Gailana

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Gailana war zunächst die Schwägerin, dann die Ehefrau des Frankenherzogs Gosbert und Initiatorin des Märtyrertodes des Heiligen Kilian.

Familiärer Hintergrund

Gailana war Frau von Gosbert, (Stief-)Mutter von Hetan II. und Großmutter von Thuring.

Leben und Wirken

Gosbert hatte, wie es unter germanischen Adligen üblich war, die Witwe seines Bruders geheiratet. Kilian hielt dies für eine sündige Ehe, riet dem Herzog zur Trennung und fiel daraufhin der Rache der Gailana im Jahr 689 zum Opfer.

Sündige Ehe

Der Tatbestand der sündigen Ehe wird aus zwei Quellen des Alten Testaments gespeist. Im 5. Buch Mose (Dtn 25,5–10 EU) wird die Ehe mit der Witwe des verstorbenen Bruders, die so genannte Leviratsehe, als eine Schutzbestimmung für die Erhaltung der erbberechtigten männlichen Nachkommenschaft gutgeheißen. Im 3. Buch Mose (Lev 18,16 EU) jedoch verbietet sich die Schwagerehe, offenbar um sich von der "Unsittlichkeit" der Bevölkerung Kanaans abzugrenzen. Auf diese zweite Strömung beruft sich Johannes der Täufer bei der Kritik der Herodes-Ehe und später die Kirche des frühen Mittelalters in ihren Ehevorschriften.

Konzile ab dem 6. Jahrhundert beschäftigen sich mit der Auflösung jener Ehen, die sie für sündig halten. Dabei wird in vorderer Reihe immer wieder die Schwagerehe genannt. Gemeint ist hier wie in der Kilianslegende die Ehe mit verwitweten Schwagern oder Schwägerinnen, die Ehe mit Geschiedenen scheidet von vornherein aus. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Eheleute durch die Ehe („ein Fleisch“) quasi eine Blutsverwandtschaft zwischen den verschwägerten Familien herstellen.

Zur Zeit der Abfassung der Kilianslegende um das Jahr 800 erreichte der Kampf der Kirche gegen die im Volk übliche Schwagerehe seinen Höhepunkt. Das germanische und das römische Recht hatten die Ehe mit verwitweten Schwägerinnen erlaubt. Der Heilige Bonifatius war einer der schärfsten Kritiker der Schwagerehe. Er machte die Angelegenheit zu einer zentralen Glaubensfrage. Offenbar wurde die Leviratsehe als „jüdischer“ Bestandteil des Alten Testaments angesehen, die Gegenposition als „christlicher“ Teil.

Literatur

  • Josef Schreiner: Würzburger Diözesangeschichtsblätter. Band 51, 1989, S. 233–244
  • Rudolf Weigand: Kirchenrechtliche Ehe-Bestimmungen Irlands und der römisch-fränkischen Kirche im frühen Mittelalter. S. 245–259.

Weblinks

Quelle