Diskussion:Verwaistes Werk

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Discostu in Abschnitt Genutztes Foto
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EU-Kommission ... gemeinsame Linie[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre erläuternswert: welche? Insbesondere ist das Link auf das Papier leider tot. Grüsse, – Simplicius 18:40, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Copyright[Quelltext bearbeiten]

Da fehlt wohl ein Bezug auf die alte Copyright-regelung. --Itu (Diskussion) 07:44, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Weiterleitungen bitte[Quelltext bearbeiten]

Wäre schön, wenn man über »verwaist« oder »verwaiste Werke« auch gleich herfände. — Fritz Jörn (Diskussion) 08:03, 24. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Verwaisung bei Software[Quelltext bearbeiten]

Hallo Pajz, eine Verwaisung liegt bei Software auch dann vor wenn sie nicht mehr betreut wird obwohl der besitzer weiter existiert und erreichbar ist. Der Besitzer würde gern mit dem Rechtinhaber in kontakt treten für Support und updates, diese stellt dieser jedoch nicht bereit. Er hat den Support aufgegebn und damit die software (und den Verwender) "allein" gelassen. Obwohl die Software eventuell noch verkauft wird. Erreichbarkeit des Rechteinhabers als kriterium recith nicht, manchmal fehlt auch einfach der wille oder die möglichkeiten des Rechteinhabers. Shaddim (Diskussion) 20:40, 4. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Shaddim, die Änderungen waren einfach inhaltlich falsch (ebenso wie dein Kommentar hier); „nicht mehr betreut“ ist schlicht und ergreifend kein Kriterium für die Eigenschaft als verwaistes Werk im urheberrechtlichen Sinne, was jedem Urheberrechtskommentar mühelos entnommen werden kann (siehe auch meine Literaturangabe im Änderungskommentar). Ich würde einfach bitten, dies erforderlichenfalls zu recherchieren und dann zur Kenntnis zu nehmen – das ist wirklich keine strittige Frage. Wenn der Rechteinhaber keinen Support anbietet, ist das urheberrechtlich irrelevant. Die Frage ist einzig, ob er festgestellt oder ausfindig gemacht werden kann (§ 61 Abs. 2 UrhG); wenn er keine Lust hat, mit dir zu reden und Nutzungsrechte einzuräumen, ist dies seine Entscheidung (und eben dein Problem) – die Verwaiste-Werke-Richtlinie hilft dir darüber nicht hinweg. Dein „neuer Anlauf“ im Artikel – der etwas vollkommen anderes aussagt als deine vorherigen Änderungen – ist nun allerdings wenigstens grundsätzlich inhaltlich richtig, wenn auch etwas bedenklich, da in vielen Rechtsordnungen Software von vornherein nicht als verwaistes Werk infrage kommt. Davon abgesehen: Beispiele aus einem Museum in Berlin gehören wohl kaum in die Einleitung eines Artikels und der eine hinzugefügte Satz enthält mindestens sechs Rechtschreib- oder Grammatikfehler. Nun gut. Gruß, — Pajz (Kontakt) 07:26, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo Pajz, ich seh das bischen anders: die Verwender wollen den Urheberhalter kontaktieren für einen Zweck, die Verwendung des Werkes. Bei Software hängt die Verwendbarkeit am Support, reine verfügbarkeit (als die software wird verkauft) reicht nicht auch. Und Supprt kann "verwaisen" werden, ebenso wie die Verfügbarkeit bei Büchern. Oder um es noch klarer zu sagen: der Support kann verwaist sein, was für Bücher nicht existiert und deswegen in Gesetztexten nicht abgebildet ist, aber ein reales Problem ist. gruesseShaddim (Diskussion) 09:50, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Genutztes Foto[Quelltext bearbeiten]

Unter dem eingebundenen Foto steht "Dieses Bild kann jedoch problemlos genutzt werden, da es von der US-Regierung erstellt wurde." Dies trifft doch aber nur für die USA zu? Meines Wissens dürfen solche Bilder in Deutschland nicht frei benutzt werden, auch nicht in der deutschen Wikipedia. --Discostu (Disk) 16:15, 7. Jul. 2021 (CEST)Beantworten