Diskussion:Sanktion

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"Hierbei unterteilt man die Sanktionen beispielsweise in sechs Schweregrad" <-- Wer unterteilt? Ind der Soziologie ist diese Typisierung keineswegs selbstverständlich! Bitte belegen oder löschen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:AC0:6C8:602E:966A:5A28:B974 (Diskussion) 12:46, 16. Feb. 2020 (CET))[Beantworten]

Wieso ist eine Sanktion eine "_zeitlich begrenzte_ Wirkung?" Sind lebenslängliche Haft oder Todesstrafe keine Sanktionen? Werde die Worte "zeitlich begrenzt" entfernen. Negroth. (nicht signierter Beitrag von 212.201.71.16 (Diskussion) 22:47 23. Jan. 2005)

Wo bleibt die pädagische Bedeutung von Sanktion? (nicht signierter Beitrag von 195.93.60.71 (Diskussion) 11:01 8. Jan. 2006 (CET))

Das Wort des Jahres[Quelltext bearbeiten]

Bitte vorher nachschauen, im Jahr 2000 war das Wort Sanktionen in Österreich Wort des Jahres --K@rl 10:29, 11. Jan 2006 (CET)

Die Definition im ersten Satz des Artikels ist völlig unverständlich und sollte unbedingt ersetzt werden. Matthias 212.144.176.143 13:14, 23. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Definition?

Die im zweiten Satz ist nicht viel besser. Zumindestens umgangssprachlich kenne ich niemanden, es sei denn er nutzt muttersprachlich das Englische, der das Wort sanktionieren mit der Duldung einer Massnahme verbindet. Da sanktionieren ja, wie schon beschrieben das Auferlegen einer Sanktion ist, ergibt sich für mich daraus das sanktioniern für "unter Strafe stellen" bzw. "verbieten" o.Ä. steht. Oder lieg ich damit so falsch? (nicht signierter Beitrag von Copybyte (Diskussion | Beiträge) 23:20 20. Nov. 2006 (CET))

Wir hatten diese Diskussion auch gerade, der Duden bestätigt den Artikel. Ich benutze es im Sprachgebrauch übrigens so, wie es im Artikel steht --Jeremias Weber (nicht signierter Beitrag von 134.95.66.36 (Diskussion) 14:12 9. Mai 2007 (CET))
Quetsch:Habe alle nicht unterschriebenen Beiträge nachsigniert --JARU 20:59, 14. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Richtig, "sanktionieren" = strafen oder auch belohnen [1] 217.228.18.78 01:53, 20. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Quellenarmut[Quelltext bearbeiten]

Hab' eben die aktuelle Version gesichtet. Ein paar Quellen und Literaturangaben täten dem Artikel gut. Beste Grüße --Jürgen Oetting 18:33, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

sanktionieren[Quelltext bearbeiten]

