Diskussion:Wolfenstein (Computerspiel)

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1. Geht es nicht um die fiktive Stadt "Eisenstadt" sondern "Isenstadt", zweitens gibt es Ladezeiten und es nicht somit NICHT eine große Welt ohne Ladeunterbrechungen. (nicht signierter Beitrag von 193.99.214.134 (Diskussion | Beiträge) 10:25, 24. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

WP:Belege? – vıכıaяפ‎  10:38, 24. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Spiel das Spiel mal, das ist doch der Beleg! Es wird selbst in der deutschen Version Isenstadt geschrieben und gesprochen. Und Ladezeiten gibt es wirklich, und zwar immer wenn man einen Teil der Karte verlässt um in einen Bereich zu gehen, der für Missionen ist und wieder zurück. In diesen Bereichen sind die Gegner dann nicht "zufällig" gestreut. Auch wenn ich sagen muss, das die Ladezeiten recht kurz sind, es erscheint ein Ladebildschirm und es wird geladen. Wenn du noch einen Beleg brauchst, spiel das Spiel oder such irgendwas auf Youtube. 88.78.51.172 18:40, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Beleg ist das Spiel selber. Zumindest für die Ladezeiten. Ansonsten ist der Artikel nicht besonders.... -- 87.123.58.107 23:37, 24. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Name des Wiki-Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel heißt zur Zeit Wolfenstein (2009). Da das Spiel nur Wolfenstein heißt, empfiehlt sich eine Änderung. Dazu müsste die Begriffserklärungsseite ebenfalls umbenannt werden. In den ausländischen Wikis ist das teilweise schon geschehen. Da das sicherlich nicht mal eben so geht, hab ichs hier gepostet. --87.122.39.180 21:26, 26. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei der Suche nach dem neuen Wolfenstein hat sich "Wolfenstein 2009" als Suchbegriff fest eingebürgert. Fast alle etaiblierten Zeitschriften und Webseiten identifizieren den Aktuellen Shooter als Wolfenstein 2009. Bei der Suche nach "Wolfenstein" (ohne 2009) landet man in der Regel beim Vorgänger (RtCW). "2009" sollte auf jeden Fall bleiben. Es ist eh Erbsenzählerei und eigendlich keine Disskusion wert, ob die Jahreszahl nun in Klammern hinter dem Titel auftauchen sollte oder nicht. Das ein Rad rund ist, weiss ich selber. Dafür brauche ich keine Belege oder Verweise. -- 87.123.43.243 23:11, 3. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

also ich hab noch nie ein rundes rad gesehen. ;) --GreenBerlin Fragen? 13:42, 9. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Mir ist da etwas aufgefallen: Isenstadt verweist erstens auf die Isen, einen Fluss in Dorfen. Zweitens sehen Teile der Innenstadt der von Dorfen schon verdammt ähnlich. (Das geht soweit, dass ich z.T. wusste, welche Gebäude um die Ecke warten!) Weiss da jemand mehr darüber? --Gruß, Benny Sprich Dich aus... Bewerte mich! 18:59, 6. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verbreitungsverbot heist nicht besitzverbot.[Quelltext bearbeiten]

Verbreitungsverbot heißt nicht Besitzverbot.

Private nutzer machen sich nicht illegal wenn sie dieses Spiel besitzen oder im Ausland erworben haben. Der Zoll hat nicht das recht das Spiel zu beschlagnahmen wenn es privat genutzt wird, oder aus dem Ausland erworben wird.

Fakt man kann sich das Spiel ganz legal im Ausland erwerben und braucht auch keine Angst zu haben wenn man es privat benützt.195.35.72.171 09:31, 27. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]


Stimmt kann man beim Nachbarland legal kaufen (nicht signierter Beitrag von 217.253.1.55 (Diskussion) 22:05, 17. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Mutmaßlich aufgehobene Beschlagnahmen[Quelltext bearbeiten]

Schnittberichte hat im Juni 2019 mitgeteilt, dass die Beschlagnahmen zu Wolfenstein aus formalen Gründen aufgehoben wurden. In den späteren Ausgaben der BzKJAktuell werden allerdings alle Versionen des Spiels weiterhin unter den Abschnitten 86a und 131 gelistet (mindestens bis 2021, in aktuellen Ausgaben sind keine beschlagnahmten Medien mehr aufgeführt). Im Zweifel vertraue ich eher auf die Listen der BzKJ, die das Spiel bis heute im B-Teil der Liste führt, als auf Schnittberichte. --Chris Retro (Diskussion) 08:39, 4. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Die Liste B ist keine Beschlagnahme, sondern eine Indizierung, und in der Ergänzung auf schnittberichte.com steht, dass die weiteren Beschlagnahmen weiterhin bestand haben. Die aufgehobene Beschlagnahme aus 2016 bezog sich nur auf § 131 StGB, die aus 2009 auf 86a StGB und § 131, die aus 2013 ebenfalls nur auf § 131. —viciarg414 09:40, 5. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne den Unterschied zwischen Liste B und Beschlagnahme, ich hätte im letzten Satz sagen natürlich betonen sollen, dass die BzKJ neben der B-Listen-Indizierung auch noch weiterhin die anderen Beschlagnahmen listet. Aber genau das ist der Kern meiner Aussage, wenn von den drei Beschlagnahmen wegen § 131 nur eine gestrichen wurde und die anderen beiden (inkl. der wegen § 86a) bestehen, dann sind die Aussagen im Artikel "bis Juni 2019 bundesweit beschlagnahmt und eingezogen" und "Am 11. Juni 2019 wurde die Beschlagnahme aufgehoben. Aktuell wurde nur ein Beschluss formell aufgehoben, daher bleibt es noch auf Liste B indiziert" nachweislich falsch mit Ansage... ich möchte nur klarstellen, dass wenn ich das ändere, hier keiner kommt und meint, weil ein Beschluss formell aufgehoben wurde, würde das evtl. auch für die anderen gelten. --Chris Retro (Diskussion) 18:30, 5. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]