Fölkersahm (Adelsgeschlecht)

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Wappen der von Fölkersahm

Fölkersahm (andere Schreibweisen Fölckersahm, Foelckersahm, Fölkersam, Foelkersam, Fölckersam, Foelckersahm, Fölkersamb, Völckersahm, Voelckersahm, Völckersam, Voelckersam, Völkersahm, Völkersam, russisch Фёлькерзам, Transkription: Folkersam, englisch auch Felkerzam) ist der Name eines niedersächsischen Adelsgeschlechts.

Geschichte

Das Geschlecht entstammt dem niedersächsischen Uradel und entlehnt seinen Namen höchstwahrscheinlich dem Ort Volkersem bei Springe. Mit Heinricus de Volckersen wurde die Familie urkundlich 1244 erstmals erwähnt[1] und muss gegen Ende des 14. Jahrhunderts bereits in Livland eingewandert sein. Die sichere Stammreihe des kurländisch-deutschen Stammes beginnt mit Johann von Fölkersam (* um 1480; † 1557), der das Waldhausensche Jahrgut im Rossittenschen besaß und seit 1519 mit Kalkuhnen belehnt war. Das Geschlecht erhielt 1620 das kurländische und 1747 das livländische Indigenat. 1853 und 1862 wurden Angehörige in den russischen Freiherrenstand gehoben. Die Familie besteht gegenwärtig fort.

Wappen

Ursprünglich wurde ein vierspeichiges Wagenrad, dessen unterste Speiche mit dem daranhängenden Felgenstück fehlt, im Schild geführt. Später in Silber ein zwölfspeichiges, rotes Wagenrad, dessen oberste (12.) Speiche nebst dem daranhängenden Felgenstück fehlt (das Rad vielfach auch ganz, zwölf- bzw. achtspeichig und blau oder golden). Das heutige Wappen zeigt in Silber ein fünfspeichiges rotes Rad, dessen oberste Speiche nebst Felgenstück fehlt. Auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Decken ein wachsender, laubumgürteter und -umkränzter, grauhaariger und -bärtiger wilder Mann, auf der rechten Schulter (mit beiden Händen gefasst) einen ausgerissenen, doppelwipfeligen, grünen Laubbaum tragend.[2]

Angehörige

Literatur

Weblinks

Commons: Fölkersahm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Kalenberger Urkundenbuch, Lockum Nr. 100
  2. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil A, 40. Jg. 1941, S. 116