Diskussion:Wirtschaftsprüfer

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Zu: Zulassung: § 10 ist im September weggefallen... sollte man überarbeiten...

Da ich selbst Wirtschaftsprüfer bin und mir ein Urteil über das hier geschriebene erlauben kann, ein paar Anmerkungen:

Der Artikel bedarf einer grundlegenden Überarbeitung in Sachen Inhalt und Struktur. Es sollte ein Berufsträger sein, der in den Begrifflichkeiten sicher ist. Alleine der zweite Satz "Zu den Aufgaben von Wirtschaftsprüfern gehören unter anderem die Wirtschaftsprüfung über die ordnungsmäßige Buchführung eines Unternehmens ..." ist Blödsinn. Gemeint ist die Durchführung gesetzlich normierter Jahresabschlussprüfung wie beispielsweise in § 316 ff HGB und in anderen Gesetzen geregelt. Gegenstand der Prüfung ist dann in § 317 HGB grundlegend geregelt, nämlich das die Buchführung einzubeziehen ist.

So in diesem Stile lässt sich fast an jedem Absatz Kritik üben.

Wer ist bereit, diesen Artikel komplett zu überarbeiten? --193.159.182.242 12:53, 15. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

... man vergleiche den ungleich umfangreicheren Steuerberater -- DINO2411 ... Anmerkungen? 04:44, 24. Jan 2006 (CET)

also ist dir der artikel zu kurz? ...Sicherlich Post 09:28, 24. Jan 2006 (CET)
Spitze, dass sich so schnell einer der Autoren meldet ... da überlebt Blödsinn vermutlich nicht lange. ja, mir isser zu kurz. Das eine oder andere kann ich sicher auch aus dem Stegreif beitragen (spontan fällt mir ein, dass der Beruf ~1931 durch Notverordnung von v. Hindenburg eingerichtet wurde), aber frühestens am Wochenende. Dann könnte man noch die Unabhängigkeitsproblematik eingehen, die Häufigkeit/Organisationsform (IDW etc.), die Rolle im Bereich des Standardsetting, aktuelle Schwerpunkte (IFRS-Umstellung), Skandale (Enron, WorldCom, in D: Flowtex). Wenn du Lust hast, können wir das zusammen mal in Angriff nehmen ... -- DINO2411 ... Anmerkungen? 04:59, 25. Jan 2006 (CET)
na dann bau aus; aber wegen zu kurz macht man üblicherweise keinen überarbeiten baustein rein. so ziemlich alle artikel der WP sind am wachsen und beleuchten ein thema nicht vollständig. ... aber super wenn du es ausbaust; habe selber im moment eher keine Zeit/interesse ... beachte aber, dass z.B. IDW einen eigenen artikel hat; das sollte sich möglichst nur wenig überschneiden ...Sicherlich Post 09:40, 25. Jan 2006 (CET)
Ich finde jetzt leider gerade nicht die genaue Beschreibung, wann Überarbeiten gesetzt werden soll, aber ich denke, das war hier schon angemessen (man hätte evtl. ein passenderes Adjektiv finden können, das stammt allerdings ja auch von dir). Werde mich mal kümmern, dauert aber ... -- DINO2411 ... Anmerkungen? 00:52, 26. Jan 2006 (CET)

Tätigkeit des WPs[Quelltext bearbeiten]

"Der Wirtschaftsprüfer darf keine JA feststellen wenn er sich in einer finanziellen Notlage befindet. Dies soll Bestechungsversuche seitens des zu püfenden UN verhindern. Des Weiteren darf er keine Mandate annehmen, wenn diese mehr als 50% seines Umsatzes ausmachen würden. (Verhindern einer Abhängigkeit von einem Mandanten)"

Abgesehen von der sprachlichen u.a. Mangelhaftigkeiten des Absatzes ist er hier fehl am Platz, da hier bereits besondere Bereiche angesprochen werden. Wenn diese Punkte erwähnt werden, dann in einem anderen, umfangreicheren Kontext. Daher sollte Absatz gelöscht werden, ich werde demnächst weitere Ergänzungen schreiben. --Ulle 13:12, 13. Jun 2006 (CEST)

Ich sehe gerade, wurde erst zuletzt eingegefügt. Ich habe es gelöscht und ergänze den Themenbereich demnächst. --Ulle 17:37, 13. Jun 2006 (CEST)


Vereidigter Buchprüfer[Quelltext bearbeiten]

