – nicht jedoch die Schweiz oder die Türkei. Die Förderung bleibt auch im Falle eines Wegzugs ins EU/EWR-Ausland erhalten. Rückforderungen sind nicht mehr vorgesehen. Ein Umzug in die Schweiz oder in die Türkei bleibt allerdings förderschädlich.

Änderungen 2011 [Bearbeiten]

Eine Überprüfung der Riesterverträge ergab, dass Zulagen häufig zurückgefordert wurden, weil von nur mittelbar Zulageberechtigten während der Kindererziehungszeiten ( = Pflichtbeitragszeit) der Mindestbeitrag von 60 € p.a. nicht bezahlt wurde. Die Bundesregierung hatte daher einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach fehlende Beiträge rückwirkend bis zum Jahr 2002 nachgezahlt werden können. Zur Vereinfachung wurde gesetzlich verankert, dass ab 2012 auch mittelbar Zulagenberechtigte den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr als Mindestbeitrag zahlen müssen, um die Zulagen abgreifen zu können.[16]

Änderungen 2012 [Bearbeiten]

Mit Beginn des Jahres 2012 sinkt der Garantiezins für Neuabschlüsse von Riester-Verträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent. Die Reduzierung wurde vom Bundesministerium für Finanzen in Kooperation mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft beschlossen.[17] Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten Zulagen, wenn sie selbst zwar nur mittelbar berechtigt sind, aber einen pflichtversicherten Ehepartner haben und in den eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (§ 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung).

Herkunft der Bezeichnung [Bearbeiten]

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

Kritik an Konzept und Ergebnis [Bearbeiten]

Am Konzept der Riester-Rente wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt. Da harte Fakten fehlten, hat sich das DIW Berlin für eine systematische Überprüfung der Riesterrente ausgesprochen.[18]

