Diskussion:Weihrauchpräparat

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von ThE cRaCkEr in Abschnitt Urteil zu diesem Artikel
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Unter der Ticketnummer 2006101110010376 liegt seit dem 11. Oktober 2006 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Raymond Disk. Bew. 07:59, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten


Weihrauch - Verschreibungspflichtig?[Quelltext bearbeiten]

Habe im Internet massenhaft - in regulären Apotheken - Weihrauchextrakt Kapseln gefunden? Sind das restbestände?

Wieso Restbestände? Wer ein Rezept hat, bekommt sie in jeder deutschen Apotheke. Das bedeutet "verschreibungspflichtig". Das gilt auch für Internet-Apotheken, bei denen man ja auch regulär andere verschreibungspflichtige Medikamente erhält gegen Nachweis des Rezepts --Dinah 12:59, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Forschung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist derzeit nicht durch ausreichende Quellen belegt, zumal auf sekundäre Quellen verlinkt wird. Weiß jemand ob die Mannheimer Studie tatsächlich publiziert worden ist? --Marvin 07:30, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

welche Quellen "ausreichend" sind, wird durch die Regeln bei Wikipedia festgelegt. Sekundärliteratur ist nicht unzulässig, die Angabe der Originalstudien ist aber vorzuziehen. Wenn in Fachmagazinen etwas publiziert wird, dürfte die Studie auch existieren. Jedenfalls wird hier nicht einfach wild gelöscht. Wenn es kontroverse Studienergebnisse gibt, wird das eben entsprechend dargestellt. Heilungsversprechen werden im Artikel nicht gemacht --Dinah 13:09, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

gerade Sekundärliteratur ist wichtig. Zur Aussage, dass es keine Studien mit einer grossen Probandenzahl gibt, zitiere ich hier die Autoren die das so geäussert haben:

  • Ammon HP. [Boswellic acids (components of frankincense) as the active principle in treatment of chronic inflammatory diseases]. Wien Med Wochenschr. 2002;152:373–378.
  • Gupta I, Parihar A, Malhotra P, Singh GB, Ludtke R, Safayhi H, Ammon HP. Effects of Boswellia serrata gum resin in patients with ulcerative colitis. Eur J Med Res. 1997;2:37–43
  • Gerhardt H, Seifert F, Buvari P, Vogelsang H, Repges R. Therapy of active Crohn disease with Boswellia serrata extract H 15. Z Gastroenterol. 2001;39:11–17

Redecke 13:49, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe eine Metaanalyse ergänzt, die vorsichtig positiv stimmt. Dafür habe ich den ersten Weblink entfernt, da der Grundton dort aus Sicht der Metaanalyse zu begeistert klingt. MMn wäre es besser, diesen ganzen Abschnitt deutlich zu kürzen. Es handelt sich nicht um "mögliche Indikationen" sondern um vielleicht einmal mögliche Indikationen. ODer anders ausgedrückt: Nachdem das Präparat in Deutschland derzeit nicht zugelassen ist, gibt es aktuell gar keine Indikation für einen Einsatz "bei irgendwas". So klar sollte man das eigentlich auch sagen... -- Robodoc 01:01, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Eine Darstellung der homöopatischen Arzneimittel und der Kosmetika ist kein "Spam", sondern eine legitime Darstellung der "Rechtslage von Weihrauchpräparaten", in der es in diesem Artikel geht. (nicht signierter Beitrag von MinaerBa AU (Diskussion | Beiträge) 22:01, 16. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Mitnichten hat eine Erwähnung weiterer im Markt befindlicher Präparate und damit auch homöopatischen Arzneimittel und Kosmetika in dem Artikelabschnitt "Rechtslage" etwas zu suchen. In diesem Abschitt sollen allein die rechtlichen Aspekte der Weihrauchpräparat insgesamt und auch die einiger Präparategruppen mit speziellen rchtlichen Aspekten dargestellt werden.
Auf ausweitende Ausführungen zu den unterschiedlichsten auf dem Markt befindlichen Präparaten ist meines Wissens nach bislang bewusst im Artikel verzichtet worden, da Wikipedia keine Werbeplattdform für die jeweiligen Produkte, ihre Hersteller und ihre Vertreiber sein will. -- Muck 00:38, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
darüber gibt es wohl einen Konsens bei Wikipedia. Im Wiederholungsfall vielleicht mal die Redaktion Medizin auf den edit-war aufmerksam machen --Dinah 13:16, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Textverlagerung von Benutzer Diskussion:Muck:

