Diskussion:Stabilitäts- und Wachstumspakt

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 109.43.176.153 in Abschnitt Reform
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Neuverschuldung[Quelltext bearbeiten]

"... (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, Schuldenstand maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts)."

Auch wenn selbst die Nachrichtenagenturen und dadurch Fernseh- wie Radionachrichten den Fehler begehen: es ist nicht die NEUVERSCHULDUNG, die bei maximal 3% liegen darf, sondern tatsächlich das Haushaltsdefizit (deshalb spricht die EU auch von Defizitverfahren). Das Defizit ergibt sich aus Staatsausgaben, die über den Staatseinnahmen liegen. Dieses Defizit soll unter 3% des BIP liegen. Ob der Staat dieses Defizit dann durch eine Neuverschuldung ausgleicht, oder staatseigene Güter verkauft und dadurch einen Teil des Defizits deckt, ist zu dem Zeitpunkt noch offen. Deshalb ist "Neuverschuldung" falsch. (nicht signierter Beitrag von Peanut21 (Diskussion | Beiträge) 11:58, 9. Okt. 2009)

Moment, aber wenn ein Staat staatseigene Güter verkauft, dann entstehen ihm daraus doch Einnahmen; das Defizit ist dann also niedriger. Meines Wissens ist das Defizit die Differenz zwischen Staatsausgaben und Staatseinnahmen einschließlich Privatisierungserlösen etc. - und diese Differenz ist wirklich nur durch Neuverschuldung zu decken. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?--El Duende 12:10, 9. Okt. 2009 (CEST)Übrigens sollten neue Diskussionsthemen im Normalfall unten, nicht oben auf der Seite angefügt und Diskussionsbeiträge grundsätzlich mit --~~~~ unterzeichnet werden.Beantworten
Streng genommen sollte man schon besser Nettoneuverschuldung sagen, um lediglich "verlängerte" Darlehen aus der Neuverschuldung herauszunehmen.
Aber zum Schuldenstand von maximal 60 % des BIP: Ist das wirklich auch im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen, oder gehört das nur zu den Konvergenzkriterien zum Eurobeitritt????? -- Basstardo 18:22, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Nach Art. 126 Abs. 2 Buchst. b AEU-Vertrag gehört auch der Schuldenstand dazu, genauer die Frage, "ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenzwert überschreitet, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert". Der Referenzwert sind 60% (siehe das Protokoll Nr. 12, hier); was aber "hinreichend rückläufig" bedeutet, war bisher nicht festgelegt, sodass es meines Wissens bisher keine Verfahren wegen dem Schuldenstandskriterium gab. Durch die Reform des SWP soll sich das ändern, dann soll bei Überschreiten der 60%-Marke eine jährliche Reduktion des Schuldenstands um 5 Prozentpunkte notwendig sein, um ein Verfahren zu vermeiden.--El Duende 18:39, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

"Ziel ist die Förderung von Stabilität und Wachskerzen"... yo...! Sollte wohl cool und anarchistisch sein, ist bestenfalls niedlich und sorgt schlimmstenfalls dafür, dass diverse neoliberale elemente den sachverstand und die ernsthaftigkeit der wikipedianer begründet in frage stellen können. bravo, weiter so! demnächst wird dann WP bei solchen themen garnichts mehr zu sagen haben...

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

"Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz: Euro-Stabilitätspakt) ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft begrenzen soll." Gibt dieser Satz den Sinn des Paktes korrekt wieder? Erstens geht es nicht um die Mitglieder der EG, sondern die der Wirtschafts- und Währungsunion. Zweitens ist das Ziel nicht die Begrenzung der Neuverschuldung, sondern eine stabile Währung. Um das zu erreichen soll die Neuverschuldung einen Grenzwert haben. Wenn niemand Gegenrede erhebt, werde ich das bald ändern.

