Gebäudeversicherung Kanton Zürich

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Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Logo Gebäudeversicherung Zürich
Rechtsform Öffentlichrechtliche Anstalt
Gründung 1808
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung Conrad Gossweiler
(Direktor)
Mario Fehr
(VR-Präsident)

[1] (2014)

Mitarbeiterzahl 107 (Ende 2014)
(plus 254 im Nebenamt)[1]
Umsatz 178 Mio. CHF[1] (2014)
Branche Versicherungen
Website www.gvz.ch

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) ist eine Schweizer Gebäudeversicherung. Sie versichert alle Hausbesitzer des Kantons Zürich gegen Feuer-, Elementar- und Erdbebenschäden im Rahmen der obligatorischen Gebäudeversicherung. Die GVZ wurde 1808 gegründet und ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons.

Im Jahr 2014 versicherte die GVZ als obligatorische Versicherung 290'585 Gebäude im Kanton Zürich, die ein Versicherungskapital von 475,1 Milliarden Franken aufwiesen. Der Prämienertrag daraus betrug 117,8 Schweizer Franken. Weitere 33 Mio. Fr. wurden durch Brandschutzabgaben eingenommen. Dem gegenüber stand eine abgeschätzte Schadenssumme von 47,7 Mio. Franken, wobei in diesem Jahr kaum Hagelschäden zu beanstanden waren und dadurch die Schadenssumme im Vergleich zum 10-Jahresmittel rund 9 Mio. Franken geringer ausfiel. Die GVZ Zürich unterhält zudem noch einen Erdbebenfonds, der mit 200 Mio. Fr. geäufnet ist und besitzt einen Reservefond in der Höhe von 1'173,3 Mio. Franken.[1]

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Gesetz über die Gebäudeversicherung (862.1), die Vollzugsbestimmungen für die Gebäudeversicherung (862.11), das Geschäftsreglement für die Gebäudeversicherung (862.111), das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (861.1), die Verordnungen über den vorbeugenden Brandschutz (861.12), über die Feuerwehr (861.2) und über die Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt an den Brandschutz (861.21) sowie die Vollzugsvorschriften zur Verordnung über die Feuerwehr (861.211).

Organisation

Die GVZ untersteht der Oberaufsicht des Zürcher Kantonsrates, der den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung genehmigt. Die allgemeine Aufsicht wird vom Zürcher Regierungsrat ausgeübt, der die Schätzungskreise und die externe Revisionsstelle bestimmt.

Der Verwaltungsrat, der vorwiegend aufsichtsrechtliche Aufgaben übernimmt, besteht aus sieben Mitgliedern. Diesem gehört von Amtes wegen der für die Gebäudeversicherungsanstalt zuständige Vorstand der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern an, derzeit Regierungsrat Mario Fehr, sowie sechs durch den Regierungsrat gewählte Mitglieder aus dem Kreis der Hauseigentümer, der Gemeinden und der Wirtschaft.

Die Geschäftsführung der GVZ obliegt der Direktion.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Anhang zum Geschäftsbericht 2014. (PDF; 2 MB) Gebäudeversicherung Kanton Zürich, abgerufen am 20. Juli 2015.