Diskussion:Vertragstheorie

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Wirtschaftswissenschaftlicher Teilbereich fehlt
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Ich habe untenstehenden Absatz ausgelagert. Der Kritikpunkt ist hinfällig, so lange in der Einleitung des Artikels behauptet wird, es handle sich nicht um einen realen Vertrag zwischen realen Personen, sondern um ein Gedankenexperiment (eigentlich trifft auch diese Darstellung nicht auf alle Vertragstheorien zu).

Zitat: Einen weiteren Ansatz der Kritik bietet sich von rein formalistischer Seite, die bei einem Vertrag davon ausgeht, dass beide Seiten freiwillig dem Vertragswerk zustimmen. Da dies jedoch dem Bürger nicht ermöglicht wird, da er quasi vererbt wird. Auch der Beitritt zu diesem Vertrag ist nicht freiwillig, da man auf seinem Grund und Boden bei Austritt aus dem Vertrag nicht bleiben kann. Das Eigentum würde einem enteignet. Deshalb kann man nur bedingt von einem Gesellschaftsvertrag sprechen, da die freiwillige Einwilligung fehlt. Zitat Ende. --Henningninneh 22:58, 21. Jun 2006 (CEST)

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe nichts gegen Kritik an der Vetragstheorie. Trotzdem habe ich erneut den Abschnitt "Kritik" herausgenommen, da der erste, von einem Fan des sog. "Anarchokapitalismus" vorgetragene Punkt keinen Sinn macht. Was verstehen Sie bitte unter einem "Ungleichgewicht", und warum ist die "Existenz" eines Staates höchstens "virutell"? Der zweite Punkt ist ebenfalls hinfällig. Es wird kaum "in jüngerer Zeit" kritisiert worden sein, dass bestimmte Personengruppen an den vertraglichen Verhandlungen im Urzustand nicht teilgenommen haben, da die Vorstellung eines historisch wirklichen Vertrages mit realen Personen spätestens seit David Hume nicht mehr vertreten wird. --Henningninneh 14:48, 28. Aug 2006 (CEST)

Aha. Nein, der springende Punkt ist aus meiner Sicht, dass die persönliche Autorität eines Herrschers ersetzt wird durch ein unpersönliches Gewaltmonopol. Das ist bei jedem Vertrag der Fall. Auch beim bloß gedachten Vertrag, und darauf kommt es bei den Vertragstheorien an. Irgendjemand hat dann den schwarzen Peter und muss für die Einhaltung des Vertrags sorgen, so wie hier bei Wikipedia sich irgendjemand verantwortlich fühlen muss. Ob die kollektive Verantwortlichkeit eine virtuelle ist, darüber kann man sich streiten. Der Normalfall beim Staat ist, dass man die Macht auf Funktionsträger überträgt wie auf eine Judikative und eine Exekutive. Dann ist immer die Gefahr eines Missbrauchs gegeben. Solche Kritikpunkte werden ausführlich diskutiert, etwa in John Rawls' Büchern. Ich finde eine ersatzlose Streichung deshalb nicht vernünftig. Wenn man den Anarchokapitalismus herausnimmt, bin ich allerdings nicht unglücklich. --Summ 01:23, 30. Aug 2006 (CEST)



... vertragstheorie ist, finde ich, kein gluecklicher titel. praeziser waere Gesellschaftsvertragstheorien (plural!) und Vertragstheorien.

da dies aber mein erster beitrag ist, will ich mich nicht zu sehr einmischen.

ich habe den artikel um einige absaetze aus einer alten hausarbeit von mir zum thema ersetzt -- die zaehlt ja nicht als veroeffentlicht im eigentlichen sinne ... und die verweise auf das lexikon der politik sind aus intellektueller ehrlichkeit da, sie ueberschreiten nicht die 4 woerter grenze (allerdings muss ich das nochmal ueberpruefen, sobald ich's wieder ausgepackt habe). --Mkx 11:52, 24. Jul 2003 (CEST)mkx