  • Ein häufiger Kritikpunkt ist die Kompliziertheit von Riesterverträgen.[19] Laut einer Untersuchung von Ökotest im Jahre 2011 liegen bei manchen Anbietern die Gebühren über den staatlichen Zulagen.[20]
  • Eine Gruppe von Ökonomen hat im Dezember 2007 in einer Studie[21][22] festgestellt:
    • Noch offen sei die Frage, ob die Subventionen der Versicherungsanbieter durch die Riester-Förderung einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellen.
    • Die Ergebnisse der Studie lassen den Schluss zu, dass ein Einfluss der Riester-Förderung auf die Sparneigung der Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen nicht existent oder sehr klein sei.
    • Die vielen im Beobachtungszeitraum abgeschlossenen Riester-Verträge seien nur scheinbar ein Erfolg, denn die Ergebnisse deuteten auf starken Abzug von Kapital aus anderen Sparformen und damit starke Mitnahmeeffekte hin.
  • Der Banksparplan stellt eine in der Regel gebühren- und risikofreie Anlageform dar, wird jedoch, wie Tests ergeben haben, von den Sparkassen weniger gerne angeboten als riestergeförderte Lebensversicherungen verschiedener Vertragspartner, die für die Berater häufig höhere Provisionen bedeuten, für den Kunden aber mit höheren Gebühren und höherem Risiko verbunden sind.
  • Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener und für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos waren, da alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den sei die Riester-Rente ein Verlustgeschäft.
  • Die Leistungen aus einer Riester-Rente sind in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Durch Zahlung der sogenannten Riester-Zulage wird für die Altersvorsorgebeiträge ein Zuschuss gewährt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird auf Antrag geprüft, ob die Beiträge durch die Riester-Zulage zumindest von der Einkommensteuer freigestellt wurden (Günstigerprüfung). Wenn nicht, so werden die Beiträge als zusätzliche Sonderausgaben anerkannt und damit von der Einkommensteuer freigestellt, die Einkommensteuer wird im Gegenzug um die (gesondert zu beantragende) Zulage erhöht. In vielen Fällen (Veranlagung gemäß Grundtabelle, Doppelverdienerehepaare) ist die Riester-Zulage also kein „Geschenk“ des Staates, sondern dient lediglich dazu, eine doppelte Besteuerung zu verringern. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge aber immer an.
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge in der Einzahlungsphase stets an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. – Nach § 238a SGB V werden „die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt“. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt.
  • Die EU-Kommission beschloss 2006, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage gegen Deutschland zu erheben.[23] Zu den bemängelten Vorschriften zählen vor allem die Forderung nach unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und die Förderung von Erwerb von Wohneigentum nur in Deutschland. Aus Sicht der EU ist dabei vor allem zu beanstanden, dass die derzeitigen Regelungen die Freizügigkeit der Arbeitskräfte beeinträchtigen könnten, da die Förderung für denjenigen keinen Vorteil bietet, der nur eine begrenzte Zeit in Deutschland arbeitet. Das Bundesministerium der Finanzen hält dem entgegen, dass die Riester-Rente zum Ausgleich der Kürzungen durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 geschaffen wurde und daher nur der durch diese Kürzung betroffene Personenkreis gefördert werden muss. Weiter wird angeführt, dass trotz der späteren Rückforderung der Förderung der auf die Zulagen entfallende Zinsertrag beim Anleger verbleibt und dieser daher sehr wohl einen Vorteil aus der Förderung habe.
  • Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Publizist Diplom-Volkswirt Albrecht Müller stellt in seinem Artikel Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach[24] dem Konzept der Riester-Rente insgesamt ein vernichtendes Urteil aus. Er kritisiert, dass die Riester-Rente aus Sicht des Allgemeinwohls betrachtet eine Verschwendung von Steuergeldern sei und begründet das damit, dass das bisherige Umlageverfahren um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer sei. Die Förderung der Riester-Rente subventioniere hingegen die Finanz- und Versicherungswirtschaft, ohne dass das zu einem Vorteil für die Gesellschaft führe. Zusammenfassend führt er aus: „Man kann die Entscheidung für den teuren Umweg zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge nur verstehen, wenn man fragt, wer daran verdient: Die Finanzwirtschaft, die an der Umstellung beteiligten Wissenschaftler und auch viele Politiker. Die Zerstörung der gesetzlichen Rente zugunsten einer privaten Altersvorsorge ist ein heutzutage leider typischer Fall von politischer Korruption.“[24]
  • In einem Leserbrief an den Bonner General-Anzeiger kritisiert der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm, das Paradoxon der Riester-Rente sei, dass sie keine Antwort auf die Alterssicherheit derjenigen habe, die sich keine Riester-Rente leisten könnten. Es bestehe die Gefahr, dass Geringverdiener „diese später auf die Grundrente“ angerechnet bekämen, wodurch letztlich „diese Riester-Rentner für den Staatshaushalt gespart“ hätten. Die 13 Milliarden Euro Förderung, mit der der Bund die Private Altersvorsorge fördere, komme bei Licht betrachtet „Allianz & Co.“ zugute. In einem Vergleich mit der konventionellen Rentenversicherung führt er aus, dass weltweit betrachtet die kapitalgedeckte Rentenversicherung insgesamt großen Problemen ausgesetzt sei. Die konventionelle Rentenversicherung hingegen habe „zwei Weltkriege, Inflation und Währungsreform“ überlebt und die „Deutsche Einheit sozialpolitisch geschultert“. Dazu sei nur die alte Rentenversicherung in der Lage.[25]
