Finanzinstrument

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Unter einem Finanzinstrument (englisch financial instrument) sind alle vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen zu verstehen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Die aus Verträgen oder Vereinbarungen resultierenden Rechte bzw. Pflichten müssen dabei auf finanziellen Sachverhalten beruhen.

Finanzinstrumente nach IAS/IFRS

Die International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) definieren in IAS 32.11 und IAS 39.8 ein Finanzinstrument wie folgt:

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

IAS 39 unterscheidet zwischen drei Arten von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte (z. B. Kassenbestand, Bankguthaben, Forderungen und Finanzanlagen), Finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. aufgenommene Bankkredite) und Eigenkapitalinstrumente.

Finanzinstrumente nach deutschen Rechtsnormen

§ 2 WpHG definiert Finanzinstrumente als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate bzw. Termingeschäfte, Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren sowie sonstige Instrumente, die an einem organisierten Markt im Inland oder der EU zugelassen sind.

Eine weitere Definition, die der Bankbilanzierung und bei der Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde (BaFin) und der Deutschen Bundesbank zu beachten ist, enthält § 1 Abs. 11 KWG.

Siehe auch