Das Verb "sanktionieren" ist mir schon oft in der Bedeutung von "belohnen" untergekommen, z.B. in Pressemeldungen. Ist das grundfalsch - oder kann man sich da auf die ersten drei im Artikel genannten Bedeutungen von sanctio berufen? --Der Paulchen, hier ab und zu erreichbar. 23:03, 10. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Siehe Sanktion. Wird im vorliegenden Artikel als Synonym für "Durchsetzung" verwendet, was tatsächlich auch die eigentliche Bedeutung des Begriffs darstellt. Ich räume allerdings ein, dass landläufig (ich nehme mich hier – historisch – nicht aus) unter "Sanktion" eher – wohl fälschlich – eine klassische "Strafmaßnahme" verstanden wird und somit interpretativ quasi das Gegenteil der eigentlichen Wortbedeutung. Beispiel: "Die EU drohte dem Land X mit Sanktionen wegen dessen unnachgiebigen Festhaltens an YZ." Insofern schließt sich indes der Kreis, wenn man im Sinne des Zitatbeispiels den Begriff als "Versuch, dem Widerstand zu trotzen und die eigene Meinung durchzusetzen" interpretiert. Tja, so ist das manchmal mit Fremdwörtern... ---WolliWolli- Feedback 00:25, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hätte ich mir eigentlich denken können, weil mir ähnliches mit anderen Wörtern auch schon aufgefallen ist. - Verwirrend fand ich an dem Artikel, dass aus sancire (heiligen) usw. dann sanctio (Heilung) folgt. Mit der Heilung konnte ich in dem Zusammenhang nichts anfangen. Wäre da Heiligungnicht logischer (denn durch eine solche kann ja auch eine Norm für unverbrüchlich erklärt werden), oder gibt das die Etymologie von Sanctio nicht her? --Der Paulchen, hier ab und zu erreichbar. 15:05, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bin selbst kein Sprachwissenschaftler. Insofern kann ich dazu nichts sageen. ---WolliWolli- Feedback 01:45, 10. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]
Nur auf die Schnelle aus meiner Erinnerung: Im Fremdwörter-Duden (Duden Band 5) von 1973 stand beim Wort "sanktionieren" lediglich die Bedeutung "gutheißen". 20+ Jahre später stand in einer neueren Ausgabe (1995 oder 1997?) zusätzlich noch die hier überwiegend dargestellte Bedeutung, also das Gegenteil der Ursprünglichen. --88.130.125.70 14:48, 21. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bei Sanktionen ging es früher um Mittel, wie jemand (zum Beispiel eine mächtige Organisation wie früher die römisch-katholische Kirche, oder in der Antike Rom gegenüber Karthargo, oder ein im 20- Jahrhunder ein mächtiger Staat wie zum Beispiel die USA, oder im 19. Jahrhundert das britische Empire, oder zur Zeit Napoleons das damals mächtige Frankreich, oder die finaziell und wirtschaftlich Starken Nordstaaten gegenüber den schwächeren konföderierten Südstaaten) einem anderen, der weniger mächtig ist (zum Beispiel das über moderne Waffen verfügende britische Empire im Opiumkrieg gegenüber dem waffentechnisch rückständigen chinesischen Kaiserreich, oder die USA mit ihrem Ölembargo gegenüber dem kaiserlichen Japan, oder später die dann noch mächtigeren USA gegenüber Kuba, Vietnam, Venezuela, Nicaragua, Simbabwe, dem Iran, Irak, Nordkorea, Libyen, Myamar, Jugoslawien oder Syrien), seinen Willen aufzwingen kann. Es ging also um "Zuckerbrot und Peitsche" (Wohlwollen bzw. Bestechung oder Nötigung bzw. Zwang oder Strafe oder Rache) als Mittel der Herrschaftausübung, insbesondere bei imperialistischer Politik oder neoimperialistische Politik. In letzter Zeit wird der Begriff fast nur noch als Euphemismus für Strafmaßnahmen dazu verwendet. Außerdem wird der Begriff in letzter Zeit fast nur noch oder jedenfalls überwiegend verwendet von denjenigen die auf der Seite des Strafenden stehen, und weniger oder seltener von denjenigen die bestraft werden. In unseren aktuellen Massenmedien wird meist völlig vergessen darauf hinzuweisen, daß Sanktionen völkerrechtlich als feindseliger Akt gelten, und das der von Sanktionen betroffene Staat, jedenfalls wenn die Sanktionen völkerrechtlich nicht gerechtfertigt sind, darauf auch militärisch reagieren bzw. militärisch zurückschlagen darf, zum Beispiel um sich von einer Blockade zu befreien. Als Angreifer gilt dann unter Umständen nicht derjenige, der zuerst zu den Waffen gegriffen hat, sondern derjenige, der einseitig und ohne ausreichende völkerrechtliche Legitimation gegen den Anderen mit Sanktionen vorgegangen ist. --2003:E7:7F30:9601:3998:DD68:B132:AF4B 11:10, 27. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich kenne die "Sanktion" eigentlich nur aus dem Vertragsrecht. Das ist einmal das Privatrecht (BGB): Vertragsstrafe unter privaten natürlichen oder juristischen Personen (= Firmen). Zum anderen ist es das Völkerrecht. Auch hier ist so gut wie alles in Verträgen geregelt, wer gegen die Regelungen verstößt, kann sanktioniert werden. Im Strafrecht kann man als "Sanktionen" im übergeordneten Sinn sprechen, sollte aber meiner Meinung nach den korrekten Begriff der Strafe beibehalten. Auch Auflagen sind Strafen, mildestes Mittel im Strafprozessrecht ist eine Verwarnung, und die ist ja ohnehin gerade keine Strafe, und hat darum auch einen eigenen Namen.

