Wikipedia:Schnelllöschantrag
Als Schnelllöschung bezeichnet man das Löschen einer Seite ohne vorherige siebentägige Löschdiskussion. Die Schnelllöschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen, die nicht erst ausdiskutiert werden müssen. Die genauen Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Schnelllöschkriterien festgelegt.
Alle Benutzer können Seiten zur Schnelllöschung vorschlagen, indem sie sie durch einen Schnelllöschantrag (SLA) in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen eintragen. Jeder Administrator kann Schnelllöschungen durchführen, solange sie den folgenden Kriterien entsprechen.
Inhaltsverzeichnis |
Kriterien für eine Schnelllöschung
Artikel
- Kein Artikel:
- Vandalismus
- Testseiten
- Ankündigungen von Artikeln
- verworrene Texte, Texte ohne Definition oder Kontext
- Texte in falscher Sprache (Achtung: sind gegebenenfalls Importe, die übersetzt werden sollen!)
- sinnentstellte Maschinenübersetzungen
- Fragen (ggf. Ersteller ansprechen)
- Scherzeinträge und Fakes: Offensichtliche Scherzeinträge oder Fakes. Bei Zweifeln, ob ein Artikel wirklich ein Scherz ist, sollte aber immer ein normaler Löschantrag gestellt werden.
- Zweifelsfreie Irrelevanz: Das dargestellte Lemma ist zweifelsfrei nicht relevant (Kleinstvereine, vollkommen unbekannte Personen). Bei zweifelhafter Relevanz ist stets ein normaler Löschantrag zu stellen. Die Tatsache, dass die Relevanz des Lemmas im Artikel nicht dargestellt ist, ist kein Schnelllöschgrund. Auch liegt keine zweifelsfreie Irrelevanz vor, wenn Tatsachen nicht belegt sind, die Relevanz eventuell begründen (vgl. Meinungsbild).
- Rechtswidrig: Seiten, die aus eindeutig rechtswidrigem Inhalt bestehen, also z. B. Beleidigungen, Volksverhetzung, offensichtliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten und verleumderische Inhalte, letztere sollten anschließend einem Oversighter gemeldet werden.
- Offensichtliche Werbung: Texte, die offensichtlich und überwiegend eine Werbung für ein Unternehmen oder ein spezielles Produkt darstellen und keine enzyklopädisch verwertbaren Inhalte enthalten.
- eindeutige Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität: wenn eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen ist und der Text nur mit großem Aufwand eine enzyklopädische Qualität erreichen könnte – in diesem Fall bitte keine {{URV}}-Meldung machen, um das Support-Team zu entlasten.
Metabegründungen
- Ein Artikel, dessen Inhalt bereits vollständig in einem anderen Artikel enthalten ist, aber nur, wenn das Lemma nicht als Redirect erhaltenswert ist (siehe hierzu Wikipedia:Redundanz).
- Wiedergänger: Eine wieder eingestellte Kopie eines Artikels, der nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurde. Sofern die Löschung infolge mangelnder Relevanz erfolgte, können auch inhaltlich vom ursprünglichen Text abweichende Artikel als Wiedergänger schnellgelöscht werden. Der darüber entscheidende Admin prüft in diesem Fall, ob die Relevanz durch neue, bislang nicht bekannte Tatsachen im neuen Artikel dargestellt wird oder ob sich die Auslegung der Relevanzfrage in der Zwischenzeit geändert hat. Im Zweifelsfall sollte stets ein regulärer Löschantrag gestellt werden.
Dateien
- Eine Datei (z. B. Bilder, Audio- oder Videofiles), die eine genaue Kopie (bitte höhere Auflösung bevorzugen) einer anderen ist. Jedoch vorher sicherstellen, dass kein Artikel die zu löschende Datei mehr benutzt!
- Ein Bild, das eindeutig eine Urheberrechtsverletzung darstellt und bei dem keine Freigabe zu erwarten ist.
- Eine Datei, die seit über 2 Wochen in der Dateiüberprüfung steht, ohne dass die erforderlichen Informationen nachgetragen wurden. Ein entsprechend begründeter SLA wird von einem Mitarbeiter der DÜP gestellt.
