Diskussion:Staatsanwaltschaft

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Güwy in Abschnitt Ermittlungrichter
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Links zum Stichwort Anklagebehörde :

Schweiz?[Quelltext bearbeiten]

Warum wird die Schweiz hier nicht aufgeführt? AUch in der Schweiz gibt es Staatsanwaltschaften. (nicht signierter Beitrag von 84.227.247.83 (Diskussion) 11:12, 19. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Englischer Artikel[Quelltext bearbeiten]

en:Prosecutors Office scheint die richtige Uebersetzung zu sein, ist aber bereits zu einem anderen Artikel verlinkt (https://www.wikidata.org/wiki/Q5952965). Ich finde, das sollte geaendert werden. manuel (Diskussion) 16:15, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Was mir fehlt[Quelltext bearbeiten]

ist ein Hinweis auf den Unterschied zwischen "Antragsdelikt" und "Offizialdelikt", denn nur Letztere werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:21, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Die StA verfolgt auch Erstere, allerdings meist nur auf Antrag. --Bubo 17:05, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ermittlungrichter[Quelltext bearbeiten]

Gibt es auch in Italien Staatsanwälte, oder sind es hier Ermittlungsrichter, die weisungsungebunden aber letztlich wie Staatsanwälte arbeiten?--Güwy (Diskussion) 17:27, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten