Diskussion:Urteilsschelte

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hanekomi in Abschnitt Sachsenspiegel
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[Heutige Verwendung des Ausdrucks][Quelltext bearbeiten]

Wie ist der Status der Urteilsschelte heute? Gibt es sie (auf anderer Basis)? Ist sie zulässig? --Hutschi 11:51, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die zulässigen Rechtsmittel sind in den jeweiligen Verfahrensordnungen abschließend geregelt. So etwas wie eine Urteilsschelte gibt es heute nicht mehr. Der Unterschied zwischen der Urteilsschelte und einem Rechtsmittel im heutigen Sinn ist der, dass die Urteilsschelte ein Streit der unterlegenen Partei mit dem Richter war, während heutige Rechtsmittel immer den Streit zwischen den Parteien des Ausgangsprozesses fortsetzen, ohne dass der Richter dabei Partei wäre. Dass es heute keine Urteilsschelte mehr gibt, wird schon aus dem Text des Artikels deutlich, der klarstellt, dass es dieses Rechtsinstitut - mitzudenken: nur - im Mittelalter gab. --Thomas Dancker 12:26, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Danke, Thomas. Allerdings gibt es den Begriff in zahllosen mehr oder weniger offizellen Dokumenten auch heute noch. Soviel ich gesehen habe, ist es kein Rechtsmittel mehr, sondern ein politisches Mittel. Es wird auch von Dritten angewendet, ist aber nicht auf Revision ausgerichtet, sondern eher auf Unverständnis gegenüber dem Urteil oder dem Gesetz. Gibt es Länder, in denen Urteilsschelte (oder etwas Entsprechendes) heute noch ein Rechtsmittel ist? --Hutschi 14:05, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Der Begriff „Urteilsschelte“ wird heute umgangssprachlich als - zumeist abwertende - Bezeichnung für Kritik an Urteilen verwendet (etwa in einer Presseüberschrift „Landgerichtspräsident verwahrt sich gegen Urteilsschelte“). Da aber Wikipedia kein Wörterbuch ist, habe ich davon abgesehen, dies in den Artikel aufzunehmen. Wie die Rechtsmittelsysteme anderer Länder aussehen, weiß ich zwar nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es eine mittelalterliche Urteilsschelte oder ähnliches heutzutage noch gibt, und zwar aus folgendem Grund: Zu den elementaren Grundsätzen des Rechtsstaats gehört der Anspruch auf rechtliches Gehör. An der Urteilsschelte war aber die - im ersten Prozess obsiegende - Patei gar nicht beteiligt, es konnte also passieren, dass ein ihr günstiges Urteil in einem Verfahren, an dem sie gar nicht beteiligt war, abgeändert wurde! So etwas ist heute undenkbar. Heutigem Rechtdenken fremd ist auch die Konstruktion, dass der Richter als Partei an dem Streit über die Richtigkeit des Urteils beteiligt wird. --Thomas Dancker 14:19, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Danke. Ich dachte, eben wegen solcher Veröffentlichungen:, wie "Landgerichtspräsident verwahrt sich gegen Urteilsschelte", es sei Fachsprache. Ich habe es auch nur in Artikeln über Recht, Gesetz oder Urteile gefunden, meist von Juristen oder Politikern. Zu meiner Umgangssprache gehörte das Wort nicht. Aber es ist jetzt geklärt. --Hutschi 14:56, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nach meiner Erfahrung – hauptsächlich aus täglichem Lesen der [[Süddeutsche Zeitung[Süddeutschen Zeitung]] – wird „Urteilsschelte“ heute ironisch in Zeitungskommentaren und Leserbriefen, der Autor ist dann normalerweise selbst juristisch vorgebildet und kritisiert eine als „Urteilsschelte“ bezeichnete Kritik eines anderen juristisch vorgebildeten Autors (in einem Zeitungskommentar oder Leserbrief) – also wenn Rechtsgelehrte über Urteile zanken. Das ist dann aber kein „Fachbegriff“ der Rechtslehre, sondern Juristen-„Jargon“, insofern trifft „umgangssprachlich“ oben zu. – Ich finde schon, dass das hier stehen sollte, aber dafür bräuchte man dann ein Wörterbuch oder so als reputable Quelle. --Lückenloswecken! 15:45, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten
… bin mit meinen mittlerweile gefunden Quelle zufrieden … --Lückenloswecken! 07:17, 15. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Schöffen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist mE irreführend. 1. Der zweite - sehr kompliziert formulierte - Satz will sagen, die Urteilsschelte sei ein Streit der unterlegenen Partei mit dem Richter. Das erweckt den Eindruck, als habe es einen rechtsprechenden Richter im modernen Sinn gegeben. Tatsächlich gab es nur Laienschöffen. Das Recht der Urteilsschelte der unterlegenen Partei war sehr beschränkt (wird ein Mann gefangen wegen eines Verbrechens und vor Gericht gebracht, der darf kein Urteil schelten Ssp. Ldr. II/12,15). Vor allem die überstimmte Minderheit des Schöffenkollegiums hatte das Recht der Urteilsschelte.

2.Eine Urteilsschelte ohne Zug vor ein höheres Gericht hätte keinen Sinn - wie soll denn ein neues Urteil zustandekommen? -, der Sachsenspiegel und die verwandten Rechtsbücher sehen den Zug vor ein höheres Gericht vor (Schilt man ein Urteil, das soll man ziehen an den höheren Richter, zuletzt vor den König Ssp. Ldr. II/12,4). Wenn es jemals ein anderes Verfahren gegeben haben sollte, so müsste man es als Ausnahme, nicht als Regel darstellen. --Olaf von Glehn 09:56, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise. Wenn Du mehr oder bessere Quellen hast als ich, ergänze doch einfach den Artikel. --Thomas Dancker 10:11, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Thomas Dancker schrieb ausdrücklich davon, dass die Quellen dann auch belegt sein müssten. Nur sehe ich in diesem Fall außer der für den außenstehenden Nutzer kryptischen Verweise keine direkten Belege und gar eine "Unterschlagung" des zuvor zu findenden Belegs. --Herrick 11:06, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Sachsenspiegel[Quelltext bearbeiten]

Interessant sieht die Sache mit den Sachsen ja schon irgendwie aus, nur beschränkt sich die Information momentan leider weitestgehend auf das Zitat, und fast achthundert Jahre altes Juristendeutsch ist nicht unbedingt selbsterklärend für die breite Leserschaft. Mindestens würde ich mir einen Hinweis wünschen, ob hier „kämpft“ und „siegt“ eher wie beim Wahlkampf oder eher wie beim Schwertkampf zu verstehen ist. Und dass es einmal irgendwie sieben gegen sieben gehen soll, und sonst aber die „größere Menge“ eine Rolle spielt, finde ich auch verwirrend.--Hanekomi (Diskussion) 23:43, 10. Okt. 2017 (CEST)Beantworten