Artikel Gesellschaftsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Evtl. sollten dieser Artikel und der Artikel Gesellschaftsvertrag zusammengeführt werden. Diskussion erwünscht! -- C.Löser 18:16, 21. Feb 2005 (CET)

Habe alle Informationen aus dem Artikel Gesellschaftsvertrag übernommen, die nicht schon im Artikel standen oder im Artikel Staatstheorie stehen. Der Artikel Gesellschaftsvertrag sollte ausschliesslich Informationen zu Gesellschaftsverträgen im Sinne von GmbH, OHG etc. (siehe Artikel Rechtsform) enthalten.
Habe auch die Kategorien übernommen und konkretisiert, ausserdem die Verweise auf anderssprachige Wikipedia-Artikel.
Dieser Artikel sollte wie schon von Mkx vorgeschlagen unter dem Namen Gesellschaftsvertragstheorien (in Anlehnung an die engl. und frz. Übersetzungen) oder Vertragstheorien (wie in der dt. Literatur vorherrschend) in der Wikipedia stehen.
Ich habe eine weiter Untergliederung vorgenommen, weil ich fand der Abschnitt war schon zu lang. Außerdem habe ich versucht die Idee der Vertragstheorie mit der des Gesellschaftsvertrages zu verknüpfen. Ansonsten wird der Zusammenhang ja gar nicht klar. Wahrscheinlich werde ich die nächsten Wochen noch ein wenig mehr an diesem Artikel arbeiten. Gruß --92.225.64.104 21:39, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry hatte vergessen mich anzumelden, der Kommentar genau darüber kommt von mir: --FeBeck 21:41, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Singular oder Plural?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht der Meinung, dass der Titel des Artikels im Plural stehen sollte. Denn die Vertragstheorie ist eine Methodik, die von den verschiedenen Vertragstheoretikern (wie Hobbes, Locke, usw.) benutzt wird. Es heisst ja auch nicht Erkenntnistheorien, sondern Erkenntnistheorie. -- thomas.siebenmorgen

Vertragstheorie und Kontraktualismus[Quelltext bearbeiten]

Die Vertragstheorie ist nicht nur ein Modell, um das Entstehen eines Staates zu rechtfertigen, sondern genauer eine Theorie zur Rechtfertigung von Rechtsordnungen. Diese Rechtsordnungen können sowohl juridisch (Staat) als auch moralisch (Moral) sein. Es gibt daher auch Moralphilosophen, die vertragstheoretisch (oder kontraktualistisch Argumentieren). -- thomas.siebenmorgen

Fehler in der Definition?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, da ich mich nur auf den Leviathan von Hobbes beziehe, aber ich glaube in der Beschreibung des Naturzustandes ist ein Fehler unterlaufen. So zeigt Hobbes ja anhand des natürlichen Rechts, der Gesetze der Natur und der allgemeinen Regel der Vernunft, dass der Mensch sich zwangsläufig vom Kriegszustand jeder gegen jeden lösen muss, weil dies der beste Weg zur Selbsterhaltung ist. Der Naturzustand ist also nicht "unerträglich", wie beschrieben (man bedenke nur mal eine starke Person, die andere unterdrücken kann, warum sollte es für diese unterträglich sein?), sondern auf Grund des Naturgesetzes ist man dazu verpflichtet sich mit den bestmöglichen Mitteln seine Existenz zu sichern, woraus dann der Gesellschaftsvertrag resultiert.

Ein weitere Frage hat sich mir im zweiten Absatz über die Kritik an der Vertragstheorie gestellt. Ich halte diese Kritik eigentlich für sinnlos, da der Gesellschaftsvertrag ja eben nicht "quasi vererbt" wird, sondern eine vernunftgegebene Haltung eines jeden Menschen ist, egal zu welchem Zeitpunkt (also auch schon, wenn der Staat bzw. die Gesellschaft bereits existiert). Es handelt sich also sehr wohl um eine freiwillige Einwilligung. Allerdings kann ich mich hierbei ebenfalls nur auf den Leviathan beziehen.

