Goltdammer’s Archiv für Strafrecht

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Goltdammer’s Archiv für Strafrecht ist eine wissenschaftliche Zeitschrift. Gebräuchlich ist auch der Kurztitel Goltdammers Archiv oder die Abkürzung GA.

Goltdammers Archiv gilt als älteste strafrechtliche Zeitschrift Deutschlands. Sie wurde 1853 durch den Richter Theodor Goltdammer begründet, der seit 1852 am Preußischen Obertribunal tätig war, dem höchsten Gerichtshof im Königreich Preußen. Die erste Ausgabe trug noch den Langtitel Archiv für Preußisches Strafrecht. Herausgegeben durch Goltdammer, Königl. Ober-Tribunalrath, aber als Kurztitel war indes seit jeher Goltdammers Archiv gebräuchlich.[1] Der Langtitel der Zeitschrift wurde mehrfach geändert, und es gab auch einzelne Jahre, in denen keine Ausgabe erschienen ist, aber ungeachtet der Umbenennungen und der Unterbrechungen werden die Bände der Zeitschrift seit dem ersten Jahrgang 1853 durchgehend und fortlaufend nummeriert.

Anfangs erschien die Zeitschrift im Verlag der Deckerschen Oberhofbuchdruckerei, heute erscheint sie im Verlag C. F. Müller. Die Auflage betrug im Januar 2016 nach Verlagsangaben 700 Exemplare.[2] Ein einzelnes Heft kostete 29,99 Euro, das Jahresabonnement 369,99 Euro.[3]

Von älteren Jahrgängen liegen Digitalisate vor, die im Netz frei verfügbar sind (näheres dazu unten im Abschnitt Geschichte).

Herausgeber

Geschichte

Titel der Zeitschrift, Bandzählung, Digitalisate

Im Laufe der Zeit wechselte die Zeitschrift mehrfach ihren Namen, um damit an politische oder juristische Entwicklungen anzuknüpfen. Mit der Überführung des Preußischen Strafgesetzbuches in das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes und schließlich zum Reichsstrafgesetzbuch 1871 bekam die Zeitschrift den Titel Archiv für Gemeines Deutsches und für Preußisches Strafrecht. Schon wenige Jahre später, 1880, wurde der Titel in Archiv für Strafrecht geändert.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Zeitschrift der Titel Deutsches Strafrecht. Strafrecht. Strafrechtspolitik. Strafprozess gegeben. Als Untertitel führte sie 1934 Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht und ab 1935 bis 1944 Strafrechtswissenschaftliches Ergänzungsblatt der „Deutschen Justiz“. Erst ab 1953, gleichsam 100 Jahre nach der Begründung, erschien die Zeitschrift wieder mit dem heutigen Titel.

Die Zeitschrift trug also folgende Titel:

Titel Bände Erscheinungsjahre Digitalisate
Archiv für Preußisches Strafrecht 1 bis 18 1853 bis 1870 Via Wikisource[4]
Archiv für Gemeines Deutsches und für Preußisches Strafrecht 19 bis 27 1871 bis 1879 Via Wikisource[4]
Archiv für Strafrecht 28 bis 46 1880 bis 1898/1899 Via Wikisource[4]
Archiv für Strafrecht und Strafprozeß 47 bis 76 1900 bis 1932 Via Wikisource[4]
Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozess
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht Seit 1953

Frühere Herausgeber der Zeitschrift

Herausgeber waren zunächst Goltdammer und Carl Hahn. Auch die Rechtslehrer Benno Mugdan und Albert Dalcke waren in der Zeit von 1887 bis 1899 an der Herausgabe beteiligt. In der Zeit nach der Jahrhundertwende wurde die Zeitschrift in die Hände von Josef Kohler und Karl Klee gegeben. Klee, der auch in der nationalsozialistischen Zeit mitwirkte, musste sich von 1934 bis 1944 die Aufgabe mit Roland Freisler und Otto Thierack teilen. In der Zeit von 1953 an wurde das Goltdammer’s Archiv unter den Ministerialbeamten Heinrich Grützner und Paul-Günter Pötz herausgegeben.

Fehlzeiten

Die Zeitschrift zeigt in ihrer mehr als 160-jährigen Geschichte auch Fehlzeiten. So erschienen 1889, 1902, 1916, 1922–1924, 1945–1952 keine Ausgaben.

Zitierweise

Beiträge aus Goltdammer’s Archiv für Strafrecht werden üblicherweise mit nach dem Kurztitel der Zeitschrift zitiert. Angegeben werden dann: der Name des Autors, der Kurztitel der Zeitschrift (oder nur die Abkürzung GA), gelegentlich wird die Bandnummer genannt, immer aber Erscheinungsjahr und Seitenzahl. Das entspricht an sich den juristischen Zitierkonventionen. Um ein Beispiel zu geben:

  • „Ambos GA 2007, 127“ steht für: Kai Ambos, Gewahrsamslose „Zueignung“ als Unterschlagung?, in: Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, 2007, Seite 127
  • „GA 1859, 322“ steht für: Ueber den Einfluß des Irrthums im Objekte beim Morde und bei der Anstiftung und Hülfsleistung zu diesem Verbrechen. Ein Rechtsfall, in: Archiv für Preußisches Strafrecht, Band 7, 1859, Seite 322 bis 337[5]

Gerade bei älteren Beiträgen wird auch der Zeitschriftenband mitzitiert. Wird die Bandnummer angegeben, dann setzt man die Jahreszahl in Klammern: GA 7 (1859), 322.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Um ein beliebiges Beispiel zu geben: In der berühmten Rose-Rosahl-Entscheidung zitiert das Preußische Obertribunal die Zeitschrift mit Kurztitel, Bandnummer und Seitenzahl („Goltdammers Archiv II S. 96“). Die Rose-Rosahl-Entscheidung selbst wurde auch in Goltdammers Archiv abgedruckt: GA 7 (1859), S. 322, S. 332.
  2. Vergleiche die Angabe auf Seite 3 der Media Informationen des Verlages, zugrunde liegt die Anzeigenpreisliste Nr. 29, die ab 1. Januar 2016 Gültigkeit hatte.
  3. Vergleiche die Angaben auf der Homepage des Verlages (zuletzt abgerufen am 4. Juni 2016).
  4. a b c d Bei Wikisource findet sich auch eine detaillierte Auflistung der einzelnen Zeitschriftenbände.
  5. Dieser Text enthält die berühmte Rose-Rosahl-Entscheidung des Preußischen Obertriubunals

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