Hallo Muck! Die kommentarlose Rückgängigmachung lag nur an meinen noch nicht ausgefeilten Wikipedia-Userfähigkeiten. - Entschuldigung. Die "Spam"-Formulierung hat mich persönlich doch etwas gekränkt.
Nun zur gemeinsamen Sache: Mein Statement: Das Lemma "Weihrauchpräparate" ist etwas unglücklich: So wie ich Dich verstehe, soll es in dem Lemma nur um "schulmedizinische orale Weihrauchpräparate" gehen. Entweder wäre dann das Lemma umzuformulieren, oder man behält es bei und erwähnt dann logischerweise auch die von mir genannten Homöopathika und Kosmetika, denn diese sind definitiv "Weihrauchpräparate". Das Lemma "Weihrauchpräparate" rückt natürlich die Präparate an sich in den Vordergrund, so wie es im Artikel "Insulinpräparat" nicht um die Insulin-Wirkung, sondern um die Präparate geht. Der Markt der "Weihrauchpräparate" in D ist relativ klein und übersichtlich: 3 importierbare schulmedizinische Arzneimittel, ca. 30 Nahrungsergänzungsmittel, 21 Homeopathika, Kosmetika von ein bis zwei Anbietern.
Ein in D zugelassenes homöopathisches Arzneimittel, das sich in die Schulmedizin drängt, ist daher ebenso wichtig wie die NEMs, die in den schulmedizinischen Bereich drängen. Bei der kleinen AM-Zahl erhöht es die möglichen Therapeutikazahl um - nicht unerhebliche - 33%. Die Produktübersicht halte ich - neben den mögl. Indikationen - für den Kern des Themas "W.-präparate". Man könnte natürlich sagen, okay, wir schreiben über die medizinische Anwendung, da dürfen nur AM eingesetzt werden und es wird nichts anderes erwähnt: Dann müssen die NEMs ebenso raus: Der Artikel wäre dann keine Beschreibung der Realität.
Meine Ideen:
Vielleicht könnten man den Artikel umstellen: Überschriften wie Inhalt / Dosierungen vermisse ich. Dort könnte man die Unterschiede im Inhaltsstoffspektrum, das Drogen-Extrakt-Verhältnis und das Inhaltsstoffmuster der H15 hinterlegen.
Vielleicht könnte man auch noch die Begriffsdefinition ändern, da es nicht nur in Österreich die NEM-Weihrauch-Präparate gibt.
Ich überlasse Dir das Feld, um nicht als Edit-Warrier in die Analen einzugehen. Beste Grüße ... --MinaerBa AU 12:53, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@MinaerBa AU; wie ich schon oben mit anderen Worten ausgeführt hatte, ist eine vollständige Produktübersicht keinesfalls der Kern des Artikelthemas und eine solche ist auch bei Wikipedia im Konsens nicht erwünscht. Auch ist der Kern des Artikels Insulinpräparat keinesfalls, eine vollständige Produkübersicht über alle im Markt befindlichen Insulinpräparate zu geben. Das wäre auch mit dem eben angesprochenen Wikipediakonsens nicht vereinbar. Gruß -- Muck 17:07, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@Muck: Natürlich ist Kern des Artikels Insulinpräparat eine vollständige Produktübersicht mit Handelsnamen. Worum soll es im Artikel "Weihrauchpräparate" gehen, wenn nicht um die "Weihrauchpräparate"? Bitte definiere das Lemma einmal, wie Du es verstehst, Muck. Es ist für einen Anfänger schon traurig, sich bei dem Versuch einer umfangreichen Marktdarstellung gegen Vorwürfe des Spams und der Werbung erwehren zu müssen. Je umfangreicher eine Marktdarstellung, desdo neutraler, werbungsfreier ist sie. Eine Erwähnung des Homöopathikum "Olibanum RA" hat genau dieselbe Expression wie die Erwähnung von "H15". Eine Erwähnung der Homöopathika als rechtliche Kategorie von Weihrauchpräparaten ist wesentlich neutraler als die im Text schon lange vorhandene Erwähnung des Handelsnamens "H15". Ich denke, mit dem oben aufgeführten Wikipediakonsens ist den der Werbefreiheit angesprochen. Wenn eine Erwähnung eines Handelsnamens nicht für werbefrei gehalten wird, ist dieser Artikel in der Ursprungsfassung ("Werbung für H15") ebenso wie viele weitere "..präparate"-Artikel (s. Insulin - Werbung für Novo-Nordisk) auf die Löschliste zu setzen. Im Gegenteil, mit dem Weglassen der Produktkategorie Homöopathika würde der Artikel die Realtität zu Ungunsten seiner Nutzer verfälschen: Ein Patient mit Colitis ulcerosa geht in die Apotheke bekommt dort "Weihrauch Bioxera" mit 400mg OlibanumD3 pro Kapsel. Eine fehlende Erwähnung im Artikel würde ihn nicht sensibel werden lassen und er würde sich - zu Unrecht - eine Besserung seiner Colitis-ulcerosa-Symptome erhoffen (Placebo-Effekte mal außen vor). Ich pers. sehe das Verfahren der Firma Zilly, mit homöopatischen registrierten Arzneimitteln schulmedizinisch verfahren zu wollen - ebenso wie die NEM-Schiene, sehr kritisch.
Ich möchte um andere Stellungnahmen bitten,
Grüße --MinaerBa AU 21:40, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
1) Es ist immernoch mein aktueller Kenntnisstand, dass bei Wikipedia im Allgemeinen und im Bereich Medizin im Besonderen in keinem einzigen Artikel eine vollständige Produktübersicht mit Handelsnamen erwünscht ist. Sollte ich mich irren, möge man mir hier in diesem Diskussionsabschnitt konkret aufzeigen, mit welchem wo nachzulesenden Beschluss oder in welcher Formulierung und wo zu finden, dieser mir erinnerliche Konsens verändert worden wäre.
2) Und wenn ich mich irren oder das Ganze zu streng sehen sollte, dann gehört eine umfangreichere oder gar vollständige Produktübersicht mit Handelsnamen nicht in den Abschnitt "Rechtslage" gestellt, sondern in einen eigenen - wie auch immer bezeichneten Abschnitt (z.b. "Marktübersicht" oder "Produktübersicht").
Auch ich hätte zu all dem sehr gerne hier noch weitere Stellungnahmen, besonders aus der Redaktion Medizin. Grüße -- Muck 19:46, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Natürlich ist Wikipedia keine Produkt-Datenbank, eine Erwähnung aller 30 NEMs war nie im Text. Es geht nur um die Erwähnung der wichtigsten ("Coca-Cola") und bemerkenswertesten Produkte ("Loch Ness"). Muck sieht - das sehe ich nun klar - als das Lemma des Artikels "orale schulmedizinische Weihrauchprodukte". Dann darf unter 'Rechtslage' eigentl. nur knapp stehen: Kein zugelassenes AM in D; Import auf Rezept mögl., da in IND zugelassen. Apo-Rezeptur auf Rezept möglich. NEMs dürfen nicht eingesetzt werden (Krankheit!), homöopathische AM dürfen nicht schulmed. wirken. Vielleicht noch ein historischer Schmankerl mit "Appenzell und orphan-drug". Wenn man jetzt das Lemma auf alle Weihrauchpräparate bezieht ist die Rechtslage: Es gibt verschiedene rechtliche Produktkategorien: NEMs, homeopath. AMs, etc.- passt doch. Mucks Überschriften passen natürlich ebenso. Unterkapitel Inhalt und Dosierung wäre wichtiger --MinaerBa AU 23:52, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