Ich persönlich tendiere auch eher zu Gesellschaftsvertragstheorie und zwar deswegen weil es sich nur um Gesellschaftsverträge in diesen Gedankenmodellen handelt (ob nun auf den Staat oder auf die Moral bezogen) und nicht um Vertäge im eigentlichen Sinne, wie z.B. einem Kaufvertrag. Ob man den Titel dann in Plural oder Singular setzt halte ich für belanglos.

mfg

Bei Hobbes ist der Naturzustand auch für den "Starken" ein "unerträglicher" Zustand, da er sich ja nicht sicher sein kann, ob sich nicht zwei verbünden und ihm eins überziehen.
Allerdings ist der Naturzustand nur bei Hobbes "unerträglich". Locke und Rousseau sehen ihn doch eher positiv. Vielleicht sollte das ergänzt werden?

MjF

Das mit dem Naturzustand so wie es da stand, bevor ich es überarbeitet habe, war schlicht falsch. Der Naturzustand variiert. Es nicht immer so, dass es ein Krieg aller gegen alle ist. Wie schon angemerkt sehen andere außer Hobbes es teilweise positiver (siehe z.B. J.Rawls). Noch etwas: Warum handelt es sich um eine "historische Entwicklung"? Es wird doch unten gesagt, dass man damit keine tatsächliche Situation beschreibt, sondern alles rein hypothetisch ist. Meiner Meinung muss das "historische" da raus. Gruß FeBeck (23:03, 20. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Rawls kennt keinen Naturzustand. Er nennt das Ganze original position und die ist rein hypothetisch (wie auch bei Hobbes im Übrigen)

Gefangenen Dilemma?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Gedankenexperiment wird behauptet, dass zu zeigen versucht wird, dass die Individuen im Urzustand in einer Gefangendilemma-Situation sind. Ich denke, dass aber dieses Spieltheoretische Konzept zu speziell ist für den Urzustand. Außerdem kann man in einer Gefangendilemma-Situation sehr wohl jemandem Vertrauen. Es handelt sich meiner Ansicht einfach um eine Situation, in der man nur seiner eigenen Stärke vertrauen kann. Reicht diese nicht aus, um sich zu abzusichern, dann wird man durch andere seiner Freiheit beraubt, das sagt aber der Teil doch auch ohne das Gefangen-Dilemma aus...

MfG --Larsotros 13:56, 11. Okt 2007


Das Gefangenendilemma passt bei den Kontraktualisten deswegen nicht, weil eine Absprache möglich ist (im Naturzustand/Urzustand/original position). Dies ist im PD nicht der Fall. (explizit dazu auch Ottmann in seinem Bandserie (3/1 zu Hobbes), eine der letzten Seiten, habs leider grad nicht greifbar)

Konjunktiv[Quelltext bearbeiten]

