Flagge Brandenburgs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Oktober 2016 um 13:06 Uhr durch Ludger1961 (Diskussion | Beiträge) ({{NaviBlock}}). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Flagge des Landes Brandenburg
Vexillologisches Symbol:
Seitenverhältnis: 3:5
Offiziell angenommen: 30. Januar 1991

Die Flagge Brandenburgs wird durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg[1] vom 30. Januar 1991 festgelegt:

„Die Landesfarben sind Rot-Weiß.“
„Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.“ […]
„Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf.“

Die Verfassung des Landes Brandenburg[2] wurde am 20. August 1992 erlassen und fasst sich zu diesem Thema sehr kurz:

Artikel 4. Landesfarben und -wappen
„Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“

Geschichte

Die Geschichte dieser Flagge geht weit zurück. Die Farbgebung ist aus dem traditionellen Wappensymbol, dem roten Märkischen Adler auf weißem (silbernem) Grund, abgeleitet.

Wappen der preußischen Provinz Brandenburg
Flagge der preußischen Provinz Brandenburg

1882 wurde die rot-weiße Provinzflagge, die kein Wappen mehr beinhaltete, offiziell eingeführt.

Flagge des DDR-Landes Brandenburg 1945–1952

Von 1945 bis 1952 führte die Provinz (ab 1947: "Land") Brandenburg an Stelle dieses als „preußisch-monarchistisch“ desavouierten Symbols ausschließlich eine rot-weiß-rote Flagge. Dies beschloss das Präsidium der Provinzialverwaltung am 24. Oktober 1945. Am 15. Dezember 1945 wurde präzisiert, dass das Verhältnis der Breite der waagerechten Streifen 2:1:2 betragen, der weiße Streifen also schmäler als die roten sein solle. Die Flagge ähnelt damit – bis auf den roten Farbton und das Tuchformat – der Flagge Lettlands. Mit der faktischen Auflösung des Landes Brandenburg 1952 kam sie dann aber wieder außer Gebrauch.

Das 1990 neugegründete Bundesland Brandenburg bestimmte dann die traditionelle Kombination der Farben Rot-Weiß mit dem Brandenburgischen Adler wieder zur Landesflagge.[3][4]

Siehe auch

Commons: Flaggen von Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichen-Gesetz- HzG) vom 30. Januar 1991
  2. Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992
  3. Flags of the world: Brandenburg State 1945-1952 (Germany)
  4. Landtag Brandenburg: Infothek > Geschichte & Gebäude des Landtages > Landeswappen