  • Wer früh stirbt, für den ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft. Nach Musterrechnungen von Dr. Klaus Jaeger, emeritierter Professor für Wirtschaftstheorie an der Freien Universität Berlin, muss ein heute 30-jähriger Mann mindestens 92 Jahre alt werden, um seine eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen. Tatsächlich besteht laut Statistischem Bundesamt nur eine Lebenserwartung von 78 Jahren.[26]
  • Karl-Josef Laumann (CDU) formuliert im Rahmen der Debatten zur Pflegeversicherung Kritik an der Riester Rente: „Ich bin allerdings für einen Kapitalstock in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wenn das bei einzelnen Versicherern passiert, dann wird uns das genauso gehen wie bei der Riester-Rente: hohe Abschlussgebühren und niedrige Renditen.“[27]
  • Etliche Anbieter bieten unvollständige und/oder verwirrende Informationen, erheben zu hohe Gebühren und bieten schlechte Konditionen, gerade für Geringverdiener; dies kritisierte 2011 die Verbraucherzeitschrift Ökotest[28]
  • Bei den meisten Riester-Verträgen ist absehbar, dass sie Verluste für die Versicherten erbringen werden, weil die Kaufkraft der garantierten Leistungen unterhalb der zuvor entrichteten Beiträge liegen wird, so Studien des DIW und des Bundes der Versicherten (BdV). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) entgegnete zwar, dass eine 36-jährige Ehefrau mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro und zwei Kindern „schon im Alter von 73 Jahren“ die Rentabilitätsschwelle erreichen würde; In „einem Teil der Fallrechnung“ würde in der Studie nur die Garantieverzinsung der Verträge, nicht aber deren Überschüsse berücksichtigt.[29] Aber das DIW und die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) bekräftigten: Um das Eingezahlte herauszubekommen, müsse ein 35-Jähriger, der 2012 einen Riester-Vertrag abschließt und mit 67 in Rente geht, bei einigen Verträgen „90 Jahre alt“ werden. Erst dann komme er in den Genuss von Zinsen oder erwirtschafteter Rendite. Selbst wenn die derzeit üblichen Überschusszahlungen in die Rechnung einbezogen würden, erhalte der 35-jährige Mustersparer „erst im Alter von 85 sein Geld zurück“. [30]
  • Die Kritik an der Riester-Rente richtet sich auch häufig gegen die teils undurchsichtigen Vertragsbedingungen. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass manche Klauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsprechenden Riesterverträge intransparent, fehlerhaft oder missverständlich sind.[31]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. BMAS zur Riesterrente
  2. Riester Rente nicht immer pfändungssicher – Was Sparer beachten müssen, finanzen.de, 27. April 2012
  3. a b Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, S. 2611 und 2617, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Artikel 2 Nummer 37 (S. 2611) und Artikel 25 Absatz 1 (S. 2617)
  4. a b Bundestagsdrucksache 17/6263 (PDF; 1,3 MB) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011, Begründung zu Nummer 30 (§ 79 Satz 2) auf S. 61, drittletzte und vorletzte Zeile.
  5. Riester-Rente: Wenn Aktienfonds sicher sein müssen
  6. Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge. In: Rubrik „Presse“. Abgerufen am 20. Oktober 2010.
  7. [1]
  8. Riester-Rente: Ohrfeige für Gesetzgeber. In: Rubrik „Presse“. Abgerufen am 10. September 2009.
  9. Formular V800 Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung
  10. Kapitel 4 erläutert den Berufseinsteiger-Bonus
  11. Stiftung Warentest: Test von Riester-Rentenversicherungen In: Finanztest 10/2012, S. 22–30 und online.
  12. Stiftung Warentest: Test von Riester-Banksparplänen In: Finanztest 11/2012, S. 22–27 und online.
  13. Stiftung Warentest: Test von Riester-Bausparverträgen In: Finanztest 11/2012, S. 42–49 und online.
  14. Mehr als 15 Millionen Riester-Verträge. Fast eine Million Neuverträge in 2011 – Wohn-Riester immer stärker gefragt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. März 2012
  15. Änderungen Altersvorsorge 2010
  16. Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente
  17. Was ändert sich 2012 bei der Riester Rente
  18. Zehn Jahre Riesterrente: „Erfolgsmeldungen im luftleeren Raum“. DIW Pressemitteilung vom 24. Februar 2010.
  19. Riester-Renten Reise ins Labyrinth, oekotest.de, 27. Mai 2011
  20. Altersvorsorge: Riester-Rente Wer blickt da noch durch?, sueddeutsche.de, 29. Mai 2011
  21. Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von Geringverdienern? (PDF; 369 kB)
  22. Philip Faigle: Erstmals haben Forscher die Wirkungen der Riester-Rente untersucht. Ihr Fazit: Die Politik verschwendet Milliarden – und die Armen sparen weiter zu wenig In: Die Zeit. Nr. 2 vom 10. Januar 2008
  23. Direkte Steuern: Die Kommission beschließt, wegen der Altersvorsorgezulage (der so genannten „Riester-Rente“) beim Gerichtshof Klage gegen Deutschland zu erheben – PM vom 4. Juli 2006
  24. a b Serie über Riester-Täuschung: http://www.nachdenkseiten.de/?cat=40&paged=2; Zitat aus: http://www.nachdenkseiten.de/?p=3182; Herausgeber: Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb c/o IQM, „Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung e.V.“; D-76881 Bad Bergzabern; Postfach 1248; E-Mail: redaktion(at)nachdenkseiten.de; Fax: +49 (0) 6343 – 93 90 66
  25. Leserbrief veröffentlicht auf: http://www.nachdenkseiten.de/?p=3326
  26. Die Riester-Lüge http://www.wiwo.de/finanzen/die-riester-luege-403903
  27. Interview im Deutschlandfunk am 3. August 2011
  28. Ökotest Juni 2011: Riester-Rente rechnet sich oft nicht. [2] Der STERN online, 9. Nov. 2011
  29. DIW und BdV 2012: Zehn Jahre Riester: Hohe Kosten, mickrige Rendite. [3] ARD online, 10. Januar 2012
  30. DIW und FES: Magere Rendite bei Riester-Rente Alt werden ist Pflicht. [4] Der STERN online, 23. November 2011
  31. Gerichtsurteile zur Riester-Rente
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