Könnte man nicht bitte gleich zu Anfang einfügen "von 1997". — Fritz Jörn 09:48, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Pro und Kontra[Quelltext bearbeiten]

Eine derartige Gegenüberstellung ist in keinster Weise von enzyklopädischem Charakter, schon gar nicht, wenn dabei keine Standpunkte klar zugewiesen werden, sondern nur anonyme Kritiker bemüht werden. Eindrucksvoll dieser Hinweis im Quelltext: „ACHTUNG: WEGEN DER IN WIKIPEDIA GEWÜNSCHTEN NEUTRALITÄT SOLLTE DIE ANZAHL VON PRO- UND CONTRAARGUMENTEN IN ETWA GLEICH SEIN. AUCH DIE ANZAHL DER WÖRTER BEIDER BEREICHE SOLLTE INSGESAMT ETWA GLEICH SEIN.“ Neutralität wird nicht über die Anzahl von Argumenten oder Wörter erreicht, dieser Anspruch steht Neutralität geradezu entgegen, da zwangsläufig eine der Realität nicht entsprechende quantitative Wichtung erfolgt, die zum Beispiel Mindermeinungen entsprechend aufwertet. Eine fehlende Standpunktzuweisung fehlt auch anderen Teilen des Artikels. Siehe dazu en:Wikipedia:Avoid_weasel_words--Polarlys 14:39, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die Kritik an dem Quelltext-Hinweis teile ich. Der gehört hier nicht rein. Die Pro- und Konta-Punkte halte ich aber für ok, da es im Wesentlichen die typischerweise in Fachdiskussionen genannten Punkte sind. Dass Quellen fehlen, ist wahr. Aber eher ein Fall für den Quellen-Baustein als für plumpes Löschen. Geisslr 21:28, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Derartige Inhalte zu löschen ist das Recht eines jeden Nutzers. Wir fassen zusammen: (Meiner Meinung nach) unzureichende Darstellung, unzureichende Zielsetzung (s.o.), fehlende Standpunktzuweisung, fehlende Belege. Bausteine bringen nichts, der ist auch im Dezember 2008 noch drin. --Polarlys 21:43, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Verstöße von Mitgliedsstaaten ab 2008 wegen Neuverschuldung[Quelltext bearbeiten]

Infolge der Finanzkrise ab 2007 verstoßen mittlerweile die Mitgliedsstaaten Litauen, Lettland, Frankreich und Vereinigtes Königreich gegen das Maastricht-Kriterium der Neuverschuldung.

Während Deutschland sparte in den vergangenen Jahren, um die Schulden runterzubrigen, gab das Vereinigte Königreich massiv Gelder aus. Die Briten: Sie sitzen auf einem Berg aus Hypotheken- und Kreditkartenschulden. Und Gordon Brown hat seinen Spielraum im Budget mit einem Schlag ausgeschöpft.

Litauen, GB, Lettland sind keine Mitglieder des Euroraums!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Deshalb habe ich das entsprechend gelöscht.

Ganz frische Info: Defizitverfahren gegen Frankreich, Spanien, Irland und Griechenland sowie gegen Malta und Lettland http://www.tagesschau.de/wirtschaft/euro230.html --Ilianos 23:26, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Sanktionen[Quelltext bearbeiten]

Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z. B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet (was der Stabilitätspakt als ein Zurückgehen des BIP um mindestens 0,75% definiert).

Ich habe leider in den Verordnungen keine Belege gefunden, noch andere Quellen. Wäre sicherlich auch im Hinblick auf die obige Diskussion interessant. Bitte Belege hinzufügen, wenn bekannt. -- DerAustronaut 11:18, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Hat sich erledigt, haben einen entsprechenden Beleg gefunden und dem Artikel hinzugefügt. -- DerAustronaut 16:41, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kann man auch aus der EU aufgrund des Defizits wieder ausgeschlossen werden? Indirekter Austritt?--Bene16 13:45, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Sanktionen, die im Defizitverfahren verhängt werden können, stehen im Artikel - der Ausschluss eines Landes aus der EU ist nicht dabei. Genau genommen ist so ein Ausschluss aus der EU überhaupt nicht möglich. Möglich ist nach Art. 7 EU-Vertrag nur, dass der Europäische Rat einstimmig bestimmte Rechte eines Mitgliedstaats aussetzt (z.B. das Stimmrecht im Rat der EU), und auch das nur, wenn dieser Mitgliedstaat gegen die Grundsätze der EU (d.h. Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit) verstoßen hat. Ein übermäßiges Defizit genügt da nicht.--El Duende 14:42, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Dank für Deine Mühe das herauszufinden + Gruß--Bene16 18:38, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

