Diskussion:Werner Pätsch

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Der Artikel „Werner Pätsch“ wurde im November 2013 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 21.12.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Am Schluss[Quelltext bearbeiten]

Hallo Goesseln, danke für diesen Artikel. Am Schluss ist mir nicht klar, ob der letzte Satz als Erläuterung für den vorletzten fungiert. Falls ja, würde ich im letzten Satz "hatte im Jahr 2011" schreiben, dann würde der Bezug klar(er). Falls nein, weiß ich mit dem Schlussabschnitt hier nicht viel anzufangen, obwohl ich die Information wichtig finde. --C.Koltzenburg (Diskussion) 15:49, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Personenartikel oder Artikel zur Affäre?[Quelltext bearbeiten]

Werner Pätsch (* 1926) ist ein deutscher Whistleblower aus dem Jahr 1963, lautet die Lemmadefinition. Das ist sachlich falsch und für einen Personenartikel unangemessen. Über die Sinnhaftigkeit, einen nicht-analytischen Anglizismus wie "Whistleblower" retrospektiv auf einen 50 Jahre alten Fall anzuwenden, mag man ja noch streiten. Wobei ich meine starken Zweifel anmelden würde, ob sich ein journalistisches Buzzword[1] für eine enzyklopädische Beschreibung eignet. Durch Sekundärliteratur zum Thema (ja, die gibt es), wird das jedenfalls nicht gestützt. Tatsächlich war Pätsch zunächst einmal Angestellter des Verfassungsschutzes und aus dem Jahr 1963 kann man vielleicht über Jahrgangssekt schreiben, aber nicht über ein Individuum. Tatsächlich interessiert die Person Pätsch ja nur am Rande. Statt dessen geht es um die Affäre, die Rechtssprechung und die Folgen. Von daher sollte man darüber nachdenken, daraus das Lemma Abhöraffäre 1963/64 zu machen. Als solche wird die Angelegenheit bei Josef Foschepoth: Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik. V&R, Göttingen 2013, S. 119-159, abgehandelt. Mit dieser Sekundärliteratur sowie Patrick Wagner: Ehemalige SS-Männer am "Schilderhäuschen der Demokratie"? Die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz 1963/64. In: Gerhard Fürmetz (Hg.): Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969. Ergebnisse, Hamburg 2001, S. 169-198, muss man auch nicht exzessiv auf Primärquellen zurückgreifen.--Assayer (Diskussion) 19:28, 16. Nov. 2013 (CET)Beantworten

guter Hinweis, muss "nur" jemand machen.
wieviele Affären gab es denn ? Rigoll benennt die hier beschriebenen Vorgänge als "Verfassungsschutzaffäre" (Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland: Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Wallstein, Göttingen 2013. ISBN 978-3835310766, S. 179), das Lemma könnte demnach auch Verfassungsschutzaffäre 1963 heißen. Rigoll behandelt die, seiner Meinung nach durch Heinrich Ritzel ausgelöste (ebd.), Affäre unter ausdrücklicher Nichtnennung von Pätsch nur sehr kursorisch.
--Goesseln (Diskussion) 16:56, 17. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Die Sekundärliteratur gibt vor allem den Begriff Telefon-Affäre her (mit und ohne Bindestrich), insbesondere die etwas ältere Literatur. So hieß auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss entsprechend. Du hast das Lemma hier angelegt und die Weiterleitung Abhöraffäre (1963). Würdest Du eine Verschiebung befürworten oder die Neuanlage eines Lemmas zur Affäre, die dann mit dem Personenartikel hier abzugleichen wäre? Ich würde letzteres bevorzugen, weil damit die Affäre von dem Fall Pätzsch mit dem Urteil von 1965 getrennt werden könnte. Letzteres ist auch presserechtlich relevant. Auf Seklit wie Foschepoth kann ich zurückgreifen. Aber von heute auf morgen wird das nichts, schon gar nicht, wenn man es richtig macht und die verstreute Literatur einbezieht.--Assayer (Diskussion) 19:14, 17. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Personenartikel

Wenn ich heute den Artikel durchzähle, dann hat er 32 Sätze. Davon befassen sich 24 mit Pätsch und seinem Geheimnisverrat, acht Sätze dienen der zeitgeschichtlichen Einordnung. Natürlich ist eine quantitative Betrachtung nicht die einzige Methode ..., ich weiß.
Dass der Artikel nichts über seine Tätigkeit als Programmierer enthält, so what? Dass seine Interviewäußerung zu aktuellen (2013) Whistleblower-Affären nicht zitiert wird, das mag wer will nachtragen. --Goesseln (Diskussion) 15:37, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Nun gut, so kann man das Thema auch angehen. Die unenzyklopädische Lemmadefinition habe ich angepaßt. Wenn der Begriff "Whistleblower" rein soll, solltest Du ihn mit Sekundärliteratur eindeutig belegen. Die zwei Presseberichte von Zeit und SZ genügen dazu nicht, da es ausgezeichnete Sekundärliteratur gibt, die den Begriff aber nicht verwendet. Ich wußte gar nicht, dass Pätsch 2013 ein Interview gegeben hat.--Assayer (Diskussion) 16:17, 18. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Kann die Affäre jetzt einen eigenen Artikel bekommen oder nicht?--Sanandros (Diskussion) 21:59, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Die Abhöraffäre 1963/64 sollte einen eigenen Artikel haben, aber aus mehr als nur der Diskussion um Werner Pätsch bestehen. Ich habe hier das Buch von Josef Foschepoth herumliegen und will mich dessen demnächst annehmen! --PaulBommel (Diskussion) 18:03, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Geheimschutz 2023[Quelltext bearbeiten]

...oder nochmal verlängert?--Wikiseidank (Diskussion) 21:15, 12. Mai 2023 (CEST)Beantworten