Gerichtsbezirk Hainspach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Januar 2015 um 01:40 Uhr durch AHZ (Diskussion | Beiträge) (→‎Gerichtssprengel). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Hainspach
(tschechisch: soudní okres Haňšpach)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Schluckenau
Sitz des Gerichts Hainspach
(Haňšpach, heute Lipová u Šluknova)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Böhmisch Leipa
Fläche 103,57 km2
(1910)
Einwohner 27.629
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Hainspach (tschechisch: soudní okres Haňšpach) war ein dem Bezirksgericht Hainspach unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im nordböhmischen, sogenannten Böhmischen Niederland. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Hainspach (Haňšpach, heute: Lipová u Šluknova). Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an die Tschechoslowakei abtreten, seit 1991 ist das Gebiet Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revoultionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Hainspach gehörte zunächst zum Kreis Leitmeritz und umfasste 1854 die 13 Katastralgemeinden Grafenwalde, Hainspach, Hemmehübel, Hilgersdorf, Lobendau, Neudörfel, Niedereinsiedl, Nixdorf, Obereinsiedl, Röhrsdorf, Schönau, Wolmsdorf und Zeidler.[2] Der Gerichtsbezirk Hainspach bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Schluckenau (Šluknov) den Bezirk Schluckenau.[4]

Im Gerichtsbezirk Hainspach lebten 1869 20.741 Menschen[5] 1900 waren es 24.280 Personen.[6] Der Gerichtsbezirk Hainspach wies 1910 eine Bevölkerung von 27.629 Personen auf, von denen 26.600 Deutsch und 123 Tschechisch[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 1.017 Anderssprachige oder Staatsfremde.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Hainspach zur Gänze der neugegründeten Tschechoslowakei zugeschlagen, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet Teil des Landkreises Schluckenau. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Děčín, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Ústecký kraj, zudem das Gebiet um Hainspach seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 11 Gemeinden Großschönau in Böhmen (Velký Šenov), Hainspach (Lipová), Hielgersdorf (Severní), Lobendau (Lobendava), Neudörfel (Nová Véska), Niedereinsiedel (Dolní Poustevna), Nixdorf (Mikulášovice), Obereinsiedel (Horní Poustevna), Röhrsdorf (Liščí), Wölmsdorf (Vilémov) und Zeidler (Brtníky).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 11
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 531
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 380

Literatur

  • k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)