Moin, die BKL VBP linkt auf diesen Artikel, Vereidigter Buchprüfer ist noch rot. Gleichzeitig findet sich hier im Artikel keine Silbe zu diesem Berufsbild, die Weiterleitung ist mithin nicht korrekt. Wer kann das entweder hier einbauen oder einen neuen Artikel zu diesem Lemma schreiben? --Grüße, DINO2411FYI 16:02, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

erledigt --[Rw] !? 12:27, 27. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Sprachlich dringend zu überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Passiva, Wortwiederholungen prägen den Text so sehr - tja - lohnt das oder gibt es wen, der gleich revertieren würde, weil er glaubt, es muss sein??Sieb 16:47, 11. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Eine Revertierung muss nur sein, wenn der Artikel hinterher schlechter ist als vorher. Das ist der Fall, wenn die Bearbeitung die Verständlichkeit für einen normalen Leser stark reduziert und in die Irre führt, weil der Bearbeiter Wikipedia:Wie_schreibe_ich_gute_Artikel#Stil für sich als irrelevant betrachtet. --84.158.117.244 22:55, 11. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Anerkennung von Studienleistungen nach § 13b WPO[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für die im Artikel angegebenen Studiengänge eigentlich irgendwo (am besten Website des IDW, ich konnte nix finden) Nachweise für eine solche Anerkennung?

Die Institutionen hinter den Studiengängen selbst geben hierüber auch selten Auskunft (Ausnahme: www.frankfurt-school.de/mat) bzw. können auch auf Anfrage (Uni Frankfurt) keine verlässliche Info geben.

Danke für die Mithilfe.

Im Artikel heißt es ,,ein abgeschlossenes Hochschulstudium´´. Heißt das das es kein vorgegebendes Studienfach gibt sondern eine zulassung nach bestehen der Prüfung erfolgt? ,,Des Weiteren fließen in die Berechnung des Wirtschaftsprüfer Gehalts Faktoren wie Studienfach (Jura, BWL, Wirtschaftsrecht, evtl. gar nicht studiert?) oder auch Größe des Arbeitgebers ein.´´

[1] (nicht signierter Beitrag von 91.12.224.139 (Diskussion) 21:15, 5. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Verlinkung Sprachen[Quelltext bearbeiten]

Ist es richtig, wenn ich den Link zu fr:expert comptable setze?

Außerdem stellte ich fest, dass es im englischen Sprachraum scheinbar verschiedene Begriffe für die Auditing-Berechtigten gibt, so in UK z. B. den en:ACCA en:Certified Accountant und den en:Chartered Accountant als Mitglied der en:ACA. Kennt sich da jemand mit den Feinheiten aus? Ich habe das noch nicht so ganz durchschaut... -- Alpenfreund 13:57, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der deutsche Steuerberater entspricht dem französischen expert-comptable (mit Bindestrich) und dem englischen certified public accountant (USA) bzw. chartered accountant (GB).

Der deutsche Wirtschaftsprüfer entspricht dem französischen commissaire aux comptes (ohne Bindestriche) und dem registered auditor(GB).

Die meisten Berufsangehörigen haben beide Qualifikationen, aber der Unterschied ist wichtig. (nicht signierter Beitrag von AMBFrankfurt (Diskussion | Beiträge) 22:02, 23. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

Anerkennung von Studienleistungen nach § 8a WPO[Quelltext bearbeiten]

Sowohl Executive Master of Finance and Accounting (EMFA) wie auch Executive Master of Accounting and Taxation (EMAT) sind laut Wirtschaftsprüferkammer nicht nach § 8a WPO akkreditiert. (nicht signierter Beitrag von Che-sieger (Diskussion | Beiträge) 15:55, 25. Mär. 2009 (CET)) [Beantworten]

Ist inzwischen nachgeholt worden. Nach meinem Kenntnisstand war eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes des Landes BW dafür notwendig, da die Studienleistungen nicht an der Uni Mannheim, sondern an der Business School der Uni Mannheim erbracht werden. Siehe auch Seite der WPK. -- Zeichenderzeit *?!* 18:36, 22. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wirtschaftsprüfer gelten als leitende Angestellte nach § 45 S. 2 WPO[Quelltext bearbeiten]

Nach § 45 S. 2 WPO gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Entsprechende Aussagen, dass auch angestellte Steuerberater, angestellte Rechtsanwälte oder angestellte Ärzte automatisch als leitende Angestellte gelten, gibt es nicht.

Der Status des leitenden Angestellten bei angestellten Wirtschaftsprüfern bedeutet, dass für den angestellten Wirtschaftsprüfer diverse Arbeitnehmerrechte (wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, aktive und passive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen) nicht mehr gelten.

Angestellte Wirtschaftsprüfer sind damit unabhängig von den allgemeinen Kriterien nach § 5 Abs. 3 BetrVG leitende Angestellte.

Ob § 45 S. 2 WPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird im Moment vor deutschen Arbeitsgerichten geklärt. Es ist aktuell ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht sowie vor einem Landesarbeitsgericht anhängig. (nicht signierter Beitrag von 78.48.217.114 (Diskussion | Beiträge) 23:59, 23. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Es gibt selbständige Wirtschaftsprüfer, die sollten unabhängig sein. Da treffen solche Einwände nicht zu. --Kulturkritik (Diskussion) 17:50, 3. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]