Friedrich von Lindelof

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Friedrich Levin Freiherr von Lindelof (* 10. Juli 1794 in Oldenburg; † 16. Mai 1882 in Darmstadt) war Ministerpräsident im Großherzogtum Hessen und Professor der Rechtswissenschaften.

Ausbildung und Beruf

Ab 1811 studierte von Lindelof Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg, Dijon und Paris. In Heidelberg wurde er Mitglied des Corps Guestphalia I Heidelberg.[1] Nach der Promotion und der Habilitation 1816 lehrte er als Privatdozent an der Universität Göttingen. Am 22. Februar 1823 wurde er ordentlicher Professor an der Universität Gießen.

Neben seiner Lehrtätigkeit machte von Lindelof Karriere im Verwaltungsdienst. 1818 als Assessor in der Justizkanzlei Oldenburg angestellt wechselte er 1830 als Oberappellationsgerichtsrat in das Großherzogtum Hessen. Dort wurde er 1838 Ministerialrat, 1847 Direktor des Justizministeriums und 1853 Präsident des Justizministeriums.

Politik

Am 26. Dezember 1858 wurde Friedrich Lindelof als Justizminister in die Regierung des Großherzogtums Hessen und verblieb in diesem Amt bis zum 12. September 1872. Vom 6. April 1871 bis zum 13. September 1872 war er unter Großherzog Ludwig III. Ministerpräsident und Außenminister. Ab dem 6. Juni 1860 war er gleichzeitig Staatsratspräsident.

Ehrungen

Am 25. August 1862 wurde Friedrich von Lindelof in den Adelsstand erhoben.

Veröffentlichungen

  • 1818: Institutiones juris Romani privati
  • 1827: Deutsche Reichsgeschichte
  • 1828: Grundriss des deutschen Staatsrechts
  • 1838: Von dem Rechte der Bundes-Austrägalgerichte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Fristversäumnisse zu erteilen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kösener Korps-Listen 1910, 112, 84