Diskussion:Schutzwaffe

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passive Waffe[Quelltext bearbeiten]

Google findet keine passenden Treffer zu "passive Waffe" oder "passive Waffen". Auch in den verlinkten Dokumenten findet sich dieser Ausdruck nicht. Bist Du sicher, dass dies der richtige Begriff ist?
Außerdem wäre es sicher eine gute Idee, zu einem entsprechenden Gerichtsurteil (am liebsten eines die Lederhose betreffend) zu verlinken, bzw. es anzugeben. --Kurt Jansson 02:07, 29. Mär 2003 (CET)

"Passive Bewaffnung" ist ein Begriff aus der politischen Diskussion um die Änderung des Versammlungsgesetzes zur heutigen Fassung. In den Gesetzestext hat er keinen Eingang gefunden, weil man sich für die klarere Formulierung "Schutzwaffe" entschieden hat. Gemeint ist jedoch dasselbe. --Lung 02:22, 2. Feb 2005 (CET)

Stimmt nur bedingt: Die Überschrift von § 17a VersG lautet "Passive Bewaffnung und Vermummung". -- Rickenharp

Wo wird der Begriff "Schutzwaffe" rechtlich definiert? --Dingo 18:14, 18. Jan 2005 (CET)

Schutzwaffen sind Gegenstände, die zur Verteidigung gegen Angriffe dienen und diese Zweckbestimmung in der Regel bereits bei ihrer Herstellung beigelegt bekommen haben. Schutzwaffen sind somit vornehmlich Schutzschilde, selbstgefertigte Panzerungen oder Ausrüstungsgegenstände für den polizeilich/militärischen Gebrauch (z. B. Stahlhelme, ABC-Schutzmasken) bzw. für Kampf sportarten. [...] BT-Drucks. 10/3580 S. 4 --91.12.211.172 15:54, 4. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ich finde keinen historischen Beleg für den Begriff "passive Waffe", z.B. auf Zeno. Spielt der Begriff heute noch eine Rolle? --Alex42 (Diskussion) 00:16, 10. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Historische Tiefe[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist von Studentenverbindung aus verlinkt. Deshalb bin ich drauf gekommen. Die Behandlung des Stichwortes ist hier sehr eingeengt, fats als POV gegen die reformierte Gesetzeslage zu verstehen. Er enthält kein Wort über die lange Tradition der Einteilung von Waffen in "Schutz- und Trutzwaffen". Schon im Mittelalter und im Altertum gab es "Schutzwaffen" wie Helme, Schilde, Panzer etc. Bei Militär und Polizei kommen Schutzwaffen in Form von schusssicheren Westen sogar zunehmend wieder in Mode. Im Bereich der studentischen Mensur sind hinreichende Schutzwaffen sogar die Voraussetzung für die legale Durchführung des studentischen Fechtens mit scharfen Waffen. Das müsste eigentlich alles hier rein. --Rabe! 14:49, 19. Aug 2005 (CEST)

Begründung für überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff ist nicht sehr häufig (http://www.google.com/search?q=schutzwaffe) und offenbar ein politisch brisanter Begriff. Wenn ich den verworrenen Artikel richtig interpretiere geht es wohl darum, Motorradhelme, Lederkombi etc bei Demonstrationen als Waffe zu definieren, um sie verbieten zu können. Man sollte dann diesen Artikel auch klar darauf ausrichten und nicht mit Schutzausrüstungen der Feuerwehr in Verbindung bringen. --Siehe-auch-Löscher 09:50, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Beißschiene ist keine Schutzwaffe[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht ist diese Info für den Artikel interessant: "G8-Freispruch Beißschiene ist keine Schutzwaffe ROSTOCK/GÖTTINGEN - Das Amtsgericht Rostock hat einen 19-Jährigen aus Göttingen freigesprochen, der bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm einen Plastikzahnschutz dabei hatte. Die sogenannte Beißschiene sei nicht als Schutzwaffe zu werten, begründete die Richterin am Freitag ihren Spruch. dpa erschienen am 10. November 2007" aus dem Hamburger Abendblatt. http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/10/814828.html Gruß Sven--85.177.212.0 04:09, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Laut einem Artikel der FAZ (http://www.faz.net/-01tcls) hat das OLG Frankfurt kürzlich anders entschieden:
"Ein Fußballfan muss mit einer Strafe rechnen, weil er einen Mundschutz ins Stadion mitbringen wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wertete den Mund- oder Zahnschutz als Schutzwaffe, die bei Veranstaltungen unter freiem Himmel verboten ist."
--Higghagg 18:07, 29. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ein völlig willkürliches Urteil, mit dem der Richter einfach nur die Macht des Staates durchsetzen wollte und den Bürger einschüchtern will. Im Versammlungsgesetz ist geht es nämlich darum "Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren". D.h. im Notfall will die Polizei pysische Gewalt einsetzen und will nicht, dass der Betroffene sich dagegen schützen kann, z.B. durch Panzerung. In dem Urteil ist aber die Rede davon, dass dieser Mundschutz ein Zeichen von Gewaltbereitschaft sei. Aber darum geht es bei Schutzwaffen überhaupt nicht. Unverständlich, dass so ein Unsinn von einem OLG kommt. JMS (Diskussion) 13:28, 2. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Situation in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand vielleicht Informationen, wie es in Österreich oder anderen Ländern aussieht? Gibt es hier ähliche Gesetze, oder ist das ein rein deutsches Phänomen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.127.248.213 (DiskussionBeiträge) 19:00, 22. Mai 2008)

