Diskussion:Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Mediatus in Abschnitt Seit wann gibt es Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich?
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Zu klärende Fragen[Quelltext bearbeiten]

  • Warum sind Tempo-20-Zonen eher selten?
  • Wann kann eine Tempo-20-Zone eingerichtet werden?

Weitere Informationen sind stets willkommen! (nicht signierter Beitrag von 91.46.230.199 (Diskussion | Beiträge) 15:34, 12. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Wäre es nicht sinnvoller, die wenigen Informationen hier und in Tempo-40-Zone in Tempo-30-Zone#Abweichende Geschwindigkeiten zu integrieren und eine Redir auf den entsprechenden Abschnitt zu setzen?--Obkt 09:09, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten
BIn ich auch der Meinung, zumal die 20-Zone und die 40-Zone nicht wirklich häufig sind... Da brauchts eigentlich keine eigenen Artikel.--JonBs 20:01, 17. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Auch einverstanden, zumal es in Berlin inzwischen auch noch eine Tempo-10-Zone gibt, und mir schwant jetzt schon ein Artikel über eine Tempo-17,5-Zone ;-) --Jkbw 02:17, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Widerspruch, ein Artikel zu Tempo 30 kann kaum für andere Verkehrsregelungen erklärend sein. Welches Anwendungsgebiet haben Tempo 10, 20 und 40? Welche Erfolge, welche Entwicklung, welchen gesetzlichen Hintergrund, welche Verbreitung, das sind alles Fragen, die in Tempo 30 nicht hinein gehören. --ðuerýzo ?! 16:18, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Klar könnte eine Gemeinde eine Tempo-17,5-Zone einführen. Man muss hier schauen, dass die Wikipedia die etablierten Formen der Verkehrsberuhigung abdeckt, derzeit sind das Tempo 10, 20 und 30. Wichtig ist dabei, dass es sich um Zonen handelt, die eine Gebiet umfassen und nicht auf einzelne Straßen beschränkt sind. Ich habe den Eindruck, dass dies z.B. bei der Tempo-40-Zone der Fall ist. Hier scheint mir eher eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Begriff der Zone verwechselt zu werden, ich werde einen Löschantrag stellen. --ðuerýzo ?! 16:30, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Seit wann gibt es Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich?[Quelltext bearbeiten]

Meine Frage steht ja schon im Titel. Neben dem seit wann, wäre auch der Hinweis bundesweit etc. relevant. -- Chjb (Diskussion) 09:36, 8. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Frage beantwortet, siehe Artikel. --iogos Disk 11:08, 8. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Mit Erlass vom 23.02.1990 hat das damalige Bundesministerium für Verkehr (BMV) Empfehlungen und Richtlinien für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich herausgegeben. (nicht signierter Beitrag von 84.135.222.148 (Diskussion) 00:50, 23. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Tempo-10-Zone-Schild ungütlig?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt das, was in diesem Artikel zu finden ist? Oder hier? irgendwie ist das ganze konfus? ist es rechtskräftig, oder nicht? --H.A. (Diskussion) 12:45, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Eine Tempo 10-Zone wurde in den aktuellen Verkehrszeichenkatalog 2017 nicht aufgenommen. Daher existiert das Verkehrszeichen auch nicht und ist daher aus meiner Sicht, falls aufgestellt, nichtig. --AndreR (Diskussion) 11:28, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Das ist so ganz nicht richtig, AndreR. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen können auch in lokalen Ausführungen durch Ämter und Behörden erlassen werden. Sie müssen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Dann besitzen diese Zeichen den selben rechtlichen Hintergrund, wie die Zeichen aus dem Katalog. Es gab dafür in der Vergangenheit genügend gerichtliche Urteile die diese Praxis für rechtmäßig erklärt haben. Problematisch sind insbesondere Verkehrszeichen, die auch in Kleinigkeiten nicht den Vorgaben entsprechen. Diese sind nichtig. Mediatus 18:52, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten