Heinrich IV. von Oldenburg-Wildeshausen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Oktober 2016 um 00:52 Uhr durch F.Blaubiget (Diskussion | Beiträge) (S). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich IV. von Oldenburg-Wildeshausen, der Bogener (* vor 1233; † um 1271) war ab 1233 Graf von Wildeshausen.

Seine Eltern waren der Graf Burchard von Oldenburg-Wildeshausen, Sohn von Heinrich II., und Kunigunde von Schoten-Breda, Tochter von Graf Heinrich II. von Breda.

Er folgte seinem Vater zu Wildeshausen, Vlotho und Vechta, besaß zeitweise Tecklenburg-Cloppenburg. Wie sein vater führte er den Titel Graf in (bzw. von) Alt-Bruchhausen.

Durch viele sinnlose Fehden verschuldete er sich völlig. Der Besitz fiel nach und nach an den Schwager, die Bischöfe von Münster und die Erzbischöfe von Bremen, was der Anlass zu jahrzehntelangen Erbstreitigkeiten mit den Grafen von Oldenburg wurde, die letztlich keinen dieser Besitzansprüche durchsetzen konnten.

Er heiratete Elisabeth von Tecklenburg, Tochter des Grafen Otto I. Ihre einzige Tochter Hedwig, Eventualerbin von Wildeshausen, war mit ihrem Cousin Christian IV., Graf von Oldenburg-Delmenhorst, verheiratet. Auch dieser konnte keinen der Besitzansprüche seiner Frau durchsetzen.

Heinrich IV. starb auf einer Pilgerreise in Palästina.

Weblinks