@Tischbeinahe: Natürlich schreiben wir auch im Konjunktiv und Autoren der Sekundärliteratur dürfen durchaus auch im Artikel selbst auftauchen und nicht nur in den Fußnoten. Deine diesbezüglichen Änderungen und ihre Begründung waren mir völlig unverständlich. -- Kruwi 23:04, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mag sein, daß manches hier im Konjunktiv steht. Trotzdem: Enzyklopädien stehen - anders als Zeitschriftenartikel - wie alle wissenschaftlichen Arbeiten nicht im Konjunktiv. Ansonsten zeige mir bitte einschlägige Literatur aus dem Bereich Geisteswissenschaften oder Philosophie, bswp. Handbücher, die über ein Lemma im Konjunktiv schreiben. -- Tisch & Stuhl φιλο 16:46, 20. Jan. 2009 (CET)PS: Im Übrigen gibt es bei Geisteswissenschaftlichen Themen ohnehin keinen harten neutralen Standpunkt. Warum sollte also gerade der Hauptteil im Indikativ stehen, die Kritik aber im Konjunktiv?Beantworten
Aber das ist es doch gerade: dies ist keine Fachliteratur, sondern eine Enzyklopädie, also bestenfalls "Sekundärliteratur über Fachliches". Hier wird keine eigene Meinung eingestellt oder sich die Meinung eines bestimmten anderen zueigen gemacht, sondern es soll gerade versucht werden, so objektiv wie möglich die in den jeweiligen Wissenschaften vertretenen Theorien, Meinungen etc. wiederzugeben. Und da bietet sich der Konjunktiv eben an bzw. drängt sich auf. In den Naturwissenschaften mag das größtenteils anders sein, bei den Geistes-/Sozialwissenschaften auch in unstreitigen Fragen, aber generell ist der Konjunktiv brauchbar und teilweise nötig. --C. Löser 16:56, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ganz genau, im Bereich Geisteswissenschaften sind alles nur Meinungen. Und um neutral zu bleiben stellen wir keine von beiden in den Konjunktiv - oder möchtest Du entscheiden, welche richtiger sind? Die im Hauptteil, oder die im Abschnitt "Kritik" referierten? -- Tisch & Stuhl φιλο 16:59, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nein da hast du recht, bestimmte einzelne Meinungen sollten nicht im Konjunktiv wiedergegeben werden. Ich hatte auch weniger diesen konkreten Fall im Auge als vielmehr deine obige Aussage "Enzyklopädien stehen [...] wie alle wissenschaftlichen Arbeiten nicht im Konjunktiv.", die - zumindest in ihrer Pauschalität - nicht stimmt (auch darüber, ob Enzyklopädien wissenschaftlich sind, kann man streiten). Die Wiedergabe von Meinungen kann durchaus im Konjunktiv erfolgen, wenn alle Meinungen so wiedergegeben werden. Das ist eigentlich sogar angebrachter als keine der Meinungen im Konjunktiv wiederzugeben, zumal sich zB Rechtsmeinungen nicht "beweisen" lassen (es gibt nur letztentscheidende Instanzen). --C. Löser 16:40, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Althusius ein Kontraktualist??[Quelltext bearbeiten]

Erstmals auf dieser Seite stelle ich fest, dass von Benutzer Luc Ursanne am 16. Aug. 2006 Althusius unter "Hauptsächliche Theoretiker" neben Hobbes und Locke gestellt wurde. Leider ohne Begründung. Kann die noch gegeben werden?

Dazu ein Auszug aus dem Stichwort zu Althusius: "Das Verständnis von der Volkssouveränität ist bei Althusius noch nicht mit den individuellen Rechten verbunden, wie sie erst später im rationalen Naturrecht und in der Vertragstheorie zum Ausdruck kommen (...)." In der Rezeption wird "Althusius (...) vorwiegend als Übergangstheoretiker wahrgenommen, der (...) mit seinem Staatsmodell den Durchbruch zum modernen Verfassungsstaat, zum modernen, neuzeitlichen Demokratieverständnis noch nicht vollzogen hat."

Dazu beispielhaft nur eine von zahlreichen vergleichbaren Einordnungen von Wolfgang Kersting (Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages, S. 222-224, 1994/2006) zu Althusius' Consociationsvertrag: "Keine consociatio publica wird bei Althusius durch den vertraglichen Zusammenschluss von Individuen konstituiert. Der althusianische homo symbioticus, der als ständestaatlicher Bruder des aristotelischen Politen auftritt, ist noch nicht der homo oeconomicus des neuzeitlichen Naturrechts. Das Individuum, der Protagonist der naturrechtlichen Vertragstheorie, spielt bei Althusius noch keine Rolle. Althusius ist kein moderner Denker.(...)"

