Fischel Arnheim

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Fischel Arnheim (* 23. Februar 1812 in Bayreuth; † 31. Januar 1864 in München) war ein deutscher Politiker und Jurist.

Leben

Arnheim entstammte einer sehr konservativen jüdischen Familie und war eigentlich für das Amt eines Rabbiners gedacht. Trotz Widerstände seiner Familie studierte Arnheim Jura und konnte dieses auch erfolgreich abschließen; dennoch wurde er erst 1848 zum königlichen Advocat ernannt.

Als solcher war er in Naila tätig und wurde bereits im darauffolgenden Jahr als Abgeordneter des Kreises Hof in die bayerische Abgeordnetenkammer gewählt. Dort setzte er sich als Liberaler verstärkt für das allgemeine Wahlrecht und die Unabhängigkeit der Presse ein. Bei der Auflösung verschiedener bayerischer Gesandtschaften 1852 war Arnheim einer der größten Befürworter.

Da er ein wichtiger Mitarbeiter in verschiedenen Ausschüssen war, schlugen sich Arnheims Vorschläge oft in Neuerungen der bayerischen Zivilprozessordnung und des bayerischen Zivilgesetzbuches nieder. Arnheim war maßgeblich an der Aufhebung des Matrikelzwangs beteiligt, der die Genehmigung und vor allem die Anzahl der an einem Ort lebenden Juden regelte. 1863 erreichte er die freie Gewerbeausübung für Juden, was eine weitgehende rechtliche Gleichstellung von Juden und Christen in Bayern bedeutete.

Er war Mitglied der Burschenschaft der Bubenreuther Erlangen. 1863 wurde er zum ersten Ehrenbürger der Stadt Hof ernannt.

Literatur

  • Helge Dvorak: Biografisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I Politiker, Teilband 1: A-E. Heidelberg 1996, S. 27.

Weblinks