Verwaistes Werk

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Als verwaistes Werk kann man die englische Formulierung orphan work oder orphaned work übersetzen. Im Urheberrecht meint man damit ein Werk, dessen Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist.

Inhaltsverzeichnis

Problemlage [Bearbeiten]

Verwaiste Werke stellen ein Problem für potentielle Verwerter dar, da eine Nutzung, die die Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber voraussetzt, nicht möglich ist.

Auch wenn einem in Verlagspublikationen der Hinweis, man habe trotz aller Sorgfalt Nutzungsrechtinhaber nicht ermitteln können und verpflichte sich zur Zahlung des üblichen Entgelts, nicht selten begegnet, stellt eine Nutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung dar.

Anders als in den USA, wo man – ausgehend von einer Diskussionsrunde des Copyright Office [1] – seit 2005 heftig über orphan works debattiert, wird das Problem, obwohl es erhebliche praktische Relevanz hat, in Deutschland kaum diskutiert. Eine Initiative des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ blieb ohne Erfolg.[2]

Allerdings hat eine Online-Konsultation der EU-Kommission Ende 2005 deutlich gemacht, dass außerhalb Deutschlands die praktischen Schwierigkeiten sehr wohl gesehen werden.[3] Im Juni 2008 einigte man sich auf eine gemeinsame Linie.[4]

In Kanada besteht seit 1997 eine Zwangslizenz hinsichtlich verwaister Werke.[5] Die Nutzung kann gegen Lizenzgebühren erfolgen, die treuhänderisch von einer Behörde verwaltet werden.

Nicht als verwaistes Werk gilt ein amtliches Werk, das nicht mehr einem Schutz unterliegt, weil es die Behörde nicht mehr gibt und sie auch keinen Rechtsnachfolger hat.

Am 10. April 2013 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes beschlossen und damit den Weg frei gemacht für die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Bereits im Herbst 2010 hatte der Deutsche Kulturrat den Regelungsbedarf unterstrichen, damit die Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken in Bibliotheken rechtssicher erfolgen kann.

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. http://www.copyright.gov/orphan/
  2. Bedarf nach einer Urheberrechtslösung für verwaiste Werke (29. März 2007), http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/verwaisteWerke.pdf
  3. http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/results_online_consultation/en.pdf unter 4.4)
  4. http://www.heise.de/newsticker/Fortschritt-bei-Online-Veroeffentlichung-verwaister-Werke--/meldung/109046
  5. Copyright Act (R.S.C. 1985, c. C-42), s. 77, http://www.cb-cda.gc.ca/info/act-e.html#rid-33751