eine Utopie[Quelltext bearbeiten]

Wie die gegenwärtigen Ereignisse deutlich machen, ist der Vertrag doch mehr oder weniger eine Utopievorstellung. Daher sollte der Artikel stark gekürzt die wohlmeinende Absicht zum Ausdruck bingen, aber ein Pro und Kontra ist hier nicht angebracht. Hinter den verhandelnden Personen stehen weit mächtigere Instrumentarien, die den Ton angeben. Daher ist wohl die Sachlichkeit bei derartigen Themen stets in Frage gestellt. Ich persönlich bin der Meinung, dass es Neutralität nicht gibt, auch in einer Enzyklopädie nicht, schon bestimmte Formulierungen, Wortstellungen im Satz u.dgl. weisen auf eine bestimmte Parteinahme hin. Im Übrigen bringt das gegenwärtige Verhalten des Finanzsektors den besten Beweis für die von mir hier geschriebene Meinung. Dazu gibt es sogar in Goethes Faust II, Szenen am Kaiserhof, schon genügend Antworten, und ich brauche nicht erst zu Marx oder Engels zu greifen, hierzu die Antworten zu finden. Mit dem "immer weiter so" der Banken rutschen wir alle in eine Katastrophe, die Politiker können daran nichts ändern, hängen sie nicht oft genug selbst drin in diesem Schlamassel? Daher ist dieser Artikel nicht objektiv und dürfte mehr als ein paar Zeilen gar nicht betragen. Etwa in der Art: "Der Stabilitäts- und Wachstumspakt stellt einen Versuch dar, die Währung der Euroländer stabil zu halten. Er wurde am ..... von folgenden Ländern beschlossen.....usw.)" Das würde schon reichen, um der Information gerecht zu werden.--Siggisieg 14:15, 7. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Spekulativ[Quelltext bearbeiten]

Folgendes habe ich gelöscht a) spekulativ b) im Lichte jüngster Ereignisse auch nicht stimmig.

„Ein weiteres Ziel war wohl implizit auch, die so genannten Crowding-out-Effekte hoher Staatsverschuldung in den Mitgliedsländern zu beschränken, um beispielsweise die Gefahr einer Überschuldung eines Mitgliedstaats zu reduzieren. Dies ist erforderlich, weil in einer Währungsunion die Finanzmärkte das Fehlverhalten eines Mitgliedes der Währungsunion nicht mehr sanktionieren und dadurch die Gefahr besteht, dass alle Mitglieder der Union insgesamt für die Schulden dieses Landes geradestehen müssen in Form von höheren Zinsen.“ --Alex1011 12:44, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Einstimmigkeitsprinzip[Quelltext bearbeiten]

Unter Reformvorschläge im 6. Absatz heißt es im letzten Satz:"Das Einstimmigkeitsprinzip unter den Mitgliedstaaten erschwert eine Reform." Ist dies nicht mit den Verträgen von Lissabon abgeschaft worden? --- Galotta 03:16, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Nicht doch: Durch den Vertrag wurde das Einstimmigkeitsprinzip zwar in manchen Bereichen, vor allem die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, abgeschafft, aber für eine Vertragsänderung (die für eine Reform des Stabilitätspakts nötig wäre) braucht es leider immer noch die Unterschrift und Ratifikation aller Mitgliedstaaten.--El Duende 10:16, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Europäischer Stabilisierungsmechanismus[Quelltext bearbeiten]