Selbst unter den "Protagonisten" in der Rezeption des Ständestaattheoretikers findet sich keine nennenswerte Einordnung als Kontraktualist. Wenn sich kein Widerspruch mit gegenteiliger Argumentation erhebt. Streichung als Vertragstheoretiker daher naheliegend! --80.131.191.21 09:11, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Alternativen?[Quelltext bearbeiten]

Es sollten noch einige Alternativen vorgestellt werden. (nicht signierter Beitrag von 84.61.85.131 (Diskussion | Beiträge) 10:45, 13. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Vertragstheoretiker nach Epochen untergliedern[Quelltext bearbeiten]

Die Aufstellung der genannten Vertragstheoretiker sollte nach Epochen untergliedert und differenziert werden. Hinter dem Abschnitt 'Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert' werden Vertragstheoretiker des 17. und 18. Jhds. von Hobbes über Locke bis Kant genannt, dann folgt übergangslos John Rawls aus dem späten 20. Jhd. usw. Die Aufstellung müsste von der Entwicklung der Vertragstheorie aufgeteilt werden nach früher Neuzeit, Neuzeit, Moderne und Postmoderne, weil sie nicht von den frühen (profanen) Naturrechtlern und Kontraktualisten des 17. Jahrhunderts bis zu den bedeutendsten Vertrags- und Gerechtigkeitstheoretikern wie Rawls und anderen so aufeinander folgen kann. --80.131.230.196 14:20, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Gedankenexperiment?[Quelltext bearbeiten]

Die Qualifikation als "Gedankenexperiment" ist sehr wohlwollend. Im Grunde ist es schlicht eine Fiktion.

Treffend etwa: "Die Zustimmung zum Staat gibt es aber immer nur in der Theorie unter fiktiven Individuen in einer fiktiven ursprünglichen Vertragssituation, jedoch nie in einem realen staatsfreien Zustand."

Kliemt, Hartmut: Liberalismus. In: Jordan/Nimtz (Hrsg.): Lexikon Philosophie. Hundert Grundbegriffe. Reclam, Stuttgart 2009, S. 160 (161)

--Hans-Jürgen Streicher 17:00, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Die Vertragstheorie ist kein Gedankenexperiment, sondern eine Moraltheorie oder eine Theorie zur Rechtfertigung politischer Herrschaft.

--89.206.118.48 17:54, 18. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Vielzahl von Vertragstheorien[Quelltext bearbeiten]

Irgendwann müsste man darauf hinweisen, dass es in der Rechtswissenschaft eine Vielzahl von so genannten Vertragstheorien in verschiedenen Zusammenhängen gibt.

--Hans-Jürgen Streicher 17:00, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Einteilung der Vertragstheoretiker (moralischer/strategischer Kontraktualismus) und weitere Kritikpunkte[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt über die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert wird eine Einordnug der Vertragstheoretiker in "Hauptsächliche Theoretiker" und "Vertreter des moralischen Kontraktualismus" geleistet. Diese Einteilung ist Erstens teilweise falsch und Zweitens nicht differenziert genug.

Zu Erstens: Falsch ist die Eingliederung David Gauthiers unter die moralischen Kontraktualisten. Zwar werden die Bezeichnungen für unterschiedliche Vertragstheorien nicht einheitlich verwendet, aber "moralischer Kontraktualismus" bezeichnet für gewöhnlich die von Kant, Rawls (Grauzone zwischen moralischem und strategischem Kontraktualismus) oder, moderner, Scanlon vertretene Position des Kontraktualismus, bei der bereits in den Natur-/Urzustand moralische Prinzipien, Regeln oder Rechte (bspw. bei Kant ein Grundrecht auf Freiheit (so in der "Metaphysik der Sitten" zu finden) mit einfließen.
Dies steht im krassen Gegensatz zur Hobbesschen Form: dem sog. strategischen Kontraktualismus, der als einzige Grundlage für die Begründung bestimmter Gerechtigkeitsprinzipien das rationale Eigeninteresse anerkennt. David Gauthier nun steht meines Wissens ganz in der Tradition von Thomas Hobbes und führt zusätzliche Argumente für einen strategischen Kontraktualismus ins Feld. Er ist definitiv KEIN vertreter moralischer Formen der Vertragstheorie.

