Gaffel (Köln)
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Eine Gaffel entspricht etwa dem Begriff Zunft. Die Gaffeln hatten ihren Namen von den beim gemeinsamen Essen verwendeten zweizinkigen Gabeln, eben den „Gaffeln“.
Eine Gaffel musste nicht identisch mit einer bestimmten Zunft sein, sie stand auch Bürgern offen, die keinem einer Zunftordnung unterliegenden Gewerbe nachgingen, da jeder Bürger einer Gaffel beitreten musste. Zudem wurden einige Zünfte zu einer Gaffel zusammengefasst. Hierdurch war praktisch jeder Bürger erfasst, was den Vorteil hatte, dass die Gaffeln in Fällen der Bedrohung Kölns durch Angreifer jeweils ihre Mitglieder und damit alle Bürger zur Verteidigung zusammenrufen konnten, was einer Art Wehrpflicht (seit 1396) für alle 18- bis 70-jährigen Kölner (auch der Eingesessenen, die nicht Bürger waren) gleichkam.[1]
Den einzelnen Gaffeln stand ein für ein Jahr gewählter „Amtsmeister“ vor.
Man kann die Gaffeln als eine Mischung aus Bruderschaft und Berufsgenossenschaft ansehen, die auch verpflichtet waren, für ihre Mitglieder und deren Familien in Notsituationen zu sorgen.
Ein Teil der Gaffeln war nicht mit der ruppigen Vorgehensweise der Weber gegen Entscheidungen des Rates der Stadt einverstanden. So kam es am 20. November 1371 zum blutigen Weberaufstand am Griechenmarkt, den die Gaffeln mit ihren Verbündeten gegen die Weber gewannen. Am 14. September 1396 unterzeichneten 22 Gaffeln den „Verbundbrief“, der eine Art ständedemokratische Verfassung für Köln schuf. Hierdurch übernahmen die Gaffeln die politische Verantwortung in Köln von den Geschlechtern, der in Köln so genannten Richerzeche, der Tafelgemeinschaft der Reichen.
Die Gaffeln waren von da an die herrschende politische Vereinigung von Zünften und Bürgern der Stadt Köln, die sie von 1396 bis zur Besetzung durch die Franzosen 1794 regierten.
Die Gaffeln wählten 36 der 49 Ratsherren der Stadt Köln. Die übrigen 13 Ratsherren , das Gebrech, wurden durch die bereits gewählten aus Kölner Bürgern beliebiger Gaffeln kooptiert. Die Amtszeit der Ratsherren betrug ein Jahr. Ihre Wiederwahl war erst nach zwei Jahren möglich. Der Rat wählte aus seiner Mitte die beiden Bürgermeister. Bei wichtigen Beschlüssen wie Krieg und Frieden musste der Rat noch einmal je 2 Vertreter der Gaffeln, die Vierundvierziger, hinzuziehen. [2]
[Bearbeiten] Die 22 Gaffeln (mit Anzahl der Sitze)
- Wollenhaupt (Gewandtmacher) 4
- Eysenmarkt (Kaufleute) 2
- Schwarzhaus (Färber) 2
- Goldschmidt (Goldschmiede) 2
- Windeck (Kaufleute) 2
- Buntwörter (Buntwerker, Kürschner) 2
- Himmelreich (Kaufleute) 2
- Bindelmacher (Gürtelmacher) 2
- Aren (Riemenschneider) 2
- Brewer (Brauer) 2
- Fischamt (Fischmenger und Fischhändler) 2
- Schmidt (Schmiede) 2
- Schilderer und Glaswörter (Maler und Glaser) 1
- Steinmetzer (Baugewerbe) 1
- Becker (Bäcker) 1
- Fleischhauer (Metzger) 1
- Schröder (Schneider) 1
- Schuhmacher 1
- Sarwörter (Harnisch-, Taschen- und Waffenmacher, Schwertfeger, Barbiere) 1
- Kannengießer (und Töpfer) 1
- Fassbinder (Böttcher) 1
- Ziechenweber (Leineweber) 1
[Bearbeiten] Literatur
- Klaus Militzer: Gaffeln, Ämter, Zünfte. Handwerker und Handel vor 600 Jahren. In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins. 67/1996, S. 41–59

