Großer Senat

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Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes, die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Große Senate

Großer Senat des Bundesverwaltungsgerichts

Die Großen Senate bestehen in der Regel aus dem Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts sowie einem Mitglied jedes Senats und weiteren entsandten Mitgliedern des Gerichts. Will ein Senat eine Rechtsfrage anders beantworten, als dies ein anderer Senat in einer früheren Entscheidung getan hat, so legt er die Rechtsfrage dem Großen Senat vor, der dann das Problem für diesen Einzelfall bindend entscheidet. Dieses Verfahren ist auch einzuhalten, wenn ein Senat von der Rechtsprechung des Großen Senats abweichen will.

Beim Bundesgerichtshof gibt es einen Großen Senat für Zivilsachen und einen Großen Senat für Strafsachen.

[Bearbeiten] Vereinigte Große Senate

Sollten Rechtsfragen zwischen den Zivil- und den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs unterschiedlich beantwortet werden, so soll die Frage den Vereinigten Großen Senaten vorgelegt werden. § 132 GVG

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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