Zu Zweitens.: Die Unterteilung der verschiedenen Vertreter in unterschiedliche "Richtungen" der Vertragstheorien bräuchte auch eine weitere Differenzierung der Begrifflichkeiten (z.B. eine Begriffsklärung des moralischen/strategischen Kontraktualismus). Als Anregung in diese Richtung möchte ich Thomas Schmidt - "Die Idee des Sozialvertrags" empfehlen, der sehr deutlich unterschiedliche Nuancen der Vertragstheorien herausarbeitet und begrifflich ausdifferenziert ; so findet man dort bspw. auch die gebräuchliche Unterscheidung zwischen "starkem" und "schwachem" Konraktualismus und weitere.

Allgemein ist zu sagen, dass das Gesamtbild von Vertragstheorien (Abschnitt "Die Idee des Gesellschaftsvertrags") dem Gegenstand nicht angemessen ist. Diese Beschreibung reduziert Kontraktualismus mehr oder weniger auf Hobbes Position. Für eine adäquatere Beschreibung der Gemeinsamkeiten von vertragstheoretischen Grundsätzen möchte man vielleicht dieses Zitat von Hampton (zitiert nach Thomas Schmidt - "Die Idee des Sozailvertrags") herannehmen : "... even though theorists who call themselves ,contractarians' have all supposedly begun from the same reflective starting point, namely, what rational people could ,agree to', the many differences and disagreements among them show that although they are supposedly in the same philosophical camp, in fact they are united not by a common philosophical theory but by a common image. " Dieses Bild ist dann das des Vertrags bzw. der Einigung.

Im Abschnitt "Kritik" wird der Urzustand bei Rawls stark missverstanden, was der Kritik eigentlich die Grundlage nimmt: Der Urzustand bei Rawls ist vielleicht stärker als bei allen anderen Theoretikern als Gedankenexpermient zu verstehen. Die "Personen" im Urzustand sind nur Idealvorstellungen, an die man sich gedanklich über den vorgestellten "Schleier des Nichtwissens" annähern kann - also greift die Kritik dieses Ideal können "in der Realität" nicht erfüllt werden viel zu kurz. Interessnte Ansätze zu einer Kritik an Vertragstheorien, die auf die Spannung Hypothetisches/Ideales vs. Reales eingehen, findet man bspw. bei David Hume (Politische und ökonomische Essays - Über den ursprünglichen Vertrag)

Ich hoffe die Anregungen sind hilfreich.

Mfg -- Prknlefu (Diskussion) 13:30, 28. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ja, verbessere doch bitte die von dir genannten Stellen. --Summ (Diskussion) 13:29, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Gesellschaftsverträge und ihr Kleingedrucktes[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte vorgeschlagen, den folgenden Absatz unter 'Kritik' einzufügen:

Die klassischen Vertragstheorien gingen von reichen weißen Männern als Vertragspartnern aus. Unterschichten, Frauen und als rückständig konstruierte Rassen konnten keine Vertragspartner sein. Sie wurden aber von den Konsequenzen des Gesellschaftsvertrages getroffen, der sozusagen im Kleingedruckten einen Klassenvertrag, einen Geschlechtervertrag und einen Rassenvertrag enthielt. Kritik an diesen herrschaftlichen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrages formulierte für den Klassenvertrag Crawford B. Macpherson (Die politische Theorie des Besitzindividualismus. Von Hobbes bis Locke. Frankfurt 1973, engl. 1962), für den Geschlechtervertrag Carole Pateman (The Secual Contract. Stanford 1988) und für den Rassenvertrag Charles W. Mills (The Racial Contract. Ithaca 1997).

Benutzer Tavok hat das mit dem Kommentar gelöscht: "Revert: Die ersten drei eingefügten Sätze stehen als ebenso starke wie absolute Behauptungen da, sind jedoch überhaupt nicht belegt."