hallo muck! meine ergänzungen und ausführungen zu weihrauch/ sallaki bzw. H15 basieren auf tatsachen. es kann nie belegt worden sein, dass es sich um in idien zugelassene arzneimittel handelt, weil es eine solche zulassung nicht gibt. bezüglich der rechtlichen hintergründe verweise ich auch auf das eugh-urteil C27/08 bios naturprodukte. ich selber bin gf der hecht-pharma, die markeninhaber von H15 ist. dies ist im deutschen markenregister nachzufragen. weiters bin ich gf der gall-pharma in österreich, die markeninhaber von sallaki in österreich und deutschland und verschiedener h15 marken in österreich ist. ich bin weiters apotheker und seit jahren mit der rechtlichen abgrenzung von am und nem befasst. die ausführungen, die ich getätigt habe ergeben sich aus dem deutschen amg. die jeweilige einstufung aus den gesetzlichen regelungen in deutschland, österreich und der schweiz. aufgrund des produktstatus, keine zulassung als am, ergeben sich auch die einfuhrmöglichkeiten nach dem §73/3 amg. die listung der jeweiligen präparate mit ihrem status ist in der lauertaxe in deutschland zu überprüfen. diese ist für jeden apotheker bzw. berechtigten nutzer einzusehen. sofern jemand von einem arzneimittel spricht kann er nur eine registrierte arzneispezialität meinen und müßte über zulassungsunterlagen verfügen. das wäre der einzige valide nachweis für die am-eigenschaft, in welchem land auch immer. andernfalls kann es sich maximal um ein präsentationsarzneimittel handeln. das ist ein am, welches aufgrund seiner aufmachung wie ein am aussieht, aber über keinerlei phamakologische wirkung verfügt und demnach auch nicht als am zugelassen ist. ich hoffe, dass die ausführungen genau genug sind.--Gallpharma 15:45, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Urteil zu diesem Artikel[Quelltext bearbeiten]

