Diskussion:Vatikanische Staatsbürgerschaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 62.202.180.156 in Abschnitt Schlechter Artikel
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Staatsbürgerschaftsrecht[Quelltext bearbeiten]

Habe unter anderen folgende Quelle verwendet: [1] um einen Absatz über das vatikanische Staatsbürgerschaftsrecht zu schreiben. Ich hoffe ich hab's richtig verstanden. Bitte um etwaige Korrekturen. lg Gugganij 13:42, 27. Jul 2004 (CEST)

Benedikt XVI[Quelltext bearbeiten]

Für die Behauptung im zweiten Satz des folgenden Zitats wäre ein Beleg notwendig:

"Kardinäle, die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind automatisch vatikanische Staatsbürger. So erhielt Papst Benedikt XVI. die Vatikanische Staatsbürgerschaft nicht erst mit seiner Wahl zum Papst im Jahre 2005, sondern bereits 1981, als er als Kardinal nach Rom berufen wurde."

Denn

1. hatte Ratzinger seinen Wohnsitz nach wie vor in Pentling bei Regensburg/Deutschland

2. behauptete das Bundesinnenministerium, ihm sei die vatikanische Staatsbürgerschaft erst durch die Wahl zum Papst zugekommen.

Quellen:

zu 1. http://www.papst-in-pentling.de/jcms1/index.php?option=com_magazine&func=show_article&id=7

zu 2. http://www.n24.de/politik/inland/index.php/n2005110716522600002 http://www.kirchensite.de/?myELEMENT=102882&mySID=da7f31e7c55a4d2a733af40e65dff37a

Der Wohnsitz hat nur mittelbar etwas mit der Staatsangehörigkeit zu tun. Auch ausländische Staatsangehörige können ihre Wohnsitz in Deutschland haben. Benedikt XVI. wurde 1981, damasl noch als Joseph Ratzinger nach Rom berufen und hat seitdem dort seinen "Lebensmittelpunkt". Dies ist ein Begriff aus dem deutschen Melderecht, der im wesentlichen besagt, dass der Hauptwohnsitz dort ist, wo sich das Leben der betreffenden Person schwerpunktmäßig abspielt. Somit könnte man strenggenommen, davon asugehen, dass der Wohnsitz in Pentling höchstens noch ein Nebenwohnsitz war, wobei ich alles Verständnis dafür aufbringe, dass man in dieser Situation in des Wortes allerwahrster Bedeutung nicht päpstlicher als der Papst sein will. Zur Staatsbürgerschaft: Das Päpstliche Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz vom 7. Juni 1929 ("Legge sulla cittadinanza ed il soggiorno") besagt in Kapitel 1:
CAPO I.
DELLA CITTADINANZA.
1. Sono cittandini della Città del Vaticano:
a) i Cardinali residenti nella detta Città o in Roma;
1. Bürger der Vatikanstadt sind;
a) die Kardinäle, die in der Stadt (i.e. Vatikanstadt) oder in Rom wohnen;
Dies war bei Joseph Kardinal Ratzinger ab 1981 der Fall, ohne dass dafür der Antrag auf Annahme der vatikanischen Staatsbürgerschaft erforderlich war. Quellen, die darauf hindeuten, dass dies erst mit der Wahl zum Papst geschah, sind meiner Meinung nach nicht korrekt, auch wenn sie aus dem Innenministerium stammen. --Jeremy 07:18, 7. Sep 2006 (CEST)


Vielen Dank für die Quelle und ihre Übersetzung.

Da die vatikanische Staatsbürgerschaft vom Vatikan und also nach vatikanischem Recht vergeben wird, scheint es mir auch nicht wichtig zu sein, wo nach deutschem Melderecht der Lebensmittelpunkt liegt. Da in D Mehrfachstaatlichkeit bekanntlich ja nicht gern gesehen wird, drängt sich an dieser Stelle für viele Leser wohl die Frage auf, was aus der deutschen Staastbürgerschaft des damaligen Kardinals geworden ist. Ich möchte daher vorschlagen, noch einen Satz hierzu wie folgt anzuhängen:

"Kardinäle, die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind automatisch vatikanische Staatsbürger. So erhielt Papst Benedikt XVI. die Vatikanische Staatsbürgerschaft nicht erst mit seiner Wahl zum Papst im Jahre 2005, sondern bereits 1981, als er als Kardinal nach Rom berufen wurde. Da die Vatikanische Staatsangehörigkeit in diesem Fall per Vatikanischem Gesetz, also insbesondere ohne Antrag erfolgte, blieb auch nach Deutschem Recht die Deutsche Staatsangehörigkeit gleichzeitig erhalten."

Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht, StAR-VwV vom 13.12.2000, 25.1.3 http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Gesetze/S/StAR-VwV.html

Kardinal Ratzinger besaß definitiv einen vatikanischen Pass (also das Dokument). In einer BR-Dokumentation über ihn vor seiner Papstwahl erzählte er, das er in den aller meisten Fällen seinen deutschen Pass zeigt, da Grenzbeamten durchaus verwirrt seien, wenn sie einen auf Latein geschrieben Pass des Vatikanstaates sehen würden. --Frantisek 17:30, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Exakt, an diese Szene erinnere ich mich auch, wobei man in dem Dokumentarfilm erkennen konnte, dass der Vatikan-Pass auch noch handschriftlich ausgefüllt war... 85.178.56.148 6-I-2009 (06:06, 6. Jan. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Anzahl Staatsbürger[Quelltext bearbeiten]

In Vatikanstadt ist die Rede von 110 Schweizgardisten, hier von 101. Was ist nun korrekt? --DennisK 01:11, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Neues Staatsbürgerschaftsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Am 22. Feber 2011 wurde ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz promulgiert: Legge sulla cittadinanza, la residenza e l'accesso -- Gugganij 21:42, 6. Mär. 2011 (CET)Beantworten

100% männlich & 100% römisch-katholisch (Trivia-Abschnitt)[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es vielleicht nicht zum gegenwärtigen Gesamtcharakter des Artikels passt, aber vielleicht kann man es doch irgendwo unterbringen bzw. klären, ob es folgerichtig wirklich so ist, dass vatikanische Staatsbürger zu 100% Männer und zu 100% römisch-katholischer Konfession sind? Falls dies nicht so ist, hielte ich es auf jeden Fall für erwähnenswert; falls es tatsächlich zutrifft, wäre es zumindest in der Form erwähnenswert, dass der Vatikan damit der einzige Staat der Welt ist, in dem de jure keine Religionsfreiheit herrscht...--Arbus 18:42, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Dies ist m.E. sicherlich weder richtig, noch belegbar/enzyklopädiefähig.-- Matysik 22:10, 18. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Wohlbemerkt de jure - dass es Dutzende von Staaten gibt, in denen es trotz formellem Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte de facto keine Religionsfreiheit gibt, dürfte unbestritten sein. Sicher gehört die Frage in die Rubrik "Unnützes Wissen", aber die "Vatikanische Staatsbürgerschaft" ist insg. so einzigartig, dass für mich auch dieses juristische Kuriosum, die Bindung der Staatsangehörigkeit an eine Religion und ein Geschlecht, hervorhebens- bzw. erwähnenswert wäre.--Arbus 00:00, 19. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Die Frauen der Offiziere der Schweizergarde sind meist weiblich. Ich habe dafür aber keine schriftliche Quelle. Dann soll es ja noch Haushälterinnen geben. Das mit römisch-katholisch mag derzeit stimmen, aber der Papst könnte ja einem nichtkatholische Bischof politisches Asyl gewähren. Wohne würde er dann sicher in Rom, aber unter der Verantwortung des Heiligen Stuhls, nicht Italiens. --Eingangskontrolle 12:19, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wie im Artikel erwähnt, können weibliche Bedienstete des Vatikan die Staatsbürgerschaft erwerben - genauso wie Ehefrauen und Töchter von männlichen Bediensteten. Und die Tatsache, dass aktuell (vermutlich) 100 % der Staatsbürger Katholiken sind, bedeutet ja nicht, dass es nicht die Möglichkeit gäbe, diese Andersgläubigen zu verleihen. Mit der Frage „Religionsfreiheit oder nicht“ hat das also wenig zu tun. --Stefanbw (Diskussion) 17:22, 29. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

sich widersprechende Aussagen[Quelltext bearbeiten]

  1. Im März 2011 hatte der Vatikanstaat 572 Staatsbürger sowie 221 Einwohner ohne Staatsbürgerschaft.
  2. Nach Artikel 9 der Lateranverträge, die 1929 vom Heiligen Stuhl und von Italien unterzeichnet wurden, wird derjenige, der seine vatikanische Staatsbürgerschaft verliert und über keine andere verfügt, automatisch italienischer Staatsbürger.

Entweder die 221 Einwohner "ohne Staatsbürgerschaft" wurden automatisch Italiener, wie Punkt 2 behauptet, oder aber sie sind ohne Staatsbürgerschaft, dann gäbe es wohl diesen Artikel in den Lateranverträgen nicht. Einzige Alternative wäre, dass die 221 Einwohner ohne Staatsbürgerschaft Staatenlose wären, also auch schon bevor sie Einwohner des Vatikans geworden wären keine Staatsbürgerschaft gehabt hätten. Eine solch große Ballung Staatenloser erscheint mir aber abwegig. --Menkarlina 02:13, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Richtig. Habe ich mal verbessert.-- Matysik 20:43, 20. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sprache[Quelltext bearbeiten]

"legge" ist kein Neutrum. Und Duden längst nicht mehr, was er mal war. Gerade bei einem solchen Artikel verstehen viele Leser auch Italienisch, für die hört sich das scheußlich an. Ähnlich wie wenn man auf Italienisch schreibt (Beispiel) "La Grundgesetz è la costituzione...". Kirschschorle 21:59, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich hab eine Quelle geliefert - wo ist deine? --Eike 23:00, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Du brauchst eine Quelle dafür, dass "legge" ein Femininum ist? Steht in jedem Wörterbuch der italienischen Sprache, war auch beim Vorgänger schon so, beim Lateinischen. Dass der Duden eine bestimmte Überzeugung zu einer bestimmten sprachlichen Frage hat, ist nur als Quelle für eben diese Überzeugung der Dudenredaktion anzusehen.
Hier http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Nomen/Genus/Fremdwort.html
gibt es zum Beispiel weitere Ansätze. Dabei sagt ja Dein Dudenzitat auch, dass man die Endung berücksichtigen kann - dann wäre "legge" im Deutschen automatisch ein Femininum, weil ja praktisch alle deutschen Substantive auf -e Feminina sind.
Jedenfalls habe ich deutlich gemacht, worum es geht. Gerade in einer internationalen und mehrsprachigen Enzyklopädie sollte man es vermeiden, Wörter aus anderen Sprachen am deutschen Duden genesen zu lassen... Du sagst ja auch nicht "das lex", oder?
Kirschschorle 23:23, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Oder nochmal deutlich aus der Wikipedia Übersetzung (Sprache):
Die Hermeneutik thematisiert das Phänomen der Übersetzung als Erfahrung von Distanz und Andersartigkeit (Alterität). Auch der für die Hermeneutik so wichtige Umgang mit Überlieferung und Tradition schließt oft die Notwendigkeit der Übersetzung ein. Dabei haben verschiedene Philosophen darauf aufmerksam gemacht, dass der Übersetzer stets in seinem eigenen Horizont steht, in den er das Produkt seiner übersetzerischen Bemühungen einordnen muss. Ein bloßes Übertragen des Textinhaltes von der Quell- in die Zielsprache ist daher nicht möglich. Der Übersetzer muss sich entscheiden, ob er den notwendigerweise fremdartigen Text an die eigene Sprache angleicht und dessen Fremdartigkeit so zu verdecken versucht, oder ob er diese Fremdartigkeit gerade mit den Mitteln der eigenen Sprache nachbilden möchte. Beide Verfahren sind legitim, eine Entscheidung, welche Version „näher“ am Original ist, lässt sich nicht allein durch Verweis auf die Textgrundlage fällen.
Hier wird nun eindeutig versucht, der Originalsprache so nah wie möglich zu kommen, schon damit, dass das Gesetz mit seinem Originalnamen benannt wird (den man ja auch übersetzt wiedergeben könnte). Das sollte dann konsequent getan werden (wobei übrigens auch der "Capo" zu einem richtigen "capo" werden sollte). Kirschschorle 23:44, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Nur für im Vatikan Geborene??[Quelltext bearbeiten]