Ich habe die drei einschlägigen Auorinnen und Autoren, die diese Positionen entwickelt haben, mit bibliographischen Hinweisen genannt. Zum Thema 'Geschlechtervertrag' gibt es sogar einen Beitrag in Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtervertrag). Zum Thema 'Racial Contract' steht ein bislang allerdings fragmentarischer Beitrag in der englischen Wikipedia (http://en.wikipedia.org/wiki/The_Racial_Contract). Ich habe die Positionen der Kritikerinnen und Kritiker mit ihren zentralen Arbeiten vermerkt. Was soll ich noch tun? Dann ist es mir doch einfach gleichgültig, ob derlei kritische Hinweise unter diesem Lemma zu finden sind, oder nicht... (nicht signierter Beitrag von 84.142.52.225 (Diskussion) 13:31, 6. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Dreischritt[Quelltext bearbeiten]

Bei der Überarbeitung habe ich zunehmend Mühe mit dem hier prominent dargestellten „argumentationsstrategischen Dreischritt“ der Vertragstheorien. Das trifft, wenn überhaupt, nur auf Hobbes zu. Auch dort aber m.E. nicht wirklich, weil Hobbes den absolutistischen Herrscher stärken will. D.h. der Vertrag bedeutet de facto die Anerkennung einer legitimen Ordnung durch die Untertanen, aber schafft selbst keine Ordnung. Man kann höchstens argumentieren, dass Hobbes es so darstellen will.

Etwas Ähnliches ist es bei Locke: Die legitime Ordnung ist hier im Unterschied zu Hobbes die Ordnung des Naturzustands. Sie wird durch den Vertrag ebenfalls nur bestätigt und nicht geschaffen. Eine mit dem Vertrag geschaffene Ordnung, die sich auf keine Legitimitäten stützen kann, gibt es nur bei Rousseau. Sein Vorbild Natur braucht keine legitime Ordnung, weil die natürlichen Menschen noch durch Lebensumstände wie Ernährung und Klima verbunden seien, wie er argumentiert, und nicht durch Regeln und Gesetze. Eine moderne Erneuerung des Naturzustands, wie sie ihm vorschwebt, muss dagegen den Vertrag zu Hilfe nehmen.

Was tun also mit dem missverständlichen „Dreischritt“? --Summ (Diskussion) 17:56, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Unglaublicher Zynismus[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel kommt ein unglaublicher und tendenziös erscheinender Zynismus zum Vorschein, wie man ihn leider in der Wikipedia zuweilen antrifft. Natürlich ist der Gesellschaftsvertrag mehr als nur ein 'Gedankenexperiment' (nämlich: eine philosophische Erkenntnis), und natürlich ist er ein Faktum, welches in jeder Gesellschaft zur Anwendung kommt - von den historischen Frühgesellschaften bis zu den modernen heutigen Gesellschaften. Jede Gesellschaft gibt sich bestimmte geschriebene und ungeschriebene Regeln und also einen für eine bestimmte Gesellschaft spezifischen Gesellschaftsvertrag. --188.154.115.120 05:54, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:32, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Wirtschaftswissenschaftlicher Teilbereich fehlt[Quelltext bearbeiten]

Heute wurde der Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften 2016 Oliver Hart und Bengt Holmström zuerkannt, die sich als Wirtschaftswissenschaflter auch mit "Vertragstheorie" befassen. Liest man den Artikel hier, versteht man aber nicht, warum. Es fehlt also die ökonomische Betrachtung dieses Themas mit Bezügen u.a. zur Institutionenökonomik oder zur Prinzipal-Agent-Theorie, um mal nur kurz zwei wichtige Stichworte einzuwerfen. --muns (Diskussion) 13:39, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wird zwar auf der Hauptseite verlinkt, aber hier findet man nichts über die Theorien der Nobelpreisträger Oliver Hart und Bengt Holmström... Gruss, --Markus (Diskussion) 07:16, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten