Diskussion:Supercargo

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Der Begriff Supercargo ist hier nicht ganz zutreffend definiert. Im Allgemeinen wird die Beladung des Schiffes von der Stauerei geplant und dann in Zusammenarbeit mit dem Ladungsoffizier (Besatzung, i.d.R. der Erste oder Zweite Offizier) durchgeführt. Dinge wie die Stabilität, Tragfähigkeit usw sind dabei durch die im Messbrief vorgegebenen maximalen Belastbarkeiten zwingend einzuhalten.

Der Supercargo ist ein vom Ablader, also dem Besitzer der Ladung oder auch dem Charterer beauftragter Fachmann, also ein erfahrener Nautiker, der das Herankommen der Ladung, ihre ordnungsgemäße Verstauung und auch die richtige Reihenfolge hinsichtlich der Löschhäfen überwacht. Und - das ist wesentlich - er fährt die Reise an Bord mit. Dafür ist auf vielen Schiffen die spezielle Supercargo-Kammer vorgesehen. Während der Überreise bereitet er die Staupläne und Checkhefte für die Löschhäfen vor und überwacht auch dort das ordnungsgemäße Löschen der Ladung. Generell ist es aber eine Ausnahme, dass ein Supercargo an Bord mitfährt. Die Gründe dafür können sein: Besonders wertvolle oder außergewöhnliche Ladung, oder es handelt sich um ein nur für die eine Reise gechartertes Trampschiff, oder um komplizierte Infrastruktur in besonderen Fahrtgebieten. Der interne Spitzname an Bord für den Supercargo lautete Suppenkasper.

Eine mit den vorgenannten Aufgaben betraute Person in den Häfen, die jedoch nicht mitfährt, nennt man außerhalb Deutschlands Superintendant, Supervisor oder Stevedore.--Blaubüdel 15:40, 19. Mär 2006 (CET)

Hallo Blaubüdel, ich habe selbst mehrere Jahre als Supercargo gearbeitet. Meine Aufgaben waren genau die, die im Artikel beschrieben sind. Wiees im Artiekl beschrieben ist, mußte es bei uns auch gehandhabt werden, da die Besatzung aufgrund der ungenügenden Ausbildung/Kenntnisse meistens keine Ahnung von der Materie hatte. Ich habe auch von "DEINER" Version gehört; meiner Meinung nach sind das aber nichtr mehr die klassischen Aufgaben des Supercargo.--Seefahrt 08:22, 20. Mär 2006 (CET)
Hallo Seefahrt, ich muss dir da leider widersprechen. Ich habe während meiner 30-jährigen Fahrtzeit (Reedereien Hapag, Hamburg Süd, Bernhard Schulte, A.Kirsten und Chr. F. Ahrenkiel) als Zimmermann und FO nur ganze drei mal einen mitfahrenden Supercargo erlebt. Ich fuhr nur unter deutscher Flagge und auf deutschen Schiffen mussten ausnahmslos alle Nautiker ein ausreichendes Patent besitzen, welches sie befähigte, die Be- und Entladung eines Schiffes sowie alle erforderlichen Berechnungen dazu selbständig durchzuführen. Übrigens genau der Punkt, warum ausländische Charterer bei Bedarf mit Vorliebe die (teureren) deutschen Schiffe beschäftigten. Die Zulassung ausländischer Patente auf deutschen Schiffen (Filippinos etc.) wurde auf Druck der Reederschaft erst ab circa den 80er Jahren per Gesetz möglich. Bei den Linienreedereien waren die Patente A6 und A5 (später AG und AGW) Grundvoraussetzung für die Einstellung. In der weniger vornehmen Trampfahrt konnte auch mal einer mit A4 (AM) dabei sein. All dies wurde vom Bundesverkehrsministerium streng überwacht. Mit diesen Patenten waren sie von ihrer Seefahrtschulausbildung her in der Lage jede Art von Ladung zu behandeln, also neben jeder Art von Stückgut auch Bulkladung, Kühlladung, flüssige Ladung und Schwergut. Diese drei genannten Supercargos waren Ausnahmen, wie sie natürlich auch anderswo aus ganz bestimmten Gründen mal vorkamen. Auch wenn ein Schiff eine größere Ladung von Waffen und Munition an Bord hatte, dann konnte dies der Fall sein. Das Beladen und Löschen dieser Ladung wurde selbstverständlich vom Militär überwacht, aber es fuhr bei uns an Bord sogar bei einer Teilladung von Panzern und Raketentreibsätzen von New Orleans nach Bremerhaven kein SC mit. Mir ist auch ein Fall bekannt geworden, dass ein Supercargo auf See plötzlich verschwand, weil er dagegen eingeschritten war, dass die Besatzung in größerem Umfang Ladung geklaut hatte. Es handelte sich dabei um ein Schiff von einer großen südosteuropäischen Seefahrtsnation, die früher "nicht immer den besten Ruf" hatte. Im übrigen kann ich meine Kenntnisse anhand meiner 3 Seefahrtbücher belegen. Ich habe meine Seefahrtzeit nur 2 mal unterbrochen, um meine Funkzeugnisse zu erwerben. Bin gerne bereit, eingehend über alles zu diskutieren, was die deutsche Seefahrt bis 1991 anbelangt. --Blaubüdel
Auf Deutschen Schiffen will ich nicht widersprechen, dort wird aufgrund des Ausbildungsstandards kein Supercargo benötigt. Heutzutage ist es jedoch so, daß Stückgutschiffe überwiegend unter den sogenannten "Billigflaggen" fahren, deren Ausbildungsstandard nicht mit dem deutschen vergleichbar ist. --Seefahrt 12:50, 22. Mär 2006 (CET)
Hallo ihr Seebären ;-)
Ich hoffe, ihr findet euch zusammen und könnt den Artikel gemeinsam erweitern und verbessern, so dass er für Nicht-Fachleute informativer wird!
Bisher ist die Diskussionsseite interessanter als der Artikel, und so sollte es ja wohl eher nicht sein :-)
Aus meiner (Laien-) Sicht sollte es doch kein Problem sein, das Aufgabengebiet des SC umfassend zu umschreiben und die Bedingungen darzustellen, unter denen ein mitfahrender Supercargo erforderlich ist (Fahrt unter Billigflaggen, etc.) und unter welchen nicht?
Das könnte ja dann ein richtig interessanter und guter Artikel werden!
LG --Krokofant 12:13, 28. Apr 2006 (CEST)

Kleinigkeit, die man einbauen könnte: Offenbar ist der Ausdruck ziemlich alt, denn schon Heinrich Heine verwendet ihn [1]. Wann könnte er entstanden sein? --INM (Diskussion) 20:38, 21. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

In der Literatur[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Teil des Romans Fluss ohne Ufer, Das Holzschiff, von Hans Henny Jahnn spielt ein Superkargo eine wichtige Rolle. --Awaler (Diskussion) 14:38, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]