Lt. Artikel "wird nur demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird" - davon ist im Verlauf des Artikel keine Rede mehr. Im gegenteil dem nur wird im weiteren Lauf widersprochen. Bis September 2019 stand das auch anders drin. Hier wurde das von User:Zenwort geändert. Ich würde mich über eine Prüfung (und Sicherlich Korrektur) durch Kundige freuen ...Sicherlich Post 22:47, 3. Jan. 2020 (CET)Beantworten

habe gerade den Einleitungssatz wieder zurückverändert. Damit ist er nicht nur wieder mit dem Rest des Artikels im Einklang sondern auch der 2. Satz der Einleitung ergibt wieder Sinn ...Sicherlich Post 14:23, 6. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Re: Angeblich keine vatikanische Staatsbürgerschaft des Papstes[Quelltext bearbeiten]

Damit die Disku nicht die Versionsgeschichte verstopft: Aus einer Quelle, aus der hervorgeht, dass Franziskus = Bergoglio zeitlebens die argentinische und italienische Staatsbürgerschaft gehabt habe, folgt nicht, dass er als Papst keine vatikanische Staatabürgerschaft habe. Das ist erstens ein non sequitur (d. h. die behauptete Schlussfolgerung folgt nicht daraus). Denn wenn ich sage, dass in meiner Küche Brot und Käse steht, folgt daraus nichts für (oder gegen) den Umstand, ob dort auch Wurst (oder Töpfe, oder Messer, oder Trinkgläser usw.) vorrätig sind oder nicht. Eine solche Argumentation ist zweitens ein Argument ex silentio, was stets ein sehr schwaches Argument ist - hier ist es sogar noch viel schwäccher, weil Bergoglio mit Sicherheit nicht "zeitlebens" die vatikanische Staatsbürgerschaft besessen hat. Übrigens folgt auch nicht das Gegenteil daraus: Ich habe mit meinem Einwand keineswegs behauptet, dass der Papst die vatikanische Staatsbürgerschaft besitze - ich sage nur, dass dies aus der genannten Quelle nicht folgt. Dass allerdings der Papst keine vatikanische Staatsangehörigkeit haben soll, wäre überaus ungewöhnlich - dient doch der Vatikan als territoriale Basis, die gerade dafür sorgen soll, dass der Papst (salopp gesagt) niemandes Untertan ist. Kratzbaum (Diskussion) 13:37, 10. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Der guten Ordnung halber (und damit die Debatte nicht irgendwann wieder hochkocht) hier eine Quelle aus dem Vatikan selbst, aus der hervorgeht, dass jedenfalls 2019 zu den mehreren hundert Personen mit vatikanischer Staatsangehörigkeit auch ein "Santo Padre", also Heiliger Vater gehörte: https://www.vaticanstate.va/it/stato-governo/note-generali/popolazione.html Kratzbaum (Diskussion) 14:56, 3. Mai 2022 (CEST)Beantworten


Schlechter Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der artikel is sehr schwach. das is wohl das ungewöhnlichste was ich je gehört habe. eine staatsbürgerschaft die keine ist. lang und breit wird auf kleinkram rumgeritten aber das quasi wichtigste was in diesem artikel stehen sollte fehlt komplett. WARUM? was soll der grund sein dafür das man es so festgelegt hat und warum dann auch noch derart streng? also das man so eine art staatsbürgerschaft zweiter klasse. die nur 3-5 jahre gültig ist - damit nicht jeder der dort 6 monate die tür bewacht oder ähnliches eine staatsbürgerschaft bekommt - das wäre noch nachvollziehbar. aber wieso man einem kind das dort geboren wird und vielleicht 20-30-40 jahre wohnt dann direkt die staatsbürgerschaft wegnimmt wenn der mal die stadt verlässt ist schon happig! zumal man sich ja damit selbst schwächt. genau genommen ist man dann ja auch kein echter staat wenn man kein echtes staatsvolk hat. also quasi keine einzige person vollwertiger bürger ist der über sein ganzes leben bürger bleibt oder zumindest für weite teile des lebens. sehr merkwürdig. das gehört jedennfalls ausführlich in den artikel. warum wieso wieso derart streng - gab es andere meinungen - bestrebungen das zu ändern - etc etc... --62.202.180.156 17:21, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten