Handelsmarine

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juli 2016 um 16:14 Uhr durch (Diskussion | Beiträge) (Toter Link ersetzt+ ; 2 externe Links geändert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Handelsmarine umfasst alle Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen dienen.

Schiffstypen der Handelsmarine sind vor allem Frachtschiffe aller Art, Schiffe für Personenbeförderung, jedoch nicht Schiffe der Hochseefischerei. Im Einzelnen gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Ein Schiff der Handelsmarine führt die Flagge des Staates, in dem es registriert ist. Einige Staaten haben Handelsflaggen, die von ihrer Nationalflagge abweichen. Für Österreich und Deutschland ist das nicht der Fall, in der Schweiz besteht nur zum Teil ein Unterschied hinsichtlich des Formats (2:3).

Die Gesamtheit der Handelsmarine (Welthandelsflotte) umfasste 1999 eine Bruttoraumzahl (BRZ) von 543,6 Mio. Auf Deutschland entfielen davon 6,5 Mio. BRZ (mit einem Durchschnittsalter von drei Jahren). Die weltweit größten Handelsflotten (Stand 1997[1]) haben aufgrund von ausgeflaggten Schiffen Liberia (29 Mio. BRZ) und Panama (23,2 Mio. BRZ). Während der Weltwirtschaftskrise 2009/10 waren viele Handelsschiffe aufgelegt oder fuhren nur mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit, um Kraftstoff zu sparen ("Slow steaming"). Eine Schifffahrtskrise durch ein Überangebot an Laderaum begann. Zu viele Schiffe waren bestellt bzw. gebaut worden und kamen nach Fertigstellung an den Markt, während gleichzeitig das Ladungsaufkommen zurückging (siehe auch Schweinezyklus). Bis heute (Mitte 2013) hat es sich nicht nachhaltig erholt. Frachtraten (= Transportpreis) und Charterraten (Mietpreis ein Schiff) brachen ein. Besonders betroffen sind die in Deutschland stark verbreiteten Charterreedereien.[2]

Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht und Handelsrecht verwendet.

Zahl der Handelsschiffe pro Land

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Handelsflotte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Handelsmarine – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Meyers (1999). Meyers großes Taschenlexikon in 25 Bänden, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim (Eintrag „Handelsflotte“)
  2. zeit.de April 2013: Deutsche Reeder müssen immer öfter Schiffe abwracken