Roland Freisler

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Roland Freisler.

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Jurist während der Zeit der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus. Unter dem NS-Regime fand seine Karriere ihren Höhepunkt: Von August 1942 bis zu seinem Tod während eines Luftangriffs auf Berlin – drei Monate vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa – war er Präsident des „Volksgerichtshofs“, des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.

Freisler gilt in der heutigen Öffentlichkeit als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war als Richter verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen der letzten drei Jahre des NS-Regimes – vielfach Schauprozesse, deren Urteile oft schon von vornherein feststanden.

Bedingt durch sein jähzorniges und die Angeklagten demütigendes Auftreten gilt er als prägnantes Beispiel für die Rechtsbeugung durch die Justiz im Nationalsozialismus im Dienst des staatlich organisierten Terrors des Regimes.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

[Bearbeiten] Herkunft, Erster Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft

Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers bis heute nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute Kujavy Kreis Neutitschein) in Mähren stammende Diplom-Ingenieur Julius Freisler; seine Mutter, Charlotte Schwertfeger, stammte aus Celle. Die Freislers hatten noch einen zweiten, 1895 geborenen Sohn, Oswald.

Der Jurist Freisler diente im Ersten Weltkrieg als Leutnant, war 1915 in russischer Kriegsgefangenschaft in Sibirien und wurde nach Auflösung der Lager bolschewistischer Kommissar (Hitler nannte ihn deshalb angeblich auch „den alten Bolschewiken“).

[Bearbeiten] Rückkehr nach Deutschland, Promotion und Zeit als Rechtsanwalt

1920 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ promoviert. Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und trat 1925 der NSDAP bei. Er wurde Stadtverordneter in Kassel und später Mitglied des hessisch-nassauischen Landtags. Als Verteidiger vertrat er straffällig gewordene Nationalsozialisten. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sog. Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation.

Im Jahre 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen „NSDAP-Gaues“ Kurhessen, den „Parteigenossen“ Roland Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:

„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluss, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig.“

Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.

[Bearbeiten] Beginn der politischen Karriere

1932/1933 war er Mitglied des preußischen Landtages. Im gleichen Jahr wurde er Preußischer Staatsrat und Ministerialdirektor, 1934 dann Staatssekretär im preußischen Justizministerium. Freisler wurde im selben Jahr als Staatssekretär in das Reichsjustizministerium übernommen, in welchem das Preußische Justizministerium aufging.

Als Staatssekretär im Reichsjustizministerium sorgte Freisler im Jahre 1938 mit einem Coup, der in der deutschen Rechtsgeschichte bis dahin einmalig war, dafür, dass der Grundsatz „nulla poena sine lege“ aufgehoben wurde. Zwischen 1934 und 1938 hatten zwei Brüder, Walter und Max Götze, durch eine Überfallserie den Berliner Grunewald und auch die Umgebung Berlins unsicher gemacht, wo sie mittels so genannter Autofallen auf den neuen Autobahnen zuschlugen. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich aber nur Walter Götze begangen hatte, wie sich nach der Verhaftung der Täter herausstellte. Somit stand aus Sicht der NS-Justiz zu befürchten, dass Max Götze mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen würde. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt, der dem Staatssekretär klargemacht hatte, dass man gegen Max Götze schwerlich die Todesstrafe verhängen könne, sorgte Freisler zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein Gesetzentwurf, der das Aufstellen von Autofallen unter Todesstrafe stellte, durchgepeitscht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in neun Fällen zum Tode verurteilt.[1]

August 1942: Freisler als neuer Präsident des Volksgerichtshofs bei der Amtseinführung von Otto Thierack als Justizminister des NS-Regimes. Abgebildete Personen von links nach rechts: Roland Freisler, Franz Schlegelberger (Staatssekretär im Reichsjustizministerium), Otto Thierack (Reichsjustizminister), Curt Rothenberger (Staatssekretär im Justizministerium)

An der bis heute gesetzgeberisch nicht korrigierten nationalsozialistischen Strafrechtsreform, insbesondere der Formulierung der Tatbestände der Tötungsdelikte entsprechend der Tätertypenlehre (Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941 – RGBl. I 1941 S.549), hatte er maßgeblichen Anteil. Er verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es u. a. bei der Wannseekonferenz.

[Bearbeiten] Hinderungsgründe für einen weiteren Aufstieg

Dass er trotz seiner unbestrittenen juristischen Kompetenz nicht noch höher aufsteigen konnte, ist Uwe Wesel zufolge zwei Hinderungsgründen zuzuschreiben:

  • Freisler galt als Einzelkämpfer und verfügte über keine einflussreichen Gönner, die seinen Aufstieg hätten fördern können.
  • In der Wahrnehmung anderer einflussreicher Nationalsozialisten wurde Freisler aufgrund des Auftretens seines Bruders Oswald kompromittiert. Oswald Freisler verstieß insbesondere dadurch angeblich gegen Interessen der NSDAP, weil er in politisch bedeutsamen Prozessen, die das NS-Regime zu Propagandazwecken auszuschlachten trachtete, als Verteidiger auftrat und dabei das NSDAP-Parteiabzeichen deutlich sichtbar trug. Dies erschwerte jedoch eine eindeutige Interpretation des Parteistandpunkts und wurde deshalb in NSDAP-Kreisen missbilligt. Propagandaminister Joseph Goebbels tadelte daraufhin Roland Freisler und meldete den Vorfall an Hitler, der seinerseits den unverzüglichen Parteiausschluss von Oswald Freisler verfügte.

[Bearbeiten] Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs

Roland Freisler.

Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.

Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5.000 Todesurteile gefällt, davon etwa 2.600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit war allein Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebensoviele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammengenommen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters“[2] an, als Hitler nach dem 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden“ zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski“ – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Schauprozessen der dreißiger Jahre.[3]

[Bearbeiten] Prozessführung

Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Heinrich Lautz (rechts) bei einer Sitzungseröffnung während des Prozesses gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises und dessen Umfeld nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944

In allen Volksgerichtshofprozessen zeigte Freisler deutlich seine Voreingenommenheit zugunsten des NS-Staates. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde.“ Der Gerichtshof war für ihn ausdrücklich ein „politisches Gericht“.[4] In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten und brüllte sie lautstark an. Beispielhaft hierfür sei seine Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944“ zitiert:

Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung gegenüber den Polen praktisch erlebt habe.“
Freisler: „Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?“
Schwerin: „Jawohl.“
Freisler: „Hmm …“
Schwerin: „Das ist eine …“
Freisler: „Aber irgendein vielfaches Hin und Her, das Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen.“
Schwerin: „[Ich habe] im Wesentlichen gedacht an die vielen Morde …“
Freisler (schreiend): „Morde?“
Schwerin: „Die im Inland und im Ausland …“
Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein? Zerbrechen Sie darunter?“
Schwerin: „Herr Präsident, ich meine …“
Freisler: „Ja oder nein! Auf eine klare Antwort!“
Schwerin (zögert): „Nein.“
Freisler: „Nein. Sie können auch nicht mehr zerbrechen, denn Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich selber keine Achtung mehr hat.“

Schwerin wurde wie viele der übrigen Angeklagten vom 20. Juli zum Tode verurteilt.

Die Prozesse zum 20. Juli wurden teilweise gefilmt. Es war für die Tontechniker schwierig, die Antworten der Angeklagten aufzunehmen, da Freisler in der Verhandlung derart laut schrie, dass die Tontechnik auf eine entsprechende Unempfindlichkeit eingeregelt werden musste. Einigen Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie zu demütigen.

Freisler leitete auch den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens mit dem Flugzeug von Berlin nach München geflogen worden waren.

[Bearbeiten] Tod

Roland Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines schweren US-amerikanischen Bombenangriffs auf Berlin, als er auf dem Weg zum Keller des Volksgerichtshofs von einem herabstürzenden Holzbalken erschlagen wurde. Bei seinem Tod hielt er noch die Akte des späteren Bundesrichters Fabian von Schlabrendorff in der Hand. Freislers Tod rettete unter anderem Schlabrendorff das Leben. [5]

[Bearbeiten] Schriften

Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat und rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.[6]

  • Grundsätzliches über die Betriebsorganisation (Schriften des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Jena, 3), Jena 1922
  • Das Werden des Juristen im Dritten Reich [1. Teil], Berlin 1933
  • Gedanken zum Erbhofrecht, 1933
  • Das Deutsche Strafrecht (Zeitschrift), seit 1933
  • Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Denkschrift des Zentralausschusses der Akademie für Deutsches Recht, 1934 (höchstwahrscheinlich nur teilweise Beiträge)
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner) Das kommende deutsche Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1934 (Freisler wirkte „nur“ mit)
  • (zusammen mit Gerd oder Walter Luetgebrune) Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts, Berlin 1934
  • Gedanken zur Technik des werdenden Strafrechts und seiner Tatbestände, 1935
  • Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Berlin 1935
  • Zur Neugestaltung des Strafverfahrens, Berlin 1935
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner) Das neue Strafrecht Grundsätzliche Gedanken zum Geleit, Berlin 1936
  • Vom alten zum neuen Ehescheidungsrecht. Kritik, Vorschlag, Begründung, Berlin 1937
  • Der Ehrenschutz im neuen deutschen Strafverfahren (Beiträge zur Rechtserneuerung; 4)Gemeinschaftsarb. von Roland Freisler …, Berlin 1937
  • Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken (Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien), Berlin 1938
  • Leitfaden für die Helfer der Ermittlungshilfe, Berlin 1938
  • Das Jahrbuch des Deutschen Rechts, Ort und Datum unbekannt, aber vor 1935
  • (zusammen mit Ludwig Grauert – Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums) Das neue Recht in Preußen (Sammlung), Berlin 1. Band wahrsch. 1934 oder 1933, 2. Band 1935
  • Die Wiedergeburt strafrechtlichen Denkens, Berlin 1940
  • Kriminologie – unentbehrliche und gleichwertige Grundlage erfolgreicher Strafrechtspflege. In: Deutsches Strafrecht 7/8 (1942) 97–107

[Bearbeiten] Literatur

  • Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes. List, München 1968.
  • Beatrice und Helmut Heiber (Hrg.): Die Rückseite des Hakenkreuzes. Absonderliches aus den Akten des Dritten Reiches. München: dtv dokumente, München 1993, ISBN 978-3-423-02967-4.
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, München 1987, ISBN 978-3-463-40038-9.
  • Guido Knopp, Oliver Dött, Andrea Glückert: Hitlers Helfer. Goldmann, 1999. ISBN 3-442-15017-5. S. 281 ff.
  • Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 978-3-88243-355-5.
  • Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-264-4.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. Wolfgang Schüler (Hg.): Serienmörder in Deutschland. Leipzig 2006, ISBN 3-86189-629-X, S. 72.
  2. Nicolaus von Below: Als Hitlers Adjutant 1937–1945. Mainz 1980, S. 383.
  3. Vgl. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945. Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05132-1, S. 901.
  4. Vgl. Ian Kershaw: a.a.O., S. 901.
  5. Uwe Wesel: Drei Todesurteile pro Tag In: Die Zeit vom 3. Februar 2005
  6. Christian Hilger: Rechtsstaatsbegriffe im Dritten Reich, Diss. Mohr Siebeck 2003 ISBN 978-3161480577 Auszüge online verfügbar
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