Kooptation

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Kooptation (lat. cooptatio), auch Kooption oder Kooptierung, ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer Gemeinschaft.

Sie ist in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Verbänden und stark in Unternehmen in Gebrauch.

Sie bezeichnet die Möglichkeit von Einrichtungen, Gremien oder Organen, selbst Nachfolger für ausgeschiedene Mitglieder oder zusätzliche Mitglieder zu wählen. Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es darum geht, Personen mit besonderer Sachkenntnis oder Vertreter befreundeter Organisationen in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren. Kooptation schafft geschlossene und kohäsive Gruppen, die meistens ihresgleichen rekrutieren und Andersdenkende durch die eigene Einigkeit ausschließen.

Beispiele für rechtliche Formen der Kooptation:

Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Repräsentativorganen wäre das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hätte sie einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter, da Entscheidungsträger nicht stimmberechtigte Personen vertreten würden.

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