Das ist ein deutsches Phänomen - oder genauer gesagt, ein deutscher Dysphemismus. In Österreich gelten (so wie im Rest der Welt) nur Gegenstände, die Wunden/Schmerzen verursachen sollen, als Waffe. Das deutsche Recht hat dazu aber noch mehr Schmankerln - wenn Polizisten Tränengas verwenden, gilt dies wiederum nicht(sic!) als Waffeneinsatz, sondern als "körperliches Zwangsmittel".
--86.59.109.127 01:09, 21. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke für die Infos. Deutschland scheint in allen Bereichen des Lebens weltweit einmalige Sonderwege zu gehen. -- Alexey Topol (Diskussion) 22:31, 1. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Rüstung insgesamt eine Schutzwaffe?[Quelltext bearbeiten]

Dafür hätte ich gerne einen wissenschaftlichen Beleg, kann ihn nämlich in allgemein zugänglicher Literatur so nicht finden. Wurde von Gruß Tom ohne Beleg eingefügt. - SDB 13:55, 2. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das Rüstungen zu den Schutzwaffen zählen ist Allgemeinwissen [1]. Literatur wird schon beim ersten Versuch über Google zugänglich.[2] Gruß Tom 16:36, 2. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der wissenschaftliche Beleg lässt sich in hunderten von Büchern finden (siehe Beitrag über mir von Gruß_Tom). Die Einordnung ist wissenschaftlich absolut gesichert und über die Fachliteratur nachweisbar. Woher die Zweifel von SDB kommen ist mir nicht ganz erklärlich da eine Begründung für den Zweifel zur Kategorisierung von SDB nicht angegeben wurde. Lieben Gruss--MittlererWeg 17:05, 2. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte hier weiterdiskutieren. - SDB 01:02, 3. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Interessant wäre, die Herkunft des Worts "Schutzwaffe" zu erklären. Die Begriffe Schutz und Waffe zu einem Wort zu vermengen, kommt mir wie der Versuch vor den Wunsch nach Schutz zu diskreditieren. Also ein politisch motivierter Neusprech? Körpersschutz - Helme, Knieschoner usw. sind im allgemeinen Sprachverständnis einfach ein Schutz, ohne Waffe. Dem Begriff Waffe ist eigen, daß der entsprechende Gegenstand primär zum Verletzen oder Zerstören gedacht ist. CIWS könnte man als Schutzwaffe bezeichnen, in Bezug auf gewöhnliche Schutzkleidung, kommt mir das Wort aber völlig unpassend vor. 78.34.47.183 18:56, 23. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Natürlich ist das politisch. Man will nicht, dass sich Demonstranten schützen. Und man will das mit Worten schlecht machen. Man kann ja nicht ins Gesetz schreiben: es ist verboten, sich gegen die Waffen der Polizei zu schützen. JMS (Diskussion) 13:31, 2. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Grundrechtsvereinbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Thematik? Insbesondere wäre es interessant, inwiefern das Recht auf körperliche Unversehrtheit als nachrangiges Rechtsgut, gegenüber dem Recht der Staatsmacht auf Gewaltanwendung eingestuft wird. 天竜 (Diskussion) 13:11, 6. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Würde mal bei euren Mediennachweis richtig lesen und mir nicht alles zurechtlegen, wie es gerade passt, hierzu sind jawohl genau Sachen gemeint, die mit zur verdunklung einer Straftat, also nicht identifizierbarkeit des Täters gedacht sind.

Das andere sind Panzerungen, also Technische Einrichtungen ( Schutzeinrichtungen)