Hans-Joachim Mertens (Rechtswissenschaftler)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. November 2015 um 01:31 Uhr durch Kolja21 (Diskussion | Beiträge) (Normdaten aktualisiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hans-Joachim Mertens (* 25. Juli 1934 in Guben) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor an der Goethe-Universität in Frankfurt.

Leben

Mertens studierte ab 1954 Rechtswissenschaft in Kiel und Lausanne. Das Studium schloss er 1957 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Im Februar 1961 wurde er an der Universität Kiel mit einer Arbeit zur Selbstbindung der Verwaltung auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes zum Dr. iur. promoviert. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen, die er im Juli 1961 in Hamburg ablegte, war Mertens zunächst Referent bei der Bundesstelle für Außenhandelsinformation. 1963 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hermann Lange an der Universität Mainz, wo er sich 1966 mit einer Arbeit zum Begriff des Vermögensschadens im bürgerlichen Recht habilitierte. Im darauffolgenden Jahr nahm Mertens einen Ruf an die Universität Lausanne an. 1969 wechselte er an die Universität Frankfurt am Main, wo er bis zu seiner Emeritierung den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Rechtsvergleichung, internationales Privatrecht, Schadensersatzrecht und Kapitalgesellschaftsrecht innehatte.

Mertens ist als Autor an zahlreichen Kommentierungen zum Delikts-, Schadens-, Aktien- und GmbH-Recht beteiligt. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Die Aktiengesellschaft.

Mertens ist verheiratet und hat eine Tochter.

Schriften

  • Die Selbstbindung der Verwaltung auf Grund des Gleichheitssatzes. Heitmann, Hamburg 1963.
  • mit Ursula Stein: Das Recht des Geschäftsführers der GmbH. 2. Auflage, de Gruyter, Berlin und New York 1997, ISBN 3-11-015550-8