- Das Vorhandensein einer svg-Datei ist nicht generell ein Schnelllöschgrund für vorhandene Pixel-formatige (z. B. .png, .jpg) Kopien. Hinsichtlich Qualität, Nutzung und möglichen Fehldarstellungen sollten Einzelfallentscheidungen vorgenommen werden. Gestalterisch sehr einfache Duplikate, so zum Beispiel reine Textlogos sowie falsche oder fehlerhafte Grafiken und Logos, können in der Regel problemlos gelöscht werden. Bei Umwandlung einer Pixelgrafik in ein SVG sind die relevanten Informationen der Pixel-Vorlage in die Vektordateienbeschreibung zu übernehmen
- Eine Datei, von der anzunehmen ist, dass sie keinem enzyklopädischen Zweck dienen könnte und nicht verwendet wird. (Beispiele sind: Logos von offensichtlich irrelevanten Bands oder Unternehmen, und/oder Grafiken in offensichtlich zu schlechter Qualität, bei denen die Nutzung ausgeschlossen ist).
Sonstiges
- Unerwünschte Weiterleitungen, vor allem für seltene Falschschreibungen, Diskussionsseiten und Weiterleitungen vom Artikelnamensraum in den redaktionellen Bereich (siehe Hilfe:Namensräume#Regeln). Man sollte überprüfen, dass keine Links aus dem Artikelnamensraum auf die zu löschende Weiterleitung zeigen und keine für einen bestehenden Artikel relevante Versionsgeschichte existiert. Es ist jedoch nicht immer sinnvoll, Verlinkungen auf Weiterleitungen aufzulösen.
- Seiten im Benutzernamensraum auf Wunsch des jeweiligen Benutzers (auch von Anderen neu angelegte Seiten im persönlichen Benutzerraum) oder weil sie gegen die Regeln für Benutzerseiten verstoßen. Benutzerdiskussionsseiten werden nicht auf Benutzerwunsch gelöscht.
- Beiträge permanent gesperrter Benutzer, die nicht der Entwicklung einer Enzyklopädie dienen.
- Nicht mehr relevante Diskussionsseiten von IP-Benutzern (nicht bei statischen IP).
- Kategorien, die per Bot auf einen anderen Namen verschoben wurden.
- Diskussionsseiten, die ausschließlich regelwidrige Diskussionsbeiträge enthalten. Ist damit zu rechnen, dass das Thema wiederholt regelwidrige Diskussionsbeiträge fördert, kann man die Vorlage:Diskussionsseite einfügen. Ist der zur Diskussionsseite gehörende Artikel nicht vorhanden (bzw. bereits vor der Erstellung geschützt), sollte auch die Diskussionsseite vor der Erstellung geschützt werden.
Kein Fall für eine Schnelllöschung
Artikel
- Wörterbucheinträge: Für Wörterbucheinträge gibt es das Wiktionary. Wörterbucheinträge sollten normal auf den Löschkandidaten gelistet werden, damit diejenigen, die ein Interesse daran haben, sie ins Wiktionary retten oder durch Erweiterung einen vollwertigen Enzyklopädieartikel daraus herstellen können.
- Einseitige Sichtweise oder etwas Schleichwerbung sind kein Fall für Schnelllöschung, da möglicherweise mit etwas Arbeit eine neutrale Version des Artikels erstellt werden könnte (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt).
- Schlecht geschriebene Artikel können ausgebessert werden:
- Formalien (siehe Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel)
- schlechtes Deutsch (Ausnahme: sinnentstellte Maschinenübersetzungen)
- für Laien unverständlich: Versuche die verwendeten Fachbegriffe mit Artikeln zu verknüpfen, in denen sie erläutert werden, bitte andere Benutzer, die sich in dem Fachgebiet auskennen, einen Blick auf den Artikel zu werfen (Ansprechpartner finden sich auf Die Wikipedianer/nach Wissensgebieten oder bei einem entsprechenden Portal), oder versieh den Artikel mit dem Bewertungsbaustein „{{unverständlich}}“.
- Quellenlose neue Artikel: Laut Wikipedia:Meinungsbilder/Quellenpflicht für neue Artikel, d.h. hier muss, falls eine Löschung in Betracht gezogen wird, ein normaler Löschantrag gestellt werden.
Diskussionsseiten von Artikeln
- Diskussionsseiten von Artikeln sollen nicht gelöscht, sondern gegebenenfalls archiviert werden. Unter Umständen ist auch die Löschung einzelner Passagen oder die Leerung der Seite sinnvoll, vgl. Aufräumen von Diskussionsseiten.
Dateien
- Dateien sollen grundsätzlich über die Dateiüberprüfung abgearbeitet werden, sofern keines der oben genannten Schnelllöschkriterien erfüllt ist. Für Dateien, die sowohl auf Wikipedia als auch auf Wikimedia Commons existieren, siehe Umzug von Dateien nach Commons.