Der Begriff Sanktion im Sozialrecht schließlich ist ein Etikettenschwindel, eine Propaganda, die den wahren Charakter der Bestrafung durch Leistungsentzug verdecken soll. Denn nirgendwo im Strafrecht wäre eine Regelung denkbar, die dem Delinquenten damit droht, ihm 10, 30, 60 oder 100 Prozent seines Monatseinkommens zu entziehen. Zudem unterliegt die Möglichkeit der Betrafung der grundgesetzlichen Maßgabe der Gewaltenteilung. Die "Sanktionen" im Sozialrecht - in Wirklichkeit unverhältnismäßige Geldstrafen - werden von der Exekutive verhängt, was ein grundgesetzwidriger Verstoß gegen das Postulat der Gewaltenteilung ist, auch dies soll durch den Gebrauch des Begriffs "Sanktion" anstatt "Strafe" in der Art des Orwellschen Neusprech verdeckt werden. Das wird auch nicht dadurch besser oder richtig, daß dieser Begriff beinahe nirgendwo (Politik, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften) kritisch hinterfragt wird. - CB (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.153 (Diskussion) 23:56, 27. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Das Sanktionieren lässt sich für mich am verständlichsten so beschreiben: mit einer Maßnahme belegen (bevorteilend wie auch benachteiligend) und eine Sanktion wäre dann auch nichts weiter als eine Maßnahme. -- Ron® DISK 12:27, 8. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

EU-Sanktionen völkerrechtswidrig nach UN-Charta Artikel 39 ??[Quelltext bearbeiten]

Passagen entfernt in Abschnitt "Internationale Politik", die am 08.04.2022 durch 95.115.54.139 hinzugefügt wurden, da unbelegt:

Derartige Sanktionen sind völkerrechtswidrig, sofern sie nicht durch Artikel 39 ff. der UN-Charta gedeckt sind.
Bisweilen verhängen Staaten oder Staatenbündnisse auch Sanktionen gegen Einzelpersonen oder Unternehmen. Auch diese Sanktionen sind rechtswidrig, sofern sie nicht durch die Rechtsordnung des verhängenden Staates gedeckt sind.

Erste entfernte Passage suggerierte, dass EU-Sanktionen völkerrechtswidrig seien, wenn durch UN-Sicherheitsrat keine UN-Sanktionen verhängt wurden - s. den erwähnten Artikel 39 ff.: Kapitel_VII_der_Charta_der_Vereinten_Nationen#Artikel_39 Dabei steht auf https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/sanctions-against-russia-explained/ dass die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland nicht völkerrechtswidrig seien (obwohl UN-Sicherheitsrat keine UN-Sanktionen verhängt hat).

Zweite entfernte Passage schien ohne Aussage zu sein, so in der Art: Wenn der verhängende Staat kein Recht hat Sanktionen zu verhängen, dann hat er kein Recht Sanktionen zu verhängen. --77.183.93.91 03:03, 10. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Unklare Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Als Sanktion wird in Strafrecht, Außenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet, das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen."

Ich hab es mehrmals gelesen, aber die Grammatik dieses Satzes verstehe ich nicht. Müsste es nicht heißen "durch das"? -- 92.206.107.189 11:47, 10. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]