http://www.internet-law.de/2012/11/schleichwerbung-bei-wikipedia.html

Ist dies der Edit zu diesem Urteil? --MBq Disk 14:04, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nope --Isderion (Diskussion) 16:05, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Vielen Dank, Isderidon. - Ich denke, dieser Artikel ist überwiegend redundant zu Weihrauch#Heilkunde. Die Mehrinhalte gegenüber dem dortigen Abschnitt sind schlecht belegt (Einzelstudien, non peer-reviewed etc., vgl. WP:RMLL#3 C. Quellen und Belege) oder ganz ohne Quellenangaben. Insgesamt überschätzt der Artikel den Heilmittelcharakter der Produkte bei Weitem, denn Weihrauchpräparate haben in der wissenschaftlichen Medizin überhaupt keine Bedeutung, es sind rein alternativmedizinische Anwendungen. Ich habe deshalb einen Redirect angelegt. --MBq Disk 16:53, 5. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Eine Weiterleitung wegen einem 4 Jahre alten Edit, der wegen einstweiliger Verfügung auch nicht wieder kommt? Das halte ich für übertrieben. Zudem kommt das komplette Entfernen des Inhalts eines Artikels einer Löschung gleich und hierzu bedarf es nunmal einer Löschdiskussion - egal wie schlecht der Artikel ist. Deshalb wegen Regelverstoß klarer revert - außer ich habe irgendein ein Meinungsbild verpasst, in dem Admins neuerdings einfach so Artikel löschen dürfen (ich meine nicht das technische Löschen des Lemmas sondern das des Inhalts). --ThE cRaCkEr (Diskussion) 01:10, 8. Nov. 2012 (CET)Beantworten