Sonstiges
- Weiterleitungen sind in vielen Fällen ausdrücklich erwünscht, siehe Hilfe:Weiterleitung#Wann sind Weiterleitungen sinnvoll?. Auf umstrittene Weiterleitungen, die nicht eindeutig abgelehnt werden, und solche mit möglicherweise relevanter Versionsgeschichte sind normale Löschanträge zu stellen.
Vorgehensweise
Antrag stellen
Vor einem Schnelllöschantrag:
- Prüfe in der Versionsgeschichte, ob es sich nicht entweder um einen Fall von Vandalismus handelt, bei dem bestehender, guter Inhalt überschrieben wurde, oder um einen gerade nachimportierten Artikel, bei dem die deutsche Übersetzung bereits in der Versionsgeschichte vorliegt. In so einem Fall natürlich die alte bzw. neueste deutschsprachige Version wiederherstellen.
- Prüfe die Diskussionsseite auf Hinweise, die dem von dir erkannten Schnelllöschkriterium entgegenstehen.
- Falls Teile des Artikeltextes in andere Artikel übernommen wurden, kommen Lizenzerwägungen ins Spiel. Überlege, ob das Lemma als Weiterleitung geeignet ist. Bitte sonst einen Administrator um eine Zusammenführung der Versionsgeschichten.
- Falls du eine Kategorie schnelllöschen lassen möchtest, sorge bitte vor dem Antrag dafür, dass sie leer ist, also weder Unterkategorien noch Artikel enthält.
- Falls du einen gerade eben neu eingestellten Artikel verschoben hast, warte bitte mit einem Schnelllöschantrag auf den „Verschieberest“, bis der Einsteller die Verschiebung bemerkt hat, oder weise ihn auf die Verschiebung hin.
- Falls du eine Datei wegen einer Dublette oder wegen einer Ersatz-svg-Datei zur Löschung vorschlägst, verlinke bitte die jeweils betreffende andere Datei.
Für einen Schnelllöschantrag fügst du Folgendes am Beginn des Artikels ein:
{{Löschen|1=Begründung --~~~~}} oder
{{delete|1=Begründung --~~~~}} oder
{{sla|1=Begründung --~~~~}}
(Bei einer Weiterleitungsseite muss der Schnelllöschantrag vor dem #REDIRECT stehen – die Wiki-Software zeigt bei Seiten, die mit #REDIRECT anfangen, alle weiteren Zeilen nicht an.)
Mittels ---- (vier Bindestriche) zu Beginn einer folgenden Zeile lässt sich der Antrag mit einer durchgezogenen Linie vom Artikeltext trennen. Insbesondere bei Einsprüchen und darauffolgenden Kurzdiskussionen empfiehlt es sich zur besseren Übersicht, eine solche Trennlinie einzufügen.
Die betroffene Seite bitte nicht bei den Löschkandidaten eintragen. Der Textbaustein trägt den Artikel automatisch in die Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen ein. Die vier Tilden (~) im Schnelllöschtextbaustein generieren automatisch die Unterschrift des Antragstellers. Die kurze Begründung, die den Schnelllöschantrag erklärt (z. B. Überflüssig durch Artikelverschiebung), erleichtert dem Administrator die Arbeit.
Weiteres Vorgehen
Über die Schnelllöschung entscheidet ein Administrator. Einsprüche können unter den Antrag geschrieben werden. Ein Administrator muss die Schnelllöschbegründung und gegebenenfalls den Einspruch sorgfältig prüfen; zur Prüfung gehören auch Versionsgeschichte und Diskussionsseite. Sollte der Einspruch hinreichend begründet sein beziehungsweise die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, wird der Antrag in einen Löschantrag umgewandelt oder ganz abgelehnt. Andernfalls führt der Administrator die Löschung aus.
Auch nach der Löschung ist ein Einspruch gegen die Schnelllöschung möglich; dieser ist zunächst auf der Diskussionsseite des löschenden Administrators zu vermerken. Erhebt ein Benutzer Einspruch gegen die Löschung, ist entweder der Artikel wiederherzustellen, mit Löschantrags-Baustein zu versehen und eine ordentliche Löschdiskussion durchzuführen, oder aber es ist vom Administrator eine entsprechende Begründung anzugeben, aus der ersichtlich wird, warum dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Im letztgenannten Fall kann ein Wiederherstellungswunsch auf der Löschprüfungsseite eingetragen werden.
Zeigt sich, dass ein Lemma bereits mehrfach schnellgelöscht wurde und ein sinnvoller Artikel nicht zu erwarten ist, empfiehlt sich die Sperre des Titels gegen Neuanlage.