zu diesem eigenen Hautartikel einführen. --Jacob Viner 20:12, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Gibt es schon: Europäischer Stabilisierungsmechanismus!? Grüße, --Taste1at 21:34, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Defizitmechanismus[Quelltext bearbeiten]

eigene Überschrift, ggf. eigenen Hauptartikel --Jacob Viner 20:12, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Was genau meinst du? Ein ganzer Satz wäre nützlich...--El Duende 18:22, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Referenzierung; Aktualisierung der Daten[Quelltext bearbeiten]

ausführliche Referenzierung, Aktualisierung der Daten könnten nicht schaden. --Jacob Viner 20:12, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Verstöße und Sanktionen wegen Schuldenstands[Quelltext bearbeiten]

In der öffentlichen Diskussion wird stets nur über das 3%-Kriterium geredet. Auch in dem Artikel gibt es einen Abschnitt zu Verstößen wegen Neuverschuldung, nicht zu Verstößen wegen Schuldenstand. Gibt es dafür einen Grund? Werden Verstöße gegen das 60%-Kriterium nicht mit Sanktionen belegt? Entweder sollten entsprechende Angaben ergänzt werden oder aber erklärt werden, warum diese nicht so relevant sind wie die Neuverschuldungszahlen.

Im Jahre 2006 verstießen folgende Länder gegen das 60%-Kriterium: Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Zypern und Malta. Auch die Euro-Länder zusammengenommen verletzten das Kriterium mit einem Schuldenstand von 72,1%. Aktuellere Zahlen habe ich leider gerade nicht greifbar.

-- 89.204.137.237 08:40, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Sie haben recht, bei Wikipedia wird im Sinne der "EU Freundlichkeit" viel unterdrückt. Sicherlich nicht aus bösem Willen, aber die Autoren setzen bei Formulierungen oft voraus, dass die EU als normativ anzustrebendes Ziel vorhanden sei. Auch in diesem Artikel zeigt der Satz "Infolge der weltweiten Finanzkrise verstoßen mehrere Mitgliedstaaten mittlerweile gegen das Maastricht-Kriterium der Neuverschuldung" die Gesinnung der Autoren (auch ohne Finanzkrise hat der von Politikern entworfene EU Stabilitätspakt nicht funktioniert, nur sind viele Verschleiderungen erst im Rahmen der Finanzkrise herausgekommen). Aber wenn Sie hier etwas begradigen wollen, brauchen Sie viel Zeit, weil Sie relativ viel Gegenwind von EU-Befürwortern bei Wikipedia erhalten werden.
Gruss --Sustainlogic 13:16, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Einen umfassenden Umgestaltungsversuch unternommen.
Gruss --Sustainlogic 16:54, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das Thema scheint mir immer noch nicht konsequent eingearbeitet. Der gesamte Absatz Vertragsverletzungen und Sanktionen beschäftigt sich ausschließlich mit der Defizitgrenze. In dem gesamten dort besprochenen Zeitraum (ab 2002) verletzte Deutschland das Schuldenstandskriterium und damit den Stabilitätspakt insgesamt. Ohne Beleg wird dies explizit für das Jahr 2006 verneint (2006 konnte die Bundesrepublik entgegen den ursprünglichen Erwartungen den Stabilitätspakt einhalten.). Unglücklicherweise ist auf den offiziellen EU-Seiten keine offizielle Liste zu finden, welches Land den Stabilitätspakt in welchem Jahr eingehalten hat (ich habe zumindest nichts derartiges gefunden). Um auf diese Unklarheit hinzuweisen, setze ich mal den Belege-fehlen-Baustein im Artikel. --46.115.97.25 18:07, 19. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:31, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Reform[Quelltext bearbeiten]

Es tut sich konkretes: https://www.deutschlandfunk.de/eu-laender-einigen-sich-auf-neue-grundsaetze-102.html (nicht signierter Beitrag von 109.43.176.153 (Diskussion) 06:31, 21. Dez. 2023 (CET))Beantworten